LAbg. Ratt zu Linzer Aktenaffäre: Rotes Tarnen und Täuschen

FPÖ: Schuldige sollten für Schaden haften und nicht die Steuerzahler

„Ein Tarnen und Täuschen“, wirft der Verwaltungssprecher der FPÖ Oberösterreich, LAbg. Walter Ratt, dem roten Linzer Magistrat sowie auch dem SPÖ-Landtagsabgeordneten Binder in der heutigen Landtagssitzung im Zuge der Behandlung des Rechnungshofberichts über die Linzer Aktenaffäre vor. „Hier wurde von Anfang an versucht, Missstände auf dreiste Weise zuzudecken, das gesamte Ausmaß des Schadens inklusive noch kommender Rechtsanwaltskosten herunterzuspielen und die politische Kontrolle durch das Land zu behindern.“

Anklageerhebung gegen sechs Bedienstete der Stadt Linz, einschließlich des Bürgermeisters und der Magistratsdirektorin, wird immer noch geprüft. Die Rechtsanwaltskosten von 2017 bis 2019 belaufen sich bereits auf 930.000 Euro. Der direkte Schaden wegen gänzlicher Untätigkeit der Magistratsabteilung belief sich auf 382.375 Euro, jedoch wurden weitere Strafgeldentgänge durch andere Fälle gar nicht mehr dazugerechnet, welche durch Verschleppung bis zur Strafbarkeitsverjährung entstanden sind.

„Die Rechnung zahlt der Steuerzahler. Bei dem im Rechnungshofbericht festgestellten Schaden ist es bei weitem nicht geblieben“, betont Ratt. „Auch darf der angerichtete ideelle Schaden nicht vergessen werden.“

„Ob die horrenden Anwaltskosten von den Schuldigen am Ende auch wirklich zurückverlangt werden können, wird noch spannend“, so Ratt und fordert: „Die Verantwortlichen dürfen jedenfalls nicht ungeschoren davonkommen, weshalb auch die politische Kontrolle fortgeführt werden muss.“

Nach eigenen, momentan leider noch unprüfbaren Angaben der Stadt Linz seien mittlerweile 84 Prozent der Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt worden oder in Umsetzung begriffen. „Mittlerweile lässt sich zumindest eine Bereitschaft erkennen, Maßnahmen gegen weitere Verfristungen in der betroffenen Abteilung zu setzen“, sagt LAbg. Ratt abschließend.

LAbg. Ratt: Finanzvorschau der Landes-Spitäler durchwegs positiv

Oö. Gesundheitsholding (Gespag) und KUK wirtschaften stabil und nachhaltig

„Die Unternehmensstrategie der Landes-Spitäler für 2019-2023 ist verantwortungsbewusst und sinnvoll. Die Finanz- und Vermögenslage zeugt von der wahrgenommenen budgetären Pflicht“, begründet LAbg. Walter Ratt die heutige Genehmigung der mittelfristigen Finanzvorschau der Landesspitäler im Landtag.

Die Oö. Gesundheitsholding GmbH (ehemals Gespag) und die Kepler Universitätsklinikum GmbH (KUK) legen jährlich ihre aktualisierte Fünfjahresplanung vor. Zusätzlich wurde heute der Evaluierungs-Bericht der Oö. Spitalsreform II genehmigt.

„Das Sparziel der Spitalsreform II wurde durch wirtschaftliche Führung sogar unterschritten: Dadurch blieb man unter den Ausgabenobergrenzen und erreichte Sparmaßnahmen vor ihrer Fälligkeit“, führt der freiheitliche Gesundheitssprecher Ratt weiter aus. „Die Ausgabengenehmigung wurde bis auf die SPÖ von allen Parteien mitgetragen.“

„Unsere Spitäler sind Garant für nachhaltige Gesundheitsversorgung, Pflege und Ausbildung. Deshalb ist es auch wichtig, dass in die Weiterbildung des Personals investiert wird. Alleine die Oö. Gesundheitsholding wendete beispielsweise rund 1,8 Millionen Euro für Qualifizierungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiter auf“, erklärt LAbg. Walter Ratt, der abschließend dem Gesundheitspersonal Respekt zollt: „Unser Dank gilt den Ärzten, Pflegern und allen anderen Mitarbeitern für ihren unermüdlichen Einsatz.“

LAbg. Ratt: Dringend mehr Justiz-Personal nötig

Vier-Parteien-Antrag für eine dauerhaft ausreichende Personalbesetzung im Justizwesen heute beschlossen

„Die Personaldecke in der Justiz ist angespannt. Das muss sich ändern. Es muss gewährleistet werden, dass unser Justizwesen ausreichend personell besetzt ist“, begründet LAbg. Walter Ratt den heutigen Vier-Parteien-Antrag im Landtag.

„Das Justizpersonal ist zusammen mit dem richterlichen Personal international vorbildhaft. Dies macht auch unseren ausgezeichnet aufgestellten, demokratisch-liberalen Rechtsstaat aus“, betont LAbg. Ratt. „Darum müssen wir Maßnahmen ergreifen, wenn Arbeitsüberlastungen offensichtlich sind.“

„Prozesse dürfen nicht in die Länge gezogen werden. Mit einer ausreichenden Personalbesetzung können wir dem entgegenwirken. Ansonsten ist die Qualität unserer Rechtsprechung und letztendlich unser Rechtsstaat in Gefahr.“

LAbg. Ratt: Medizinversorgung ist uns teuer!

Gesundheitsbudget 2019 steigt um 5,1 Prozent: Anpassung an die Bedürfnisse der Bevölkerung 

Der finanzielle Mehraufwand kann durch die Neuerung der Sozialversicherungen großteils abgefedert werden. Bei dieser Reform brachten Systempartner über 105 schriftliche Stellungnahmen ein. Viele Vorschläge davon konnten im Gesetz berücksichtigt und umgesetzt werden. Sparen lässt sich vor Allem in der Verwaltung.

„Dass das österreichische Gesundheitssystem vor großen Herausforderungen steht, ist täglich spürbar. Die hohe Lebenserwartung, steigende Medikamentenkosten und ständige Weiterentwicklung der Behandlungsmethoden gehen Hand in Hand mit finanziellem Aufwand“, begründet LAbg. Walter Ratt den notwendigen Schritt zur bundesweiten Reform. „Die Verminderung der Organisationselemente bedeutet gleichzeitig eine Verminderung der Verwaltungskosten. Genau hier setzen wir an.“

Kritik an der Vorgehensweise der Regierung hält LAbg. Walter Ratt für überzogen: „105 Systempartner nutzten die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen einzubringen. Viele Vorschläge daraus finden sich im zukünftigen Gesetz. Da kann keiner sagen, es wurde über Köpfe hinwegentschieden.“

Einsparungen lassen sich vorrangig durch die Vereinfachung der Verwaltung und die Entflechtung der Finanzströme erzielen. LAbg. Ratt zeigt aber auch auf: „Es muss uns bewusst sein, dass gute medizinische Versorgung einiges an Geld kostet. Die Ausgaben in unserem Gesundheitssystem sind qualitätsbedingt sehr hoch. Ich wünsche mir hier mehr Sensibilisierung über den hohen finanziellen Aufwand, den dieses hochwertige System mit sich bringt.“

Abschließend lobte LAbg. Walter Ratt: „Das Gesundheitssystem ist ein Netzwerk, in dem viele Partner wertschätzend miteinander umgehen. Ihnen allen gilt es herzlich für ihren Dienst zu danken, in dem sie regelmäßig mehr als ihre Pflicht leisten. Durch die neue, straffe Struktur kann bundesweit die Ausgabenobergrenze eingehalten werden. Oberösterreich geht dabei mit gutem Beispiel voran: Die Obergrenze wurde in unserem Bundesland sogar unterschritten.“

LAbg. Ratt: Jahrhundertprojekt Krankenkassenfusionierung bringt Kosteneinsparungen und Verwaltungsvereinfachungen

SPÖ und Grüne legen sich quer – FPÖ und ÖVP stehen zur Reform der Bundesregierung

„Nach jahrelangem Stillstand im Sozialministerium, tut sich jetzt was. Das Jahrhundertprojekt ‚Zusammenlegung Sozialversicherungsträger‘ ist auf Schiene. Es bringt nicht nur Kosteneinsparungen sondern auch Verwaltungsvereinfachungen mit sich“, freut sich der freiheitliche Gesundheitssprecher, LAbg. Walter Ratt, über die schon längst überfällige Maßnahme der österreichischen Bundesregierung.

„In Zukunft wird es nur mehr fünf statt 21 Sozialversicherungsträger geben. 90 Gremien werden auf 45 und 2000 Funktionäre werden auf 500 reduziert. Außerdem kommt es zu einer Zusammenlegung von Vorstand und Kontrollversammlung“, begrüßt Ratt diese Maßnahme und weist darauf hin, dass dadurch keine Blockaden mehr möglich sind und es zu schnelleren Entscheidungen kommen wird.

„Mit dieser Reform wird kein Krankhaus geschlossen, werden keine Leistungen gekürzt. Ganz im Gegenteil: Wir machen das System zukunftsfit. Wir werden dem jahrelangen Stillstand, zu dem vor allem die SPÖ beigetragen hat, ein Ende bereiten“, stellt Ratt klar und ist verwundert, warum sich sowohl die SPÖ als auch die Grünen quer legen.

„Es bleibt auch das föderale System aufrecht. Rücklagen und erwirtschaftete Beträge verbleiben im Land. Durch die Fusion der Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) wird ein einheitliches Leistungsniveau geschaffen. Die einzelnen Landesstellen werden ausreichend Mittel erhalten, um die ihnen zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen und die Versicherten bundeseinheitlich zu versorgen“, so Ratt.

„Das Jahrhundertprojekt ‚Krankenkassenfusionierung‘ war längst überfällig und wird im Sinne der österreichischen Bevölkerung mit Bedacht auf Qualität und Effektivität der Versorgung angegangen. Die Reform der Sozialversicherungsträger ist ein Schritt in Richtung soziale Gerechtigkeit“, sagt Ratt abschließend.

LAbg. Ratt: Tägliche Turnstunde wird nicht sterben

FPÖ hält Forderung nach Ausweitung der Täglichen Bewegungseinheit aufrecht

„Die Tägliche Turnstunde ist eine jahrelange freiheitliche Forderung. Deshalb setzen wir uns auch weiterhin dafür ein, dass die Maßnahme ausgeweitet werden kann“, sagt der freiheitliche Gesundheitssprecher, LAbg. Walter Ratt, im Zuge der heutigen Debatte im Oö. Landtag um die Tägliche Bewegungseinheit.

„Auf Bundesebene finden in dem Bereich aktuell Umstrukturierungen statt. Im Sommer wird ein neues Konzept erarbeitet. Das darf aber nicht ins schlechte Licht gerückt werden. Geplant ist, die Tägliche Bewegungseinheit weiter aufrechtzuerhalten. Es kann hier nicht von einem Rückschritt gesprochen werden. Vielmehr ist es ein gewaltiger Fortschritt“, sagt  LAbg. Ratt und weist auf das Regierungsprogramm auf Bundesebene hin: „Im Programm ist klar festgehalten, dass es zu einer Weiterentwicklung der gesetzten Aktivitäten und Entwicklung einer effektiven und praktikablen Lösung für mehr Sport und Bewegung an Schulen kommen soll. Auf eine bundesweite Umsetzung hat man sich darin ebenso geeinigt.“

Aktuell wird das Projekt mit Mitteln des Sportministeriums in Höhe von 6,4 Millionen Euro quasi querfinanziert. Künftig sollen auch die Ressorts Bildung und Gesundheit sowie die Sportdachverbände einen Beitrag leisten. Dazu laufen aktuell Verhandlungen. Denn eine bundesweite Ausrollung würde rund 52 Millionen Euro kosten. Das ist für das Sportministerium allein unfinanzierbar. Insgesamt stehen dem Sportminister 45 Millionen Euro zur Verfügung, wovon aber auch Infrastrukturprojekte und Großsportveranstaltungen zu finanzieren sind. Um dennoch weiterhin eine hohe Qualität der Bewegungsinitiative zu gewährleisten, plant der Bund eine Neukonzeption mit Start ab dem Schuljahr 2019/20.

„Oberösterreich ist das zweite Bundesland nach Burgenland mit einem flächendeckenden Angebot. Insgesamt sind mittlerweile 612 Klassen an der Aktion beteiligt“, nennt LAbg. Ratt aktuelle Zahlen und hebt die Wichtigkeit von ausreichend Bewegung hervor: „Laut einer Studie aus dem Jahr 2014 könnten allein durch genügend Bewegung und Sport österreichweit 2,1 Milliarden Euro an Gesundheitskosten eingespart werden. Das ist ein enormes Potential, das ausgeschöpft werden muss.“

„Es ist unser politischer Auftrag, Maßnahmen für genügend Bewegung und Gesundheit zu treffen. Denn die Folgeschäden bei zu geringer sportlicher Betätigung sind gravierend. Wir werden uns jedenfalls weiter für die Ausweitung der Täglichen Bewegungseinheit einsetzen“, sagt LAbg. Walter Ratt abschließend.

LAbg. Ratt: Änderung bei Notärzteausbildung notwendig

Einstimmiger Beschluss für qualitativ hochwertige Notärzteversorgung im Oö. Landtag

„Ärzte sollen bereits nach drei Jahren postpromotioneller Ausbildung als Notärzte arbeiten dürfen. Das muss nachgebessert werden. Denn die aktuelle Regelung ist nicht praxistauglich“, unterstreicht der freiheitliche Gesundheitssprecher, LAbg. Walter Ratt, in der heutigen Landtagssitzung. Ein entsprechender Antrag wurde heute einstimmig verabschiedet.

Hintergrund dieser Forderung ist, dass seit der Novelle der Österreichischen Ärzteausbildungsordnung im Jahr 2015 angehende Fachärzte nicht mehr gleichzeitig als Notärzte tätig sein dürfen. Im heute beschlossenen Antrag wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, hier nachzubessern, um künftige Lücken in der Notärzteversorgung zu vermeiden.

„Auch die Ärztekammer unterstützt unser Vorhaben. Durch die Umsetzung des Forderungskatalogs würde sowohl die Anzahl der Notärzte als auch die Qualität der Ausbildung gesteigert werden“, hebt LAbg. Ratt hervor.

Viele Mediziner, die nach dem Turnus die Ausbildung zum Facharzt gemacht haben, waren bisher auch als Notärzte im Einsatz. Die Ausbildung der Mediziner wurde aber neu geregelt. Es dürfen nur mehr fertig ausgebildete Fachärzte mit „Ius Practicandi“ als Notärzte arbeiten – nicht wie bisher nach drei Jahren, sondern erst nach mindestens sechs Jahren.

„Durch unseren Antrag soll es ermöglicht werden, dass Mediziner wie bisher auch schon nach drei Jahren klinischer Ausbildung Notarztdienst machen dürfen. Diese Änderung ist notwendig, um eine gute notärztliche Versorgung flächendeckend in ganz Oberösterreich sicherzustellen“, stellt LAbg. Walter Ratt abschließend fest.

LAbg. Ratt zu SPÖ: Erhalt AUVA zugesichert, Antrag überflüssig

FPÖ lehnt SPÖ-Antrag im Landtag ab: Bundesregierung macht ihre Arbeit – keine Zerschlagung sondern Reform

„Die Bundesregierung hat den Erhalt der AUVA bereits zugesichert“, weist der freiheitliche Gesundheitssprecher, LAbg. Walter Ratt, den SPÖ-Antrag zum Erhalt der AUVA als unbegründet zurück.

„Das Gegenteil ist der Fall. Die Regierung verhandelt eine Reform der Sozialversicherungen gemeinsam mit dem Hauptverband und den Ländern, wie es die verfassungsrechtlichen Bestimmungen auch vorsehen. Das war schon längst überfällig“, unterstreicht Ratt.

„Hier müssen Reformmaßnahmen gesetzt werden, die endlich Leistungsgerechtigkeit herstellen“, fordert Ratt. „Die AUVA gab schon bekannt, dass rund 400 Millionen Euro eingespart werden können. Außerdem soll sich die Unfallversicherung wieder auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren. Denn so wird das Steuergeld effizient eingesetzt.“

„Bereits 2016 wurde eine Studie zur Untersuchung der AUVA-Strukturen in Auftrag geben. Dabei ging klares Einsparungspotential hervor“, erinnert LAbg. Ratt und nennt einige Punkte: „In den vergangenen 25 Jahren haben sich die Arbeitsunfälle halbiert, die Freizeitunfälle sind gleichgeblieben, der sonstige Verwaltungsstand hat allerdings um 150 Personen zugenommen. Hier ist Reform angesagt: Eine Verschlankung der Verwaltung ist oberstes Gebot!“

LAbg. Ratt: OÖ fordert Verfassungsänderung für einfachere Verwaltungszusammenarbeit

ÖVP/FPÖ-Resolution untermauert Notwendigkeit – Geplante Verwaltungsreform der neuen Bundesregierung soll Kooperationen ermöglichen

„Effizienzsteigerung in der Verwaltung hat sich die FPÖ schon immer auf die Fahnen geschrieben. Ein besserer Austausch zwischen Bezirkshauptmannschaften und Magistraten ist dabei ein naheliegender und sinnvoller Schritt. Dafür müssen jedoch unzeitgemäße Hürden in unserer Bundesverfassung aus dem Weg geräumt werden“, sagt der freiheitliche Föderalismussprecher LAbg. Dr. Walter Ratt in der heutigen Landtagssitzung.

Die Übertragung von Zuständigkeiten der Bezirksverwaltungsbehörden ist den Ländern aktuell nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Darüber hinaus sieht die Bundesverfassung aktuell zahlreiche wechselseitige Zustimmungserfordernisse und übergreifende Kompetenzen der Bundes- und Landesverwaltungen vor. „Der Spielraum der umfassenden  Zusammenarbeit  von  Bezirksverwaltungsbehörden  und   Statutarstädten ist zu sehr begrenzt“, stellt Ratt fest.

„Gerade in der Verwaltung braucht es mehr föderalistische Handlungsfähigkeit der Bundesländer. Denn ein guter Standort braucht Verwaltungszusammenarbeit“, fordert Ratt und weist darauf hin: „Die beste Bürgernähe wird in Bezirkshauptmannschaften und Magistraten gewährleistet. Die Änderung für bessere Kooperationen zwischen diesen Behörden kostet uns nichts, bringt aber viel.“

„Die FPÖ ist stolz, dass der Geist der Veränderung nun auch im Bund Einzug gefunden hat und die Verwaltungsreform auch wirklich angegangen wird. Deshalb bin ich optimistisch, dass eine Verfassungsänderung im Nationalrat möglich sein wird“, bekräftigt Ratt abschließend die oberösterreichische Resolution an den Bund.