Klubobmann Mahr: Pflege-Hotline bedeutende Unterstützung für pflegende Angehörige

Langjährige FPÖ-Forderung umgesetzt: Grundsätzlich begrüßenswert, aber auch Hilfe für Pflege von Menschen mit Beeinträchtigung soll umfasst sein

„Die Pflege-Hotline ist eine bedeutende Unterstützung für pflegende Angehörige. Durch diese Anlaufstelle erhalten sie gebündelt Informationen zu allen für Pflege relevanten Dingen. Es ist deshalb erfreulich, wenn unsere langjährige Forderung in Oberösterreich nun umgesetzt wird. Allerdings sind Menschen mit Beeinträchtigung nicht von dieser Hilfeleistung umfasst. Da muss jedenfalls nachgebessert werden. Gerade hier bräuchte es Erleichterungen im Bürokratiedschungel“, sagt Klubobmann Herwig Mahr zur heutigen Vorstellung der Pflege-Hotline für Oberösterreich durch Sozial-Landesrätin Gerstorfer.

„Diese Maßnahme ist ein wichtiger Schritt zur umfassenden und einfachen Unterstützung für all jene, welche die Pflege im Familienkreis ausführen. Erfahrungen zeigen, dass diese telefonische Hilfe sehr gut angenommen wird“, betont Mahr, dass die FPÖ sich seit 2014 in Oberösterreich für die Schaffung einer Telefon-Hotline für pflegende Angehörige einsetzt.

FPÖ-Wall: LR Gerstorfer bei Wohnungslosenhilfe im Erklärungsnotstand

Mündliche Anfrage untermauert Missstände –  FPÖ kündigt schriftliche Anfrage an          

„25 Jahre mussten vergehen, bis man diesen Missstand bemerkte. Steuergeld wurde ohne rechtliche Genehmigung bereitgestellt. Es muss endlich klare Kontrollen geben. Das bestätigt einmal mehr, dass im Sozialressort kein Einnahmen- sondern ein Ausgabenproblem herrscht“, sagt die freiheitliche Sozialsprecherin, LAbg. Ulrike Wall, nach ihrer mündlichen Anfrage an Sozial-Landesrätin Gerstorfer.

LAbg. Wall hinterfragte im heutigen Landtag die Vollzugspraxis der Wohnungslosenhilfe, einer Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Denn Medienberichten zufolge war es jahrelang gängige Praxis, dass diese vom Verein B37 nach freiem Ermessen ohne rechtliches Genehmigungsverfahren ausbezahlt wurde.

„Die Antworten waren nicht zufriedenstellend. LR Gerstorfer verabsäumte es, Licht in diesen schwelenden Skandal zu bringen. Damit geben wir uns nicht zufrieden“, kündigt LAbg. Wall eine schriftliche Anfrage als weitere Initiative zur lückenlosen Aufklärung an.

„Verwunderlich ist auch, dass alle anderen Vereine die nötigen behördlichen Verfahren durchgeführt haben. Nur beim B37 war die Vollzugspraxis anders“, deckt Wall auf und weist darauf hin, dass diesem Verein SPÖ-Nähe nachgesagt wird

„Es ist uns ein Anliegen, dass hilfsbedürftige Personen die ihnen zustehende Hilfeleistung erhalten. Aber eben genau das wird durch die bescheidmäßige Leistungsfeststellung durch die Behörde gewährleistet“, stellt Wall klar.

„Jeder soll die Leistung bekommen, die ihm zusteht. Und das unabhängig vom betreuenden Verein“, betont Wall. Laut LR Gerstorfer sei bei stichprobenartigen Überprüfungen festgestellt worden, dass manchen Obdachlosen zu wenig, anderen aber zu viel Mindestsicherung ausbezahlt wurde.

Mahr/Hattmannsdorfer: Sozialhilfe-Entwurf großteils zufriedenstellend

Oö. BMS-Modell als Vorbild für Sozialhilfe: Leistungsgerechtigkeit, Arbeitsanreize und Integrationswilligkeit als Eckpfeiler

Gestern am späten Nachmittag konstituierte sich der Unterausschuss für die Umsetzung der Sozialhilfe in Oberösterreich, in dem der Erstentwurf des Ausführungsgesetzes einging und behandelt wurde. Über den Sommer geht dieser in Begutachtung. Bei weiteren Unterausschuss-Sitzungen im Herbst folgt die inhaltliche politische Auseinandersetzung. In der Landtagssitzung am 10.Oktober soll das Ausführungsgesetz beschlossen werden, damit es letztendlich fristgerecht mit 01. Jänner 2020 in Kraft tritt.

„Der im Unterausschuss präsentierte Entwurf ist großteils zufriedenstellend. Er trägt klar die schwarz-blaue Handschrift Oberösterreichs. In den folgenden Sitzungen geht es darum, gemeinsam die Feinheiten des Ausführungsgesetzes zu erarbeiten, damit das Gesetz fristgerecht mit Anfang nächsten Jahres in Kraft treten kann“, geben OÖVP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer und FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr bekannt.

„Für uns ist klar: Jene, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, sollen diese auch bekommen. Gleichzeitig braucht es aber auch ein straffes Kontrollnetz und effiziente Sanktionsmöglichkeiten, um etwaigen Missbrauch hintanzuhalten“, sind sich Mahr und Hattmannsdorfer einig.

„Es geht bei dieser Reform darum, für mehr Gerechtigkeit zu sorgen. Deshalb sollen auch Personen, wie etwa Beeinträchtigte und Alleinerziehende, verstärkt unterstützt werden. Dazu bekennen wir uns“, sagen Hattmannsdorfer und Mahr.

„Die neue Sozialhilfe wird auch einen Deckel bei Haushaltsgemeinschaften enthalten. Einen solchen haben wir bereits bei der Mindestsicherung Oberösterreichs verankert. Es ist gut und notwendig, dass unsere Überlegungen aus Oberösterreich im neuen Gesetz fortgeführt werden können. Denn es muss einen spürbaren Unterschied zwischen Erwerbseinkommen und Sozialleistungen geben. Arbeit muss sich lohnen“, geben Hattmannsdorfer und Mahr weitere Details bekannt.

„Verankert werden soll auch ein Jobbonus, um Personen bei der Wiedereingliederung im Arbeitsmarkt zu unterstützen“, sagen Mahr und Hattmannsdorfer. Beginnt jemand während des Bezugs eine Arbeit, soll ihm ein monatlicher Bonus von bis zu 177 Euro für die Dauer von maximal einem Jahr gewährt werden.

„Erfolgreiche Integration ist nur durch ausreichende Sprachkenntnisse möglich. Für einen gewissen Teil der Leistung soll daher Deutsch als Voraussetzung verankert werden“, signalisieren Hattmannsdorfer und Mahr, dass bei schlechten Deutschkenntnissen 35 Prozent der Leistung in Form von Deutschkursen bereitgestellt werden.

Klubobmann Mahr: Pflege-Vorbereitungslehrgang für Asylwerber nicht zielführend

FPÖ: Asyl darf nicht mit Zuwanderung vermischt werden –  Initiativen gegen Personalmangel im Pflegebereich aber grundsätzlich begrüßenswert

 „Es braucht eine klare Trennung zwischen Zuwanderung und Asyl. Es dürfen keine falschen Erwartungen geweckt werden. Asylwerber für die Pflege-Vorbereitungslehrgänge heranzuziehen, ist deshalb der völlig falsche Zugang“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr die von Sozial-Landesrätin Gerstorfer und Integrations-Landesrat Anschober präsentierte Initiative gegen den Fachkräftemangel im Pflegesystem. Dabei werden unter anderem Asylwerber für die Pflegeausbildung in einem Vorbereitungslehrgang vorgesehen.

„Bis 2025 werden 1.600 zusätzliche Fachkräfte benötigt. Ändert man nichts am bisherigen Ausbildungssystem, wird sich das nicht ausgehen. Daher ist es grundsätzlich zu begrüßen, wenn durch diese Initiative mehr wertvolle Pflegekräfte gewonnen werden können“, sagt Mahr. „Der Fokus muss aber auf Personen gelegt werden, die einen festen Aufenthaltsstatus haben. Alles andere steht weder im Einklang mit unseren Asylgesetzen noch löst es das Pflegeproblem.“

„Fraglich ist, wie viele Personen von den 120 Interessenten schließlich die Pflegeausbildung absolvieren. Wir werden das genau beobachten“, kündigt Mahr an.

„Diese Initiative alleine löst das Problem nicht. Von einer wirklichen Pflegeoffensive kann hier nicht die Rede sein. Um dem Pflegebedarf in den kommenden Jahren gerecht zu werden, reicht es nicht aus, an kleinen Stellschrauben zu drehen“, fordert Mahr unter anderem die Schaffung einer Pflegelehre, für die sich die freiheitliche Sozialsprecherin LAbg. Ulrike Wall bereits seit Jahren einsetzt.

Moderne Sozialhilfe mit Ursprung in Oberösterreich

Für jene, die sie brauchen – nicht für jene, die nicht wollen

Es ist aus meiner Sicht eine der brennendsten Fragen unserer Zeit: Wie gestaltet ein moderner Staat, ein modernes Bundesland wie Oberösterreich, seine Sozialgesetze? Wie wird also sichergestellt, dass jene Menschen, die tatsächlich auf fremde Hilfe angewiesen sind, diese auch erhalten und die vielzitierte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleistet werden kann?

Und dann ist da natürlich auch noch die andere Seite: Wie kann effizient und ohne überbordenden Verwaltungsaufwand sichergestellt werden, dass es keinen Missbrauch gibt und kein Steuergeld in falsche Hände gelangt – zum Beispiel in die Hände jener, die durchaus arbeiten und so ihren (steuerlichen) Beitrag zu einer funktionierenden Gesellschaft leisten könnten?

Fahrplan für mehr Gerechtigkeit

Morgen wird durch die Sozial-Landesrätin in einem eigenen Unterausschuss ein Entwurf zum oberösterreichischen Sozialhilfeausführungsgesetz (da dieses Wortungetüm ein wenig sperrig ist, verwende ich in Zukunft das Kürzel SoHAG) vorgelegt. Eine erste Präsentation für die einzelnen Fraktionen hat bereits stattgefunden, in weiteren Sitzungen im Unterausschuss des Landtages wird gemeinsam die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes erarbeitet, bevor es über den Sommer in Begutachtung geht. Im Oktober soll dann bei der Landtagssitzung die Beschlussfassung erfolgen, damit die neue Sozialhilfe am 1.1.2020 in Kraft treten kann.

Vertrauen oder Kontrolle?

Mir war es immer wichtig, dass bedürftige Menschen in Oberösterreich jene Unterstützung erhalten, die sie brauchen. Dazu ist es aber nötig, dass man darauf schaut, dass auch genug Geld da ist – und das erreicht man unter anderem durch ein wirksames und vor allem einheitliches Kontroll- und Sanktionssystem, um effektiv gegen Missbrauch vorgehen zu können.

Sachleistung vor Bargeld

Und weil gerade von Teilhabe an der Gesellschaft die Rede war: Ohne ausreichende Deutschkenntnisse ist dies unmöglich. Deshalb ist es eine freiheitliche Kernforderung, dass Personen mit Sprachdefiziten einen Teil der Sozialhilfe in Form von verpflichtenden Sprachkursen nutzen müssen. Nur so kann Integration tatsächlich gelingen. Das ist gerecht. Das ist modern. Das ist freiheitlich.

Gravierende Missstände im Sozialbereich – Staatsanwaltschaft eingeschaltet!

Das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung ist ein hohes Gut. Denn die Verwaltung fungiert als Bindeglied staatlicher Autorität und der Gesellschaft und macht dadurch Demokratie erlebbar.

Leider müssen wir jetzt ausgerechnet bei uns in Oberösterreich feststellen, dass dieses Vertrauen massiv erschüttert wird. Konkret geht es um ganz gravierende Mängel im Vollzug der Mindestsicherung. Offenbar wurden Leistungen ohne Rechtsgrund zuerkannt – da ist der oftmals strapazierte Begriff Skandal gleich in mehrfacher Hinsicht angebracht.

Mindestsicherungsleistung ohne Bescheid ausbezahlt

Allein 2018 wurde in allen 149 Fällen eines Linzer Sozialhilfevereins die Leistung der Mindestsicherung nicht rechtmäßig ausbezahlt. Das ist eine Praxis, die nicht nur den Rechtsstaat ad absurdum führt, sondern auch dem Steuerzahler gegenüber in höchstem Maße verantwortungslos ist. Das ist so nicht hinnehmbar.

Staatsanwaltschaft eingeschaltet

Auch wenn es überrascht: Ich bin froh, dass die Staatsanwaltschaft nun eingeschaltet wurde. Nur so kann eine umfassende und lückenlose Aufklärung gewährleistet werden. Und Aufklärung ist dringend notwendig – denn wir wissen nicht, was noch so im Argen liegt und ob die bisherige Praxis nicht sogar strafrechtlich relevant ist.

Fortsetzung folgt

Die aus meiner Sicht völlig dubiosen Vorkommnisse werden uns noch eine ganze Weile beschäftigen – und das ist gut so. Denn nur durch Prüfung und Aufklärung kann das eingangs erwähnte Vertrauen der Bürger in eine funktionierende Verwaltung sichergestellt werden.

Klubobmann Mahr: Gerstorfer verharmlost belastende Fakten

Missstand bei Wohnungslosenhilfe: Anzeige bei Staatsanwaltschaft – finanzieller Schaden kann nicht ausgeschlossen werden

„Nun kommt schön langsam die ganze Wahrheit ans Licht. Noch vor wenigen Tagen wurde von Landesrätin Gerstorfer öffentlichkeitswirksam versichert, dass dem Land kein finanzieller Schaden entstanden sei. Es sollte offenbar der Anschein erweckt werden, als ginge es bloß um eine formale Abklärung der Vollzugspraxis. Wie sich nun aber herausstellt, steckt viel mehr dahinter. Mittlerweile droht sogar ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft. Auch Schäden für den Steuerzahler können nicht mehr ausgeschlossen werden“, wirft Klubobmann Herwig Mahr Gerstorfer eine „üble Vertuschungsaktion“ vor.

„Entweder sie hat die rechtliche Relevanz der Situation nicht erkannt oder sie hat versucht, die Sache unter den Teppich zu kehren. Beides wäre höchst bedenklich und verantwortungslos gegenüber dem Steuerzahler“, kritisiert Mahr.

„Es gehört jedenfalls auch geklärt, ob es nur zu Versäumnissen des B37 gekommen ist oder ob sich auch die Stadt Linz etwas zuschulden kommen ließ. Denn die ist zuständig für das behördliche Verfahren“, betont Mahr.

Lückenlose Überprüfung der Mindestsicherung auch in OÖ notwendig

„Ist das nur die Spitze des Eisbergs? Es ist höchst an der Zeit, die Mindestsicherung auch in Oberösterreich lückenlos zu durchleuchten. Anstatt den Rechnungshof mit einem Gutachten für einen kleinen Teilbereich zu beauftragen, sollte er besser gleich den gesamten Apparat überprüfen. Denn Sozialleistungen müssen schließlich bei jenen ankommen, die sie tatsächlich benötigen und denen sie auch rechtmäßig zustehen“, fordert Mahr eine Überprüfung des Vollzugs und der Kontrolle der Mindestsicherung des Landes Oberösterreichs ab dem Jahr 2011 ähnlich der Prüfung des Landesrechnungshofes (LRH) in der Steiermark. Dort deckte der steirische LRH Anfang des Monats gravierende Mängel im Vollzug der Mindestsicherung mit erheblichem finanziellem Schaden auf. Unter anderem wurden auch dort Leistungen ohne Rechtsgrund zuerkannt.

Klubobmann Mahr: Auch Direktauszahlungen sind schließlich Steuergeld, Frau Gerstorfer!

FPÖ kündigt Anfragen im Landtag an: Derart fadenscheinige Ausreden sind zu wenig

„Auch Direktauszahlungen im Rahmen der Mindestsicherung sind schließlich Steuergeld. Es sagt einem schon der gesunde Menschenverstand, dass es hier gewisse Kontrollmechanismen und klare Regeln für den Vollzug geben muss, um den Missbrauch hintanzuhalten“, spricht Klubobmann Herwig Mahr erneut die gestrige Bekanntgabe von Sozial-Landesrätin Gerstorfer an, wonach sie die Vollzugspraxis der Wohnungslosenhilfe durch den Landesrechnungshof prüfen lassen will. Die Wohnungslosenhilfe ist eine Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung.

„Klar ist natürlich, wer Hilfe braucht, soll sie rasch und unbürokratisch bekommen können. Im Hintergrund muss die zuständige Behörde aber dennoch prüfen, ob die Leistung auch tatsächlich rechtmäßig war“, fordert Mahr Sensibilität im Umgang mit Steuergeld.

Laut Gerstorfer sei dem Land kein finanzieller Schaden entstanden. „Wie will das denn nachgewiesen werden, wenn es womöglich keine ausreichende Kontrolle gab? Das ist alles höchst dubios. Umfassende und rasche Aufklärung ist dringend notwendig“, kündigt Mahr Anfragen der FPÖ im Landtag an. Diese werden bereits vorbereitet.

„Es ist höchst suspekt, dass ein Mitglied der Landesregierung den Landesrechnungshof als verfassungsmäßiges Hilfsorgan des Landtages einschaltet. Das gleicht einer Selbstanzeige. Offenbar hat man selbst Zweifel an der Rechtskonformität der bisherigen Vollzugspraxis. Dann ist es aber höchst an der Zeit, das System ein für alle Mal umzustellen“, fordert Mahr mit Nachdruck.

Klubobmann Mahr: Höchst schleierhafte Bekanntgabe von Gerstorfer riecht nach Ärger

FPÖ kritisiert verdächtige Vorgehensweise von Sozial-Landesrätin Gerstorfer und fordert lückenlose Aufklärung

Als „höchst verdächtig“ bezeichnet Klubobmann Herwig Mahr die heutige Bekanntgabe von Sozial-Landesrätin Gerstorfer, den Landesrechnungshof mit der Überprüfung der Anwendungspraxis bei der Wohnungslosenhilfe zu beauftragen. Dort sei in den einzelnen Einrichtungen im Zuge einer Prüfung durch die Sozialabteilung eine unterschiedliche Vollzugspraxis festgestellt worden.

Landesrätin Gerstorfer spricht in ihrer Bekanntgabe von einer „unterschiedlichen Vollzugspraxis“ und von einer „Klarstellung, wie weit eine unmittelbare Soforthilfe über den Träger geleistet werden kann und ab wann eine bescheidmäßige Leistungsfestsetzung zu erfolgen hat.“

„Das riecht stark nach Ärger. Gerstorfer soll eine klare Sprache sprechen und sagen, was Sache ist“, fordert Mahr, die Karten offen auf den Tisch zu legen und kritisiert die schleierhafte Darstellung: „Was hat das für Folgen und was steckt dahinter? Warum soll der Rechnungshof prüfen, wenn die Abteilung offenbar bereits selbst Missstände festgestellt hat? Gibt es bereits konkrete Verdachtsmomente? Auf all diese wichtigen Fragen bleibt Gerstorfer Antworten schuldig.“

„Die Unterstützung müssen zielgerecht bei Betroffenen ankommen. Dafür ist eine einheitliche Steuerungs- und Kontrollinstanz unabdinglich. Nur so können Missbrauchsfälle hintangehalten werden können. Denn vor allem der Sozialbereich ist davon immer öfter betroffen. Eine unmittelbare Soforthilfe ohne bescheidmäßige Leistungsfestsetzung öffnet dem Missbrauch aber Tür und Tor“, sieht Mahr die bisherige Vollzugspraxis äußerst kritisch.

Die Wohnungslosenhilfe ist eine Hilfeleistung der Mindestsicherung. Zur Erfüllung dieser Leistung arbeitet die Sozialabteilung des Landes mit unterschiedlichen Einrichtungen zusammen. Träger dieser Einrichtungen erhalten dafür wiederum hohe Förderungen des Landes.

FP-Mahr/VP-Hattmannsdorfer: Erster umfassender Bericht über die BMS-Reform 2016

2,69 Mio. Euro Einsparung statt 200 Mio. Euro Mehrkosten – Behandlung in der Sitzung der Landesregierung kommenden Montag – Klares Bekenntnis zur Unterstützung jener Menschen, die wirklich Hilfe brauchen

„Wir haben die richtigen Impulse zur richtigen Zeit gesetzt. Das zeigt der Bericht ganz klar. Durch die Summe unserer Reformschritte kam es von 2017 auf 2018 erstmals zu einer Reduktion der Jahres-Gesamtkosten um 4,9 Millionen Euro  (-10,2 Prozent zum Vorjahr). Bei den Beziehern sind wir auf das Niveau von 2014 zurückgekehrt (- 8,8 Prozent zum Vorjahr)“, sind FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr und OÖVP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer zufrieden mit dem ersten umfassenden Bericht über Oberösterreichs Mindestsicherungsreform im Jahr 2016. Dieser geht auf eine Bestimmung der Novelle zurück, in der man sich auf eine zweijährig wiederkehrende Berichtspflicht über die Entwicklung der Mindestsicherung geeinigt hat. Am Montag wird der Bericht in der Landesregierung behandelt.

„Fakt ist, dass es in Oberösterreich ein klares Bekenntnis dazu gibt, dass Menschen, die auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind, diese auch bekommen“, so Hattmannsdorfer und Mahr.

2,69 Mio. Euro Einsparung statt 200 Mio. Euro Mehrkosten

„Seit 2017 konnten wir allein durch die erste Novelle 2,69 Millionen Euro einsparen. Das ist ein höchst erfreuliches Ergebnis“, sagen Mahr und Hattmannsdorfer und weisen auf die Prognose der Direktion Finanzen, Abteilung Soziales und Statistik hin, wonach aufgrund damaliger Entwicklungen mit einer Kostenexplosion in Höhe von bis zu 200 Millionen Euro bis ins Jahr 2019 zu rechnen war.

„Mit unserer Reform haben wir unseren Landeshaushalt rechtzeitig für die drohende Kostenflut gerüstet“, betonen Hattmannsdorfer und Mahr. Auf Basis der Mindestsicherung-Novelle und den prognostizierten 200 Millionen Euro Mehrkosten errechneten die Abteilungen des Landes ein kumuliertes Kostendämpfungspotential von bis zu circa 70 Millionen Euro. „Wir sind sehr froh darüber, dass die damaligen Prognosen letztlich nicht eingetreten sind und wir darüber hinaus sogar eine beträchtliche Summe einsparen konnten“, so Mahr und Hattmannsdorfer.

Rückläufige Anzahl der Bezieher

Die Entwicklung der Bezieher im Berichtszeitraum zeigt sowohl ein Jahr vor als auch ein Jahr nach der Novelle noch moderate Zuwächse (1,9 Prozent von 2015 auf 2016; 3,8 Prozent von 2016 auf 2017). Von 2017 auf 2018 zeigen sich erstmals sinkende Werte (- 8,8 Prozent).  Betrachtet man die monatliche Entwicklung, sind die Zahlen seit Oktober 2017 rückläufig. Das entspricht dem Zeitraum des Inkrafttretens des zweiten Reformschrittes, der Deckelung der Mindestsicherung (Novelle 2017). 38 Prozent der BMS-Bezieher (= 4.719 Personen) erhielten Ende 2018 eine gedeckelte Mindestsicherungsleistung. Rund 70 Prozent davon sind keine österreichischen Staatsbürger, rund 59 Prozent sind Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte.

Klares Signal, dass sich Arbeit lohnen muss – Oberösterreich ist Vorreiter

„Wir haben mit unseren Reformen ein klares Signal gesendet, dass sich Arbeit und Leistung lohnen müssen und unsere Soziallleistungen kein Magnet für Wirtschaftsflüchtlinge sein dürfen. Das mutige Handeln Oberösterreichs war auch für die Entstehung des neuen bundesweiten Grundsatzgesetzes zur Mindestsicherung maßgeblich“, so Hattmannsdorfer und Mahr abschließend.