Klubobmann Mahr zu LRH-Bericht: Wohnbauförderung in OÖ gut aufgestellt

Kontrollausschuss behandelt Bericht des Landesrechnungshofes zur Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich

„Der Bericht zeigt, dass die Wohnbauförderung in Oberösterreich gut aufgestellt ist. Die Optimierungsvorschläge werden wir uns natürlich genau ansehen und in unsere politische Entscheidungsfindung einfließen lassen. Teile der Empfehlungen sind bereits auf Schiene oder sogar schon umgesetzt“, sagt Klubobmann Herwig Mahr im Anschluss der heutigen Behandlung des Berichts des Landesrechnungshofes (LRH) zur Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich im Kontrollausschuss.

„Die freiheitliche Wohnbaupolitik Oberösterreichs gewährleistet leistbares Wohnen. Genau das bestätigt auch der Rechnungshof in seinem Bericht ganz klar“, ist Mahr erfreut und hebt wesentliche Feststellungen des LRH hervor: „Die Wohnkosten sind im Bundesländervergleich insgesamt moderat. Gleichzeitig ist der finanzielle Aufwand zwischen gemeinnützigem und privatem Mietsektor auffallend  gering. Das liegt unter anderem an Oberösterreichs Top-Bauleistung. Seit 2012 ist unser Bundesland im Vergleich jenes mit der höchsten Neubautätigkeit. Wir liegen damit sogar vor Wien und Niederösterreich. Allein im Jahr 2017 wurden 11.808 Wohnungen fertig gestellt.“

„Dass auch im Bereich des Wohnbaus mehr verwaltungsübergreifende Synergien geschaffen werden müssen, ist goldrichtig. Dass die Abteilung hier bereits auf einem sehr guten Weg ist, wurde uns heute im Ausschuss bestätigt“, begrüßt Mahr die Empfehlung des Rechnungshofes, die Kooperation mit anderen Abteilungen weiter zu intensivieren. „Was für Gemeinden gilt, muss natürlich auch für die Landesverwaltung von Bedeutung sein.“

„Dass der Rechnungshof auch kritische Worte in seinen Berichten wählt, ist zu begrüßen. Das ist auch der Sinn der Sache. Schließlich sollen durch die unabhängigen Prüfungen etwaige Verbesserungspotentiale aufgezeigt werden, derer sich die Politik bedienen kann“, stellt Mahr abschließend fest.

Klubobmann Mahr: LRH bestätigt schwarz-blauen Weg der Schuldenfreiheit

FPÖ: Erfolgreiche Finanzpolitik konsequent fortsetzen

„Unsere damalige Entscheidung war völlig richtig. Durch den äußerst positiven Bericht des Landesrechnungshofes wird das erneut bestätigt. Das ist verantwortungsvolle Politik für künftige Generationen. Wichtig ist, dass dieser Kurs nun konsequent fortgeführt wird. Das war immer eine freiheitliche Forderung“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr den heute veröffentlichten Landesrechnungshof-Bericht zum Rechnungsabschluss 2018.

„Der Landeshaushalt 2018 war der Start einer stabilen Finanzpolitik. Wir haben uns dazu entschlossen, keine neuen Schulden zu machen, Altlasten abzubauen und dennoch gleichzeitig in wesentliche Zukunftsbereiche zu investieren“, sagt Mahr. „Damit waren wir bundesweit Vorreiter.“

„Uns war klar, dass dies nicht der Weg des geringsten Widerstandes sein wird. Aber Verantwortung als Politiker zu übernehmen, setzt voraus, auch unpopuläre Maßnahmen setzen zu können, wenn sie letztendlich zum Allgemeinwohl des Landes sind. Nur das ist ehrliche Politik gegenüber dem Steuerzahler“, betont Mahr abschließend.

Klubobmann Mahr: Gerstorfer verharmlost belastende Fakten

Missstand bei Wohnungslosenhilfe: Anzeige bei Staatsanwaltschaft – finanzieller Schaden kann nicht ausgeschlossen werden

„Nun kommt schön langsam die ganze Wahrheit ans Licht. Noch vor wenigen Tagen wurde von Landesrätin Gerstorfer öffentlichkeitswirksam versichert, dass dem Land kein finanzieller Schaden entstanden sei. Es sollte offenbar der Anschein erweckt werden, als ginge es bloß um eine formale Abklärung der Vollzugspraxis. Wie sich nun aber herausstellt, steckt viel mehr dahinter. Mittlerweile droht sogar ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft. Auch Schäden für den Steuerzahler können nicht mehr ausgeschlossen werden“, wirft Klubobmann Herwig Mahr Gerstorfer eine „üble Vertuschungsaktion“ vor.

„Entweder sie hat die rechtliche Relevanz der Situation nicht erkannt oder sie hat versucht, die Sache unter den Teppich zu kehren. Beides wäre höchst bedenklich und verantwortungslos gegenüber dem Steuerzahler“, kritisiert Mahr.

„Es gehört jedenfalls auch geklärt, ob es nur zu Versäumnissen des B37 gekommen ist oder ob sich auch die Stadt Linz etwas zuschulden kommen ließ. Denn die ist zuständig für das behördliche Verfahren“, betont Mahr.

Lückenlose Überprüfung der Mindestsicherung auch in OÖ notwendig

„Ist das nur die Spitze des Eisbergs? Es ist höchst an der Zeit, die Mindestsicherung auch in Oberösterreich lückenlos zu durchleuchten. Anstatt den Rechnungshof mit einem Gutachten für einen kleinen Teilbereich zu beauftragen, sollte er besser gleich den gesamten Apparat überprüfen. Denn Sozialleistungen müssen schließlich bei jenen ankommen, die sie tatsächlich benötigen und denen sie auch rechtmäßig zustehen“, fordert Mahr eine Überprüfung des Vollzugs und der Kontrolle der Mindestsicherung des Landes Oberösterreichs ab dem Jahr 2011 ähnlich der Prüfung des Landesrechnungshofes (LRH) in der Steiermark. Dort deckte der steirische LRH Anfang des Monats gravierende Mängel im Vollzug der Mindestsicherung mit erheblichem finanziellem Schaden auf. Unter anderem wurden auch dort Leistungen ohne Rechtsgrund zuerkannt.

Klubobmann Mahr: Auch Direktauszahlungen sind schließlich Steuergeld, Frau Gerstorfer!

FPÖ kündigt Anfragen im Landtag an: Derart fadenscheinige Ausreden sind zu wenig

„Auch Direktauszahlungen im Rahmen der Mindestsicherung sind schließlich Steuergeld. Es sagt einem schon der gesunde Menschenverstand, dass es hier gewisse Kontrollmechanismen und klare Regeln für den Vollzug geben muss, um den Missbrauch hintanzuhalten“, spricht Klubobmann Herwig Mahr erneut die gestrige Bekanntgabe von Sozial-Landesrätin Gerstorfer an, wonach sie die Vollzugspraxis der Wohnungslosenhilfe durch den Landesrechnungshof prüfen lassen will. Die Wohnungslosenhilfe ist eine Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung.

„Klar ist natürlich, wer Hilfe braucht, soll sie rasch und unbürokratisch bekommen können. Im Hintergrund muss die zuständige Behörde aber dennoch prüfen, ob die Leistung auch tatsächlich rechtmäßig war“, fordert Mahr Sensibilität im Umgang mit Steuergeld.

Laut Gerstorfer sei dem Land kein finanzieller Schaden entstanden. „Wie will das denn nachgewiesen werden, wenn es womöglich keine ausreichende Kontrolle gab? Das ist alles höchst dubios. Umfassende und rasche Aufklärung ist dringend notwendig“, kündigt Mahr Anfragen der FPÖ im Landtag an. Diese werden bereits vorbereitet.

„Es ist höchst suspekt, dass ein Mitglied der Landesregierung den Landesrechnungshof als verfassungsmäßiges Hilfsorgan des Landtages einschaltet. Das gleicht einer Selbstanzeige. Offenbar hat man selbst Zweifel an der Rechtskonformität der bisherigen Vollzugspraxis. Dann ist es aber höchst an der Zeit, das System ein für alle Mal umzustellen“, fordert Mahr mit Nachdruck.

Klubobmann Mahr: Höchst schleierhafte Bekanntgabe von Gerstorfer riecht nach Ärger

FPÖ kritisiert verdächtige Vorgehensweise von Sozial-Landesrätin Gerstorfer und fordert lückenlose Aufklärung

Als „höchst verdächtig“ bezeichnet Klubobmann Herwig Mahr die heutige Bekanntgabe von Sozial-Landesrätin Gerstorfer, den Landesrechnungshof mit der Überprüfung der Anwendungspraxis bei der Wohnungslosenhilfe zu beauftragen. Dort sei in den einzelnen Einrichtungen im Zuge einer Prüfung durch die Sozialabteilung eine unterschiedliche Vollzugspraxis festgestellt worden.

Landesrätin Gerstorfer spricht in ihrer Bekanntgabe von einer „unterschiedlichen Vollzugspraxis“ und von einer „Klarstellung, wie weit eine unmittelbare Soforthilfe über den Träger geleistet werden kann und ab wann eine bescheidmäßige Leistungsfestsetzung zu erfolgen hat.“

„Das riecht stark nach Ärger. Gerstorfer soll eine klare Sprache sprechen und sagen, was Sache ist“, fordert Mahr, die Karten offen auf den Tisch zu legen und kritisiert die schleierhafte Darstellung: „Was hat das für Folgen und was steckt dahinter? Warum soll der Rechnungshof prüfen, wenn die Abteilung offenbar bereits selbst Missstände festgestellt hat? Gibt es bereits konkrete Verdachtsmomente? Auf all diese wichtigen Fragen bleibt Gerstorfer Antworten schuldig.“

„Die Unterstützung müssen zielgerecht bei Betroffenen ankommen. Dafür ist eine einheitliche Steuerungs- und Kontrollinstanz unabdinglich. Nur so können Missbrauchsfälle hintangehalten werden können. Denn vor allem der Sozialbereich ist davon immer öfter betroffen. Eine unmittelbare Soforthilfe ohne bescheidmäßige Leistungsfestsetzung öffnet dem Missbrauch aber Tür und Tor“, sieht Mahr die bisherige Vollzugspraxis äußerst kritisch.

Die Wohnungslosenhilfe ist eine Hilfeleistung der Mindestsicherung. Zur Erfüllung dieser Leistung arbeitet die Sozialabteilung des Landes mit unterschiedlichen Einrichtungen zusammen. Träger dieser Einrichtungen erhalten dafür wiederum hohe Förderungen des Landes.

Klubobmann Mahr: Mit Juni ist Bienenhaltung im Wohngebiet erlaubt

FPÖ-Initiative umgesetzt: Einstimmiger Gesetzesbeschluss in vergangener Landtagssitzung

„Bienen dürfen nun auch im Wohngebiet gehalten werden. Es freut mich, dass wir für unsere Initiative schließlich alle Landtagsparteien gewinnen konnten“, weist Klubobmann Herwig Mahr auf den einstimmigen Gesetzesbeschluss in der vergangenen Landtagssitzung hin.

Anlass für die Initiative der FPÖ war eine Grundsatzentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Dessen Auffassung widersprach der bisherigen Rechtsauslegung, dass Nutztier- und somit auch Bienenhaltung in Wohngebieten zumindest für den Eigenbedarf zulässig war. Die Haltung von Bienen im Wohngebiet war dadurch gefährdet.
„Das wollten wir so nicht stehenlassen und haben hier deshalb nachjustiert“, sagt Mahr.

Im Hinblick auf diesbezüglich bestehende gesellschaftspolitische Bedürfnisse erfolgte im Rahmen dieser Gesetzesnovelle eine Klarstellung dahingehend, dass die Errichtung von bis zu drei Bienenstöcken im Wohngebiet prinzipiell zulässig ist. Darüber hinaus wird durch diese Gesetzesnovelle auch ein Beitrag zur Bekämpfung der Problematik des Bienensterbens geleistet.

„Bienen sind von unschätzbarem Wert. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Umwelt und sind unerlässlich für funktionierende Ökosysteme“, sagt Klubobmann Herwig Mahr.

Klubobmann Mahr: OÖ-Neuwahlen in keiner Weise notwendig

FPÖ ortet parteitaktische Ambitionen: SPÖ-Forderung ist Widerspruch in sich – hervorragende Arbeit in Oberösterreich 

„Ich verwehre mich vehement dagegen, dass ein individuelles, zweifelsohne unentschuldbares Fehlverhalten zweier Personen pauschal auf die gesamte FPÖ übertragen wird. Wir leisten seit 2015 eine sehr gute Arbeit. Nicht umsonst sind 80 Prozent aller Oberösterreicher mit unserem Kurs zufrieden. Jetzt Neuwahlen auszurufen ist zwar aus Sicht der Opposition politisch verständlich, aber in keiner Weise notwendig und entspricht nicht dem Wunsch der Bevölkerung“, sagt Klubobmann Herwig Mahr in der heutigen Debatte zum Antrag der SPÖ, in dem sie die Auflösung des Oö. Landtages und Neuwahlen fordert.

„Letzten Endes dürfen wir nicht den Blick auf das Wesentliche verlieren. Trotz aller Umstände müssen wir die Stabilität in unserem Land gewährleisten. Dafür tragen wir die Verantwortung. Neuwahlen auf Landesebene würden genau das Gegenteil bewirken“, unterstreicht Mahr.

„Die FPÖ Oberösterreich steht zu ihrem Wort. Wir zeigen tagtäglich, was es heißt, Verantwortung zu übernehmen. Gemeinsam mit unserem Arbeitspartner setzen wir Punkt für Punkt unseres Arbeitsübereinkommens zum Wohle der Bevölkerung um“, erwähnt Mahr gesetzte Meilensteine mit freiheitlicher Handschrift, wie den Start konsequenter Null-Schulden-Politik, den Ausbau der Infrastruktur, die Überarbeitung des Integrationsleitbildes, die Reform der Mindestsicherung und der Gemeindeaufsicht, die Verankerung von wichtigen Grundsätzen in der Landesverfassung sowie die Forcierung von Verwaltungskooperationen auf Bezirks- und Gemeindeebene.

„Es ist ein Widerspruch in sich, wenn trotz einer hervorragenden Arbeit Neuwahlen gefordert werden“, weist Mahr darauf hin, dass die Beschlüsse großteils einstimmig gefasst wurden und die SPÖ ebenso der Landesregierung angehört. „Diese Vorgehensweise erwecket viel mehr den Anschein von parteitaktischen Ambitionen.“

LAbg. Graf: Schalldämpfer bei Jagdausübung erlaubt

Wichtiger und notwendiger Schritt zum gesundheitlichen Schutz unserer Jägerinnen und Jäger

„Dass die Ausübung der Jagd jetzt auch mit Schalldämpfer erlaubt ist, ist ein notwendiger und wichtiger Schritt zum Schutz der Gesundheit unserer Jägerinnen und Jäger. Die jahrelange Ausübung der Jagd führt nachhaltig zu einer Beeinträchtigung des Gehörsinnes, dem sogenannten Knalltraumas. Er ist auch eine unerlässliche Schutzvorrichtung für unsere vierbeinigen Jagdgefährten, unser Jagdhunde“, berichtet der für die Jagd zuständige freiheitliche LAbg. Ing. Franz Graf und freut sich über die Anpassung an das Waffengesetz und den einstimmigen Beschluss im Oö. Landtag.

„Durch diesen sogenannten Schalldämpfer wird der Schussknall um ein Drittel abgedämpft. Daher kann man die Meinung, dass der Schalldämpfer die Wilderei beflügelt, wiederlegen. Weitere fachliche Argumente für den Einsatz von Schalldämpfern bei der Jagd sind unter anderem die Minderung des Rückstoßes, die besserer Hörbarkeit des Kugelschlags oder die Reduktion des Mündungsfeuers. Ich freue mich, dass diese Maßnahme umgesetzt wird im Sinne der Jäger und Jägerinnen und auch im Sinne des Tierwohls“, so Graf abschließend.

LAbg. Ratt: Finanzvorschau der Landes-Spitäler durchwegs positiv

Oö. Gesundheitsholding (Gespag) und KUK wirtschaften stabil und nachhaltig

„Die Unternehmensstrategie der Landes-Spitäler für 2019-2023 ist verantwortungsbewusst und sinnvoll. Die Finanz- und Vermögenslage zeugt von der wahrgenommenen budgetären Pflicht“, begründet LAbg. Walter Ratt die heutige Genehmigung der mittelfristigen Finanzvorschau der Landesspitäler im Landtag.

Die Oö. Gesundheitsholding GmbH (ehemals Gespag) und die Kepler Universitätsklinikum GmbH (KUK) legen jährlich ihre aktualisierte Fünfjahresplanung vor. Zusätzlich wurde heute der Evaluierungs-Bericht der Oö. Spitalsreform II genehmigt.

„Das Sparziel der Spitalsreform II wurde durch wirtschaftliche Führung sogar unterschritten: Dadurch blieb man unter den Ausgabenobergrenzen und erreichte Sparmaßnahmen vor ihrer Fälligkeit“, führt der freiheitliche Gesundheitssprecher Ratt weiter aus. „Die Ausgabengenehmigung wurde bis auf die SPÖ von allen Parteien mitgetragen.“

„Unsere Spitäler sind Garant für nachhaltige Gesundheitsversorgung, Pflege und Ausbildung. Deshalb ist es auch wichtig, dass in die Weiterbildung des Personals investiert wird. Alleine die Oö. Gesundheitsholding wendete beispielsweise rund 1,8 Millionen Euro für Qualifizierungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiter auf“, erklärt LAbg. Walter Ratt, der abschließend dem Gesundheitspersonal Respekt zollt: „Unser Dank gilt den Ärzten, Pflegern und allen anderen Mitarbeitern für ihren unermüdlichen Einsatz.“

LAbg. Pröller: Wieder Rekordergebnisse im Jahr 2018 im Tourismusbereich

Tourismusbericht 2018 einstimmig im Oö. Landtag beschlossen

„Der Tourismusbericht zeigt klar auf, dass das Jahr 2018 für den Tourismus in Oberösterreich wieder ein sehr gutes war. Es war ein Jahr der Rekordergebnisse und des Wandels. Die Ankünfte stiegen um sechs Prozent und lagen mit drei Millionen so hoch wie noch nie. Auch die Nächtigungen entwickelten sich positiv. Mit acht Millionen hat Oberösterreich hier den höchsten Wert erreicht“, stellt der Tourismussprecher der FPÖ-Oberösterreich, LAbg. Günter Pröller, fest und freut sich über den einstimmigen Beschluss in der heutigen Landtagssitzung.

„Mit dem Tourismusgesetz wurde dem touristischen System eine moderne und marktfähige Struktur aufgesetzt und mit den neuen Tourismusverbänden ein innovativer Schritt in die Zukunft gemacht. Ein Großteil der 104 Tourismusverbände hat sich bereits zusammengeschlossen: Tourismusverband Donau OÖ, Tourismusverband Attersee-Attergau oder Tourismusverband Traunsee-Almtal – um nur einige zu nennen“, berichtet Pröller weiter.

„Mit 6,48 Milliarden Euro leistet der Tourismus in unserem Land einen wertvollen Beitrag zum Wirtschaftsraum Oberösterreich und zur Beschäftigung und zum Einkommen unserer Bevölkerung. Trotzdem ist es notwendig, dass sich der Tourismus ständig weiterentwickelt. Etwa die zunehmende Digitalisierung ist eine große Herausforderung und verändert den Tourismus grundlegend, sowohl hinsichtlich Markt- und Wettbewerbssituation und Kundenverhalten als auch in Bezug auf Management und Marketing von Destinationen. Oberösterreich wird sich dieser Herausforderung stellen“, so Pröller abschließend.