Klubobmann Dim: Neue Regelungen zur Grundversorgung sind völlig inakzeptabel
Entwurf des Innenministeriums zu neuer Art. 15a B-VG Grundversorgungsvereinbarung wird auf Landesebene von freiheitlichen Regierungsmitgliedern entschieden abgelehnt.
Neues Durchgriffsrecht, teure „Notfallpläne“, vereinfachte Verfahren für Quartiere und ein Gummiparagraph für die „besonderen Bedürfnisse von trans- und intergeschlechtlichen Personen“: Entwurf des Innenministeriums zu neuer Art. 15a B-VG Grundversorgungsvereinbarung wird auf Landesebene von freiheitlichen Regierungsmitgliedern entschieden abgelehnt; Forderung nach Ausnahme vom Migrationspakt für Österreich!
Aufgrund des verheerenden EU-Asyl- und Migrationspakts sowie der Aufnahme-Richtlinie aus dem Jahr 2024 sind umfassende Änderungen in der Art. 15a Grundversorgungsvereinbarung sowie in den darauf basierenden Grundversorgungsgesetzen der Bundesländer notwendig. Das Innenministerium hat in den letzten Wochen einen unausgereiften Entwurf der 15a Vereinbarung vorgelegt, der weder politisch abgestimmt noch mit den Ländern vorbesprochen wurde. Dadurch soll diese Neufassung den Bundesländern angesichts einer Umsetzungsnotwendigkeit bis Juni 2026 geradezu aufgezwungen werden. Nachdem ÖVP-Innenminister Gerhard Karner jegliche Gesprächs- und Kompromissbereitschaft vermissen ließ, haben sich die in den Bundesländern für das Asylwesen zuständigen freiheitlichen Regierungsmitglieder Hannes Amesbauer (Steiermark), Martin Antauer (Niederösterreich), Wolfgang Fürweger (Salzburg) sowie die in Oberösterreich ebenfalls regierende FPÖ mit Klubobmann Thomas Dim zusammengeschlossen, um gemeinsam gegen diese an ein Ultimatum grenzende Vorgehensweise aufzutreten.
So sieht der Entwurf vor, dass der Bund vor der Errichtung oder Schließung von Betreuungseinrichtungen kein Einvernehmen mit den Ländern mehr herzustellen hätte. Damit würde das bewährte föderale Prinzip außer Kraft gesetzt. Noch schlimmer: Ein neues Durchgriffsrecht soll eingeführt werden – jenes Instrument, das bereits in den Asylchaos-Jahren 2015 und 2016 zur Errichtung von Containerdörfern und Großquartieren geführt hat. Zwar ist von außergewöhnlichen „Krisensituationen“ die Rede, doch die Definitionsmacht darüber liegt ausschließlich beim Bund. Aufgrund der Aufnahme-Richtlinie sind des Weiteren „Notfallpläne“ vorgesehen, durch welche die Bundesländer Kapazitäten vorzuhalten haben. Wie groß diese Kapazitäten sind, ist völlig unklar. Zudem dürften die Mehrkosten einmal mehr auf die Länder abgewälzt werden. Die bereits angeführte schwammige Begrifflichkeit von „Krisensituationen“ soll darüber hinaus zur Anwendung von landesgesetzlich geregelten, vereinfachten Verfahren führen, um die Nutzung von Grundstücksflächen zur Unterbringung zu ermöglichen. Einen absoluten Gummiparagraphen will man für „trans- und intergeschlechtliche Personen“ einführen, so sollen deren besonderen Bedürfnisse in der Grundversorgung gesondert berücksichtigt werden. Nachdem in zahlreichen Asylverfahren bereits Massenübertritte zum Christentum zu beobachten waren, ist auch hier einmal mehr ein Einfallstor für massiven Missbrauch zu sehen. Sollte zudem die medial kolportierte Ausnahme für Polen vom Migrationspakt tatsächlich schlagend werden, so liegt es an der Bundesregierung, diese Ausnahme für Österreich ebenfalls zu erreichen.
Steiermark – Landesrat Hannes Amesbauer:
„Unter diesen Voraussetzungen ist für uns eine Zustimmung zur neuen Art. 15a Grundversorgungsvereinbarung nahezu ausgeschlossen.“
Niederösterreich – Landesrat Martin Antauer:
„Der vorliegende Entwurf des Bundes für eine neue 15a-Vereinbarung zur Grundversorgung ist ein Schlag ins Gesicht aller Bundesländer.“
Salzburg – Landesrat Wolfgang Fürweger:
„Der vorliegende Entwurf missachtet zentrale föderale Grundsätze, belastet die Länder finanziell und schafft rechtliche Unklarheiten, die in der Praxis untragbar wären.“
Oberösterreich – Klubobmann Thomas Dim:
„Offenbar hat es Polen durch ein selbstbewusstes Auftreten in Brüssel geschafft, den EU-Migrationspakt nicht umsetzen zu müssen. Das muss auch das Ziel für Österreich sein – und zwar mit voller Entschlossenheit. Denn der EU-Migrationspakt sieht vor, weitere staatliche Kompetenzen auf die EU-Ebene zu übertragen – das lehnen wir ab. Unser Land hat in den letzten Jahren zigfach mehr Asylanten aufgenommen bzw. finanziert als viele andere Mitgliedsstaaten. Dass Brüssel gleichzeitig Regelungen vorsieht, wonach künftig sogar Sonderzuschüsse für die ‚besonderen Bedürfnisse‘ von trans- oder intergeschlechtlichen Asylwerbern eingeführt werden sollen, zeigt einmal mehr, welches Geistes Kind die Verantwortlichen auf EU-Ebene sind. Wir sagen klar: Das ist völlig realitätsfremd und hat mit einer verantwortungsvollen Politik im Sinne unserer Bürger nichts mehr zu tun. Statt immer neue Bürokratiemonster zu schaffen, fordern wir endlich eine Politik der Vernunft – mit einem klaren Ziel: Nullzuwanderung in das österreichische Sozialsystem. Nur so können wir unsere Heimat, unsere Gemeinden und unsere Bürger nachhaltig schützen“, stellt Thomas Dim, Klubobmann der FPÖ OÖ, klar.
