LAbg. Ratt: Änderung bei Notärzteausbildung notwendig

Einstimmiger Beschluss für qualitativ hochwertige Notärzteversorgung im Oö. Landtag

„Ärzte sollen bereits nach drei Jahren postpromotioneller Ausbildung als Notärzte arbeiten dürfen. Das muss nachgebessert werden. Denn die aktuelle Regelung ist nicht praxistauglich“, unterstreicht der freiheitliche Gesundheitssprecher, LAbg. Walter Ratt, in der heutigen Landtagssitzung. Ein entsprechender Antrag wurde heute einstimmig verabschiedet.

Hintergrund dieser Forderung ist, dass seit der Novelle der Österreichischen Ärzteausbildungsordnung im Jahr 2015 angehende Fachärzte nicht mehr gleichzeitig als Notärzte tätig sein dürfen. Im heute beschlossenen Antrag wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, hier nachzubessern, um künftige Lücken in der Notärzteversorgung zu vermeiden.

„Auch die Ärztekammer unterstützt unser Vorhaben. Durch die Umsetzung des Forderungskatalogs würde sowohl die Anzahl der Notärzte als auch die Qualität der Ausbildung gesteigert werden“, hebt LAbg. Ratt hervor.

Viele Mediziner, die nach dem Turnus die Ausbildung zum Facharzt gemacht haben, waren bisher auch als Notärzte im Einsatz. Die Ausbildung der Mediziner wurde aber neu geregelt. Es dürfen nur mehr fertig ausgebildete Fachärzte mit „Ius Practicandi“ als Notärzte arbeiten – nicht wie bisher nach drei Jahren, sondern erst nach mindestens sechs Jahren.

„Durch unseren Antrag soll es ermöglicht werden, dass Mediziner wie bisher auch schon nach drei Jahren klinischer Ausbildung Notarztdienst machen dürfen. Diese Änderung ist notwendig, um eine gute notärztliche Versorgung flächendeckend in ganz Oberösterreich sicherzustellen“, stellt LAbg. Walter Ratt abschließend fest.