Klubobmann Mahr zur LRH-Bericht „Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe“: Es ist noch viel Luft nach oben

FPÖ kritisiert lasches Kontrollsystem und fordert Verbesserungen

„Es ist noch viel Luft nach oben. Der LRH zeigt wesentliche Verbesserungspotentiale auf, die nun rasch umgesetzt werden müssen. Insbesondere im Bereich der Kontrolle und Prüfung gibt es in der Sozialabteilung des Landes deutlichen Aufholbedarf“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr in einer ersten Reaktion den heute veröffentlichten Bericht des Landesrechnungshofes (LRH) zu den Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe. Geprüft wurde der Zeitraum 2015 bis 2018.

„Insgesamt beliefen sich die Ausgaben im geprüften Zeitraum auf 290,5 Millionen Euro. Das ursprüngliche Budget wurde um 15,5 Millionen Euro unterschritten. Grundsätzlich ist das zwar ein positives Ergebnis. Jedoch ist es angesichts der gebetsmühlenartig wiederkehrenden Forderung nach mehr Geld im Sozialbereich schon kurios“, zeigt Mahr auf.

„Das ist doch bezeichnend. Weder der Landesrechnungshof noch die Sozialabteilung selbst kann aus den Rechnungsabschlüssen der Wohnungsloseneinrichtungen wesentliche Schlüsse ziehen“, ärgert sich Mahr über die blauäugige Finanzpolitik des SPÖ-Ressorts. Die Träger der Wohnungslosenhilfe – zu denen unter anderem der heftig kritisierte Linzer Sozialverein B37 gehört – sind durch eine Leistungsvereinbarung mit dem Land unter anderem ermächtigt, Überschüsse ihrer Leistungsabrechnungen einzubehalten. Dieser Überschuss sei einer „Rücklage bzw. Zweckverbindlichkeit“ zuzuführen. Insgesamt beliefen sich die Überschüsse der Wohnungsloseneinrichtungen auf rund 1,1 Millionen Euro. Die Träger können also nicht verbrauchte Budgetmittel des Sozialressorts einbehalten.

Trotz Einsicht in die Jahresabschlüsse der Träger der Wohnungslosenhilfe konnten die Rücklagenstände vom LRH nicht nachvollzogen werden. Aus Sicht der Sozialabteilung sei dies keine Anforderung ihrerseits an die Träger. „Das macht erneut deutlich, wie unverantwortlich hier von politischer Seite mit Steuergeld umgegangen wird“, kritisiert Mahr und fordert: „Einen Rücklagen-Maximalbetrag gibt es auch nicht. Angesichts der im Raum stehenden Vorwürfe rund um den Linzer Sozialverein B37 sollte die geplante Leistungsvereinbarung für 2020 jedenfalls strengere Regelungen beinhalten. Insbesondere bei Sozialleistungen braucht es eine hohe Sensibilität im Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Steuergeld. Gerade die Empfehlung des LRH, wonach Überschüsse im Verfügungsbereich des Landes bleiben sollen, muss rasch umgesetzt werden.“

„Wir werden hier jedenfalls nachhaken. Von den insgesamt acht Trägern der Wohnungslosenhilfe verzeichnen drei Abgänge, andere wiederum Überschüsse. Diese Tatsache kann so nicht einfach im Raum stehen gelassen werden“, kündigt Mahr Anfragen im Landtag an. „Ebenso hinterfragenswert ist die Vereinbarung, dass Abfertigungszahlungen aus den vorhandenen Rücklagen mitzufinanzieren sind. Die Leistungen des Landes müssen bei Betroffenen ankommen und dürfen nicht in der Verwaltung und Personalkosten versickern.“

„Ausreichende Kontrolle ist wichtig, damit in einem weiteren Schritt das System laufend verbessert werden kann. Der Bericht zeigt viele Ansätze auf, denen nachgegangen werden muss, damit der Sozialbereich zukunftsfit gemacht wird“, unterstützt Mahr unter andrem die Einführung regelmäßiger Vor-Ort-Kontrollen bei Trägern zur Einhaltung der vereinbarten Leistungsqualität. „Derzeit wird das Thema sehr vernachlässigt. Für eine gute Sozialpolitik genügt es aber heutzutage nicht mehr, einfach nur gutgläubig das Geld zu verteilen.“