Moderne Sozialhilfe mit Ursprung in Oberösterreich

Für jene, die sie brauchen – nicht für jene, die nicht wollen

Es ist aus meiner Sicht eine der brennendsten Fragen unserer Zeit: Wie gestaltet ein moderner Staat, ein modernes Bundesland wie Oberösterreich, seine Sozialgesetze? Wie wird also sichergestellt, dass jene Menschen, die tatsächlich auf fremde Hilfe angewiesen sind, diese auch erhalten und die vielzitierte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleistet werden kann?

Und dann ist da natürlich auch noch die andere Seite: Wie kann effizient und ohne überbordenden Verwaltungsaufwand sichergestellt werden, dass es keinen Missbrauch gibt und kein Steuergeld in falsche Hände gelangt – zum Beispiel in die Hände jener, die durchaus arbeiten und so ihren (steuerlichen) Beitrag zu einer funktionierenden Gesellschaft leisten könnten?

Fahrplan für mehr Gerechtigkeit

Morgen wird durch die Sozial-Landesrätin in einem eigenen Unterausschuss ein Entwurf zum oberösterreichischen Sozialhilfeausführungsgesetz (da dieses Wortungetüm ein wenig sperrig ist, verwende ich in Zukunft das Kürzel SoHAG) vorgelegt. Eine erste Präsentation für die einzelnen Fraktionen hat bereits stattgefunden, in weiteren Sitzungen im Unterausschuss des Landtages wird gemeinsam die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes erarbeitet, bevor es über den Sommer in Begutachtung geht. Im Oktober soll dann bei der Landtagssitzung die Beschlussfassung erfolgen, damit die neue Sozialhilfe am 1.1.2020 in Kraft treten kann.

Vertrauen oder Kontrolle?

Mir war es immer wichtig, dass bedürftige Menschen in Oberösterreich jene Unterstützung erhalten, die sie brauchen. Dazu ist es aber nötig, dass man darauf schaut, dass auch genug Geld da ist – und das erreicht man unter anderem durch ein wirksames und vor allem einheitliches Kontroll- und Sanktionssystem, um effektiv gegen Missbrauch vorgehen zu können.

Sachleistung vor Bargeld

Und weil gerade von Teilhabe an der Gesellschaft die Rede war: Ohne ausreichende Deutschkenntnisse ist dies unmöglich. Deshalb ist es eine freiheitliche Kernforderung, dass Personen mit Sprachdefiziten einen Teil der Sozialhilfe in Form von verpflichtenden Sprachkursen nutzen müssen. Nur so kann Integration tatsächlich gelingen. Das ist gerecht. Das ist modern. Das ist freiheitlich.

Gravierende Missstände im Sozialbereich – Staatsanwaltschaft eingeschaltet!

Das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung ist ein hohes Gut. Denn die Verwaltung fungiert als Bindeglied staatlicher Autorität und der Gesellschaft und macht dadurch Demokratie erlebbar.

Leider müssen wir jetzt ausgerechnet bei uns in Oberösterreich feststellen, dass dieses Vertrauen massiv erschüttert wird. Konkret geht es um ganz gravierende Mängel im Vollzug der Mindestsicherung. Offenbar wurden Leistungen ohne Rechtsgrund zuerkannt – da ist der oftmals strapazierte Begriff Skandal gleich in mehrfacher Hinsicht angebracht.

Mindestsicherungsleistung ohne Bescheid ausbezahlt

Allein 2018 wurde in allen 149 Fällen eines Linzer Sozialhilfevereins die Leistung der Mindestsicherung nicht rechtmäßig ausbezahlt. Das ist eine Praxis, die nicht nur den Rechtsstaat ad absurdum führt, sondern auch dem Steuerzahler gegenüber in höchstem Maße verantwortungslos ist. Das ist so nicht hinnehmbar.

Staatsanwaltschaft eingeschaltet

Auch wenn es überrascht: Ich bin froh, dass die Staatsanwaltschaft nun eingeschaltet wurde. Nur so kann eine umfassende und lückenlose Aufklärung gewährleistet werden. Und Aufklärung ist dringend notwendig – denn wir wissen nicht, was noch so im Argen liegt und ob die bisherige Praxis nicht sogar strafrechtlich relevant ist.

Fortsetzung folgt

Die aus meiner Sicht völlig dubiosen Vorkommnisse werden uns noch eine ganze Weile beschäftigen – und das ist gut so. Denn nur durch Prüfung und Aufklärung kann das eingangs erwähnte Vertrauen der Bürger in eine funktionierende Verwaltung sichergestellt werden.

Klubobmann Mahr: Gerstorfer verharmlost belastende Fakten

Missstand bei Wohnungslosenhilfe: Anzeige bei Staatsanwaltschaft – finanzieller Schaden kann nicht ausgeschlossen werden

„Nun kommt schön langsam die ganze Wahrheit ans Licht. Noch vor wenigen Tagen wurde von Landesrätin Gerstorfer öffentlichkeitswirksam versichert, dass dem Land kein finanzieller Schaden entstanden sei. Es sollte offenbar der Anschein erweckt werden, als ginge es bloß um eine formale Abklärung der Vollzugspraxis. Wie sich nun aber herausstellt, steckt viel mehr dahinter. Mittlerweile droht sogar ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft. Auch Schäden für den Steuerzahler können nicht mehr ausgeschlossen werden“, wirft Klubobmann Herwig Mahr Gerstorfer eine „üble Vertuschungsaktion“ vor.

„Entweder sie hat die rechtliche Relevanz der Situation nicht erkannt oder sie hat versucht, die Sache unter den Teppich zu kehren. Beides wäre höchst bedenklich und verantwortungslos gegenüber dem Steuerzahler“, kritisiert Mahr.

„Es gehört jedenfalls auch geklärt, ob es nur zu Versäumnissen des B37 gekommen ist oder ob sich auch die Stadt Linz etwas zuschulden kommen ließ. Denn die ist zuständig für das behördliche Verfahren“, betont Mahr.

Lückenlose Überprüfung der Mindestsicherung auch in OÖ notwendig

„Ist das nur die Spitze des Eisbergs? Es ist höchst an der Zeit, die Mindestsicherung auch in Oberösterreich lückenlos zu durchleuchten. Anstatt den Rechnungshof mit einem Gutachten für einen kleinen Teilbereich zu beauftragen, sollte er besser gleich den gesamten Apparat überprüfen. Denn Sozialleistungen müssen schließlich bei jenen ankommen, die sie tatsächlich benötigen und denen sie auch rechtmäßig zustehen“, fordert Mahr eine Überprüfung des Vollzugs und der Kontrolle der Mindestsicherung des Landes Oberösterreichs ab dem Jahr 2011 ähnlich der Prüfung des Landesrechnungshofes (LRH) in der Steiermark. Dort deckte der steirische LRH Anfang des Monats gravierende Mängel im Vollzug der Mindestsicherung mit erheblichem finanziellem Schaden auf. Unter anderem wurden auch dort Leistungen ohne Rechtsgrund zuerkannt.

Klubobmann Mahr: Auch Direktauszahlungen sind schließlich Steuergeld, Frau Gerstorfer!

FPÖ kündigt Anfragen im Landtag an: Derart fadenscheinige Ausreden sind zu wenig

„Auch Direktauszahlungen im Rahmen der Mindestsicherung sind schließlich Steuergeld. Es sagt einem schon der gesunde Menschenverstand, dass es hier gewisse Kontrollmechanismen und klare Regeln für den Vollzug geben muss, um den Missbrauch hintanzuhalten“, spricht Klubobmann Herwig Mahr erneut die gestrige Bekanntgabe von Sozial-Landesrätin Gerstorfer an, wonach sie die Vollzugspraxis der Wohnungslosenhilfe durch den Landesrechnungshof prüfen lassen will. Die Wohnungslosenhilfe ist eine Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung.

„Klar ist natürlich, wer Hilfe braucht, soll sie rasch und unbürokratisch bekommen können. Im Hintergrund muss die zuständige Behörde aber dennoch prüfen, ob die Leistung auch tatsächlich rechtmäßig war“, fordert Mahr Sensibilität im Umgang mit Steuergeld.

Laut Gerstorfer sei dem Land kein finanzieller Schaden entstanden. „Wie will das denn nachgewiesen werden, wenn es womöglich keine ausreichende Kontrolle gab? Das ist alles höchst dubios. Umfassende und rasche Aufklärung ist dringend notwendig“, kündigt Mahr Anfragen der FPÖ im Landtag an. Diese werden bereits vorbereitet.

„Es ist höchst suspekt, dass ein Mitglied der Landesregierung den Landesrechnungshof als verfassungsmäßiges Hilfsorgan des Landtages einschaltet. Das gleicht einer Selbstanzeige. Offenbar hat man selbst Zweifel an der Rechtskonformität der bisherigen Vollzugspraxis. Dann ist es aber höchst an der Zeit, das System ein für alle Mal umzustellen“, fordert Mahr mit Nachdruck.

Klubobmann Mahr: Höchst schleierhafte Bekanntgabe von Gerstorfer riecht nach Ärger

FPÖ kritisiert verdächtige Vorgehensweise von Sozial-Landesrätin Gerstorfer und fordert lückenlose Aufklärung

Als „höchst verdächtig“ bezeichnet Klubobmann Herwig Mahr die heutige Bekanntgabe von Sozial-Landesrätin Gerstorfer, den Landesrechnungshof mit der Überprüfung der Anwendungspraxis bei der Wohnungslosenhilfe zu beauftragen. Dort sei in den einzelnen Einrichtungen im Zuge einer Prüfung durch die Sozialabteilung eine unterschiedliche Vollzugspraxis festgestellt worden.

Landesrätin Gerstorfer spricht in ihrer Bekanntgabe von einer „unterschiedlichen Vollzugspraxis“ und von einer „Klarstellung, wie weit eine unmittelbare Soforthilfe über den Träger geleistet werden kann und ab wann eine bescheidmäßige Leistungsfestsetzung zu erfolgen hat.“

„Das riecht stark nach Ärger. Gerstorfer soll eine klare Sprache sprechen und sagen, was Sache ist“, fordert Mahr, die Karten offen auf den Tisch zu legen und kritisiert die schleierhafte Darstellung: „Was hat das für Folgen und was steckt dahinter? Warum soll der Rechnungshof prüfen, wenn die Abteilung offenbar bereits selbst Missstände festgestellt hat? Gibt es bereits konkrete Verdachtsmomente? Auf all diese wichtigen Fragen bleibt Gerstorfer Antworten schuldig.“

„Die Unterstützung müssen zielgerecht bei Betroffenen ankommen. Dafür ist eine einheitliche Steuerungs- und Kontrollinstanz unabdinglich. Nur so können Missbrauchsfälle hintangehalten werden können. Denn vor allem der Sozialbereich ist davon immer öfter betroffen. Eine unmittelbare Soforthilfe ohne bescheidmäßige Leistungsfestsetzung öffnet dem Missbrauch aber Tür und Tor“, sieht Mahr die bisherige Vollzugspraxis äußerst kritisch.

Die Wohnungslosenhilfe ist eine Hilfeleistung der Mindestsicherung. Zur Erfüllung dieser Leistung arbeitet die Sozialabteilung des Landes mit unterschiedlichen Einrichtungen zusammen. Träger dieser Einrichtungen erhalten dafür wiederum hohe Förderungen des Landes.

FP-Mahr/VP-Hattmannsdorfer: Erster umfassender Bericht über die BMS-Reform 2016

2,69 Mio. Euro Einsparung statt 200 Mio. Euro Mehrkosten – Behandlung in der Sitzung der Landesregierung kommenden Montag – Klares Bekenntnis zur Unterstützung jener Menschen, die wirklich Hilfe brauchen

„Wir haben die richtigen Impulse zur richtigen Zeit gesetzt. Das zeigt der Bericht ganz klar. Durch die Summe unserer Reformschritte kam es von 2017 auf 2018 erstmals zu einer Reduktion der Jahres-Gesamtkosten um 4,9 Millionen Euro  (-10,2 Prozent zum Vorjahr). Bei den Beziehern sind wir auf das Niveau von 2014 zurückgekehrt (- 8,8 Prozent zum Vorjahr)“, sind FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr und OÖVP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer zufrieden mit dem ersten umfassenden Bericht über Oberösterreichs Mindestsicherungsreform im Jahr 2016. Dieser geht auf eine Bestimmung der Novelle zurück, in der man sich auf eine zweijährig wiederkehrende Berichtspflicht über die Entwicklung der Mindestsicherung geeinigt hat. Am Montag wird der Bericht in der Landesregierung behandelt.

„Fakt ist, dass es in Oberösterreich ein klares Bekenntnis dazu gibt, dass Menschen, die auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind, diese auch bekommen“, so Hattmannsdorfer und Mahr.

2,69 Mio. Euro Einsparung statt 200 Mio. Euro Mehrkosten

„Seit 2017 konnten wir allein durch die erste Novelle 2,69 Millionen Euro einsparen. Das ist ein höchst erfreuliches Ergebnis“, sagen Mahr und Hattmannsdorfer und weisen auf die Prognose der Direktion Finanzen, Abteilung Soziales und Statistik hin, wonach aufgrund damaliger Entwicklungen mit einer Kostenexplosion in Höhe von bis zu 200 Millionen Euro bis ins Jahr 2019 zu rechnen war.

„Mit unserer Reform haben wir unseren Landeshaushalt rechtzeitig für die drohende Kostenflut gerüstet“, betonen Hattmannsdorfer und Mahr. Auf Basis der Mindestsicherung-Novelle und den prognostizierten 200 Millionen Euro Mehrkosten errechneten die Abteilungen des Landes ein kumuliertes Kostendämpfungspotential von bis zu circa 70 Millionen Euro. „Wir sind sehr froh darüber, dass die damaligen Prognosen letztlich nicht eingetreten sind und wir darüber hinaus sogar eine beträchtliche Summe einsparen konnten“, so Mahr und Hattmannsdorfer.

Rückläufige Anzahl der Bezieher

Die Entwicklung der Bezieher im Berichtszeitraum zeigt sowohl ein Jahr vor als auch ein Jahr nach der Novelle noch moderate Zuwächse (1,9 Prozent von 2015 auf 2016; 3,8 Prozent von 2016 auf 2017). Von 2017 auf 2018 zeigen sich erstmals sinkende Werte (- 8,8 Prozent).  Betrachtet man die monatliche Entwicklung, sind die Zahlen seit Oktober 2017 rückläufig. Das entspricht dem Zeitraum des Inkrafttretens des zweiten Reformschrittes, der Deckelung der Mindestsicherung (Novelle 2017). 38 Prozent der BMS-Bezieher (= 4.719 Personen) erhielten Ende 2018 eine gedeckelte Mindestsicherungsleistung. Rund 70 Prozent davon sind keine österreichischen Staatsbürger, rund 59 Prozent sind Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte.

Klares Signal, dass sich Arbeit lohnen muss – Oberösterreich ist Vorreiter

„Wir haben mit unseren Reformen ein klares Signal gesendet, dass sich Arbeit und Leistung lohnen müssen und unsere Soziallleistungen kein Magnet für Wirtschaftsflüchtlinge sein dürfen. Das mutige Handeln Oberösterreichs war auch für die Entstehung des neuen bundesweiten Grundsatzgesetzes zur Mindestsicherung maßgeblich“, so Hattmannsdorfer und Mahr abschließend.

FPÖ-Wall: Pflegeschwerpunkt in berufsbildenden Schulen wird forciert

Gemeinsame Resolution gegen Pflegepersonalmangel im heutigen Landtag

„Um dem Personalnotstand im Pflegebereich entgegenzuwirken, braucht es ein Bündel an Maßnahmen“, nimmt LAbg. Ulrike Wall Bezug auf die WIFO-Studie, nach der bis 2030 rund 24.000 Pflegekräfte fehlen. Darum habe der Landtag heute eine Resolution an die Bundesregierung mit dem Vorschlag beschlossen, dass Jugendlichen bereits im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung verstärkt Schwerpunktsetzungen im Gesundheits- und Sozialbereich angeboten werden. „Die Integration der Pflegeausbildung ins Regelschulwesen ist ein Schritt in die richtige Richtung, um junge Menschen an den Pflegeberuf heranzuführen. Diese Forderung haben wir Freiheitliche immer wieder aufgestellt.“

„Gemeinsam mit Experten hat sich der Unterausschuss Pflege mit diesem Thema intensiv auseinandergesetzt. In Oberösterreich ist es bereits in manchen landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen möglich, im dreijährigen Ausbildungsschwerpunkt ‚Gesundheit und Soziale Berufe‘ mit dem Niveau der Heimhilfe abzuschließen“, hält die freiheitliche Sozialsprecherin fest und begründet den heutigen Antrag im Landtag. „Deshalb schlagen wir dieses System auch für Bereiche vor, die in die Bundeskompetenz fallen. Die Ausbildung sollte modulartig erfolgen, damit beim Erwerb weitergehender Qualifikationen auf das bereits Erlernte aufgebaut werden kann.“

„Die Bundesregierung hat für 2019 einen Masterplan ‚Pflege‘ angekündigt und im März mit einem hochkarätig besetzten Pflegedialog den Startschuss für dringende Reformen gesetzt – Reformen, die von den Vorgängerregierungen auf die lange Bank geschobenen wurden“, lobt LAbg. Wall die Initiative. „Für Sozialministerin Hartinger-Klein ist dabei die Ausbildung der Pflegekräfte ein zentrales Thema. Ich bin guter Dinge, dass unsere Resolution den geplanten Vorhaben der Bundesregierung entspricht.“

Die Hälfte der Bezieher in OÖ sind Fremde – Tendenz steigend!

Es gibt Fakten, die lassen sich nicht wegdiskutieren. Seit dem Jahr 2013 ist die Zahl der ausländischen Mindestsicherungs-Bezieher in Oberösterreich kontinuierlich angestiegen. 2018 hat sie nun einen vorläufigen Höchststand von 10.378 erreicht. Das ergibt die Beantwortung meiner Anfrage an die zuständige Soziallandesrätin.

Zahl verdoppelt

In Zahlen bedeutet das: 21.106 Bezieher der BMS waren 2018 verzeichnet, davon waren 10.378 keine Österreicher. 2013, also vor der Flüchtlingskrise nahmen insgesamt 17.868 die BMS (Bedarfsorientierte Mindestsicherung) in Anspruch, davon waren „lediglich“ 5.434 Fremde. Das entspricht zwar immer noch rund 30 % ist aber kein Vergleich zu den 49,2 % im Jahr 2018.

Das Geld der Steuerzahler

Aus meiner Sicht zeigt das deutlich: Zum einen, wie wichtig die Reform der BMS in Oberösterreich war und wie notwendig die bundesweite Rahmenregelung, die aus dem Sozialministerium von Ministerin Beate Hartinger-Klein kommt, ist. Zum anderen offenbaren die Zahlen, dass die bessere Konjunkturlage überwiegend von österreichischen BMS-Beziehern dazu genutzt werden kann, wieder im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, während Ausländer in exorbitant hohem Maße weiter in die Mindestsicherung strömen. Anders gesagt: Bei Österreichern wirkt die BMS wie vom Gesetzgeber gedacht: Als Überbrückungshilfe, bis man wieder aus der Notlage heraus und in die Beschäftigung zurückfindet. Bei Fremden klappt das nicht. Wir werden diese Entwicklung genau beobachten, denn hier geht es um das Geld der Steuerzahler. Deshalb wird bei Ausländern, wenn sich jemand nicht integrieren oder sogar keiner Arbeit nachgehen will, der Leistungsumfang der BMS zurecht gekürzt. 2018 gab es 243 Fälle, in denen aufgrund fehlender Integrations- oder Arbeitsbereitschaft Leistungen gestrichen wurden.

 

Klubobmann Mahr: Höheres Anfangsgehalt macht Pflegedienst attraktiver

1.500 Mitarbeiter profitieren jährlich von der Abschaffung der 95%-Regelung im ersten Gehaltsjahr

„Wer 100 Prozent leistet, soll auch 100 Prozent verdienen“, stellt Klubobmann Mahr heute unmissverständlich fest. „Die Abschaffung der 95%-Regelung für das erste Dienstjahr ist eine langjährige Forderung von uns.

„Der Einstieg in den Pflegebereich sowie Gemeinde- und Landesdienst wird damit deutlich attraktiver. Auf qualifizierte Arbeitnehmer können wir im öffentlichen Dienst nicht verzichten. Auch wenn der Pflegeberuf jetzt den Anstoß gegeben hat, begrüßen wir diese Änderung im gesamten Gemeinde- und Landesbereich. Jährlich betrifft diese Regelung über 1.500 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, unterstreicht Mahr die Tragweite dieses Gesetzesbeschlusses.

„Die anstehende Änderung ist ein Zeichen der Wertschätzung für neue Mitarbeiter und gleichzeitig ein finanzieller Anreiz, um gegenüber anderen Werbern konkurrenzfähig zu bleiben. Wir können es uns nicht leisten, aufgrund dieser Gehaltsminderung auf wertvolle Mitarbeiter zu verzichten“, folgert Klubobmann Mahr.

„Diese Investition sichert nachhaltig unsere Kompetenz im öffentlichen Dienst. Gerade im Hinblick auf die anstehende Pensionierungswelle ist es wesentlich für uns als Arbeitgeber, qualifizierte Mitarbeiter anzuwerben und zu halten. Wir brauchen die Besten, darum müssen wir auch dem wirtschaftlichen Wettbewerb standhalten. Und da hat eine Gehaltsreduktion nichts verloren“, sagt Klubobmann Herwig Mahr abschließend.

FP-Landtagsvorschau: Schulterschluss für Finanzierung des Schülergelegenheitsverkehrs und gegen Atom-Energie – Maßnahme zur Attraktivierung von Pflegeberufen

Abschaffung der 95-Prozent-Regelung im Landesdienst

FPÖ und OÖVP haben sich darauf geeinigt, dass es im oberösterreichischen Landesdienst 100 Prozent des Verdienstes ab dem ersten Arbeitstag geben soll. Bisher erhielten neu aufgenommene Mitarbeiter im ersten Jahr nur 95 Prozent des ihnen zustehenden Gehalts. Dazu soll in der kommenden Landtagssitzung eine dringliche Regierungsvorlage beschlossen werden, wodurch der 95-Prozent-Deckel rückwirkend ab Anfang 2019 abgeschafft wird.

„Der Kampf um die Fachkräfte hat längst begonnen. Das trifft auch den öffentlichen Dienst. In den nächsten Jahren werden auch im Landesdienst immer mehr Beschäftigte in Pension gehen. Deswegen wird es Anreize geben müssen, die Arbeitskräfte dazu bewegen, in den öffentlichen Dienst. zu wechseln“, sagt Klubobmann Herwig Mahr, der mit diesem finanziellen Anreiz vor allem für eine bessere Pflegeversorgung in Oberösterreich sorgen will.

 

Schulterschluss für finanzielle Absicherung des Schülertransports

In einem Vier-Parteien-Antrag wird eine kostendeckende Finanzierung des Schülergelegenheitsverkehrs gefordert. Zusätzlich anfallende Kosten sollen nicht durch Gemeinden oder Länder getragen werden müssen, sondern vom Bund.

„Die aktuell festgelegten Kostensätze sind oft zu gering bemessen. Gemeinden müssen Zuzahlungen leisten, um den Schülertransport aufrechtzuerhalten. Das stellt uns vor eine große Herausforderung. Der Bund soll daher ein neues Modell erarbeiten, damit der Schülergelegenheitsverkehr auch in Zukunft abgesichert ist“, sagt Klubobmann Mahr.

 

Oö. Landtag geschlossen gegen Kernkraftimport

Aufgrund der verhinderten Ökostromnovelle auf Bundesebene durch die SPÖ wurde eine Diskussion über Atomstromimporte entfacht. Alle vier Landtagsparteien haben sich daher dazu entschlossen, gemeinsam ein klares Signal zu setzen. In einem gemeinsamen Antrag erteilen die Fraktionen Atomstrom ein klares Nein.

„Wir müssen den Atomstrom hinter uns lassen und langfristig auf saubere Lösungen umsteigen“, fordert Mahr. „Außerdem braucht es eine Klarstellung für das Fortbestehen unsere Biomassekraftanlagen. Denn wer Ökostrom abdreht, dreht Atomstrom auf!“