LAbg. Lackner: Sonderpädagogen den Weg zum Schulleiter in allgemeinen Pflichtschulen gesetzlich öffnen

Schulterschluss im Landtag: 4-Parteien-Resolution an Bund beschlossen  

„Sonderpädagogen sollen künftig als Schulleiter eingesetzt werden können. Derzeit gibt es zwar viele Interessenten, aber gesetzlich ist dies leider nicht möglich“, begründet LAbg. Lackner den heutigen Beschluss der gemeinsamen Resolution an den Bund.

„Für Direktorenposten gibt es immer weniger Bewerbungen. Die Arbeit als Schuldirektor ist längst kein Traumjob mehr, denn die Anforderungen sind enorm gestiegen. Sehr viele Aufgabenbereiche, wie etwa die Entwicklung des Schulstandorts, die Verwaltung des Schulbudgets, die Öffentlichkeitsarbeit und das Qualitätsmanagement – um nur einige Beispiele zu nennen – sind in den vergangenen Jahren dazugekommen“, berichtet LAbg. Lackner, dass sich der Beruf des Schuldirektors immer mehr zu einem Managementberuf entwickelt.

„Umso erfreulicher ist es, wenn sich motivierte Sonderpädagogen für die Schulleitung an einer Allgemeinbildenden Pflichtschule bewerben möchten. Mit der ‚Lehrerausbildung NEU‘ wird eine Bewerbung aller Pädagogen möglich sein. Gerade für die derzeit im System befindlichen Sonderlehrer wäre diese Neuerung sinnvoll, damit auch sie eine Chance für eine Bewerbung als Schulleiter bekommen“, sagt LAbg. Lackner abschließend.