Oö. Hundehalteverordnung: Klubobmann Dim fordert Nachschärfung

  • Fehlende Anrechnung von Ausbildungen der staatlichen Hundeführer unverständlich
  • „SPÖ-Landesrat muss tätig werden“
  • Zudem „umfassender Vollzugsbericht“ gefordert

„Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, dass ausgebildete Diensthundeführer von Polizei oder Bundesheer, die über jahrelange Erfahrung im Umgang und in der Ausbildung von Hunden verfügen, trotzdem einen allgemeinen Sachkundenachweis absolvieren müssen“, teilt FPÖ-Klubobmann Thomas Dim das Unverständnis vieler staatlicher Hundeführer. Beispielsweise wurde ein ehemaliger Polizeidiensthundeführer trotz umfangreicher Ausbildung und Praxis von der Behörde verpflichtet, den Nachweis zu erbringen.

„Hier fehlt in der Verordnung des zuständigen Landesrats offenbar das nötige Augenmaß“, stellt Dim klar und fordert: „Wer in staatlichem Auftrag über Jahre hinweg Diensthunde geführt und ausgebildet hat, sollte in Oberösterreich Anerkennung finden. Hier muss nachgeschärft werden.“ Zudem fordert die FPÖ OÖ vom SPÖ-Landesrat einen umfassenden Vollzugsbericht, um zu klären, wie sich die Datenlage bei Hundeangriffen, Hundeabnahmen und beim Bürokratieaufwand seit der Novelle des Oö. Hundehaltegesetzes im vergangenen Jahr entwickelt hat.

„Ziel muss es sein, unnötige Bürokratie abzubauen und praxisgerechte Lösungen zu schaffen. Das Hundehaltegesetz darf kein Bürokratiemonster sein – besonders nicht auf Kosten jener, die ihre Kompetenz tagtäglich im Dienst des Staates unter Beweis gestellt haben“, so Dim, der abschließend auf die stets von der FPÖ geforderte Evaluierung erinnert.