Klubobmann Mahr zu UK-Minderheitenrecht: Unsere Verfassung ist keine Schwingtür!

FPÖ: Ja zum Minderheitenrecht, aber umfassende Beratung im Ausschuss unumgänglich

„In dieser Sache sind wir durchaus gesprächsbereit. Von einer solchen Hauruck-Aktion halten wir aber nichts“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr den SPÖ-Antrag in der heutigen Landtagssitzung, wonach die Untersuchungskommission als Minderheitenrecht verankert werden soll. Aktuell ist zur Einsetzung einer Untersuchungskommission ein Mehrheitsbeschluss im Landtag notwendig. Die SPÖ fordert die Grenze auf ein Viertel der Abgeordneten herabzusetzen. Dafür müsste die Landesverfassung abgeändert werden. „So etwas darf nicht kurzerhand per Dringlichkeitsbeschluss durchgeboxt werden. Das muss im Ausschuss mit allen Beteiligten genau beraten werden.“

„Die Untersuchungskommission ist demokratiepolitisch ein wichtiges Instrument. Damit darf nicht leichtfertig umgegangen werden. Es ist unser höchstes Kontrollorgan. Für die Einberufung gibt es unmissverständliche Voraussetzungen. Die aktuellen Hürden ohne ausführliche Vorberatung auszuhebeln, zeugt von geringem politischem Verantwortungsbewusstsein“, übt Klubobmann Mahr scharfe Kritik an der SPÖ.

„Die Reform der Untersuchungskommission ist schon länger Thema von Unterausschussberatungen. Wir halten das selber seit Jahren für notwendig. Hier wird es auch sicher bald zu Ergebnissen kommen“, versichert Klubobmann Herwig Mahr abschließend.

Klubobmann Mahr: LRH-Direktor erhält Rederecht im Landtag

Ausschuss gab grünes Licht für Novelle der Landesgeschäftsordnung: Beschluss im nächsten Landtag

„Wir wollen den Prüfer selbst aktiv an der Debatte teilhaben lassen“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr im heutigen Ausschuss die geplante Reform zur Belebung des Landtages. Unter anderem soll dadurch der Landesrechnungshof(LRH)-Direktor ein Rederecht in Landtagssitzungen erhalten. Die Pläne wurden von allen Parteien abgenickt und werden demnächst im Landtag beschlossen.

„Durch diese Reform geben wir unserem Kontrollorgan eine höhere Bedeutung. Der Direktor des Landesrechnungshofes erhält so die Möglichkeit, aktiv an öffentlichen Diskussionen betreffend einen Prüfbericht im Rahmen einer Landtagssitzung teilzunehmen. Das war schon längst überfällig.“

„Auf Bundesebene gibt es bereits ein solches Rederecht. Im Parlament kann sich der Präsident des Bundesrechnungshofes zu Wort melden. Oberösterreich wird hier nun nachziehen“, betont Mahr. „Wir haben das seit mehreren Jahren im Auge. 2014 gab es im Landtag einen freiheitlichen Antrag. Zuletzt haben wir unsere Forderung im Arbeitsübereinkommen verankert. Nun kommt sie zur Umsetzung.“

„Das entsprechende Gesetz soll bereits Ende Jänner in Kraft treten. Einer allumfassenden Diskussion von LRH-Berichten im Landtag steht in Zukunft somit nichts mehr im Wege“, sagt Klubobmann Herwig Mahr abschließend.