Bei Problematik um Wasserentnahme bei Feuerwehrübungen steht eine Lösung bevor
Ausschlaggebende OÖ-Initiative: Vereinfachung des Übungsalltags für Feuerwehren vor Umsetzung
Eine gemeinsame Resolution des oberösterreichischen Landtags aus dem Jahr 2024 trägt nun offenbar Früchte: Wie Bundesminister Totschnig am Mittwoch während der Nationalratssitzung zusicherte, soll der geforderte Bürokratieabbau bei der Wasserentnahme für Feuerwehrübungen unmittelbar bevorstehen.
„Bislang mussten Feuerwehren für jede einzelne Wasserentnahmestelle eine zeitlich befristete Genehmigung einholen. Das war aufwendig, praxisfern und hat die Übungsplanung unnötig erschwert“, betonen FPÖ-Klubobmann Thomas Dim und Feuerwehrsprecher LAbg. Michael Gruber.
Mit der nunmehrigen Änderung des Bundesgesetzes werde ein neuer Weg eingeschlagen: Künftig sollen der Feuerwehrverband bzw. die örtlichen Feuerwehren gemeinsam mit den Gemeinden geeignete Wasserentnahmestellen definieren. Diese werden der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gemeldet. Wenn die wasserrechtlichen und ökologischen Voraussetzungen erfüllt sind, gilt für diese festgelegten Stellen eine gesetzliche Erlaubnis für Übungen – ohne dass für jede einzelne Übung erneut eine gesonderte Bewilligung beantragt werden muss.
„Damit wird ein klar geregelter Ablauf geschaffen: definieren, abstimmen, melden – und dann rechtssicher üben. Unsere Feuerwehren brauchen praktikable Rahmenbedingungen und keine wiederkehrenden Einzelgenehmigungen“, so Dim und Gruber, die die angekündigte Novelle als sachlichen Kompromiss zwischen Umweltschutz und Einsatznotwendigkeit verstehen: „Es ist ein tragfähiger Mittelweg, dessen Tauglichkeit sich im Übungsalltag zeigen wird. Entscheidend ist, dass die Einsatzkräfte spürbar entlastet werden.“
Ausschnitt: Bundesminister Totschnig bei seiner Ankündigung im Parlament:
Foto: Klubobmann Thomas Dim und Feuerwehrsprecher LAbg. Michael Gruber (Quelle: FPÖ OÖ/Reyer)
