Klubobmann Mahr: Höheres Anfangsgehalt macht Pflegedienst attraktiver

1.500 Mitarbeiter profitieren jährlich von der Abschaffung der 95%-Regelung im ersten Gehaltsjahr

„Wer 100 Prozent leistet, soll auch 100 Prozent verdienen“, stellt Klubobmann Mahr heute unmissverständlich fest. „Die Abschaffung der 95%-Regelung für das erste Dienstjahr ist eine langjährige Forderung von uns.

„Der Einstieg in den Pflegebereich sowie Gemeinde- und Landesdienst wird damit deutlich attraktiver. Auf qualifizierte Arbeitnehmer können wir im öffentlichen Dienst nicht verzichten. Auch wenn der Pflegeberuf jetzt den Anstoß gegeben hat, begrüßen wir diese Änderung im gesamten Gemeinde- und Landesbereich. Jährlich betrifft diese Regelung über 1.500 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, unterstreicht Mahr die Tragweite dieses Gesetzesbeschlusses.

„Die anstehende Änderung ist ein Zeichen der Wertschätzung für neue Mitarbeiter und gleichzeitig ein finanzieller Anreiz, um gegenüber anderen Werbern konkurrenzfähig zu bleiben. Wir können es uns nicht leisten, aufgrund dieser Gehaltsminderung auf wertvolle Mitarbeiter zu verzichten“, folgert Klubobmann Mahr.

„Diese Investition sichert nachhaltig unsere Kompetenz im öffentlichen Dienst. Gerade im Hinblick auf die anstehende Pensionierungswelle ist es wesentlich für uns als Arbeitgeber, qualifizierte Mitarbeiter anzuwerben und zu halten. Wir brauchen die Besten, darum müssen wir auch dem wirtschaftlichen Wettbewerb standhalten. Und da hat eine Gehaltsreduktion nichts verloren“, sagt Klubobmann Herwig Mahr abschließend.