Klubobmann Mahr zu Pflege-Diskussion: SPÖ-Konsequenz ist entlarvend
FPÖ lehnt Vorschlag von LR Gerstorfer ab: „Muss ihre Hausaufgaben endlich machen“
„Die Konsequenz der SPÖ zur aktuellen Pflege-Causa ist entlarvend. Immer mehr Geld zu fordern, ist der falsche Weg. Landesrätin Gerstorfer muss endlich ihre Hausaufgaben machen und wirksame Schritte setzen. Das System muss mit Weitblick und Hausverstand effizienter gestaltet werden. Dass dies mit dem nötigen politischen Willen möglich und auch notwendig ist, bestätigen seit Jahren unterschiedliche Berichte von Landesrechnungshof, Volksanwaltschaft und auch das Projekt ‚Sozialressort 2021+‘. Nur das wird unser Sozialsystem zukunftsfit machen“, entgegnet Klubobmann Herwig Mahr dem Vorschlag von Landesrätin Gerstorfer, kurzerhand 35 Millionen Euro mehr im Sozialressort zu parken.
Ausgang der Debatte ist eine schriftliche Anfrage der FPÖ an Sozial-Landesrätin Gerstorfer. Dadurch wurde von den Freiheitlichen aufgezeigt, dass es Ende 2018 bei den Unterstützungsmöglichkeiten von daheim betreuten beeinträchtigen Personen ein Fehlbedarf von 1.421 besteht. In 376 Fällen wäre die erforderliche Hilfe sogar sehr dringend gewesen. Die FPÖ ist mit betroffenen Familien in Kontakt, die von Gerstorfer keine ausreichende Unterstützung erhalten.
„Unbestritten ist, dass die derzeitigen Betreuungsmöglichkeiten ausgebaut werden müssen“, betont Mahr. „Mehr Geld zu fordern, ist der einfachere Weg. Vernünftiger ist es aber, das durch Effizienzsteigerungen zu erreichen. Genau das verschläft die SPÖ seit Jahrzehnten, warum auch der Bedarf nicht ausreichend gedeckt werden kann. Auf die „Immer mehr Geld‘-Debatte lassen wir uns ganz bestimmt nicht ein.“
„Der Landesrechnungshof hat erst kürzlich in einem Bericht aufgedeckt, dass im Bereich der allgemeinen Sozialhilfe nicht einmal das gesamte Budget ausgeschöpft wurde. 15,5 Millionen Euro blieben übrig. Zusätzlich werden einige Millionen Euro bei Sozialvereinen als Rücklage gebunkert. Es gibt genügend mögliche Ansatzpunkte“, zeigt Mahr auf.
„Dass das Budget gekürzt wurde, ist eine unwahre Behauptung. Fakt ist, von 2015 bis 2019 gab es eine Erhöhung des Sozialbudgets um 97 Millionen Euro. Das entspricht 19 Prozent. Auch 2020 und 2021 sind jährliche Steigerungen in Höhe von rund 22 Millionen Euro vorgesehen“, hebt Mahr abschließend hervor.
Klubobmann Mahr: Fehlbedarf von 1.421 bei beeinträchtigen Menschen
FP-Anfrage an Sozial-LR Gerstorfer legt Zahlen zu Unterstützungsmöglichkeiten von daheim betreuten beeinträchtigen Personen offen
„Ende 2018 gab es in Oberösterreich einen Fehlbedarf von 1.421. Sehr dringend notwendig wäre die Hilfe sogar in 376 Fällen gewesen. Das zeigt ganz eindeutig, dass in diesem Bereich ein signifikanter Aufholbedarf besteht, damit die Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann“, legt Klubobmann Herwig Mahr Zahlen zur Unterstützung von zuhause betreuten Menschen mit Beeinträchtigung aus der Beantwortung einer FP-Anfrage an Landesrätin Gerstorfer offen.
„In Wels und Wels-Land gibt es keinen einzigen Kurzzeitpflege-Platz für Menschen mit Beeinträchtigung. Auch hier muss ein Angebot geschaffen werden, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen“, fordert Klubobmann Mahr.
„Die Auslastungsgrad beträgt im Jahresschnitt rund 64 Prozent. In Spitzenzeiten hingegen müssen sogar Betroffene abgelehnt werden. Es braucht also eine effizientere Ausgestaltung, damit zu jeder Zeit der erforderliche Bedarf gedeckt werden kann und gleichzeitig nicht überdurchschnittlich viele Plätze unbelegt sind“, betont Mahr.
„Es ist erschreckend, dass Landesrätin Gerstorfer offenbar – wie bei der Altenpflege – keine Übersicht über die zuhause gepflegten Personen hat“, folgert Mahr, da keine konkrete Anzahl genannt werden konnte. „Ohne ausreichenden Überblick wird es nie gelingen, die Pflege daheim bedarfsgerecht auszubauen.“
„Wir sind mit mehreren Bürgern in Kontakt, die unter der Kürzung von Landesrätin Gerstorfer bei den Tagesbetreuungseinrichtungen leiden. Auch deshalb wollten wir genau wissen, was das Sozialressort den jeweiligen Einrichtungen vorgibt, damit trotz des Leistungsabbaus die Unterstützung aufrechterhalten bleibt“, sagt Mahr und ist über einen ersten Zwischenerfolg erfreut: „Unsere Hartnäckigkeit zeigt bereits erste Wirkung. Auf unser Drängen hin wurden erste Evaluierungen durchgeführt. Dafür war es längst höchste Zeit. In weiter Folge müssen aber nun auch wirksame Schritte zum Ausbau gesetzt werden.“
„Rechtfertigung Gerstorfers ist dreistes Ablenkungsmanöver“
„Das ist nicht mehr als eine billige Ausrede. Dass Gerstorfer der FPÖ den schwarzen Peter zuschieben will, ist ein dreistes Ablenkungsmanöver. Wir setzen uns schon immer für eine faire Unterstützung von Personen ein, die sich nicht selbst helfen können und auf Leistungen unseres Sozialstaates angewiesen sind. Diesen Missstand hat sie ganz allein zu verantworten“, entgegnet Mahr der heutigen Rechtfertigung Gerstorfers, dass vor allem die FPÖ im Sozialbereich ständig kürzen wolle anstatt darin zu investieren. „Bevor von der SPÖ traditionell nach mehr Geld geschrien wird, sollte Gerstorfer einmal das gesamte Budget ausschöpfen. Selbst der Landesrechnungshof hat heuer in einem Bericht die Finanzen im Bereich der allgemeinen Sozialhilfe kritisiert. Das ursprüngliche Budget wurde um 15,5 Millionen Euro unterschritten. Angesichts der aktuellen Debatte ist das schon kurios.“
FPÖ-Wall: Land darf nicht auf Pflegeregress-Kosten sitzen bleiben
Gemeinsame Resolution im Landtag fordert Bund zu vollem Ersatz der Mehrkosten auf
„Wir fordern die Abgeltung der tatsächlichen Kosten, die sich aus der steigenden Nachfrage und aus Gehaltsanpassungen ergeben. Die derzeit geltende Deckelung auf Basis der Kosten aus dem Jahr 2017 würde für unser Bundesland um 5,5 Millionen Euro weniger als benötigt bedeuten. Konkret werden nur 52,5 statt 58 Millionen Euro ersetzt. Das wollen wir nicht hinnehmen“, begründet die freiheitliche Sozialsprecherin, LAbg. Ulrike Wall, den Schulterschluss aller Fraktionen. In der gemeinsamen Resolution wird der Bund aufgefordert, vollen Kostenersatz für den Einnahmenentfall zu leisten.
„Im Juni 2017 beschloss der Nationalrat mit breiter Mehrheit die Abschaffung des Pflegeregresses. Damit ist es seit Beginn 2018 untersagt, auf das Vermögen von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen zurückzugreifen, wenn deren Einkommen nicht zur Deckung der Kosten ausreicht. Das ist beim überwiegenden Teil der oberösterreichischen Heimbewohner der Fall. Die dadurch entstehenden Mehrkosten lasten nun aber großteils auf den Schultern der Gemeinden“, erläutert LAbg. Wall.
„Das Land Oberösterreich hat über die bundesgesetzliche Verpflichtung hinaus auch den Regress für mobile und ambulante Leistungen im Bereich der Alten- und Behindertenpflege gestrichen. Das unterstützt die Pflege daheim, für die wir weiterhin bessere Rahmenbedingungen einmahnen wollen. Unsere generelle Forderung bleibt eine effiziente Organisation der Pflege: Zersplitterte Kompetenzen, undurchsichtige Zahlungsströme, schwer zugängliches Beschwerdemanagement für Heimbewohner und 50 verschiedene Träger für 132 Alten- und Pflegeheime lassen viel Steuergeld in der Verwaltung versickern. Hier müssen dringend mutige Reformen folgen“, fordert LAbg. Wall auch strukturelle Veränderungen.
Klubobmann Mahr: Erhalt der Familienbeihilfe an Schulpflichten knüpfen
Landtagsvorschau: FPÖ-Antrag für mehr Disziplin an Schulen
„Eltern von prügelnden oder schulschwänzenden Schülern sollen künftig mehr in die Pflicht genommen werden. Bei Uneinsichtigkeit braucht es klare Sanktionen. Denn die Situation an Schulen wird in vielen Bereichen immer problematischer. Der Respekt untereinander und gegenüber Lehrkräften sinkt. Im Ernstfall soll es ermöglicht werden, die Familienbeihilfe zu kürzen“, kündigt Klubobmann Herwig Mahr für die kommende Landtagssitzung am Donnerstag einen freiheitlichen Resolutionsantrag an.
„Derzeit besteht bloß die Möglichkeit einer Verwaltungsstrafe, welche offenbar noch zu wenig abschreckt. Knapp 3.300-mal wurde letztes Jahr österreichweit gestraft. Es braucht wirksamere Sanktionsinstrumente“, fordert Mahr. „Oft besteht das Problem, dass die Eltern selbst anteils- und verständnislos gegenüber den Schulbehörden auftreten. Wenn sie schon für ihre Kinder Sozialleistungen unseres Landes erhalten, sollen sie dafür auch Verantwortung übernehmen.“
Weitere Initiativen im kommenden Landtag
Abschaffung des Pflegeregresses: Oö. Landtag fordert volle Abgeltung durch Bund
„Die Abschaffung des Pflegeregresses wirkt sich massiv auf unseren Finanzhaushalt aus. Letztendlich betroffen sind vor allem unsere Gemeinden. 2018 würden wir 58 Millionen Euro Abgeltung durch den Bund benötigen, zugesagt wurden uns bisher aber nur 52,5 Millionen. Wir werden daher im kommenden Landtag ein erneutes Signal an den Bund senden“, unterstreicht Mahr die Wichtigkeit der Vier-Parteien-Initiative und sagt: „Für unser Bundesland ist die Lücke von 5,5 Millionen Euro eine untragbare Belastung. Der Bund muss die tatsächlichen Mehrkosten übernehmen.“
Besserer Schutz der Eigentumsrechte: Resolution gegen das Eindringen in Ställe
„Das Eigentumsrecht muss besser geschützt werden. Derzeit sind nur bestimmte Objekte umfasst und das widerrechtliche Verweilen wird nicht unter Strafe gestellt. Das hat in jüngster Vergangenheit vermehrt zu Konfliktsituationen geführt. Hier braucht es rechtliche Anpassungen im Strafgesetzbuch“, verdeutlicht Mahr, dass bei Nebengebäuden, Gartenhütten, landwirtschaftlichen Nutzgebäuden, Betriebsgebäuden, Lagerhallen – also nicht für Wohnzwecke dienende Räumlichkeiten – der rechtliche Schutz nicht ausreichend ist. „Wenn in derartige Räumlichkeiten beispielsweise für Bild- und Tonaufnahmen eingedrungen wird, gibt es aktuell keinen ausreichenden Schutz der Eigentumsrechte. Das muss sich ändern.“
Vier-Parteien-Resolution zur Erhöhung der Einkommensobergrenze der Familienbeihilfe
„Die Zuverdienstgrenze der Familienbeihilfe wurde seit 2011 nicht angepasst. Leidtragende sind vor allem Studenten und Menschen mit Beeinträchtigung“, zeigt Klubobmann Mahr auf und fordert: „Wir wollen eine spüre Erhöhung dieser Obergrenze. Das ist längst überfällig. Daneben ist die Familienbeihilfe nämlich auch an zahlreiche Zusatzleistungen geknüpft, die bei Überschreiten der Grenze wegfallen.“
Klubobmann Mahr zur LRH-Bericht „Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe“: Es ist noch viel Luft nach oben
FPÖ kritisiert lasches Kontrollsystem und fordert Verbesserungen
„Es ist noch viel Luft nach oben. Der LRH zeigt wesentliche Verbesserungspotentiale auf, die nun rasch umgesetzt werden müssen. Insbesondere im Bereich der Kontrolle und Prüfung gibt es in der Sozialabteilung des Landes deutlichen Aufholbedarf“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr in einer ersten Reaktion den heute veröffentlichten Bericht des Landesrechnungshofes (LRH) zu den Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe. Geprüft wurde der Zeitraum 2015 bis 2018.
„Insgesamt beliefen sich die Ausgaben im geprüften Zeitraum auf 290,5 Millionen Euro. Das ursprüngliche Budget wurde um 15,5 Millionen Euro unterschritten. Grundsätzlich ist das zwar ein positives Ergebnis. Jedoch ist es angesichts der gebetsmühlenartig wiederkehrenden Forderung nach mehr Geld im Sozialbereich schon kurios“, zeigt Mahr auf.
„Das ist doch bezeichnend. Weder der Landesrechnungshof noch die Sozialabteilung selbst kann aus den Rechnungsabschlüssen der Wohnungsloseneinrichtungen wesentliche Schlüsse ziehen“, ärgert sich Mahr über die blauäugige Finanzpolitik des SPÖ-Ressorts. Die Träger der Wohnungslosenhilfe – zu denen unter anderem der heftig kritisierte Linzer Sozialverein B37 gehört – sind durch eine Leistungsvereinbarung mit dem Land unter anderem ermächtigt, Überschüsse ihrer Leistungsabrechnungen einzubehalten. Dieser Überschuss sei einer „Rücklage bzw. Zweckverbindlichkeit“ zuzuführen. Insgesamt beliefen sich die Überschüsse der Wohnungsloseneinrichtungen auf rund 1,1 Millionen Euro. Die Träger können also nicht verbrauchte Budgetmittel des Sozialressorts einbehalten.
Trotz Einsicht in die Jahresabschlüsse der Träger der Wohnungslosenhilfe konnten die Rücklagenstände vom LRH nicht nachvollzogen werden. Aus Sicht der Sozialabteilung sei dies keine Anforderung ihrerseits an die Träger. „Das macht erneut deutlich, wie unverantwortlich hier von politischer Seite mit Steuergeld umgegangen wird“, kritisiert Mahr und fordert: „Einen Rücklagen-Maximalbetrag gibt es auch nicht. Angesichts der im Raum stehenden Vorwürfe rund um den Linzer Sozialverein B37 sollte die geplante Leistungsvereinbarung für 2020 jedenfalls strengere Regelungen beinhalten. Insbesondere bei Sozialleistungen braucht es eine hohe Sensibilität im Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Steuergeld. Gerade die Empfehlung des LRH, wonach Überschüsse im Verfügungsbereich des Landes bleiben sollen, muss rasch umgesetzt werden.“
„Wir werden hier jedenfalls nachhaken. Von den insgesamt acht Trägern der Wohnungslosenhilfe verzeichnen drei Abgänge, andere wiederum Überschüsse. Diese Tatsache kann so nicht einfach im Raum stehen gelassen werden“, kündigt Mahr Anfragen im Landtag an. „Ebenso hinterfragenswert ist die Vereinbarung, dass Abfertigungszahlungen aus den vorhandenen Rücklagen mitzufinanzieren sind. Die Leistungen des Landes müssen bei Betroffenen ankommen und dürfen nicht in der Verwaltung und Personalkosten versickern.“
„Ausreichende Kontrolle ist wichtig, damit in einem weiteren Schritt das System laufend verbessert werden kann. Der Bericht zeigt viele Ansätze auf, denen nachgegangen werden muss, damit der Sozialbereich zukunftsfit gemacht wird“, unterstützt Mahr unter andrem die Einführung regelmäßiger Vor-Ort-Kontrollen bei Trägern zur Einhaltung der vereinbarten Leistungsqualität. „Derzeit wird das Thema sehr vernachlässigt. Für eine gute Sozialpolitik genügt es aber heutzutage nicht mehr, einfach nur gutgläubig das Geld zu verteilen.“
Klubobmann Mahr fordert: Einkommensobergrenze für Familienbeihilfe erhöhen
FPÖ: Sozialausschuss bringt gemeinsame Resolution auf den Weg
„Die Einkommensobergrenze für die Familienbeihilfe soll erhöht werden. Aber nicht nur für Menschen mit Beeinträchtigung, sondern generell für alle Familien. Wir wollen eine einheitliche Regelung für alle Formen der Familienbeihilfe“, fordert Klubobmann Herwig Mahr im heutigen Sozialausschuss und gibt eine gemeinsame Initiative aller Fraktionen bekannt. Die Resolution soll in der nächsten Landtagssitzung am 7. November beschlossen werden.
Die Einkommensobergrenze für Kinder, für die ein Anspruch auf die Familienbeihilfe besteht, liegt aktuell bei 10.000 Euro lohnsteuerpflichtigem Einkommen. Diese Verdienstgrenze betrifft vor allem Studenten und beeinträchtigte Personen in sogenannten geschützten Werkstätten. Ausgenommen sind Lehrlinge. Der Betrag wurde seit 2011 nicht mehr angepasst. Familien mit beeinträchtigten Kinder haben Anspruch auf eine erhöhte Familienbeihilfe.
„Ursprünglich forderte die SPÖ nur die Anpassung für beeinträchtigte Personen. Das wäre aus unserer Sicht aber eine Ungleichbehandlung, die sachlich nicht gerechtfertigt ist. Denn die Familienbeihilfe ist grundsätzlich eine Leistung für alle Familien. Es müssen alle von der längst überfälligen Erhöhung der Obergrenze profitieren. Darauf konnten wir uns im Ausschuss auch einigen“, ist Mahr erfreut. „Darüber hinaus sollte eine jährliche Valorisierung angedacht werden.“
Sozialhilfe: Ab 2020 in Oberösterreich
Heute hat der Oö. Landtag die neue Sozialhilfe beschlossen. Die Sozialhilfe wird ab dem 1. Jänner 2020 in Kraft treten und dabei die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ablösen.
Ausgangspunkt dieses Beschlusses ist das vom Bund verabschiedete Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, das heuer im Juni in Kraft trat. Das Grundsatzgesetz hat neben seinem verbindlichen Rahmen eine Reihe sogenannter Kann-Bestimmungen, welche die Bundesländer durch ein sogenanntes Ausführungsgesetz näher zu bestimmen haben. Die Länder wurden verpflichtet, mit Wirksamkeit 1. Jänner 2020 ein solches Sozialhilfe-Ausführungsgesetz zu erlassen.
Gemeinsam mit allen Fraktionen, der Fachabteilung und dem Verfassungsdienst haben wir in den vergangenen Monaten im Unterausschuss das oberösterreichische Ausführungsgesetz erarbeitet.
Die neue Sozialhilfe Oberösterreichs orientiert sich an unserem bisherigen Mindestsicherungs-Modell. Zentrale Werte wie Leistungsgerechtigkeit, Arbeitsanreize und Integrationswilligkeit konnten wir weiterhin verwirklichen.
Jene, die arbeiten, dürfen nicht die Dummen sein – Arbeit muss sich lohnen. Mit der neuen Sozialhilfe wird dieser Leitgedanke fortgeführt. Durch den Job-Bonus ist das sichergestellt: Einkommen aus Erwerbstätigkeit kann bis zu einer bestimmten Höhe zur Sozialhilfe dazu verdient werden, ohne dass es – wie im Normalfall – in Abzug gebracht wird. Denn es kann nicht sein, dass eine arbeitende Person am Monatsende nicht mehr im Geldbörsel hat als jemand, der ausschließlich von Sozialleistungen lebt.
Besonders wichtig war uns außerdem die Verankerung eines Bonus jeweils für alleinerziehende und beeinträchtigte Personen. Denn klar ist: Jene, die tatsächlich auf finanzielle Hilfe angewiesen sind, sollen diese auch bekommen.
Wesentlich war für uns auch, dass ausreichende Deutschkenntnisse die Voraussetzung für die volle Sozialhilfe sind. So wird ein bestimmter Teil der Leistung in Qualifizierungsmaßnahmen – beispielsweise Deutschkurse – investiert und nicht in Geldform ausbezahlt, wenn jemand nicht ausreichend Deutsch spricht.
Dass es in einer Haushaltsgemeinschaft nicht zu einer exorbitant hohen Summe von Sozialleistungen kommen kann, ist durch die dynamische Deckelung sichergestellt.
Die Sozialhilfe sieht außerdem ein rigoroses Kontroll- und Sanktionssystem vor. Bei Fehlverhalten – wie beispielsweise Falschmeldungen, zweckwidrige Verwendungen oder erschlichenen Leistungen – wird die Leistung stufenweise bis zur Gänze gekürzt.
Bezugsberechtigt sind österreichische Staatsbürger und Asylberechtigte. Drittstaatsangehörige sowie EU- und EWR-Bürger haben hingegen eine fünfjährige Wartefrist.
Die Sozialhilfe können Personen nur erhalten, wenn sie sich in einer sozialen Notlage befinden und diese auch überwinden wollen. Sie wird nur subsidiär gewährt. Das heißt, zuvor müssen alle Einkommensmöglichkeiten und das bestehende Vermögen bis zu einer bestimmten Höhe ausgeschöpft werden
Klubobmann Mahr: Schlagzahl gegen den Pflegepersonalmangel erhöhen
FPÖ fordert: Mehr Unterstützung für Pflege daheim, Schaffung einer Pflege-Lehre, Flexibilisierung der Heimhelfertätigkeit, verstärkte Anreize für Ausbildungsinteressierte
„Der Pflegepersonalmangel muss die Politik endlich wachrütteln. Es braucht vielseitige Maßnahmen, damit der künftige Bedarf ausreichend gedeckt werden kann. Hier ist sowohl Oberösterreichs Sozialreferentin als auch die neue Bundesregierung dringend gefordert“, fordert Mahr anlässlich einer aktuellen Statistik des Sozialressorts Oberösterreichs. Demnach werden bis 2025 500 neue Betten in Altenheimen benötigt. Aktuell stehen allerdings 350 der 12.760 Betten aufgrund von Personalnot leer. Bis 2040 wird ein Anstieg der Pflegegeldbezieher auf 126.000 prognostiziert (Stand Juli 2019: 69.486).
„Es muss mehr in die Pflege daheim investiert werden. Diese Form ist sowohl aus gesellschaftlicher als auch aus finanzpolitischer Sicht von Vorteil. Unter anderem bewirkt dies im Umkehrschluss eine Entlastung für die stationäre Pflege“, fordert Mahr. „Wer zuhause gepflegt wird, soll besser unterstützt werden.“
„Pflegebedürftige, die zuhause betreut werden, sollen spürbar mehr Pflegegeld bekommen“, fordert Mahr eine Erhöhung des Pflegegeldes um 50 Prozent ab Pflegestufe drei. „Es gibt in Oberösterreich rund 35.700 Pflegegeldbezieher ab Stufe drei. Jene, die davon zuhause gepflegt werden, sollen deutlich entlastet werden.“
„Heimhelfern muss eine flexiblere Berufsausübung ermöglicht werden. Sie sollen auch Leistungen auf selbstständiger Basis anbieten können. Das ist derzeit nur den Fachkräften des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege vorbehalten. Dadurch würde man bestehende Ressourcen in der Altenarbeit besser nutzen und mehr Angebot in der mobilen sowie in der Tagesbetreuung schaffen“, fordert Mahr. Ein entsprechender Antrag der FPÖ wird aktuell im Unterausschuss Pflege behandelt.
„Notwendig ist auch die Schaffung einer eigenen Pflege-Lehre. Dadurch gibt man jungen Interessierten die Möglichkeit, bereits früh in die Ausbildung einzusteigen“, fordert Mahr die Umsetzung einer langjährigen freiheitlichen Forderung. Derzeit ist die praktische Pflegeausbildung erst ab 17 Jahren möglich.
„Die Ausbildungsplätze für die Altenpflege wurden heuer zwar erhöht, die Nachfrage ist allerdings überschaubar. Nur etwas mehr als die Hälfte der Plätze wurden belegt. Wir haben bereits im Frühjahr darauf hingewiesen, dass es auch Anreize für mehr Interessierte braucht. Vor allem berufsbegleitende Varianten und Umschulungen müssen forciert werden. Außerdem müssen die Motive der Ausbildungsabbrecher genauer analysiert werden, damit wirksame Gegenmaßnamen gesetzt werden können“, betont Mahr, denn deren Anzahl sei problematisch hoch.
Klubobmann Mahr: Vollzugspraxis des B37 führte sehr wohl zu Fehlleistungen der Wohnungslosenhilfe
FPÖ: Lückenlose Prüfung des Linzer Sozialvereins B37 nötig – Frist zur Beantwortung freiheitlicher Anfrage endet in den nächsten Tagen
„Hier wurde von Anfang an versucht, relevante Fakten unter den Teppich zu kehren. Nun kommt aber schön langsam die ganze Wahrheit ans Licht. Der Sozialverein B37 gehört auf Herz und Nieren geprüft“, sagt Klubobmann Mahr in einer ersten Reaktion auf die aktuelle Information von Sozial-Landesrätin Gerstorfer zu Überprüfungen der Vollzugspraxis der Wohnungslosenhilfe, einer Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS).
„Mehrere hundert Euro wurden offenbar über Jahre zu Unrecht an Personen ausbezahlt, weil die Berechnungen nicht behördlich überprüft wurden. Höchst verdächtig ist, dass ausschließlich der SPÖ-nahe Linzer Sozialverein so arbeitete. Bei allen anderen Wohnungsloseneinrichtungen in Oberösterreich erfolgte die Auszahlung rechtmäßig mit Bescheid“, betont Mahr.
Im Jahr 2018 wurden an 114 Klienten insgesamt 438.000 Euro BMS-Leistungen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe abgerechnet. Nun haben die Überprüfungen ergeben, dass in Summe 6.000 Euro zu wenig und 33.000 Euro zu viel ausbezahlt wurde. Im Jahr 2017 gab es 147 Fälle zu rund 500.000 Euro BMS-Leistungen. Rund 1.500 Euro wurden zu wenig und rund 26.000 Euro wurden zu viel ausbezahlt.
„In zwei Jahren wurden 59.000 Euro zu viel ausbezahlt, 7.500 Euro zu wenig. Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs. Wie der Verein selbst zugab, wurde über 25 Jahre so gearbeitet“, sagt Mahr. Das sei gängige Praxis gewesen und wurde von allen Verantwortlichen toleriert, wird der Geschäftsführer des Vereins in einem Bericht zitiert.
„Sorgsamer Umgang mit Steuergeld sieht anders aus. Landesrätin Gerstorfer hatte mehrmals versichert, dass dem Land kein finanzieller Schaden entstanden sei. Wie sich aber nun herausstellte, ist genau das Gegenteil der Fall. Der Steuerzahler wird hier an der Nase herumgeführt“, kritisiert Mahr.
Nach Bekanntwerden der dubiosen Vollzugspraxis stellte die FPÖ eine schriftliche Anfrage an Sozial-Landesrätin Gerstorfer. Die entsprechende Beantwortung wird in den nächsten Tagen erwartet. „Weiterhin sind viele Fragen offen. Beispielsweise weshalb es trotz Vorliegens der Berechnungsunterlagen zu so gravierenden Fehlauszahlungen kommen konnte“, sagt Mahr abschließend.
Klubobmann Mahr: Weiter deutlicher Rückgang bei der Mindestsicherung
FPÖ präsentiert aktuelle Zahlen aus halbjährlicher Anfragebeantwortung zur Entwicklung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) in Oberösterreich
„Die positive Entwicklung der Mindestsicherung in Oberösterreich hält an. Die Anzahl der BMS-Bezieher ist mittlerweile auf das Niveau von 2013 zurückgegangen. Die Halbjahreskosten sind seit 2017 um 4,2 Millionen Euro gesunken. Das zeigt ganz klar: Unsere Reform wirkt“, bezieht sich Klubobmann Herwig Mahr auf die Beantwortung einer aktuellen FPÖ-Anfrage an Sozial-Landesrätin Gerstorfer zur Entwicklung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Oberösterreich.
Mit Stichtag 30. Juni 2019 gab es in Oberösterreich 11.201 BMS-Bezieher. Eine solch niedrige Anzahl gab es zuletzt im Juli 2013. Damals waren es erst 11.258, bis schließlich Mitte 2017 der bisherige Höchststand von 14.933 Beziehern erreicht wurde.
Die Gesamtausgaben beliefen sich im ersten Halbjahr 2019 auf rund 21,79 Millionen Euro. Im ersten Halbjahr 2017 waren es noch 25,99 Millionen Euro. Die Ausgaben haben sich also um 16 Prozent verringert.
„Leider fehlt bei manchen ausländischen Sozialleistungsempfängern der Integrationswille. Sie erhielten daher völlig zurecht nicht die volle Leistung. Wer sich in unserem Land aufhalten möchte, hat sich zu integrieren“, sieht sich Mahr in der Verankerung des Integrationsbonus bestätigt. Neun Personen haben im ersten Halbjahr 2019 entweder die Unterzeichnung der Integrationsvereinbarung verweigert oder diese nicht eingehalten. Der Sockelbetrag in Höhe von 155 Euro wurde nicht ausbezahlt. 225 Personen haben die Vereinbarung im genannten Zeitraum unterzeichnet.
„Bedenklich ist, dass Linz keine Übersicht über ihre verteilten Sachleistungen führt. Die Behörde hat offenbar keinen vollständigen Nachweis über ihre Sozialausgaben“, kritisiert Mahr abschließend.