Klubobmann Mahr zur LRH-Bericht „Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe“: Es ist noch viel Luft nach oben

FPÖ kritisiert lasches Kontrollsystem und fordert Verbesserungen

„Es ist noch viel Luft nach oben. Der LRH zeigt wesentliche Verbesserungspotentiale auf, die nun rasch umgesetzt werden müssen. Insbesondere im Bereich der Kontrolle und Prüfung gibt es in der Sozialabteilung des Landes deutlichen Aufholbedarf“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr in einer ersten Reaktion den heute veröffentlichten Bericht des Landesrechnungshofes (LRH) zu den Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe. Geprüft wurde der Zeitraum 2015 bis 2018.

„Insgesamt beliefen sich die Ausgaben im geprüften Zeitraum auf 290,5 Millionen Euro. Das ursprüngliche Budget wurde um 15,5 Millionen Euro unterschritten. Grundsätzlich ist das zwar ein positives Ergebnis. Jedoch ist es angesichts der gebetsmühlenartig wiederkehrenden Forderung nach mehr Geld im Sozialbereich schon kurios“, zeigt Mahr auf.

„Das ist doch bezeichnend. Weder der Landesrechnungshof noch die Sozialabteilung selbst kann aus den Rechnungsabschlüssen der Wohnungsloseneinrichtungen wesentliche Schlüsse ziehen“, ärgert sich Mahr über die blauäugige Finanzpolitik des SPÖ-Ressorts. Die Träger der Wohnungslosenhilfe – zu denen unter anderem der heftig kritisierte Linzer Sozialverein B37 gehört – sind durch eine Leistungsvereinbarung mit dem Land unter anderem ermächtigt, Überschüsse ihrer Leistungsabrechnungen einzubehalten. Dieser Überschuss sei einer „Rücklage bzw. Zweckverbindlichkeit“ zuzuführen. Insgesamt beliefen sich die Überschüsse der Wohnungsloseneinrichtungen auf rund 1,1 Millionen Euro. Die Träger können also nicht verbrauchte Budgetmittel des Sozialressorts einbehalten.

Trotz Einsicht in die Jahresabschlüsse der Träger der Wohnungslosenhilfe konnten die Rücklagenstände vom LRH nicht nachvollzogen werden. Aus Sicht der Sozialabteilung sei dies keine Anforderung ihrerseits an die Träger. „Das macht erneut deutlich, wie unverantwortlich hier von politischer Seite mit Steuergeld umgegangen wird“, kritisiert Mahr und fordert: „Einen Rücklagen-Maximalbetrag gibt es auch nicht. Angesichts der im Raum stehenden Vorwürfe rund um den Linzer Sozialverein B37 sollte die geplante Leistungsvereinbarung für 2020 jedenfalls strengere Regelungen beinhalten. Insbesondere bei Sozialleistungen braucht es eine hohe Sensibilität im Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Steuergeld. Gerade die Empfehlung des LRH, wonach Überschüsse im Verfügungsbereich des Landes bleiben sollen, muss rasch umgesetzt werden.“

„Wir werden hier jedenfalls nachhaken. Von den insgesamt acht Trägern der Wohnungslosenhilfe verzeichnen drei Abgänge, andere wiederum Überschüsse. Diese Tatsache kann so nicht einfach im Raum stehen gelassen werden“, kündigt Mahr Anfragen im Landtag an. „Ebenso hinterfragenswert ist die Vereinbarung, dass Abfertigungszahlungen aus den vorhandenen Rücklagen mitzufinanzieren sind. Die Leistungen des Landes müssen bei Betroffenen ankommen und dürfen nicht in der Verwaltung und Personalkosten versickern.“

„Ausreichende Kontrolle ist wichtig, damit in einem weiteren Schritt das System laufend verbessert werden kann. Der Bericht zeigt viele Ansätze auf, denen nachgegangen werden muss, damit der Sozialbereich zukunftsfit gemacht wird“, unterstützt Mahr unter andrem die Einführung regelmäßiger Vor-Ort-Kontrollen bei Trägern zur Einhaltung der vereinbarten Leistungsqualität. „Derzeit wird das Thema sehr vernachlässigt. Für eine gute Sozialpolitik genügt es aber heutzutage nicht mehr, einfach nur gutgläubig das Geld zu verteilen.“

Klubobmann Mahr fordert: Einkommensobergrenze für Familienbeihilfe erhöhen

FPÖ: Sozialausschuss bringt gemeinsame Resolution auf den Weg

„Die Einkommensobergrenze für die Familienbeihilfe soll erhöht werden. Aber nicht nur für Menschen mit Beeinträchtigung, sondern generell für alle Familien. Wir wollen eine einheitliche Regelung für alle Formen der Familienbeihilfe“, fordert Klubobmann Herwig Mahr im heutigen Sozialausschuss und gibt eine gemeinsame Initiative aller Fraktionen bekannt. Die Resolution soll in der nächsten Landtagssitzung am 7. November beschlossen werden.

Die Einkommensobergrenze für Kinder, für die ein Anspruch auf die Familienbeihilfe besteht, liegt aktuell bei 10.000 Euro lohnsteuerpflichtigem Einkommen. Diese Verdienstgrenze betrifft vor allem Studenten und beeinträchtigte Personen in sogenannten geschützten Werkstätten. Ausgenommen sind Lehrlinge. Der Betrag wurde seit 2011 nicht mehr angepasst. Familien mit beeinträchtigten Kinder haben Anspruch auf eine erhöhte Familienbeihilfe.

„Ursprünglich forderte die SPÖ nur die Anpassung für beeinträchtigte Personen. Das wäre aus unserer Sicht aber eine Ungleichbehandlung, die sachlich nicht gerechtfertigt ist. Denn die Familienbeihilfe ist grundsätzlich eine Leistung für alle Familien. Es müssen alle von der längst überfälligen Erhöhung der Obergrenze profitieren. Darauf konnten wir uns im Ausschuss auch einigen“, ist Mahr erfreut. „Darüber hinaus sollte eine jährliche Valorisierung angedacht werden.“

Sozialhilfe: Ab 2020 in Oberösterreich

Heute hat der Oö. Landtag die neue Sozialhilfe beschlossen. Die Sozialhilfe wird ab dem 1. Jänner 2020 in Kraft treten und dabei die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ablösen.

Ausgangspunkt dieses Beschlusses ist das vom Bund verabschiedete Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, das heuer im Juni in Kraft trat. Das Grundsatzgesetz hat neben seinem verbindlichen Rahmen eine Reihe sogenannter Kann-Bestimmungen, welche die Bundesländer durch ein  sogenanntes Ausführungsgesetz näher zu bestimmen haben. Die Länder wurden verpflichtet, mit Wirksamkeit 1. Jänner 2020 ein solches Sozialhilfe-Ausführungsgesetz zu erlassen.

Gemeinsam mit allen Fraktionen, der Fachabteilung und dem Verfassungsdienst haben wir in den vergangenen Monaten im Unterausschuss das oberösterreichische Ausführungsgesetz erarbeitet.

Die neue Sozialhilfe Oberösterreichs orientiert sich an unserem bisherigen Mindestsicherungs-Modell. Zentrale Werte wie Leistungsgerechtigkeit, Arbeitsanreize und Integrationswilligkeit konnten wir weiterhin verwirklichen.

Jene, die arbeiten, dürfen nicht die Dummen sein – Arbeit muss sich lohnen. Mit der neuen Sozialhilfe wird dieser Leitgedanke fortgeführt. Durch den Job-Bonus ist das sichergestellt: Einkommen aus Erwerbstätigkeit kann bis zu einer bestimmten Höhe zur Sozialhilfe dazu verdient werden, ohne dass es – wie im Normalfall – in Abzug gebracht wird. Denn es kann nicht sein, dass eine arbeitende Person am Monatsende nicht mehr im Geldbörsel hat als jemand, der ausschließlich von Sozialleistungen lebt.

Besonders wichtig war uns außerdem die Verankerung eines Bonus jeweils für alleinerziehende und beeinträchtigte Personen. Denn klar ist: Jene, die tatsächlich auf finanzielle Hilfe angewiesen sind, sollen diese auch bekommen.

Wesentlich war für uns auch, dass ausreichende Deutschkenntnisse die Voraussetzung für die volle Sozialhilfe sind. So wird ein bestimmter Teil der Leistung in Qualifizierungsmaßnahmen – beispielsweise Deutschkurse – investiert und nicht in Geldform ausbezahlt, wenn jemand nicht ausreichend Deutsch spricht.

Dass es in einer Haushaltsgemeinschaft nicht zu einer exorbitant hohen Summe von Sozialleistungen kommen kann, ist durch die dynamische Deckelung sichergestellt.

Die Sozialhilfe sieht außerdem ein rigoroses Kontroll- und Sanktionssystem vor. Bei Fehlverhalten – wie beispielsweise Falschmeldungen, zweckwidrige Verwendungen oder erschlichenen Leistungen – wird die Leistung stufenweise bis zur Gänze gekürzt.

Bezugsberechtigt sind österreichische Staatsbürger und Asylberechtigte. Drittstaatsangehörige sowie EU- und EWR-Bürger haben hingegen eine fünfjährige Wartefrist.

Die Sozialhilfe können Personen nur erhalten, wenn sie sich in einer sozialen Notlage befinden und diese auch überwinden wollen. Sie wird nur subsidiär gewährt. Das heißt, zuvor müssen alle Einkommensmöglichkeiten und das bestehende Vermögen bis zu einer bestimmten Höhe ausgeschöpft werden

Klubobmann Mahr: Schlagzahl gegen den Pflegepersonalmangel erhöhen

FPÖ fordert: Mehr Unterstützung für Pflege daheim, Schaffung einer Pflege-Lehre, Flexibilisierung der Heimhelfertätigkeit, verstärkte Anreize für Ausbildungsinteressierte

„Der Pflegepersonalmangel muss die Politik endlich wachrütteln. Es braucht vielseitige Maßnahmen, damit der künftige Bedarf ausreichend gedeckt werden kann. Hier ist sowohl Oberösterreichs Sozialreferentin als auch die neue Bundesregierung dringend gefordert“, fordert Mahr anlässlich einer aktuellen Statistik des Sozialressorts Oberösterreichs. Demnach werden bis 2025 500 neue Betten in Altenheimen benötigt. Aktuell stehen allerdings 350 der 12.760 Betten aufgrund von Personalnot leer. Bis 2040 wird ein Anstieg der Pflegegeldbezieher auf 126.000 prognostiziert (Stand Juli 2019: 69.486).

„Es muss mehr in die Pflege daheim investiert werden. Diese Form ist sowohl aus gesellschaftlicher als auch aus finanzpolitischer Sicht von Vorteil. Unter anderem bewirkt dies im Umkehrschluss eine Entlastung für die stationäre Pflege“, fordert Mahr. „Wer zuhause gepflegt wird, soll besser unterstützt werden.“

„Pflegebedürftige, die zuhause betreut werden, sollen spürbar mehr Pflegegeld bekommen“, fordert Mahr eine Erhöhung des Pflegegeldes um 50 Prozent ab Pflegestufe drei. „Es gibt in Oberösterreich rund 35.700 Pflegegeldbezieher ab Stufe drei. Jene, die davon zuhause gepflegt werden, sollen deutlich entlastet werden.“

„Heimhelfern muss eine flexiblere Berufsausübung ermöglicht werden. Sie sollen auch Leistungen auf selbstständiger Basis anbieten können. Das ist derzeit nur den Fachkräften des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege vorbehalten. Dadurch würde man bestehende Ressourcen in der Altenarbeit besser nutzen und mehr Angebot in der mobilen sowie in der Tagesbetreuung schaffen“, fordert Mahr. Ein entsprechender Antrag der FPÖ wird aktuell im Unterausschuss Pflege behandelt.

„Notwendig ist auch die Schaffung einer eigenen Pflege-Lehre. Dadurch gibt man jungen Interessierten die Möglichkeit, bereits früh in die Ausbildung einzusteigen“, fordert Mahr die Umsetzung einer langjährigen freiheitlichen Forderung. Derzeit ist die praktische Pflegeausbildung erst ab 17 Jahren möglich.

„Die Ausbildungsplätze für die Altenpflege wurden heuer zwar erhöht, die Nachfrage ist allerdings überschaubar. Nur etwas mehr als die Hälfte der Plätze wurden belegt. Wir haben bereits im Frühjahr darauf hingewiesen, dass es auch Anreize für mehr Interessierte braucht. Vor allem berufsbegleitende Varianten und Umschulungen müssen forciert werden. Außerdem müssen die Motive der Ausbildungsabbrecher genauer analysiert werden, damit wirksame Gegenmaßnamen gesetzt werden können“, betont Mahr, denn deren Anzahl sei problematisch hoch.

Klubobmann Mahr: Vollzugspraxis des B37 führte sehr wohl zu Fehlleistungen der Wohnungslosenhilfe

FPÖ: Lückenlose Prüfung des Linzer Sozialvereins B37 nötig – Frist zur Beantwortung freiheitlicher Anfrage endet in den nächsten Tagen

„Hier wurde von Anfang an versucht, relevante Fakten unter den Teppich zu kehren. Nun kommt aber schön langsam die ganze Wahrheit ans Licht. Der Sozialverein B37 gehört auf Herz und Nieren geprüft“, sagt Klubobmann Mahr in einer ersten Reaktion auf die aktuelle Information von Sozial-Landesrätin Gerstorfer zu Überprüfungen der Vollzugspraxis der Wohnungslosenhilfe, einer Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS).

„Mehrere hundert Euro wurden offenbar über Jahre zu Unrecht an Personen ausbezahlt, weil die Berechnungen nicht behördlich überprüft wurden. Höchst verdächtig ist, dass ausschließlich der SPÖ-nahe Linzer Sozialverein so arbeitete. Bei allen anderen Wohnungsloseneinrichtungen in Oberösterreich erfolgte die Auszahlung rechtmäßig mit Bescheid“, betont Mahr.

Im Jahr 2018 wurden an 114 Klienten insgesamt 438.000 Euro BMS-Leistungen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe abgerechnet. Nun haben die Überprüfungen ergeben, dass in Summe 6.000 Euro zu wenig und 33.000 Euro zu viel ausbezahlt wurde. Im Jahr 2017 gab es 147 Fälle zu rund 500.000 Euro BMS-Leistungen. Rund 1.500 Euro wurden zu wenig und rund 26.000 Euro wurden zu viel ausbezahlt.
„In zwei Jahren wurden 59.000 Euro zu viel ausbezahlt, 7.500 Euro zu wenig. Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs. Wie der Verein selbst zugab, wurde über 25 Jahre so gearbeitet“, sagt Mahr. Das sei gängige Praxis gewesen und wurde von allen Verantwortlichen toleriert, wird der Geschäftsführer des Vereins in einem Bericht zitiert.
„Sorgsamer Umgang mit Steuergeld sieht anders aus. Landesrätin Gerstorfer hatte mehrmals versichert, dass dem Land kein finanzieller Schaden entstanden sei. Wie sich aber nun herausstellte, ist genau das Gegenteil der Fall. Der Steuerzahler wird hier an der Nase herumgeführt“, kritisiert Mahr.

Nach Bekanntwerden der dubiosen Vollzugspraxis stellte die FPÖ eine schriftliche Anfrage an Sozial-Landesrätin Gerstorfer. Die entsprechende Beantwortung wird in den nächsten Tagen erwartet. „Weiterhin sind viele Fragen offen. Beispielsweise weshalb es trotz Vorliegens der Berechnungsunterlagen zu so gravierenden Fehlauszahlungen kommen konnte“, sagt Mahr abschließend.

Klubobmann Mahr: Weiter deutlicher Rückgang bei der Mindestsicherung

FPÖ präsentiert aktuelle Zahlen aus halbjährlicher Anfragebeantwortung zur Entwicklung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) in Oberösterreich

„Die positive Entwicklung der Mindestsicherung in Oberösterreich hält an. Die Anzahl der BMS-Bezieher ist mittlerweile auf das Niveau von 2013 zurückgegangen. Die Halbjahreskosten sind seit 2017 um 4,2 Millionen Euro gesunken. Das zeigt ganz klar: Unsere Reform wirkt“, bezieht sich Klubobmann Herwig Mahr auf die Beantwortung einer aktuellen FPÖ-Anfrage an Sozial-Landesrätin Gerstorfer zur Entwicklung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Oberösterreich.

Mit Stichtag 30. Juni 2019 gab es in Oberösterreich 11.201 BMS-Bezieher. Eine solch niedrige Anzahl gab es zuletzt im Juli 2013. Damals waren es erst 11.258, bis schließlich Mitte 2017 der bisherige Höchststand von 14.933 Beziehern erreicht wurde.
Die Gesamtausgaben beliefen sich im ersten Halbjahr 2019 auf rund 21,79 Millionen Euro. Im ersten Halbjahr 2017 waren es noch 25,99 Millionen Euro. Die Ausgaben haben sich also um 16 Prozent verringert.

„Leider fehlt bei manchen ausländischen Sozialleistungsempfängern der Integrationswille. Sie erhielten daher völlig zurecht nicht die volle Leistung. Wer sich in unserem Land aufhalten möchte, hat sich zu integrieren“, sieht sich Mahr in der Verankerung des Integrationsbonus bestätigt. Neun Personen haben im ersten Halbjahr 2019 entweder die Unterzeichnung der Integrationsvereinbarung verweigert oder diese nicht eingehalten. Der Sockelbetrag in Höhe von 155 Euro wurde nicht ausbezahlt. 225 Personen haben die Vereinbarung im genannten Zeitraum unterzeichnet.

„Bedenklich ist, dass Linz keine Übersicht über ihre verteilten Sachleistungen führt. Die Behörde hat offenbar keinen vollständigen Nachweis über ihre Sozialausgaben“, kritisiert Mahr abschließend.

Klubobmann Mahr: Pflege-Hotline bedeutende Unterstützung für pflegende Angehörige

Langjährige FPÖ-Forderung umgesetzt: Grundsätzlich begrüßenswert, aber auch Hilfe für Pflege von Menschen mit Beeinträchtigung soll umfasst sein

„Die Pflege-Hotline ist eine bedeutende Unterstützung für pflegende Angehörige. Durch diese Anlaufstelle erhalten sie gebündelt Informationen zu allen für Pflege relevanten Dingen. Es ist deshalb erfreulich, wenn unsere langjährige Forderung in Oberösterreich nun umgesetzt wird. Allerdings sind Menschen mit Beeinträchtigung nicht von dieser Hilfeleistung umfasst. Da muss jedenfalls nachgebessert werden. Gerade hier bräuchte es Erleichterungen im Bürokratiedschungel“, sagt Klubobmann Herwig Mahr zur heutigen Vorstellung der Pflege-Hotline für Oberösterreich durch Sozial-Landesrätin Gerstorfer.

„Diese Maßnahme ist ein wichtiger Schritt zur umfassenden und einfachen Unterstützung für all jene, welche die Pflege im Familienkreis ausführen. Erfahrungen zeigen, dass diese telefonische Hilfe sehr gut angenommen wird“, betont Mahr, dass die FPÖ sich seit 2014 in Oberösterreich für die Schaffung einer Telefon-Hotline für pflegende Angehörige einsetzt.

FPÖ-Wall: LR Gerstorfer bei Wohnungslosenhilfe im Erklärungsnotstand

Mündliche Anfrage untermauert Missstände –  FPÖ kündigt schriftliche Anfrage an          

„25 Jahre mussten vergehen, bis man diesen Missstand bemerkte. Steuergeld wurde ohne rechtliche Genehmigung bereitgestellt. Es muss endlich klare Kontrollen geben. Das bestätigt einmal mehr, dass im Sozialressort kein Einnahmen- sondern ein Ausgabenproblem herrscht“, sagt die freiheitliche Sozialsprecherin, LAbg. Ulrike Wall, nach ihrer mündlichen Anfrage an Sozial-Landesrätin Gerstorfer.

LAbg. Wall hinterfragte im heutigen Landtag die Vollzugspraxis der Wohnungslosenhilfe, einer Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Denn Medienberichten zufolge war es jahrelang gängige Praxis, dass diese vom Verein B37 nach freiem Ermessen ohne rechtliches Genehmigungsverfahren ausbezahlt wurde.

„Die Antworten waren nicht zufriedenstellend. LR Gerstorfer verabsäumte es, Licht in diesen schwelenden Skandal zu bringen. Damit geben wir uns nicht zufrieden“, kündigt LAbg. Wall eine schriftliche Anfrage als weitere Initiative zur lückenlosen Aufklärung an.

„Verwunderlich ist auch, dass alle anderen Vereine die nötigen behördlichen Verfahren durchgeführt haben. Nur beim B37 war die Vollzugspraxis anders“, deckt Wall auf und weist darauf hin, dass diesem Verein SPÖ-Nähe nachgesagt wird

„Es ist uns ein Anliegen, dass hilfsbedürftige Personen die ihnen zustehende Hilfeleistung erhalten. Aber eben genau das wird durch die bescheidmäßige Leistungsfeststellung durch die Behörde gewährleistet“, stellt Wall klar.

„Jeder soll die Leistung bekommen, die ihm zusteht. Und das unabhängig vom betreuenden Verein“, betont Wall. Laut LR Gerstorfer sei bei stichprobenartigen Überprüfungen festgestellt worden, dass manchen Obdachlosen zu wenig, anderen aber zu viel Mindestsicherung ausbezahlt wurde.

Mahr/Hattmannsdorfer: Sozialhilfe-Entwurf großteils zufriedenstellend

Oö. BMS-Modell als Vorbild für Sozialhilfe: Leistungsgerechtigkeit, Arbeitsanreize und Integrationswilligkeit als Eckpfeiler

Gestern am späten Nachmittag konstituierte sich der Unterausschuss für die Umsetzung der Sozialhilfe in Oberösterreich, in dem der Erstentwurf des Ausführungsgesetzes einging und behandelt wurde. Über den Sommer geht dieser in Begutachtung. Bei weiteren Unterausschuss-Sitzungen im Herbst folgt die inhaltliche politische Auseinandersetzung. In der Landtagssitzung am 10.Oktober soll das Ausführungsgesetz beschlossen werden, damit es letztendlich fristgerecht mit 01. Jänner 2020 in Kraft tritt.

„Der im Unterausschuss präsentierte Entwurf ist großteils zufriedenstellend. Er trägt klar die schwarz-blaue Handschrift Oberösterreichs. In den folgenden Sitzungen geht es darum, gemeinsam die Feinheiten des Ausführungsgesetzes zu erarbeiten, damit das Gesetz fristgerecht mit Anfang nächsten Jahres in Kraft treten kann“, geben OÖVP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer und FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr bekannt.

„Für uns ist klar: Jene, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, sollen diese auch bekommen. Gleichzeitig braucht es aber auch ein straffes Kontrollnetz und effiziente Sanktionsmöglichkeiten, um etwaigen Missbrauch hintanzuhalten“, sind sich Mahr und Hattmannsdorfer einig.

„Es geht bei dieser Reform darum, für mehr Gerechtigkeit zu sorgen. Deshalb sollen auch Personen, wie etwa Beeinträchtigte und Alleinerziehende, verstärkt unterstützt werden. Dazu bekennen wir uns“, sagen Hattmannsdorfer und Mahr.

„Die neue Sozialhilfe wird auch einen Deckel bei Haushaltsgemeinschaften enthalten. Einen solchen haben wir bereits bei der Mindestsicherung Oberösterreichs verankert. Es ist gut und notwendig, dass unsere Überlegungen aus Oberösterreich im neuen Gesetz fortgeführt werden können. Denn es muss einen spürbaren Unterschied zwischen Erwerbseinkommen und Sozialleistungen geben. Arbeit muss sich lohnen“, geben Hattmannsdorfer und Mahr weitere Details bekannt.

„Verankert werden soll auch ein Jobbonus, um Personen bei der Wiedereingliederung im Arbeitsmarkt zu unterstützen“, sagen Mahr und Hattmannsdorfer. Beginnt jemand während des Bezugs eine Arbeit, soll ihm ein monatlicher Bonus von bis zu 177 Euro für die Dauer von maximal einem Jahr gewährt werden.

„Erfolgreiche Integration ist nur durch ausreichende Sprachkenntnisse möglich. Für einen gewissen Teil der Leistung soll daher Deutsch als Voraussetzung verankert werden“, signalisieren Hattmannsdorfer und Mahr, dass bei schlechten Deutschkenntnissen 35 Prozent der Leistung in Form von Deutschkursen bereitgestellt werden.

Klubobmann Mahr: Pflege-Vorbereitungslehrgang für Asylwerber nicht zielführend

FPÖ: Asyl darf nicht mit Zuwanderung vermischt werden –  Initiativen gegen Personalmangel im Pflegebereich aber grundsätzlich begrüßenswert

 „Es braucht eine klare Trennung zwischen Zuwanderung und Asyl. Es dürfen keine falschen Erwartungen geweckt werden. Asylwerber für die Pflege-Vorbereitungslehrgänge heranzuziehen, ist deshalb der völlig falsche Zugang“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr die von Sozial-Landesrätin Gerstorfer und Integrations-Landesrat Anschober präsentierte Initiative gegen den Fachkräftemangel im Pflegesystem. Dabei werden unter anderem Asylwerber für die Pflegeausbildung in einem Vorbereitungslehrgang vorgesehen.

„Bis 2025 werden 1.600 zusätzliche Fachkräfte benötigt. Ändert man nichts am bisherigen Ausbildungssystem, wird sich das nicht ausgehen. Daher ist es grundsätzlich zu begrüßen, wenn durch diese Initiative mehr wertvolle Pflegekräfte gewonnen werden können“, sagt Mahr. „Der Fokus muss aber auf Personen gelegt werden, die einen festen Aufenthaltsstatus haben. Alles andere steht weder im Einklang mit unseren Asylgesetzen noch löst es das Pflegeproblem.“

„Fraglich ist, wie viele Personen von den 120 Interessenten schließlich die Pflegeausbildung absolvieren. Wir werden das genau beobachten“, kündigt Mahr an.

„Diese Initiative alleine löst das Problem nicht. Von einer wirklichen Pflegeoffensive kann hier nicht die Rede sein. Um dem Pflegebedarf in den kommenden Jahren gerecht zu werden, reicht es nicht aus, an kleinen Stellschrauben zu drehen“, fordert Mahr unter anderem die Schaffung einer Pflegelehre, für die sich die freiheitliche Sozialsprecherin LAbg. Ulrike Wall bereits seit Jahren einsetzt.