Null Toleranz bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen!

„Wir dürfen nicht so zaghaft sein bei ertappten ausländischen Straftätern. Wer unser Gastrecht missbraucht, für den gibt es nur eines: Raus! Und zwar schnell!“ Das Zitat stammt nicht von mir, auch nicht von Innenminister Kickl oder von Vizekanzler Strache. 1997 machte niemand anderer als Gerhard Schröder, späterer Deutscher Bundeskanzler und SPD-Vorsitzender unmissverständlich klar, was er von kriminellen Ausländern hält – auch wenn er sich dann in Regierungsverantwortung scheinbar nicht mehr an seine Aussage erinnert hat.

Hemmschwellen werden verschoben

Wir sollten daher nicht nur fordern, kriminelle Ausländer umgehend abzuschieben, sondern es auch tun. Denn nicht nur ich gewinne den Eindruck, dass wir entschlossen gegen diesen importierten Negativtrend vorgehen müssen – und zwar schnell. Tatsache ist, dass sich die Hemmschwellen bei Gewalt gegen Frauen verschieben: Bei insgesamt rückläufiger Kriminalität, steigen die Fallzahlen bei Vergewaltigungen und Tötungsdelikten gegenüber Frauen. Das ist nicht hinnehmbar.

Opferschutz vor Täterverständnis

Deshalb brauchen wir eine rechtsstaatliche gesetzliche Grundlage, dass straffällige Asylwerber unabhängig von der Schwere ihrer Straftat abgeschoben werden können. Wir haben daher schnell reagiert und im Landtag ein umfangreiches Forderungspaket verabschiedet, das Verschärfungen im Asyl- und Strafrecht, den Ausbau von Frauenhäusern und konsequenteres Vorgehen bei Zwangsheirat und Genitalverstümmelung vorsieht. Wir müssen endlich über den Status hinauskommen, nur die Ursachen von Kriminalität erklären zu wollen – wir müssen effektiv etwas dagegen unternehmen.

Klubobmann Mahr macht deutlich: Gewalt gegen Frauen völlig inakzeptabel

FPÖ zur Aktuellen Stunde: Sämtliche Maßnahmen gegen steigende Gewalt müssen ergriffen werden 

„Gewalt an Frauen ist völlig inakzeptabel. Es müssen sämtliche Maßnahmen ergriffen werden, um sie zu verhindern. Darüber sind wir uns alle einig“, unterstreicht Klubobmann Herwig Mahr in der heutigen, von der FPÖ initiierten Aktuelle Stunde im Oö. Landtag zum Thema „Gewalt an Frauen“

„Die Dinge müssen beim Namen genannt werden“, weist Mahr darauf hin, dass sechs mutmaßlichen Frauenmörder seit Dezember 2018 zumindest einen Migrationshintergrund aufwiesen und bringt es auf den Punkt: „Die Zuwanderung aus fremden Kulturkreisen hat uns ein massives Problem hinsichtlich der Sicherheit und der Stellung der Frauen in unserer Gesellschaft gebracht. Dadurch wurde eine Wertehaltung importiert, die mit unseren Vorstellungen und Idealen sehr wenig bis gar nichts gemeinsam hat.

„Während die Kriminalität tendenziell sinkt, steigt die Zahl an Tötungsdelikten und Vergewaltigungen weiter“, warnt Mahr. „Die Zahlen sprechen ein klares Bild. Insbesondere bei den Vergewaltigungen gab es einen alarmierenden Anstieg.“

 „Tatsache ist, dass die Gruppe der Asylwerber einen sehr hohen Anteil an Straftätern hat. Im Jahr 2017 waren es österreichweit 20.164 Tatverdächtige. Deshalb braucht es die gesetzliche Grundlage, dass straffällige Asylwerber unabhängig von der Schwere ihrer Straftat abgeschoben werden können“, fordert Klubobmann Mahr, dass Abschiebungen auch aufgrund sexueller Belästigung und Diebstahl ermöglicht werden. „Jene, die bei uns Asyl beantragen und gegen das Strafgesetz verstoßen, sind unverzüglich außer Landes zu bringen.“

Verabschiedet wurde heute ein umfassendes Forderungspaket. Dieses beinhaltet Verschärfungen im Asyl- und Strafrecht, den Ausbau von Frauenhäusern und konsequenteres Vorgehen bei Zwangsheirat und Genitalverstümmelung.

Klubobmann Mahr zu „E-Card mit Foto-Beschluss“: Sozialmissbrauch wird deutlich eingedämmt

Verpflichtendes Foto auf E-Card kommt ab 2020 – langjährige FPÖ-Forderung umgesetzt

„Jedes Jahr werden unzählige E-Cards verloren, gestohlen oder einfach weitergegeben. Damit ist jetzt Schluss“, ist Klubobmann Herwig Mahr über den heutigen Beschluss im Ministerrat erfreut. Ab 01.01.2020 sollen neue E-Cards ab dem 14. Lebensjahr mit einem Foto des Besitzers ausgestattet sein.

„Der rechtmäßige Besitz einer E-Card war bisher nur sehr schwer nachweisbar. Damit waren dem Missbrauch leider Tür und Tor geöffnet“, unterstreicht Mahr die große Bedeutung der heute beschlossenen Maßnahme und sagt, dass das Foto auch eine Erleichterung für die Ärzte sei, da die Identität des Patienten nun leichter und schneller feststellbar sei.

„Dieser Betrug kostete jedes Jahr zig Millionen Euro“, betont Mahr, dass laut Experten die Dunkelziffer weitaus höher sei als die Anzahl an aufgedeckten Fällen.
Aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung des Gesundheitsministeriums geht hervor, dass allein im Bereich der Oö. Gebietskrankenkasse (OÖGKK) jedes Jahr rund 4.000 E-Cards als gestohlen gemeldet wurden (österreichweit bis zu 47.000). Als verloren gemeldet wurden im Bereich der OÖGKK rund 20.000 pro Jahr (österreichweit bis zu 161.021).

„Jährlich verschwinden österreichweit rund 200.000 E-Cards. Die Gefahr, dass eine dieser Karten von einer anderen Person verwendet wird, ist erschreckend hoch“, sagt Mahr. „Das ist aber noch nicht alles. Nachgewiesen ist, dass E-Cards auch bewusst weitergegeben wurden.“
Der Mehraufwand ist gering. Bei acht von zehn Karteninhabern soll die E-Card automatisch ein Foto enthalten. Die Sozialversicherungen greifen dafür auf bestehende Datenbanken für Reisepässe, Personalausweise und Führerscheine zurück. Das Foto ist auch eine Erleichterung für Ärzte.

 

Historie der FPÖ-Forderung

Die oberösterreichische FPÖ fordert diese Maßnahme bereits seit dem Jahr 2010. Am 28. Jänner 2010 beantragte die freiheitliche Fraktion im Oö. Landtag erstmals die Maßnahmen zur Eindämmung des E-Card-Missbrauchs. Damals wurde das Anliegen von allen anderen Fraktionen abgelehnt.
„Eine weitere freiheitliche Kernforderung ist umgesetzt. Damit wird der Sozialbetrug spürbar eingedämmt. Das eingesparte kommt widerum den Steuerzahler zugute“, sagt Klubobmann Mahr abschließend.

Minister Moser muss endlich seine Hausaufgaben machen!

Als Mitte Dezember vergangenen Jahres der oberösterreichische Landessicherheitsrat zusammentrat, forderten alle Beteiligten schnellere Entscheidungen in Asylverfahren. Innenminister Herbert Kickl hat hier schon zuvor die richtigen Weichen gestellt, weshalb die Verfahren in erster Instanz zügig bearbeiteten werden. Rund 75 Prozent der erstinstanzlich abgelehnten Asylwerber gehen aber in die zweite Instanz, um ihre Abschiebung zu verhindern. Der sprichwörtliche Flaschenhals ist daher das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), das in diesen Fällen entscheidet. Hier fehlt es aber immer noch massiv an Personal – und das, obwohl das Problem längst bekannt ist! Ich frage mich daher schon länger, warum Bundesjustizminister Josef Moser immer noch untätig ist. Aktuellen Zahlen zufolge sind am BVwG derzeit 40.600 Asylverfahren anhängig. Allein in Oberösterreich sind rund 4.890 Fälle in der Grundversorgung davon betroffen. Mosers Tatenlosigkeit kostet den Steuerzahler also Monat für Monat eine Unsumme an Geld. Das ist aber nicht nur für die österreichischen Leistungsträger unfair, sondern auch für die Betroffenen selbst. Statt Verfahren in die Länge zu ziehen und ihnen dadurch Hoffnung auf ein Bleiberecht zu machen, sollten sie eine schnelle Entscheidung bekommen. Das wäre übrigens auch ein besseres Signal nach außen. Viele würden sich dann vielleicht gar nicht mehr auf den Weg machen, wenn sie schon in ihrer Heimat erfahren, dass hierzulande das Recht konsequent und zügig umgesetzt wird. Ich fordere Herrn Minister Moser daher eindringlich auf, den zweitinstanzlichen Verfahrensrucksack nachhaltig abzuarbeiten indem er das dafür nötige Personal zur Verfügung stellt. Außerdem braucht es eine Vereinheitlichung der Beratung durch eine wesentlich günstigere objektive staatliche Rechtsberatungsstelle, wie sie vom Innenminister für die erste Instanz bereits geplant ist.

Klubobmann Mahr: Neujahrsstart der Landtagsarbeit im Zeichen der Einigkeit

Aktuelle Stunde gegen Gewalt an Frauen und fünf 4-Parteien-Anträge zu Sicherheit, Umwelt, Landwirtschaft, Pflege, Gesundheit und Verkehr 

„Wir starten die Landtagsarbeit im neuen Jahr mit einem breiten Konsens“, kündigt Klubobmann Mahr fünf 4-Parteien-Anträge für die kommende Landtagssitzung am Donnerstag an.
„Wir konnten uns in vielen Bereichen auf eine gemeinsame Stoßrichtung einigen“, erwähnt Mahr, dass gemeinsame Initiativen in den Bereichen Sicherheit, Umwelt, Landwirtschaft, Pflege, Gesundheit und Verkehr zu erwarten sind.

 

Forderungspaket gegen Gewalt an Frauen

Die freiheitliche Fraktion hat als Landtagsschwerpunkt eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Frauen schützen – Werte respektieren – Heimat bewahren. Gemeinsam für ein sicheres Oberösterreich“ beantragt. In dieser Debatte sollen diverse Forderungen zum besseren Schutz von Frauen behandelt werden. Angesprochen werden sollen Verschärfungen im Straf- und Asylrecht, der Ausbau von Frauenhäusern und das Vorgehen gegen Zwangsheirat und Genitalverstümmelung.

„Ich erwarte mir von allen Fraktionen eine konstruktive Auseinandersetzung mit dieser Thematik. Wir dürfen die Augen nicht vor den Tatsachen verschließen und müssen die Dinge beim Namen nennen“, fordert Mahr und sagt: „Geeignete Maßnahmen sind längst überfällig. Gewalttaten an Frauen haben deutlich zugenommen. Wir sind verpflichtet, dieser Entwicklung entgegenzuwirken.“

Unter anderem fordern FPÖ und OÖVP in einem gemeinsamen Antrag Verschärfungen beim Asylaberkennungsverfahren. Künftig sollen auch minderschwere Straftaten zum Verlust eines Asylstatus führen. Derzeit ist das nur aufgrund schwerwiegender Verbrechen möglich, wie etwa durch Vergewaltigung, bewaffneten Raub oder Tötungsdelikte.

„Wir fordern eine Ausweitung des Aberkennungskatalogs“, will Mahr, dass auch sexuelle Belästigung, Körperverletzung und Diebstahl zur Aberkennung des Aufenthaltstitels führen können.

 

Nachhaltige Finanzierung der Täglichen Bewegungseinheit

„Die Tägliche Bewegungseinheit ist eine sehr gute Präventivmaßnahme für die Gesundheit unserer Gesellschaft“, begründet Klubobmann Herwig Mahr den erneuten Vorstoß aus Oberösterreich zur flächendeckenden Realisierung der langjährigen freiheitlichen Forderung. Denn bereits jedes vierte Kind in Österreichs ist laut Experten zu dick oder sogar bereits fettleibig. Nur noch ein Drittel der Kinder und Jugendlichen betreiben aktiv Sport.

„Ausreichend Bewegung spielt bereits in frühen Lebensjahren eine entscheidende Rolle. Sie trägt maßgeblich zur Gesundheit bei und entlastet in weiterer Folge die Staatsfinanzen. Deshalb muss dieses Projekt auch weiter ausgerollt werden“, betont Mahr.

Derzeit wird das Projekt nicht flächendeckend durchgeführt. Hauptfaktor ist die Finanzierung. Aktuell wird die Tägliche Bewegungseinheit nämlich nur aus Mitteln des Sportministeriums quasi querfinanziert. Diese würden aber für eine flächendeckende Umsetzung nicht ausreichen. Kosten würde das gesamte Paket rund 52 Millionen Euro.
„Es wird ein gemeinsames Finanzierungspaket notwendig sein, um das Projekt breit aufzustellen“, fordert Klubobmann Mahr. Dazu solle mit dem Bildungs- und Gesundheitsministerium verhandelt werden. Es gibt auch bereits vorsichtige positive Signale vom Bund: Ab 2020 soll es eine Neukonzeption geben, bei dem alle drei Ministerien eingebunden sind.
„Wir fordern eine bundesweite Umsetzung vom Kleinkind bis zum Ende der Schulpflicht“, sagt Klubobmann Mahr.

 

Mehr Maßnahmen zur Einhaltung der Rettungsgasse gefordert

„Rettungsgassen-Sünder müssen mehr zur Verantwortung gezogen werden. Dafür braucht es geeignete Maßnahmen“, fordert Klubobmann Herwig Mahr eine schärfere Vorgehensweise gegen Personen, die die Regeln der Rettungsgasse missachten.

„Jede Sekunde kann Leben retten. Deshalb ist es von enormer Bedeutung, unseren Einsatzkräften eine freie Bahn zu gewährleisten“, hebt Mahr die Wichtigkeit der Einhaltung der Rettungsgasse hervor.

Gefordert wird deshalb die Nutzung von Videotechnologien für die Kontrolle und für nachträgliche Strafmandate sowie die regelmäßige rasche Präsenz der Polizei bei Stausituationen. Dazu sollen Einsatzfahrzeuge, die aufgrund der lokalen Stationierung für regelmäßige Fahrten auf Autobahnen oder Schnellstraßen Verwendung finden, mit eigenen Kameras ausgestattet werden. Gemeinsam mit den Bildern der Verkehrskameras der ASFINAG soll das Material dann zur Strafverfolgung herangezogen werden, um eine nachträgliche Bestrafung von „Rettungsgassen-Sündern“ zu ermöglichen.

Weiters wird gefordert, bei bekannten Brennpunkten zusätzliche Hinweistafeln und animierte Überkopf-Anzeigen anzubringen, um auf die verpflichtende Einhaltung der Rettungsgasse aufmerksam zu machen.

„Außerdem soll eine europaweit einheitliche Rettungsgasse angedacht werden. In unseren Nachbarländern gibt es andere Regelungen, die im internationalen Verkehr zu Verwirrungen führen“, sagt Mahr.

 

Gemeinsame Initiative aus dem Unterausschuss Pflege

In einem weiteren 4-Parteien-Antrag wird die pensionsversicherungsrechtliche Absicherung von Pflegeeltern gefordert. Diese Initiative ist ein nächstes Zwischenergebnis des Unterausschusses Pflege.

Hintergrund des Antrages ist, dass nicht berufstätige Pflegeeltern oft Probleme mit der Absicherung ihrer Pension haben. Da aber ihre Tätigkeit einen wertvollen Beitrag für das Sozialsystem leistet, sollen sie entsprechend entlastet werden. Gefordert wird, dass die Zeiten der Pflege und Erziehung auch nach dem vollendeten vierten Lebensjahr des Kindes als Versicherungszeit für die Pension anerkannt werden, sofern diese Zeiten überwiegend der Kindererziehung gewidmet werden.
„Pflegeeltern sollen nicht um ihre Pension fürchten müssen. So soll zur Attraktivierung ihrer Tätigkeit eine bessere pensionsrechtliche Absicherung geschaffen werden“, fordert Mahr.

 

 

Gemeinsame Anträge in den Bereichen Umwelt und Landwirtschaft

Auch in dieser Sache sind sich alle Landtagsfraktionen einig: Um der Vermüllung (sog. „Littering“) entgegenzuwirken, sollen Mehrwegverpackungen stärker gefördert werden. Denn in Oberösterreich allein verursacht die Reinigung von Straßenrändern Kosten von über drei Millionen Euro pro Jahr. Bundesweit sind es 15 bis 20 Millionen Euro. Darüber hinaus soll unter Einbeziehung von Experten eine österreichweite Ausweitung des Pfandsystems erarbeitet werden.

Der Landtag setzt sich außerdem geschlossen dafür ein, dass sich die EU in ihrer Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stärker als bisher für mehr Lebensmittelqualität und Tierschutz ausspricht. Das würde Oberösterreich in seinen Bemühungen für mehr Nachhaltigkeit im Agrarsektor spürbar vorwärtsbringen.

Klubobmann Mahr kündigt Aktuelle Stunde gegen Gewalt an Frauen an

Umfassendes Forderungspaket: Verschärfungen im Straf- und Asylrecht, Ausbau von Frauenhäusern, Vorstoß gegen Zwangsheirat und Genitalverstümmelung 

Auf Initiative der FPÖ findet in der kommenden Landtagssitzung am 31. Jänner eine Aktuelle Stunde zum Thema „Gewalt an Frauen“ statt. Die freiheitliche Fraktion hat dazu gestern den entsprechenden Antrag eingebracht. Unter dem Titel „Frauen schützen – Werte respektieren – Heimat bewahren. Gemeinsam für ein sicheres Oberösterreich“ soll eine breite Diskussion stattfinden und anschließend ein umfassendes Forderungspaket beschlossen werden.

„Alle Parteien sind dazu aufgerufen, gemeinsam eine konstruktive Debatte zu führen“, sagt Mahr, dass ein Schulterschluss aller Parteien notwendig sei und er sich für den Landtag eine sachliche Diskussion ohne parteipolitischen Hick-Hack wünsche, betont aber: „Die Probleme müssen beim Namen genannt werden. Wir dürfen die Augen nicht vor der Wirklichkeit verschließen. Ich erwarte mir eine Diskussion ohne Scheuklappen.“

„Die Zahlen zeichnen ein klares Bild: Gewalttaten an Frauen haben deutlich zugenommen“, sagt Mahr, er verweist unter anderem auf die erschreckende Mordstatistik des BMI von 2018: „Überwiegend wurden Morde an Frauen verübt (56,76 Prozent). Insgesamt waren es 42. Seit Jahresbeginn waren es bereits fünf weibliche Opfer.“

„Gewalt jeglicher Art ist abzulehnen! Weder physische noch psychische Gewalt hat etwas in unserer Gesellschaft verloren“, unterstreicht Mahr. „Die Politik ist verpflichtet, dieser Entwicklung entgegenzuwirken.“

Behandelt werden sollen Forderungen für Prävention, Opferschutz und Sensibilisierung wie dem Ausbau von Frauenhäusern, das Vorgehen gegen Zwangsheirat und Genitalverstümmelung und Verschärfungen des Straf- und Asylrechts.

Laut aktueller Rechtslage führen Verurteilungen nur aufgrund besonders schwerwiegender Verbrechen zur Aberkennung des Asylstatus. Dazu zählen Vergewaltigung, bewaffneter Raub und Tötungsdelikte. Andere Verbrechen – wie Körperverletzung, gewöhnlicher Raub, Diebstahl und sexuelle Belästigung – stellen derzeit keinen Aberkennungsgrund dar.
„Hier muss nachgeschärft werden. Wenn ein Schutzsuchender eine Gefahr für unsere Bürger darstellt, ist die rote Linie ganz klar überschritten. Es muss eine Abschiebung folgen“, fordert Mahr Anpassungen im Straf- und Asylrecht. Evaluiert werden soll auch die Strafdrohung bei betrügerischer Erwirkung eines Asylrechts, Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung.

Laut Schätzungen ist jede fünfte Frau in Österreich einmal in ihrem Leben Gewalt ausgesetzt. Im aktuellen Tätigkeitsbericht des Gewaltschutzzentrum Oberösterreich lässt sich ein deutlicher Anstieg an Beratungen (2.536 Frauen, 13.935 Beratungsgespräche) und ausgesprochenen Betretungsverboten durch die Exekutive (1.319) erkennen. Letztere haben sich von 2006 auf 2017 mehr als verdoppelt (2006: 636; 2017: 1.319).
„Es muss ausreichender Schutz für Frauen geschaffen werden, die Gewalt ausgesetzt sind“, fordert Mahr einen flächendeckenden Ausbau von Frauenhäusern.

Klubobmann Mahr fordert: Asylverfahren deutlich beschleunigen!

40.600 Verfahren in zweiter Instanz zur Bearbeitung – Personalaufstockung dringend erforderlich

„Die Verfahren in zweiter Instanz müssen deutlich beschleunigt werden. Dafür braucht es dringend mehr Personal für das zuständige Bundesverwaltungsgericht“, fordert Klubobmann Herwig Mahr Justizminister Moser auf, „endlich tätig zu werden“ und das Personal des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) aufzustocken.

Aktuellen Zahlen zufolge liegen in zweiter Instanz 40.600 Fälle beim BVwG zur Bearbeitung vor. In der oberösterreichischen Grundversorgung sind davon knapp 4.890 Asylwerber betroffen.
„Die vorliegenden Fälle müssen rasch abgearbeitet werden“, fordert Mahr. „Außerdem braucht es eine Vereinheitlichung der Beratung durch eine wesentlich günstigere objektive staatliche Rechtsberatungsstelle, wie vom Innenminister für die erste Instanz bereits geplant ist. Denn in aussichtslosen Fällen dürfen keine falschen Hoffnungen geweckt werden.“

„Die Verfahren erster Instanz wurden durch die personelle Aufstockung des oberösterreichischen Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) deutlich verkürzt“, betont Mahr, dass Innenminister Kickl bereits gehandelt habe. Nun sei Justizminister Moser am Zug, um den Abbau des Verfahrensrucksackes auch in zweiter Instanz voranzutreiben.

Aggression in AMS-Kursen: Bundesverwaltungsgericht spricht Fehlurteil

Ich gebe es offen zu: Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG)  von letzter Woche, aggressives Verhalten in AMS-Fortbildungsmaßnahmen zu dulden, hat mich einigermaßen aufgeregt. Hintergrund war die Klage eines Mannes, der im Rahmen eines AMS-Kurses Trainer bedroht hat. Ihm wurde darauf das Arbeitslosengeld gekürzt. Nun spricht das BVwG in seinem Entscheid tatsächlich davon, dass aggressives Verhalten den Trainerinnen und Trainern gegenüber zumutbar sei und ein solches Verhalten nicht zu Kürzungen des Arbeitslosengeldes führt. Mit so einem Urteil, bei allem Respekt vor dem Verwaltungsgericht, habe ich wirklich nicht gerecht.

 

Pöbeleien einfach hinnehmen?!

Die Berufsgruppe der AMS-Mitarbeiter ist Kummer gewöhnt, persönliche Gespräche mit Vertretern dieses Berufsstandes bestätigen das immer wieder. Abgesehen davon, dass diese Menschen ihren „Klienten“ in schwierigen Lebensphasen helfen und ihnen einen Weg in den Arbeitsmarkt bereiten wollen, stellen aus meiner Sicht AMS-Trainer auch eine Autorität dar – und genau dieser Autorität (die nicht nur den AMS, sondern unser Gemeinwesen an sich betrifft) wird mit dem Skandalurteil des Bundesverwaltungsgerichts ein schwerer Schlag versetzt.
Leben wir also in einem Land, in dem Staatsbedienstete und Mitarbeiter sozialer Einrichtungen konsequenzlos bedroht werden dürfen? Gilt das nun auch für Schüler ihren Lehrern gegenüber? Dürfen Verkehrssünder künftig erstmal den Polizisten beschimpfen? Und: Was passiert künftig, wenn jemand den geschätzten Richterinnen und Richtern des BVwG gegenüber ausfüllig wird und sie bedroht? Alleine diese – zugegeben überspitzten Fragen – dürften schon zeigen, dass bei dem Urteil etwas schief gelaufen sein dürfte.

 

Schutz der anderen?

Und noch ein Gedanke zum Schluss: In diesem Kurs waren auch andere Menschen, die sich durch das Fehlverhalten des Klageführers bedroht gefühlt haben. Ich frage mich, wie motivationsfördernd es sich auf Menschen ohne Beschäftigung auswirkt, wenn sie in Fortbildungskursen damit rechnen müssen, von anwesenden Rowdies bedroht zu werden?
Ich finde, das Bundesverwaltungsgericht hat bei seiner Entscheidung nicht alles ausreichend bedacht. Zum Glück gibt es noch eine Instanz. Ich werde mir diese Entwicklung jedenfalls ganz genau ansehen.

Klubobmann Mahr: Kritik an Naturschutz-Novelle ausgesprochen irritierend

FPÖ: Novelle dient dem Ausbau der Bürgerbeteiligung und der Deregulierung ohne Einbußen für Natur und Umwelt

„Die Kritik wird nicht berechtigter, je lauter sie ist. Das ist Panikmache erster Klasse“, bezeichnet Klubobmann Herwig Mahr die heutige Pressekonferenz vom Oö. Umweltanwalt unter Beiziehung von Kollegen anderer Bundesländer als „ausgesprochen irritierend“.

„Dass die Umweltanwaltschaft ihre Stimme in Naturschutzverfahren verliert, ist billige Polemik“, kritisiert Mahr scharf die Verbreitung von Unwahrheiten und weist auf die Aarhus-Konvention hin: „Mit der Novellierung kommt man völkerrechtlichen Verpflichtungen nach. Ansonsten drohen Oberösterreich satte Strafen aufgrund einer Vertragsverletzung. Die Umweltanwaltschaft behält weiterhin durchaus wichtige Kontrollfunktionen. Lediglich die Bürgerbeteiligung wird ausgebaut.“

Die Aarhus-Konvention sieht für Verfahren mehr Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Gelingen soll das durch die Einbindung von akkreditierten NGOs. Der Umweltdachverband hat diese Maßnahme selbst seit Jahren gefordert.
Die Umweltanwaltschaft hingegen entspricht eben nicht den Kriterien für mehr Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne der Aarhus-Konvention. Sie ist eine staatliche Organisation.
„Dass NGOs mit den nun bevorstehenden Aufgaben überfordert wären, die sie selbst jahrelang gefordert haben, lässt etwas an ihrer Glaubwürdigkeit zweifeln“, sagt Mahr. „Sollte das aber tatsächlich so sein, können sie weiterhin die Umweltanwaltschaft in Verfahren beziehen. Dem steht nichts entgegen.“

Die tatsächlichen Auswirkungen wird der Naturschutz-Referent, Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner, diesen Freitag im Zuge einer umfassenden Pressekonferenz erläutern.

Klubobmann Mahr: Skandalurteil gegen AMS-Trainer schreit nach Konsequenzen

Fatale Signalwirkung – Bundesverwaltungsgericht „legalisiert“ aggressives Verhalten und Drohungen   

„Bei allem Respekt vor der Justiz, aber jetzt ist ein Punkt erreicht, an dem man ganz laut sagen muss: ‚Stopp! Grenze überschritten!'“, stellt Klubobmann Mahr heute unmissverständlich fest.

„Aggressives Verhalten und Drohungen sind in einer aufgeklärten Gesellschaft generell nicht zu akzeptieren, sie sind unter gewissen Umständen sogar strafbar. Vor allem gegenüber den Autoritäten und sonstigen Institutionen des Staates – vor allem Lehrpersonen – können derartige Vorfälle unter keinen Umständen akzeptiert werden“, unterstreicht Mahr.

„Es ist daher besonders verwerflich, dass das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil derartige Verhaltensweisen mehr oder weniger ‚legalisiert‘.  Das Gericht ist sich offenbar nicht im Geringsten im Klaren, welche katastrophale Signalwirkung das auslöst. Das ist ja geradezu ein Freibrief“, empört sich Klubobmann Mahr.

„Ich erwarte mir eine schonungslose und öffentliche Auseinandersetzung mit diesem Urteil und vor allem die erforderlichen Konsequenzen, falls diese Entscheidung rechtskräftig wird“, fordert Klubobmann Mahr. „Da wird man an allen notwendigen Schrauben drehen müssen, um die gebotene Ordnung und den Respekt vor den Institutionen unseres Staates wieder herzustellen!“