Mahr/Kirchmayr: Einsatz für Nahverkehrsmilliarde im Landtag

FP/VP kündigen gemeinsame Initiative für kommende Sitzung an: Ausbaumaßnahmen von hoher Bedeutung für Klimaschutz 

„Der öffentliche Verkehr in Oberösterreich braucht dringend diese zugesicherten Mittel. Der Ausbau des regional öffentlichen Personenverkehrs darf keinesfalls verzögert werden. Insbesondere weil die vorgesehenen Ausbaumaßnahmen für die Erreichung der Klimaschutzziele einen spürbaren Beitrag leisten werden“, kündigen FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr und OÖVP-Klubobfrau Helena Kirchmayr einen gemeinsamen Antrag für die kommende Landtagssitzung für die zeitnahe Umsetzung der bereits akkordierten Nahverkehrsmilliarde durch die Bundesregierung an.

Seitens der ÖVP/FPÖ-Bundesregierung war die Bereitstellung einer Nahverkehrsmilliarde fix eingeplant. Damit wollte man der Errichtung und den Ausbau Stadtgrenzen überschreitender Nahverkehrsmittel einen weitreichenden Anschub geben. Sowohl urbane Zentren als auch der ländliche Raum sollten vom Ausbau der Mobilität profitieren.

„Die Nahverkehrsmilliarde hat für unser Bundesland maßgebliche Bedeutung. Damit der Ausbau von Schlüsselprojekten des öffentlichen Verkehrs finanziell gestemmt werden kann, sind diese Mittel dringend notwendig“, nennen die beiden Klubobleute davon abhängige Schlüsselprojekte, wie die Verwirklichung der zweiten Schienenachse mit der Durchbindung der Mühlkreisbahn samt künftig möglicher Anbindung an die LILO, die Stadtbahn über die JKU nach Gallneukirchen/Pregarten sowie die Verlängerung der Straßenbahn in den Raum Ansfelden/Kremsdorf.

„In Wien gibt es ein mit viel Steuergeld finanziertes und dichtes U-Bahn-Netz. Nun ist es an der Zeit,  dass auch Oberösterreich einen Investitionsschub vom Bund in Sachen ÖV bekommt“, fordern Kirchmayr und Mahr die rasche Realisierung der Nahverkehrsmilliarde.

Klubobmann Mahr: Vorwürfe gegen Naturschutznovelle sind völlig haltlos

FPÖ: Novelle schafft Beitrag zur Deregulierung und gewährleistet weiterhin Naturschutz auf höchstem Niveau

„Die Novelle ist absolut durchdacht und stellt unter deregulierenden Gesichtspunkten jedenfalls auch künftig den umfassenden Schutz unserer Natur sicher“, macht Klubobmann Herwig Mahr entgegen der heutigen Kritik wiederholt deutlich. „Wir lassen uns den behördlichen Naturschutz ganz bestimmt nicht kaputtreden. Das hat bisher sehr gut funktioniert und wird es auch weiterhin. Die Grünen argumentieren mit Halb- und Unwahrheiten.“

„Bei der Einsetzung des Unterausschusses wurde mit allen Parteien vereinbart, dass als Experte einzig der Umweltanwalt geladen wird. Zu jenem Zeitpunkt war keine Rede von der Notwendigkeit weiterer Ladungen“, kritisiert Mahr die durchsichtige Doppelmoral. „Nun so zu tun, als würde die Novelle an der Meinung von Umweltexperten vorbeibeschlossen werden, ist unrühmlich.“

„Der Umweltanwalt hat die Änderungen im Forststraßenbau sogar ausdrücklich begrüßt“, hebt Mahr weiters hervor, dass die Anwendung der Alpenkonvention in das Gesetz aufgenommen werden soll.

„Dass künftig auf 60 Prozent des Waldes kein ‚Naturschutz-Check‘ erfolgt, ist schlichtweg falsch“, weist Mahr eine weitere Behauptung als unrichtig zurück. Auch außerhalb der Alpenkonvention sind besonders schützenswerte Wälder – wie beispielsweise Schlucht- und Auwälder – weiterhin bewilligungspflichtig.

„Falsch ist auch der Vorwurf, es sei auf keine einzige geforderte Änderung der Grünen aber auch der NGOs eingegangen worden. Wahr ist viel mehr, dass sämtliche Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren geprüft und eine Reihe von Änderungsvorschlägen aufgenommen wurden. So zum Beispiel das Anerkennungsverfahren von NGOs“, betont Mahr, der auch Vorsitzender der Unterausschusssitzungen war.

Mahr/Hattmannsdorfer: Sozialhilfe-Entwurf großteils zufriedenstellend

Oö. BMS-Modell als Vorbild für Sozialhilfe: Leistungsgerechtigkeit, Arbeitsanreize und Integrationswilligkeit als Eckpfeiler

Gestern am späten Nachmittag konstituierte sich der Unterausschuss für die Umsetzung der Sozialhilfe in Oberösterreich, in dem der Erstentwurf des Ausführungsgesetzes einging und behandelt wurde. Über den Sommer geht dieser in Begutachtung. Bei weiteren Unterausschuss-Sitzungen im Herbst folgt die inhaltliche politische Auseinandersetzung. In der Landtagssitzung am 10.Oktober soll das Ausführungsgesetz beschlossen werden, damit es letztendlich fristgerecht mit 01. Jänner 2020 in Kraft tritt.

„Der im Unterausschuss präsentierte Entwurf ist großteils zufriedenstellend. Er trägt klar die schwarz-blaue Handschrift Oberösterreichs. In den folgenden Sitzungen geht es darum, gemeinsam die Feinheiten des Ausführungsgesetzes zu erarbeiten, damit das Gesetz fristgerecht mit Anfang nächsten Jahres in Kraft treten kann“, geben OÖVP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer und FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr bekannt.

„Für uns ist klar: Jene, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, sollen diese auch bekommen. Gleichzeitig braucht es aber auch ein straffes Kontrollnetz und effiziente Sanktionsmöglichkeiten, um etwaigen Missbrauch hintanzuhalten“, sind sich Mahr und Hattmannsdorfer einig.

„Es geht bei dieser Reform darum, für mehr Gerechtigkeit zu sorgen. Deshalb sollen auch Personen, wie etwa Beeinträchtigte und Alleinerziehende, verstärkt unterstützt werden. Dazu bekennen wir uns“, sagen Hattmannsdorfer und Mahr.

„Die neue Sozialhilfe wird auch einen Deckel bei Haushaltsgemeinschaften enthalten. Einen solchen haben wir bereits bei der Mindestsicherung Oberösterreichs verankert. Es ist gut und notwendig, dass unsere Überlegungen aus Oberösterreich im neuen Gesetz fortgeführt werden können. Denn es muss einen spürbaren Unterschied zwischen Erwerbseinkommen und Sozialleistungen geben. Arbeit muss sich lohnen“, geben Hattmannsdorfer und Mahr weitere Details bekannt.

„Verankert werden soll auch ein Jobbonus, um Personen bei der Wiedereingliederung im Arbeitsmarkt zu unterstützen“, sagen Mahr und Hattmannsdorfer. Beginnt jemand während des Bezugs eine Arbeit, soll ihm ein monatlicher Bonus von bis zu 177 Euro für die Dauer von maximal einem Jahr gewährt werden.

„Erfolgreiche Integration ist nur durch ausreichende Sprachkenntnisse möglich. Für einen gewissen Teil der Leistung soll daher Deutsch als Voraussetzung verankert werden“, signalisieren Hattmannsdorfer und Mahr, dass bei schlechten Deutschkenntnissen 35 Prozent der Leistung in Form von Deutschkursen bereitgestellt werden.

Klubobmann Mahr: Pflege-Vorbereitungslehrgang für Asylwerber nicht zielführend

FPÖ: Asyl darf nicht mit Zuwanderung vermischt werden –  Initiativen gegen Personalmangel im Pflegebereich aber grundsätzlich begrüßenswert

 „Es braucht eine klare Trennung zwischen Zuwanderung und Asyl. Es dürfen keine falschen Erwartungen geweckt werden. Asylwerber für die Pflege-Vorbereitungslehrgänge heranzuziehen, ist deshalb der völlig falsche Zugang“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr die von Sozial-Landesrätin Gerstorfer und Integrations-Landesrat Anschober präsentierte Initiative gegen den Fachkräftemangel im Pflegesystem. Dabei werden unter anderem Asylwerber für die Pflegeausbildung in einem Vorbereitungslehrgang vorgesehen.

„Bis 2025 werden 1.600 zusätzliche Fachkräfte benötigt. Ändert man nichts am bisherigen Ausbildungssystem, wird sich das nicht ausgehen. Daher ist es grundsätzlich zu begrüßen, wenn durch diese Initiative mehr wertvolle Pflegekräfte gewonnen werden können“, sagt Mahr. „Der Fokus muss aber auf Personen gelegt werden, die einen festen Aufenthaltsstatus haben. Alles andere steht weder im Einklang mit unseren Asylgesetzen noch löst es das Pflegeproblem.“

„Fraglich ist, wie viele Personen von den 120 Interessenten schließlich die Pflegeausbildung absolvieren. Wir werden das genau beobachten“, kündigt Mahr an.

„Diese Initiative alleine löst das Problem nicht. Von einer wirklichen Pflegeoffensive kann hier nicht die Rede sein. Um dem Pflegebedarf in den kommenden Jahren gerecht zu werden, reicht es nicht aus, an kleinen Stellschrauben zu drehen“, fordert Mahr unter anderem die Schaffung einer Pflegelehre, für die sich die freiheitliche Sozialsprecherin LAbg. Ulrike Wall bereits seit Jahren einsetzt.

Klubobmann Mahr: Ärztemangel belastet unser Gesundheitssystem nachhaltig

FPÖ fordert umfassende Maßnahmen zur Erhaltung qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung: Änderung der Quoten-Regelung, Förderstipendium für Medizinstudenten, finanzielle und organisatorische Anreize für mehr Hausärzte

„Vor allem im ländlichen Raum gibt es immer größere Versorgungslücken. Das ist eine tickende Zeitbombe für unser Gesundheitssystem“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr aktuelle Zahlen zu Kassenstellen in Oberösterreich, wonach es auf 151 Ausschreibungen im ersten Halbjahr 2019 gerade einmal 65 Bewerber gab.
„Oberösterreich ist aktuell mit einer Versorgungslücke von 86 Kassenärzten konfrontiert. Diese Schere wird von Jahr zu Jahr größer“, warnt Mahr.

„Bereits vier von zehn Medizinabsolventen wandern aus Österreich ab. Das liegt einerseits an der fehlenden Attraktivität Österreichs für den niedergelassenen Ärzteberuf und anderseits an der Quotenregelung für Studienplätze. Ein Viertel aller Plätze sind aufgrund von Vorgaben der EU  für Nicht-Österreicher bereitzuhalten. Das versteht doch kein Mensch. Wir suchen in Österreich selbst händeringend nach Ärzten. Wir müssen in erster Linie unseren eigenen Bedarf an Ärzten decken können“, fordert Mahr.

„Eine wichtige Maßnahme ist außerdem die Schaffung eines eigenen Förderstipendiums für Medizinstudenten. Wer eine solche Förderung erhält, soll danach einen gewissen Zeitraum versorgungswirksam in unserem Land als Arzt tätig sein müssen“, nennt Mahr eine weitere Maßnahme, um mehr Ärzte für Oberösterreich zu gewinnen. „Diese langjährige freiheitliche Forderung ist längst überfällig.“

„Dass ein Arzt ab einer gewissen Anzahl an Patienten weniger Honorar erhält, widerspricht unserer Vorstellung von Leistungsgerechtigkeit. Das aktuelle Modell ist veraltet und unattraktiv“, fordert Mahr eine Anpassung. Auch die Ärztekammer sieht hier dringenden Handlungsbedarf.

„Viele Ärzte scheuen die Selbstständigkeit. Man sollte deshalb auch über ein Angestellten-Modell für Hausärzte nachdenken. Dabei würden die unternehmerischen Risiken an einen selbstständigen Träger ausgelagert werden und der Arzt dann sozusagen als Angestellter fungieren“, sagt Mahr abschließend.

Moderne Sozialhilfe mit Ursprung in Oberösterreich

Für jene, die sie brauchen – nicht für jene, die nicht wollen

Es ist aus meiner Sicht eine der brennendsten Fragen unserer Zeit: Wie gestaltet ein moderner Staat, ein modernes Bundesland wie Oberösterreich, seine Sozialgesetze? Wie wird also sichergestellt, dass jene Menschen, die tatsächlich auf fremde Hilfe angewiesen sind, diese auch erhalten und die vielzitierte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleistet werden kann?

Und dann ist da natürlich auch noch die andere Seite: Wie kann effizient und ohne überbordenden Verwaltungsaufwand sichergestellt werden, dass es keinen Missbrauch gibt und kein Steuergeld in falsche Hände gelangt – zum Beispiel in die Hände jener, die durchaus arbeiten und so ihren (steuerlichen) Beitrag zu einer funktionierenden Gesellschaft leisten könnten?

Fahrplan für mehr Gerechtigkeit

Morgen wird durch die Sozial-Landesrätin in einem eigenen Unterausschuss ein Entwurf zum oberösterreichischen Sozialhilfeausführungsgesetz (da dieses Wortungetüm ein wenig sperrig ist, verwende ich in Zukunft das Kürzel SoHAG) vorgelegt. Eine erste Präsentation für die einzelnen Fraktionen hat bereits stattgefunden, in weiteren Sitzungen im Unterausschuss des Landtages wird gemeinsam die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes erarbeitet, bevor es über den Sommer in Begutachtung geht. Im Oktober soll dann bei der Landtagssitzung die Beschlussfassung erfolgen, damit die neue Sozialhilfe am 1.1.2020 in Kraft treten kann.

Vertrauen oder Kontrolle?

Mir war es immer wichtig, dass bedürftige Menschen in Oberösterreich jene Unterstützung erhalten, die sie brauchen. Dazu ist es aber nötig, dass man darauf schaut, dass auch genug Geld da ist – und das erreicht man unter anderem durch ein wirksames und vor allem einheitliches Kontroll- und Sanktionssystem, um effektiv gegen Missbrauch vorgehen zu können.

Sachleistung vor Bargeld

Und weil gerade von Teilhabe an der Gesellschaft die Rede war: Ohne ausreichende Deutschkenntnisse ist dies unmöglich. Deshalb ist es eine freiheitliche Kernforderung, dass Personen mit Sprachdefiziten einen Teil der Sozialhilfe in Form von verpflichtenden Sprachkursen nutzen müssen. Nur so kann Integration tatsächlich gelingen. Das ist gerecht. Das ist modern. Das ist freiheitlich.

Klubobmann Mahr: Rechtsvertreter der Stadt Linz blieb Antworten in vollem Umfang schuldig

FPÖ zur Behandlung des Rechnungshof-Berichts bezüglich Verwaltungsstrafverfahren der Stadt Linz im heutigen Kontrollausschuss

„Lückenlose Aufklärung sieht anders aus“, zeigt sich Klubobmann Herwig Mahr im Anschluss des heute im Kontrollausschuss behandelten Berichts des Rechnungshofes zu den Verwaltungsstrafverfahren der Stadt Linz verärgert. „Dass die Linzer Stadtspitze der Einladung des Landtages nicht persönlich folgte, ist bezeichnend. Die Äußerungen des Rechtsvertreters waren völlig unbrauchbar. Die Auskunftsperson blieb dem Kontrollausschuss unter Berufung auf eine Verschwiegenheitserklärung Antworten auf wesentliche Fragen in vollem Umfang schuldig. Vorlegen konnte er diese Erklärung dem Ausschuss nicht.“

„Das vom Rechnungshof präsentierte Zahlenwerk erweckt den Anschein, die Stadtverwaltung hätte Strafen priorisiert behandelt, die in die eigene Kasse fließen. Andere Strafen blieben großteils liegen“, sieht Mahr weitere dubiose Auffälligkeiten bei den Strafverfahren. Während im Zeitraum von 2010 bis 2017 die Strafeinnahmen zugunsten anderer Rechtsträger um 59 Prozent gesunken sind, stiegen die der Stadt Linz um 30 Prozent.

Der Rechnungshof führt unter anderem in seinem Bericht an, dass der Linzer Magistrat nicht in der Lage war, Strafen so zu verfolgen, wie es das Gesetz vorschreibt. Weder der Bürgermeister noch Spitzenbeamte der Behörde hätten das Amt ausreichend organisiert, obwohl zwischenzeitlich mehrmals darauf aufmerksam gemacht wurde. In den Jahren 2010 bis 2017 sind deshalb 3.023 Akten verjährt. Der größte Teil, weil die Behörde in der gesetzlich definierten Frist von einem Jahr gänzlich untätig blieb.

Durch diese Untätigkeit ist in den Jahren 2010 bis 2017 aufgrund entgangener Einnahmen ein Schaden von zumindest 382.374 Euro entstanden. Finanziell wirkt sich das nicht nur auf die Stadt Linz aus, sondern auch auf das AMS, die Wirtschaftskammer, die ASFINAG, den Verkehrssicherheitsfond und das Land Oberösterreich. Außerdem mussten für den eigenen Rechtsbeistand der Stadt Linz und ihrer Bediensteten weitere rund 377.000 Euro aufgewendet werden.

Klubobmann Mahr zu LRH-Bericht: Wohnbauförderung in OÖ gut aufgestellt

Kontrollausschuss behandelt Bericht des Landesrechnungshofes zur Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich

„Der Bericht zeigt, dass die Wohnbauförderung in Oberösterreich gut aufgestellt ist. Die Optimierungsvorschläge werden wir uns natürlich genau ansehen und in unsere politische Entscheidungsfindung einfließen lassen. Teile der Empfehlungen sind bereits auf Schiene oder sogar schon umgesetzt“, sagt Klubobmann Herwig Mahr im Anschluss der heutigen Behandlung des Berichts des Landesrechnungshofes (LRH) zur Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich im Kontrollausschuss.

„Die freiheitliche Wohnbaupolitik Oberösterreichs gewährleistet leistbares Wohnen. Genau das bestätigt auch der Rechnungshof in seinem Bericht ganz klar“, ist Mahr erfreut und hebt wesentliche Feststellungen des LRH hervor: „Die Wohnkosten sind im Bundesländervergleich insgesamt moderat. Gleichzeitig ist der finanzielle Aufwand zwischen gemeinnützigem und privatem Mietsektor auffallend  gering. Das liegt unter anderem an Oberösterreichs Top-Bauleistung. Seit 2012 ist unser Bundesland im Vergleich jenes mit der höchsten Neubautätigkeit. Wir liegen damit sogar vor Wien und Niederösterreich. Allein im Jahr 2017 wurden 11.808 Wohnungen fertig gestellt.“

„Dass auch im Bereich des Wohnbaus mehr verwaltungsübergreifende Synergien geschaffen werden müssen, ist goldrichtig. Dass die Abteilung hier bereits auf einem sehr guten Weg ist, wurde uns heute im Ausschuss bestätigt“, begrüßt Mahr die Empfehlung des Rechnungshofes, die Kooperation mit anderen Abteilungen weiter zu intensivieren. „Was für Gemeinden gilt, muss natürlich auch für die Landesverwaltung von Bedeutung sein.“

„Dass der Rechnungshof auch kritische Worte in seinen Berichten wählt, ist zu begrüßen. Das ist auch der Sinn der Sache. Schließlich sollen durch die unabhängigen Prüfungen etwaige Verbesserungspotentiale aufgezeigt werden, derer sich die Politik bedienen kann“, stellt Mahr abschließend fest.

Klubobmann Mahr: LRH bestätigt schwarz-blauen Weg der Schuldenfreiheit

FPÖ: Erfolgreiche Finanzpolitik konsequent fortsetzen

„Unsere damalige Entscheidung war völlig richtig. Durch den äußerst positiven Bericht des Landesrechnungshofes wird das erneut bestätigt. Das ist verantwortungsvolle Politik für künftige Generationen. Wichtig ist, dass dieser Kurs nun konsequent fortgeführt wird. Das war immer eine freiheitliche Forderung“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr den heute veröffentlichten Landesrechnungshof-Bericht zum Rechnungsabschluss 2018.

„Der Landeshaushalt 2018 war der Start einer stabilen Finanzpolitik. Wir haben uns dazu entschlossen, keine neuen Schulden zu machen, Altlasten abzubauen und dennoch gleichzeitig in wesentliche Zukunftsbereiche zu investieren“, sagt Mahr. „Damit waren wir bundesweit Vorreiter.“

„Uns war klar, dass dies nicht der Weg des geringsten Widerstandes sein wird. Aber Verantwortung als Politiker zu übernehmen, setzt voraus, auch unpopuläre Maßnahmen setzen zu können, wenn sie letztendlich zum Allgemeinwohl des Landes sind. Nur das ist ehrliche Politik gegenüber dem Steuerzahler“, betont Mahr abschließend.

Gravierende Missstände im Sozialbereich – Staatsanwaltschaft eingeschaltet!

Das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung ist ein hohes Gut. Denn die Verwaltung fungiert als Bindeglied staatlicher Autorität und der Gesellschaft und macht dadurch Demokratie erlebbar.

Leider müssen wir jetzt ausgerechnet bei uns in Oberösterreich feststellen, dass dieses Vertrauen massiv erschüttert wird. Konkret geht es um ganz gravierende Mängel im Vollzug der Mindestsicherung. Offenbar wurden Leistungen ohne Rechtsgrund zuerkannt – da ist der oftmals strapazierte Begriff Skandal gleich in mehrfacher Hinsicht angebracht.

Mindestsicherungsleistung ohne Bescheid ausbezahlt

Allein 2018 wurde in allen 149 Fällen eines Linzer Sozialhilfevereins die Leistung der Mindestsicherung nicht rechtmäßig ausbezahlt. Das ist eine Praxis, die nicht nur den Rechtsstaat ad absurdum führt, sondern auch dem Steuerzahler gegenüber in höchstem Maße verantwortungslos ist. Das ist so nicht hinnehmbar.

Staatsanwaltschaft eingeschaltet

Auch wenn es überrascht: Ich bin froh, dass die Staatsanwaltschaft nun eingeschaltet wurde. Nur so kann eine umfassende und lückenlose Aufklärung gewährleistet werden. Und Aufklärung ist dringend notwendig – denn wir wissen nicht, was noch so im Argen liegt und ob die bisherige Praxis nicht sogar strafrechtlich relevant ist.

Fortsetzung folgt

Die aus meiner Sicht völlig dubiosen Vorkommnisse werden uns noch eine ganze Weile beschäftigen – und das ist gut so. Denn nur durch Prüfung und Aufklärung kann das eingangs erwähnte Vertrauen der Bürger in eine funktionierende Verwaltung sichergestellt werden.