Gravierende Missstände im Sozialbereich – Staatsanwaltschaft eingeschaltet!

Das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung ist ein hohes Gut. Denn die Verwaltung fungiert als Bindeglied staatlicher Autorität und der Gesellschaft und macht dadurch Demokratie erlebbar.

Leider müssen wir jetzt ausgerechnet bei uns in Oberösterreich feststellen, dass dieses Vertrauen massiv erschüttert wird. Konkret geht es um ganz gravierende Mängel im Vollzug der Mindestsicherung. Offenbar wurden Leistungen ohne Rechtsgrund zuerkannt – da ist der oftmals strapazierte Begriff Skandal gleich in mehrfacher Hinsicht angebracht.

Mindestsicherungsleistung ohne Bescheid ausbezahlt

Allein 2018 wurde in allen 149 Fällen eines Linzer Sozialhilfevereins die Leistung der Mindestsicherung nicht rechtmäßig ausbezahlt. Das ist eine Praxis, die nicht nur den Rechtsstaat ad absurdum führt, sondern auch dem Steuerzahler gegenüber in höchstem Maße verantwortungslos ist. Das ist so nicht hinnehmbar.

Staatsanwaltschaft eingeschaltet

Auch wenn es überrascht: Ich bin froh, dass die Staatsanwaltschaft nun eingeschaltet wurde. Nur so kann eine umfassende und lückenlose Aufklärung gewährleistet werden. Und Aufklärung ist dringend notwendig – denn wir wissen nicht, was noch so im Argen liegt und ob die bisherige Praxis nicht sogar strafrechtlich relevant ist.

Fortsetzung folgt

Die aus meiner Sicht völlig dubiosen Vorkommnisse werden uns noch eine ganze Weile beschäftigen – und das ist gut so. Denn nur durch Prüfung und Aufklärung kann das eingangs erwähnte Vertrauen der Bürger in eine funktionierende Verwaltung sichergestellt werden.

Klubobmann Mahr: Gerstorfer verharmlost belastende Fakten

Missstand bei Wohnungslosenhilfe: Anzeige bei Staatsanwaltschaft – finanzieller Schaden kann nicht ausgeschlossen werden

„Nun kommt schön langsam die ganze Wahrheit ans Licht. Noch vor wenigen Tagen wurde von Landesrätin Gerstorfer öffentlichkeitswirksam versichert, dass dem Land kein finanzieller Schaden entstanden sei. Es sollte offenbar der Anschein erweckt werden, als ginge es bloß um eine formale Abklärung der Vollzugspraxis. Wie sich nun aber herausstellt, steckt viel mehr dahinter. Mittlerweile droht sogar ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft. Auch Schäden für den Steuerzahler können nicht mehr ausgeschlossen werden“, wirft Klubobmann Herwig Mahr Gerstorfer eine „üble Vertuschungsaktion“ vor.

„Entweder sie hat die rechtliche Relevanz der Situation nicht erkannt oder sie hat versucht, die Sache unter den Teppich zu kehren. Beides wäre höchst bedenklich und verantwortungslos gegenüber dem Steuerzahler“, kritisiert Mahr.

„Es gehört jedenfalls auch geklärt, ob es nur zu Versäumnissen des B37 gekommen ist oder ob sich auch die Stadt Linz etwas zuschulden kommen ließ. Denn die ist zuständig für das behördliche Verfahren“, betont Mahr.

Lückenlose Überprüfung der Mindestsicherung auch in OÖ notwendig

„Ist das nur die Spitze des Eisbergs? Es ist höchst an der Zeit, die Mindestsicherung auch in Oberösterreich lückenlos zu durchleuchten. Anstatt den Rechnungshof mit einem Gutachten für einen kleinen Teilbereich zu beauftragen, sollte er besser gleich den gesamten Apparat überprüfen. Denn Sozialleistungen müssen schließlich bei jenen ankommen, die sie tatsächlich benötigen und denen sie auch rechtmäßig zustehen“, fordert Mahr eine Überprüfung des Vollzugs und der Kontrolle der Mindestsicherung des Landes Oberösterreichs ab dem Jahr 2011 ähnlich der Prüfung des Landesrechnungshofes (LRH) in der Steiermark. Dort deckte der steirische LRH Anfang des Monats gravierende Mängel im Vollzug der Mindestsicherung mit erheblichem finanziellem Schaden auf. Unter anderem wurden auch dort Leistungen ohne Rechtsgrund zuerkannt.

Zum Weltblutspendetag: Zeit, Leben zu spenden!

Heute möchte ich mich einem Thema widmen, dass zumindest vordergründig nichts mit Politik zu tun hat: dem Blutspenden.

Alle 90 Sekunden wird in Österreich eine Blutkonserve benötigt. Bei uns in Oberösterreich haben die Vorräte zwischenzeitlich ein recht kritisches Niveau erreicht. Die vielen Notfälle in den vergangenen Tagen gehen an die Substanz.

Auch in Deutschland gehen lediglich drei Prozent der Bevölkerung, die in Frage kämen, regelmäßig Blutspenden. Und ganz generell droht beinahe überall ein echter Blutspender-Mangel. Und je älter die Gesellschaft wird, desto schlimmer wird er, warnt die Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie. Denn vor allem junge Menschen sind gut geeignet, da mit zunehmendem Alter die Wahrscheinlichkeit von chronischen Krankheiten – wie zum Beispiel Diabetes – steigt. Das macht Blutspenden natürlich unmöglich.

Blutspenden ist quasi Lebensrettung auf Vorrat

Aus meiner Sicht könnte das regelmäßige Blutspenden zur Routine werden, genauso wie der laufende Kontroll-Besuch beim Zahnarzt. Denn wer zum Beispiel einmal Zeuge eines schweren Verkehrsunfalls wurde (und wer wurde das nicht?), der kann sich vorstellen, wie wichtig Blutkonserven sind. Aber auch in anderen Bereichen, die eine Operation erforderlich machen, geht in der modernen Medizin ohne Blutspender kaum etwas.

Ein Akt der Solidarität

In letzter Zeit habe ich das Gefühl, dass besonders viel von Solidarität und gesellschaftlichem Zusammenhalt die Rede war. Ich glaube, dass es wohl kaum etwas gibt, das die Sorge um Mitmenschen mehr ausdrücken kann als Blut zu spenden. Schließlich: Es kann tatsächlich jeder in die Situation gelangen, auf eine Blutkonserve angewiesen zu sein. Und es würde sicher kein gutes Licht auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Landes werfen, wenn hier ein Mangel bestünde.

Deshalb ersuche ich Sie an dieser Stelle: Gehen Sie Blutspenden. Und motivieren Sie doch bitte in ihrem privaten oder beruflichen Umfeld auch andere, es Ihnen gleich zu tun. Um unser aller Willen.

Klubobmann Mahr: Auch Direktauszahlungen sind schließlich Steuergeld, Frau Gerstorfer!

FPÖ kündigt Anfragen im Landtag an: Derart fadenscheinige Ausreden sind zu wenig

„Auch Direktauszahlungen im Rahmen der Mindestsicherung sind schließlich Steuergeld. Es sagt einem schon der gesunde Menschenverstand, dass es hier gewisse Kontrollmechanismen und klare Regeln für den Vollzug geben muss, um den Missbrauch hintanzuhalten“, spricht Klubobmann Herwig Mahr erneut die gestrige Bekanntgabe von Sozial-Landesrätin Gerstorfer an, wonach sie die Vollzugspraxis der Wohnungslosenhilfe durch den Landesrechnungshof prüfen lassen will. Die Wohnungslosenhilfe ist eine Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung.

„Klar ist natürlich, wer Hilfe braucht, soll sie rasch und unbürokratisch bekommen können. Im Hintergrund muss die zuständige Behörde aber dennoch prüfen, ob die Leistung auch tatsächlich rechtmäßig war“, fordert Mahr Sensibilität im Umgang mit Steuergeld.

Laut Gerstorfer sei dem Land kein finanzieller Schaden entstanden. „Wie will das denn nachgewiesen werden, wenn es womöglich keine ausreichende Kontrolle gab? Das ist alles höchst dubios. Umfassende und rasche Aufklärung ist dringend notwendig“, kündigt Mahr Anfragen der FPÖ im Landtag an. Diese werden bereits vorbereitet.

„Es ist höchst suspekt, dass ein Mitglied der Landesregierung den Landesrechnungshof als verfassungsmäßiges Hilfsorgan des Landtages einschaltet. Das gleicht einer Selbstanzeige. Offenbar hat man selbst Zweifel an der Rechtskonformität der bisherigen Vollzugspraxis. Dann ist es aber höchst an der Zeit, das System ein für alle Mal umzustellen“, fordert Mahr mit Nachdruck.

Klubobmann Mahr: Höchst schleierhafte Bekanntgabe von Gerstorfer riecht nach Ärger

FPÖ kritisiert verdächtige Vorgehensweise von Sozial-Landesrätin Gerstorfer und fordert lückenlose Aufklärung

Als „höchst verdächtig“ bezeichnet Klubobmann Herwig Mahr die heutige Bekanntgabe von Sozial-Landesrätin Gerstorfer, den Landesrechnungshof mit der Überprüfung der Anwendungspraxis bei der Wohnungslosenhilfe zu beauftragen. Dort sei in den einzelnen Einrichtungen im Zuge einer Prüfung durch die Sozialabteilung eine unterschiedliche Vollzugspraxis festgestellt worden.

Landesrätin Gerstorfer spricht in ihrer Bekanntgabe von einer „unterschiedlichen Vollzugspraxis“ und von einer „Klarstellung, wie weit eine unmittelbare Soforthilfe über den Träger geleistet werden kann und ab wann eine bescheidmäßige Leistungsfestsetzung zu erfolgen hat.“

„Das riecht stark nach Ärger. Gerstorfer soll eine klare Sprache sprechen und sagen, was Sache ist“, fordert Mahr, die Karten offen auf den Tisch zu legen und kritisiert die schleierhafte Darstellung: „Was hat das für Folgen und was steckt dahinter? Warum soll der Rechnungshof prüfen, wenn die Abteilung offenbar bereits selbst Missstände festgestellt hat? Gibt es bereits konkrete Verdachtsmomente? Auf all diese wichtigen Fragen bleibt Gerstorfer Antworten schuldig.“

„Die Unterstützung müssen zielgerecht bei Betroffenen ankommen. Dafür ist eine einheitliche Steuerungs- und Kontrollinstanz unabdinglich. Nur so können Missbrauchsfälle hintangehalten werden können. Denn vor allem der Sozialbereich ist davon immer öfter betroffen. Eine unmittelbare Soforthilfe ohne bescheidmäßige Leistungsfestsetzung öffnet dem Missbrauch aber Tür und Tor“, sieht Mahr die bisherige Vollzugspraxis äußerst kritisch.

Die Wohnungslosenhilfe ist eine Hilfeleistung der Mindestsicherung. Zur Erfüllung dieser Leistung arbeitet die Sozialabteilung des Landes mit unterschiedlichen Einrichtungen zusammen. Träger dieser Einrichtungen erhalten dafür wiederum hohe Förderungen des Landes.

Stabile Verhältnisse in Oberösterreich – weiter für Fortschritt und Reformen!

Was die Bundespolitik in Wien betrifft waren die vergangenen Wochen durchaus turbulent. Kein Wunder, dass manche Bürgerinnen und Bürger da schon einmal Schwierigkeiten hatten, den Überblick zu bewahren.

Umso schöner ist es, dass Oberösterreich ein Hort der politischen Stabilität ist. Das Arbeitsübereinkommen funktioniert uneingeschränkt, die Landesregierung arbeitet unaufgeregt. Ich persönlich glaube, dass wir in Oberösterreich gut daran tun, den eingeschlagenen Weg für Fortschritt und Reformen unbeirrt weiter zu gehen.

Schließlich geht es um viel: Instabile Verhältnisse in Oberösterreich würden das – ich nenne es gern „Jahrhundertprojekt Budgetkonsolidierung“ – unmöglich machen. Dabei ist ein ausgeglichener Finanzhaushalt das Um und Auf einer seriösen Politik, die auch zukünftigen Generationen Chancen eröffnet und ihnen nicht einen Schuldenrucksack umhängt. Das ist mir enorm wichtig.

Auch im Bereich Migration ist in Oberösterreich ein Paradigmenwechsel vollzogen worden. Mit der Überarbeitung des Integrationsleitbildes des Landes unter freiheitlicher Federführung ist uns ein Meilenstein gelungen. Weg von einer undifferenzierten „Willkommenskultur“ hin zu einer leistungs- und werteorientierten Haltung, die auch die Bringschuld der Ausländer genügend berücksichtigt.

Auch in der Sozialpolitik gibt es noch genügend zu tun: Mit der Auswertung der Universitätsstudie zu einer Neuordnung der Sozialgelder des Landes wurden erste Schritte gesetzt, damit das Geld tatsächlich bei den Bedürftigen ankommt und nicht teure und unnütze Doppelgleisigkeiten weitergeführt werden, die niemandem etwas bringen.

Außerdem: In ganz Österreich gibt es mittlerweile 400.000 Menschen, die pflegebedürftig sind. Das ist für unsere Gesellschaft eine riesige Herausforderung, an deren positiver Bewältigung viele Entscheidungsträger mitwirken müssen – auch das ist ein echtes Zukunftsprojekt, an dem Oberösterreich mitarbeitet. Konstruktiv, lösungsorientiert, unaufgeregt.
Das nenne ich Lösungskompetenz vor Ort – und so soll es in Oberösterreich auch weitergehen.

Und wenn ich mir was wünschen darf: Hoffentlich auch bald wieder im Bund.

Klubobmann Mahr: Mit Juni ist Bienenhaltung im Wohngebiet erlaubt

FPÖ-Initiative umgesetzt: Einstimmiger Gesetzesbeschluss in vergangener Landtagssitzung

„Bienen dürfen nun auch im Wohngebiet gehalten werden. Es freut mich, dass wir für unsere Initiative schließlich alle Landtagsparteien gewinnen konnten“, weist Klubobmann Herwig Mahr auf den einstimmigen Gesetzesbeschluss in der vergangenen Landtagssitzung hin.

Anlass für die Initiative der FPÖ war eine Grundsatzentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Dessen Auffassung widersprach der bisherigen Rechtsauslegung, dass Nutztier- und somit auch Bienenhaltung in Wohngebieten zumindest für den Eigenbedarf zulässig war. Die Haltung von Bienen im Wohngebiet war dadurch gefährdet.
„Das wollten wir so nicht stehenlassen und haben hier deshalb nachjustiert“, sagt Mahr.

Im Hinblick auf diesbezüglich bestehende gesellschaftspolitische Bedürfnisse erfolgte im Rahmen dieser Gesetzesnovelle eine Klarstellung dahingehend, dass die Errichtung von bis zu drei Bienenstöcken im Wohngebiet prinzipiell zulässig ist. Darüber hinaus wird durch diese Gesetzesnovelle auch ein Beitrag zur Bekämpfung der Problematik des Bienensterbens geleistet.

„Bienen sind von unschätzbarem Wert. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Umwelt und sind unerlässlich für funktionierende Ökosysteme“, sagt Klubobmann Herwig Mahr.

Klubobmann Mahr: OÖ-Neuwahlen in keiner Weise notwendig

FPÖ ortet parteitaktische Ambitionen: SPÖ-Forderung ist Widerspruch in sich – hervorragende Arbeit in Oberösterreich 

„Ich verwehre mich vehement dagegen, dass ein individuelles, zweifelsohne unentschuldbares Fehlverhalten zweier Personen pauschal auf die gesamte FPÖ übertragen wird. Wir leisten seit 2015 eine sehr gute Arbeit. Nicht umsonst sind 80 Prozent aller Oberösterreicher mit unserem Kurs zufrieden. Jetzt Neuwahlen auszurufen ist zwar aus Sicht der Opposition politisch verständlich, aber in keiner Weise notwendig und entspricht nicht dem Wunsch der Bevölkerung“, sagt Klubobmann Herwig Mahr in der heutigen Debatte zum Antrag der SPÖ, in dem sie die Auflösung des Oö. Landtages und Neuwahlen fordert.

„Letzten Endes dürfen wir nicht den Blick auf das Wesentliche verlieren. Trotz aller Umstände müssen wir die Stabilität in unserem Land gewährleisten. Dafür tragen wir die Verantwortung. Neuwahlen auf Landesebene würden genau das Gegenteil bewirken“, unterstreicht Mahr.

„Die FPÖ Oberösterreich steht zu ihrem Wort. Wir zeigen tagtäglich, was es heißt, Verantwortung zu übernehmen. Gemeinsam mit unserem Arbeitspartner setzen wir Punkt für Punkt unseres Arbeitsübereinkommens zum Wohle der Bevölkerung um“, erwähnt Mahr gesetzte Meilensteine mit freiheitlicher Handschrift, wie den Start konsequenter Null-Schulden-Politik, den Ausbau der Infrastruktur, die Überarbeitung des Integrationsleitbildes, die Reform der Mindestsicherung und der Gemeindeaufsicht, die Verankerung von wichtigen Grundsätzen in der Landesverfassung sowie die Forcierung von Verwaltungskooperationen auf Bezirks- und Gemeindeebene.

„Es ist ein Widerspruch in sich, wenn trotz einer hervorragenden Arbeit Neuwahlen gefordert werden“, weist Mahr darauf hin, dass die Beschlüsse großteils einstimmig gefasst wurden und die SPÖ ebenso der Landesregierung angehört. „Diese Vorgehensweise erwecket viel mehr den Anschein von parteitaktischen Ambitionen.“

LAbg. Graf: Schalldämpfer bei Jagdausübung erlaubt

Wichtiger und notwendiger Schritt zum gesundheitlichen Schutz unserer Jägerinnen und Jäger

„Dass die Ausübung der Jagd jetzt auch mit Schalldämpfer erlaubt ist, ist ein notwendiger und wichtiger Schritt zum Schutz der Gesundheit unserer Jägerinnen und Jäger. Die jahrelange Ausübung der Jagd führt nachhaltig zu einer Beeinträchtigung des Gehörsinnes, dem sogenannten Knalltraumas. Er ist auch eine unerlässliche Schutzvorrichtung für unsere vierbeinigen Jagdgefährten, unser Jagdhunde“, berichtet der für die Jagd zuständige freiheitliche LAbg. Ing. Franz Graf und freut sich über die Anpassung an das Waffengesetz und den einstimmigen Beschluss im Oö. Landtag.

„Durch diesen sogenannten Schalldämpfer wird der Schussknall um ein Drittel abgedämpft. Daher kann man die Meinung, dass der Schalldämpfer die Wilderei beflügelt, wiederlegen. Weitere fachliche Argumente für den Einsatz von Schalldämpfern bei der Jagd sind unter anderem die Minderung des Rückstoßes, die besserer Hörbarkeit des Kugelschlags oder die Reduktion des Mündungsfeuers. Ich freue mich, dass diese Maßnahme umgesetzt wird im Sinne der Jäger und Jägerinnen und auch im Sinne des Tierwohls“, so Graf abschließend.

LAbg. Ratt: Finanzvorschau der Landes-Spitäler durchwegs positiv

Oö. Gesundheitsholding (Gespag) und KUK wirtschaften stabil und nachhaltig

„Die Unternehmensstrategie der Landes-Spitäler für 2019-2023 ist verantwortungsbewusst und sinnvoll. Die Finanz- und Vermögenslage zeugt von der wahrgenommenen budgetären Pflicht“, begründet LAbg. Walter Ratt die heutige Genehmigung der mittelfristigen Finanzvorschau der Landesspitäler im Landtag.

Die Oö. Gesundheitsholding GmbH (ehemals Gespag) und die Kepler Universitätsklinikum GmbH (KUK) legen jährlich ihre aktualisierte Fünfjahresplanung vor. Zusätzlich wurde heute der Evaluierungs-Bericht der Oö. Spitalsreform II genehmigt.

„Das Sparziel der Spitalsreform II wurde durch wirtschaftliche Führung sogar unterschritten: Dadurch blieb man unter den Ausgabenobergrenzen und erreichte Sparmaßnahmen vor ihrer Fälligkeit“, führt der freiheitliche Gesundheitssprecher Ratt weiter aus. „Die Ausgabengenehmigung wurde bis auf die SPÖ von allen Parteien mitgetragen.“

„Unsere Spitäler sind Garant für nachhaltige Gesundheitsversorgung, Pflege und Ausbildung. Deshalb ist es auch wichtig, dass in die Weiterbildung des Personals investiert wird. Alleine die Oö. Gesundheitsholding wendete beispielsweise rund 1,8 Millionen Euro für Qualifizierungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiter auf“, erklärt LAbg. Walter Ratt, der abschließend dem Gesundheitspersonal Respekt zollt: „Unser Dank gilt den Ärzten, Pflegern und allen anderen Mitarbeitern für ihren unermüdlichen Einsatz.“