Skandal im SPÖ-Ressort um Mindestsicherung

Mittlerweile ist es amtskundig: Bei der Gewährung der Mindestsicherung gab es jahrelang rechtliche Verfehlungen. Sichtbar wurde das ganze schon im Juni 2019, als Soziallandesrätin Gerstofer ziemlich schleierhaft eine Klarstellung darüber ankündigte, inwieweit eine unmittelbare Soforthilfe über die Träger ohne behördliches Verfahren geleistet werden kann. Schon damals war aber offenkundig: Mindestsicherung darf nur mit behördlicher Leistungsfeststellung gewährt werden. Die bisherige Vergabepraxis der Mindestsicherung im Bereich der Wohnungslosenhilfe war also alles andere als rechtlich einwandfrei.

Der Landesrechnungshof hat nun mit dem Ergebnis seiner Sonderprüfung deutlich gemacht, dass die Vorgänge rund um die Gewährung in den vergangenen Jahren nicht rechtmäßig waren. Mindestsicherung wurde zum Teil ohne behördliche Erledigung ausbezahlt, das geht nicht. Das bringt einmal mehr die ineffizienten Strukturen des Sozialbereichs zum Vorschein.

Im Moment weiß man noch nicht, wo hoch der Schaden für den Steuerzahler ist. Gerstorfer gab bekannt, dass in den Jahren 2012 bis 2019 zumindest 205.973,- Euro zu viel Mindestsicherung ausbezahlt wurde. Dazu muss man aber sagen, dass bei rund einem Drittel der Fälle die Korrektheit gar nicht mehr nachgeprüft werden konnte. Die Dunkelziffer ist also weit höher.

Diese skandalöse Verantwortungslosigkeit macht mich fassungslos. Übrigens geht die Staatsanwaltschaft der Sache auch schon nach, völlig zurecht meiner Meinung. Die Ergebnisse sind noch ausständig. Klar ist aber schon jetzt, dass entsprechende politische Konsequenzen gezogen werden müssen – und zwar von den Verantwortlichen persönlich.