Klubobmann Mahr: LR Gerstorfer im Erklärungsnotstand

Sozialverein B37: Unrichtige SPÖ-Beschwichtigungen reißen nicht ab, Schadenssumme auf rund 903.000 Euro fast verfünffacht

„Die Schadensumme ist beinahe fünfmal höher, als Gerstorfer noch vor einem Monat bekannt gab. Das stinkt zum Himmel und wirft zurecht die Frage auf, wer dafür letztendlich die Verantwortung übernehmen muss. Denn mit der notwendigen Achtsamkeit hätte das den Beteiligten schon viel früher auffallen müssen“, spricht Klubobmann Herwig Mahr von einer „jahrzehntelangen SPÖ-Misswirtschaft im Sozialbereich“. Sowohl das Linzer Magistrat als zuständige Verfahrensbehörde als auch die Sozialabteilung des Landes als Kontroll- und Oberbehörde sowie als auszahlende Stelle hätten das früher bemerken müssen, so Mahr: „Gerstorfer ist hier im Erklärungsnotstand.“

Seit mittlerweile fast einem Jahr überschlagen sich die Ereignisse rund um die unrechtmäßige Gewährung von Leistungen der Mindestsicherung durch den Linzer Sozialverein ‚B37‘, der eng mit der SPÖ verwoben ist und mit dem Land die Ausgaben abrechnet. Landesrätin Gerstorfer sprach im April 2020 von einem Schaden in Höhe von 205.973 Euro. Nun wurde durch einen Bericht aber bekannt, dass sich der verursachte Schaden durch den Verein für Wohnungslosenhilfe alleine für das Land in Wahrheit auf 903.011,64 Euro beläuft. Das Land hat sich außerdem als Privatbeteiligter dem Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft gegen den Verein B37 angeschlossen.

„Dieser Skandal ist ein erneutes Sinnbild für die verfilzten Strukturen im Sozialbereich“, sagt Mahr und fordert durch eine langfristige Reform mehr Effizienz: „Der fehlende Überblick und die unzureichende Kontrolle müssen endlich der Vergangenheit angehören, damit das Steuergeld auch tatsächlich bei den Betroffenen ankommt.“

Klubobmann Mahr fordert: Lückenlose Prüfung der Volkshilfe-Vorwürfe

Verdacht auf Kurzarbeitsbetrug: Razzia der Finanzpolizei bei SPÖ-naher Volkshilfe in Oberösterreich 

„Lückenlose Prüfung dieses Falles und Transparenz“ fordert Klubobmann Herwig Mahr in einer ersten Reaktion auf aktuelle Berichte, wonach bei der Volkshilfe Oberösterreich der Verdacht auf Kurzarbeitsbetrug besteht. Beim oberösterreichischen Sozialdienstleister soll es laut Berichten zum bisher größten Verdachtsfall gekommen sein. Gestern fand deshalb eine Razzia am Standort Schwertberg statt. Die Volkshilfe Oberösterreich hat für 390 Mitarbeiter seit Mitte März für drei Monate im Bereich der mobilen Altenpflege Kurzarbeit angemeldet.

„Dieser Verdacht ist besonders brisant. Denn die SPÖ-nahe Volkshilfe erhält als einer der größten Sozialdienstleister unseres Landes mehrere Millionen Euro Förderungen im Jahr“, beharrt Mahr nicht nur deshalb auf eine vollständige Aufklärung.

„Es ist einfach unverschämt, wenn einige wenige Unternehmen mit derartigen Aktionen das Ansehen unserer Wirtschaft in Misskredit bringen. Gerade jetzt muss jeder seine staatspolitische Verantwortung erkennen und auch wahrnehmen“, betont Mahr und bezieht sich damit auf Kontrollen der Finanzpolizei, die seit drei Wochen speziell im Bereich der Kurzarbeit laufen. Im Schnitt wurden laut Berichten fast jedem vierten Betrieb Übertretungen festgestellt.

„Kurzarbeitsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Denn es ist nicht nur ein Betrug am Staat, sondern insbesondere am Steuerzahler selbst“, stellt Klubobmann Herwig Mahr fest, betont aber: „Klar ist: Niemand darf zu Unrecht bestraft werden. Unzählige Unternehmen beklagten den Bürokratieaufwand und hatten Probleme bei der Abwicklung. Hier muss daher besondere Sensibilität an den Tag gelegt werden. Jene aber, die tatsächlich mit Betrugsabsicht gehandelt haben, sind ausnahmslos zur Verantwortung zu ziehen.“

FPÖ: Bürger vermelden Probleme – ausreichende Betreuung rasch sicherstellen

„Landesrätin Gerstorfer sicherte zwar bei der letzten Landtagssitzung einen Notbetrieb von Behindertenwerkstätten zu, von Bürgern erfahren wir aber Gegenteiliges“, zeigt Klubobmann Herwig Mahr einen Missstand bei der Betreuung von beeinträchtigten Menschen auf und sieht Soziallandesrätin Gerstorfer in der Pflicht, „rasch bedarfsgerechtes Angebot sicherzustellen“. Konkret können benötigte Betreuungsmöglichkeiten nur nach längerer Vorlaufzeit bereitgestellt werden.

„Durch die vorübergehende Schließung von Betreuungseinrichtungen werden seit Wochen viele Beeinträchtigte daheim von ihren Angehörigen betreut. Da die Tagesbetreuung für Menschen mit Beeinträchtigungen immer noch stark eingeschränkt ist, herrscht Ungewissheit bei den Familienangehörigen, die wieder in den Berufsalltag einsteigen müssen“, führt Mahr weiter aus. „Beispielsweise wurden betroffene Familien nur auf Anfrage informiert, ob und wann eine Betreuung wieder stattfindet. Wir fordern ein klares Lagebild für die betroffenen Familien.“

„Ein Hochfahren des Betreuungsbetriebes muss rasch geregelt werden. Wir erwarten uns hier umgehend eine Lösung, damit die Betroffenen endlich Klarheit haben und entlastet werden. Besonders in dieser schwierigen Zeit darf eine berufstätige, alleinerziehende Mutter nicht allein gelassen werden und keine Betreuung erhalten“, stellt Mahr abschließend fest.

Skandal im SPÖ-Ressort um Mindestsicherung

Mittlerweile ist es amtskundig: Bei der Gewährung der Mindestsicherung gab es jahrelang rechtliche Verfehlungen. Sichtbar wurde das ganze schon im Juni 2019, als Soziallandesrätin Gerstofer ziemlich schleierhaft eine Klarstellung darüber ankündigte, inwieweit eine unmittelbare Soforthilfe über die Träger ohne behördliches Verfahren geleistet werden kann. Schon damals war aber offenkundig: Mindestsicherung darf nur mit behördlicher Leistungsfeststellung gewährt werden. Die bisherige Vergabepraxis der Mindestsicherung im Bereich der Wohnungslosenhilfe war also alles andere als rechtlich einwandfrei.

Der Landesrechnungshof hat nun mit dem Ergebnis seiner Sonderprüfung deutlich gemacht, dass die Vorgänge rund um die Gewährung in den vergangenen Jahren nicht rechtmäßig waren. Mindestsicherung wurde zum Teil ohne behördliche Erledigung ausbezahlt, das geht nicht. Das bringt einmal mehr die ineffizienten Strukturen des Sozialbereichs zum Vorschein.

Im Moment weiß man noch nicht, wo hoch der Schaden für den Steuerzahler ist. Gerstorfer gab bekannt, dass in den Jahren 2012 bis 2019 zumindest 205.973,- Euro zu viel Mindestsicherung ausbezahlt wurde. Dazu muss man aber sagen, dass bei rund einem Drittel der Fälle die Korrektheit gar nicht mehr nachgeprüft werden konnte. Die Dunkelziffer ist also weit höher.

Diese skandalöse Verantwortungslosigkeit macht mich fassungslos. Übrigens geht die Staatsanwaltschaft der Sache auch schon nach, völlig zurecht meiner Meinung. Die Ergebnisse sind noch ausständig. Klar ist aber schon jetzt, dass entsprechende politische Konsequenzen gezogen werden müssen – und zwar von den Verantwortlichen persönlich.

Klubobmann Mahr: LRH bestätigt jahrelanges Versagen bei Gewährung der Mindestsicherung

Ergebnis der LRH-Sonderprüfung: Auszahlung nur mit behördlicher Leistungsfestsetzung erlaubt – Versagen in allen Instanzen – Prüfung Staatsanwaltschaft ausstehend

„Das Ergebnis der Prüfung ist wenig überraschend und dennoch skandalös. Der Rechnungshof zeigt in seinem Bericht schonungslos auf, dass die Vorgänge rund um die Gewährung der Wohnungslosenhilfe in den vergangenen Jahren nicht rechtmäßig waren. Es wurde ohne behördliche Erledigung Mindestsicherung ausbezahlt. Das bringt einmal mehr die ineffizienten Strukturen des Sozialbereichs zum Vorschein“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr in einer ersten Reaktion den heute veröffentlichten Bericht des Landesrechnungshofes über eine Sonderprüfung zur Auszahlung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung an wohnungslose Personen.

In Auftrag gegeben wurde die Prüfung im Juni 2019 von der zuständigen Soziallandesrätin. Klubobmann Mahr bezeichnete die schleierhafte Bekanntgabe von Landesrätin Gerstorfer als „höchst verdächtig“, da sie bloß von einer „Klarstellung, wie weit eine unmittelbare Soforthilfe über den Träger geleistet werden kann und ab wann eine bescheidmäßige Leistungsfestsetzung zu erfolgen hat“ sprach. Mahr stellte fest, dass die zuständige Behörde jedenfalls prüfen müsse, ob die Leistung auch tatsächlich rechtmäßig war. Der Verdacht erhärtete sich schließlich. Innerhalb kürzester Zeit wurde so auch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Die Ergebnisse sind noch ausstehend.

„Nun gibt uns auch der Landesrechnungshof Recht: Für jede Form der Mindestsicherung müssen behördliche Verfahren für die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen stattfinden“, hebt Mahr ein Ergebnis der Prüfung hervor.

Bei Klienten des Linzer Sozialvereins B37 wurde das über 25 Jahre nicht gemacht, gab der Verein bereits selbst öffentlich bekannt. Zuständig für die bescheidmäßige Erledigung wäre der Linzer Magistrat im übertragenen Wirkungsbereich. Spätestens der Abteilung Soziales hätte das Fehlen der Bescheide bei ordnungsgemäßer Prüfung auffallen müssen. Und das deutlich früher, als es nun der Fall ist, wie der Landesrechnungshof in seinem aktuellen Bericht klar zum Ausdruck bringt.

„Hier wurde jahrelang wider besseren Wissens weggesehen und geschwiegen. Der Sozialverein als Träger, der Linzer Magistrat als zuständige Verfahrensbehörde und schließlich die Sozialabteilung des Landes als Kontroll- und Oberbehörde sowie als auszahlende Stelle haben jahrelang ihre Augen vor den notwendigen Verfahren verschlossen“, ortet Mahr ein Versagen in allen Instanzen und nennt eine bedenkliche Gemeinsamkeit der Akteure: „In allen betroffenen Bereichen ist die SPÖ in der Verantwortung. Hier wurden offenbar die Interessen der eigenen Partei vor jenen der Öffentlichkeit gestellt. Das ist Verrat am Steuerzahler.“

„Offen ist, inwieweit diese jahrelange Praxis strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht“, weist Mahr auf die laufende Prüfung der Staatsanwaltschaft hin. „Ich erwarte mir, dass für diese inakzeptablen Vorgänge die politische Verantwortung übernommen wird.“

„Auf welche Höhe sich der Schaden für den Steuerzahler beläuft, ist ebenso unklar“, sagt Mahr. Eine stichprobenartige Überprüfung der Abteilung ergab, dass in den Jahren 2017 und 2018 zumindest 59.000 Euro zu viel ausbezahlt wurden. „Ich wage mir gar nicht auszumalen, welcher Schaden insgesamt in diesem Teilbereich durch diese Verantwortungslosigkeit entstanden ist.“

„Klar ist: Die Wohnungslosenhilfe ist natürlich eine unerlässliche Maßnahme für hilfsbedürftige Menschen in unserem Land. Das soll auch weiterhin so bleiben“, stellt Mahr fest und nennt den Kern des Problems: „Staatliche Unterstützungsgelder müssen immer innerhalb der rechtlichen Schranken gewährt werden. Nur das ist eben im konkreten Fall über Jahre hinweg einfach nicht geschehen. Und das im höchstdotierten Bereich unseres Landes mit rund 617 Millionen Euro Jahresbudget. Das ist ein Armutszeugnis für die handelnden Stellen. Das kann so nicht sein. Gerade hier ist besondere Genauigkeit unabdingbar.“

 

FPÖ begrüßt Umstellung der Auszahlung grundsätzlich

Laut Stellungnahme der Sozialabteilung im Bericht erfolgt die Auszahlung nunmehr ausschließlich durch die Bezirksverwaltungsbehörden selbst. Klubobmann Mahr begrüßt diese Entscheidung, denn laut LRH sei Oberösterreich ohnehin das einzige Bundesland, in dem diese Auszahlungen der monatlichen Leistungen nicht ausschließlich durch die zuständige Behörde erfolgen. Er, Mahr, sieht sich in seinem politischen Handeln bestätigt: „Es ist der völlig richtige Schritt, dass die Behörde nun selbst die Auszahlungen tätigt.“

„Ich erwarte mir von Landesrätin Gerstorfer, dass sie diesen Bericht ernst nimmt und das in Ordnung bringt“, fordert Mahr. „Es ist generell längst notwendig, die teuren Verflechtungen im Sozialbereich zu entwirren und damit die Verwaltungskosten zu minimieren. Wie wichtig das ist, zeigt uns die aktuelle Corona-Krise.“

„Die fehlende Kontrolle im Sozialbereich zieht sich wie ein roter Faden durch den Bericht“, kritisiert Mahr und fordert: „Hier muss endlich auf einen effizienteren Umgang mit Steuergeld geachtet werden.“

FPÖ-Wall: Tagesbetreuung bei Behindertenwerkstätten schrittweise öffnen

FPÖ fordert Entlastung für pflegende Angehörige – Bundesrechnungshof macht fehlenden Reformwillen bei Pflege deutlich

„Uns kontaktieren laufend betroffene Bürger, die als pflegende Angehörige unmittelbar von der Corona-Krise betroffen sind. Da die Tagesbetreuung für Menschen mit Beeinträchtigungen stark eingeschränkt ist, herrscht Ungewissheit bei den Familienangehörigen, die bald wieder in den Berufsalltag einsteigen müssen“, stellte LAbg. Ulrike Wall bei der heutigen Landtagssitzung im Anschluss an eine mündlichen Anfrage an die zuständige Landesrätin Gerstorfer fest und fordert „Ein Hochfahren des Normalbetriebes muss rasch geregelt werden.“

„Erfreulich ist, dass Landesrätin Gerstorfer eine ähnliche Sicht auf diese Problematik hat. Derzeit scheitert eine schrittweise Öffnung der Behindertenwerkstätten an der fehlenden Entscheidung der Bundesregierung, auf die der Krisenstab wartet. Wir hoffen hier auf eine rasche Lösung, damit die Betroffenen endlich Klarheit haben und entlastet werden“, fordert LAbg. Wall. „Ich bedanke mich bei allen Personen, die sich in diesen schwierigen Zeiten familiär oder beruflich um Pflege- und Betreuungsbedürftige kümmern.“

 

BRH-Bericht: FPÖ ortet Stillstand bei Pflegereform

Heute haben wir auch einen Bericht des Bundesrechnungshofes zum Thema Pflege in Österreich behandelt, so Wall: „Der Rechnungshof sieht Österreich schlecht auf die demografische Entwicklung vorbereitet. So fehlt zum Beispiel eine Schnittstelle zwischen Gesundheit und Pflege und damit eine Steuerungsmöglichkeit. Das System muss endlich effizient und zukunftsfit werden“, erinnert LAbg. Wall an die langjährige FPÖ-Forderung, Gesundheit und Pflege zusammenzuführen. „Dies ist in den meisten europäischen Staaten üblich.“

Auch in ihrer Forderung nach einem Ausbau der mobilen Betreuungsangebote, sieht sich Wall vom Rechnungshof bestätigt. „Die Krise zeigt einmal mehr auf, dass die Abhängigkeit von ausländischen Betreuungskräften ein Problem darstellt. 96 Prozent der 24-Stunden-Betreuerinnen, die in Oberösterreich 5.000 Personen betreuen, kommen aus dem Ausland“, zeigt LAbg. Wall auf und spricht sich neben der Attraktivierung für heimische Arbeitskräfte auch für die Schaffung eines mehrstündigen Tagesbetreuungsangebotes daheim aus – als Alternative für all jene, die keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigen.

Klubobmann Mahr: Millionensummen allein reichen nicht aus

FPÖ fordert durchdachtes Konzept gegen Personalkollaps im Pflegebereich

„Der Pflegebereich steht kurz vor dem Personalkollaps. Die Corona-Krise hat die Situation weiter verschärft. Hier braucht es rasch ein durchdachtes Konzept. Ich erwarte mir auch im Hinblick auf die angespannte Situation im Pflegebereich ein ehrliches und transparentes Krisenmanagement“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr die Ankündigung von Bundesminister Anschober, mit 100 Millionen Euro der drohenden Pflegekrise entgegenzuwirken, wovon 16,7 Millionen Euro für Oberösterreich vorgesehen sind, und nimmt dabei auch Soziallandesrätin Gerstorfer in die Pflicht.

„Schön und gut, dass für diesen wichtigen Bereich ebenfalls hohe Unterstützungsleistungen bereitgestellt werden. Doch Millionensummen allein reichen nicht aus. Es müssen auch klare Maßnahmen zur Personalgewinnung und -entlastung getroffen werden“, fordert Mahr. „Jedenfalls notwendig sein wird, den Fokus verstärkt auf die Unterstützung der Betreuung und Pflege daheim zu legen. Das ist ohnehin längst überfällig.“

„Verwunderlich ist, dass weder Bund noch Land einen Planungshorizont definiert haben. Kein Bundesland weiß, wie lange das Geld für die Pflegeentlastung reichen soll. Hier braucht es klare Vorgaben vom Bund. Erst dann kann eine seriöse Planung starten“, betont Mahr.

„Von kurzfristigen Krisenprojekten halten wir wenig. Das Geld soll dauerhaft Wirkung erzeugen und ein richtungsweisender Schritt in eine zukunftsfitte Pflege sein. Diese einmalige Chance muss Gerstorfer ergreifen. Neben einem spürbaren Bonus für pflegende Angehörige können wir uns auch Investitionen in sogenannte Community Nurses* und digitaler Betreuung vorstellen“, so Mahr abschließend.

* Community Nurses stellen für pflegende Angehörige eine professionelle Unterstützung in Form von Ansprechperson, Koordinator, Unterstützer und Überwacher dar. Dabei betreuen diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger vollberuflich ein bestimmtes Gebiet mit mehreren Haushalten mit Pflegebedürftigen. Das System ist international auf dem Vormarsch und entlastet Hausärzte. Laut aktuellem Regierungsprogramm ist der Einsatz von Community Nurses in 500 Gemeinden geplant.

Klubobmann Mahr: Pensionierten Pflegekräften faire Weiterarbeit ermöglichen

FPÖ fordert Abgabenbefreiung für den Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze

„Wer arbeiten will, dem soll das unter fairen Bedingungen auch möglich sein“, formuliert Klubobmann Herwig Mahr eine Forderung an Bundesminister Anschober, die an den Vorstoß von Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner zur Aufhebung der „70-Jahre“ – Regelung der Kassenärzte anknüpft. „Pflegekräften soll nach Antritt der Regelpension bis zur Geringfügigkeitsgrenze ohne Abschläge eine Weiterarbeit ermöglicht werden. Das schafft eine weitere Möglichkeit zur personellen Entlastung des Pflegebereichs.“

Bereits vor der Corona-Krise haben sich interessierte Personen im Ruhestand mit Pflegeausbildung mit diesem konkreten Anliegen gemeldet, so Mahr: „Im Pflegebereich wird schon jetzt händeringend nach Personal gesucht. Der Bedarf wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Ich erwarte mir, dass man dieses Anliegen für die Zukunft seriös prüft.“

 

Corona – Personalengpass im Pflegebereich

Klubobmann Mahr könne sich vorstellen, die freiwillige Weiterarbeit in der Pension bereits jetzt zu ermöglichen: „Der Bedarf an Pflegekräften ist aufgrund der Corona-Krise so hoch wie nie zuvor. Natürlich muss dabei weiterhin die Gesundheit des Personals an oberster Stelle stehen.“

Zum Vorschlag von Soziallandesrätin Gerstorfer, die mit einem „Not-Diplom“ Pflegekräfte früher als derzeit gesetzlich möglich einsetzen möchte, sagt Mahr: „Landesrätin Gerstorfer bemüht sich redlich, die schwierige Situation zu meistern. Ihrem Vorschlag können wir durchaus etwas abgewinnen. Pflegepersonal kann somit schon während der Ausbildung eingesetzt werden.“

Weiters fordert Klubobmann Mahr zur Milderung des Engpasses bei der 24-Stunden-Betreuung, dort das nun freigewordene Personal der mobilen Dienste einzusetzen. Diese werden dem Vernehmen nach aktuell in einem geringeren Ausmaß von ihren bisherigen Klienten angefordert und verzeichnen einen Rückgang von bis zu 30 Prozent. Übrige Ressourcen könnten zur verstärkten Unterstützung in den betroffenen Haushalten eingesetzt werden: „Der Wegfall der 24-Stunden-Betreuungskräfte aus dem Ausland wird sich durch freiwillige Zivildiener kaum kompensieren lassen. Die freigewordenen Ressourcen der mobilen Dienste sollen bei diesen Aufgaben unterstützen. In der jetzigen Situation ist jede zusätzliche Hand eine willkommene Hilfe.“

 

FPÖ fordert Systemwechsel – Pflege daheim als krisenfittes Zukunftsmodell ausbauen

„Das Pflegesystem ist nicht krisensicher. Schon im Normalbetrieb gibt es Personalprobleme, die sich in Belastungszeiten vervielfachen. Die Corona-Krise zeigt klar, dass das jetzige System der Pflege und Betreuung sehr anfällig ist. Für die Zeit nach der Krise fordern wir deshalb eine Neuausrichtung der Pflege. Pflege daheim muss deutlich attraktiver und die Bereitstellung von Ausbildungsmöglichkeiten für alle Alters- und Bildungsschichten forciert werden. Pflichtschulabgänger und Pflegepersonal in der Pension finden derzeit zu wenig Anreize für ein Engagement im Pflegebereich“, fordert Mahr nach Bewältigung der Corona-Krise einen Systemwechsel im Pflegebereich.

Sozialbetrug wirksam bekämpfen!

Für die sozialdemokratische Landesrätin Birgit Gerstorfer hat Sozialleistungsbetrug scheinbar keine besonders hohe Priorität. 2017 hat Herbert Kickl in seiner Amtszeit als Innenminister die „Task Force Sozialleistungsbetrug“ ins Leben gerufen. Sie startete als Pilotprojekt in Tirol und wurde 2019 auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt. Seitdem wurden in Tirol mehr als 600 Anzeigen wegen Sozialleistungsbetrug mit einem Gesamtschaden von unfassbaren 2,4 Millionen Euro aufgezeigt.

In der Landtagssitzung am vergangenen Donnerstag wollten wir nun von Landesrätin Gerstorfer wissen, wie viele Verdachtsfälle ihre Abteilung in Oberösterreich im gesamten Jahr 2019 an das Landeskriminalamt gemeldet hätte. Die Antwort ist ebenso einfach wie erschütternd: keinen einzigen. Ihr Einwirken sei nicht wichtig, verkündete Landesrätin Gerstorfer sogar. Diese Aussage spricht Bände über ihr Amtsverständnis. Auch wenn die Bezirksverwaltungsbehörden konkret für das Einbringen der Anzeigen zuständig sind, muss die fachlich zuständige Oberbehörde, also die Soziallandesrätin, einen klaren Überblick haben und strikte Kontrollen vorgeben. Offenbar besteht hier kein Interesse, aktiv an das Aufdecken von möglichen Missbräuchen heranzugehen.

Tirol hat etwas mehr als die Hälfte der Einwohnerzahl Oberösterreichs. Wenn alleine hier schon in weniger als drei Jahren über 600 Verdachtsfälle gemeldet wurden, dann kann man in Oberösterreich von deutlich höheren Fallzahlen ausgehen. Um Schaden von den oberösterreichischen Leistungsträgern abzuwenden, fordere ich Frau Gerstorfer daher auf, die Scheuklappen im Kampf gegen Sozialleistungsbetrug abzulegen und endlich für effiziente Kontrollen und einen Schulterschluss mit der Polizei zu sorgen. Denn Sozialleistungsbetrug ist nicht nur ein Betrug am Steuerzahler, sondern insbesondere Betrug am wahren Bedürftigen.

Klubobmann Mahr: Reform der Mindestsicherung wirkt

FPÖ-Anfrage an LR Gerstorfer: Kosten und Bezieheranzahl weiter gesunken

„Unsere Reform der Mindestsicherung in Oberösterreich zeigt Wirkung. Die Kosten sind weiter deutlich zurückgegangen, die Anzahl der Bezieher sank ebenso. Kopfzerbrechen bereitet mir jedoch das Verhältnis von österreichischen und ausländischen Beziehern“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr das Ergebnis einer aktuellen schriftlichen FPÖ-Anfrage an Soziallandesrätin Gerstorfer.

Mit Stichtag 31. Dezember 2019 bezogen insgesamt 10.304 Personen Mindestsicherung, vor zwei Jahren waren es noch 14.246. Das ist ein Rückgang von 3.942 Personen, umgerechnet rund 28 Prozent. Die Kosten betrugen im Jahr 2019 insgesamt 41,019 Millionen Euro, vor zwei Jahren wurden rund 48,136 Millionen Euro aufgewendet. Das entspricht einer Ersparnis von 7,117 Millionen Euro.

„Fast die Hälfte aller Bezieher sind Ausländer“, führt Mahr seine Bedenken weiter aus. Von den 10.304 Beziehern sind 4.723 keine österreichischen Staatsbürger, also rund 46 Prozent. „Gemessen am Bevölkerungsschnitt ist der Anteil ausländischer Bezieher überdurchschnittlich hoch. Ich erwarte mir von Integrationslandesrat Kaineder, diesem Missverhältnis mit wirksamen Integrationsmaßnahmen entgegenzuwirken. Hier wurde schon viel zu lange tatenlos zugesehen. Die Mindestsicherung ist kein Ersatzeinkommen.“

„Wir haben in Oberösterreich rechtzeitig Verantwortung übernommen und die Mindestsicherung zukunftsfit gemacht. Vorbild für die nun geltende bundesweite Sozialhilfe war unsere oberösterreichische Reform. Einige Bundesländer sind noch säumig, die längst notwendigen Neuerungen umzusetzen. Deshalb appelliere ich an alle, ihrer Pflicht als Verantwortungsträger umgehend nachzukommen“, betont Klubobmann Herwig Mahr.

 

Keine Aufnahme von Migranten aus sicheren Drittstaaten

„Jetzt darf nicht der gleiche Fehler wie 2015 gemacht werden, falsche Signale nach außen zu senden. Unser Sozialsystem hat keine Kapazitäten mehr für weitere tausende Migranten“, spricht sich Mahr klar gegen die erneute Willkommenspolitik der SPÖ hinsichtlich der aktuellen Migrationskrise an der Grenze zu Europa aus. „Unser Land liegt bei der Aufnahme von anerkannten Flüchtlingen laut UNHCR weltweit auf Platz 14 (in Prozent der Bevölkerung). Innerhalb der EU liegen nur Schweden und Malta vor Österreich. Genug ist genug.“