Klubobmann Mahr kündigt Aktuelle Stunde gegen Gewalt an Frauen an
Umfassendes Forderungspaket: Verschärfungen im Straf- und Asylrecht, Ausbau von Frauenhäusern, Vorstoß gegen Zwangsheirat und Genitalverstümmelung
Auf Initiative der FPÖ findet in der kommenden Landtagssitzung am 31. Jänner eine Aktuelle Stunde zum Thema „Gewalt an Frauen“ statt. Die freiheitliche Fraktion hat dazu gestern den entsprechenden Antrag eingebracht. Unter dem Titel „Frauen schützen – Werte respektieren – Heimat bewahren. Gemeinsam für ein sicheres Oberösterreich“ soll eine breite Diskussion stattfinden und anschließend ein umfassendes Forderungspaket beschlossen werden.
„Alle Parteien sind dazu aufgerufen, gemeinsam eine konstruktive Debatte zu führen“, sagt Mahr, dass ein Schulterschluss aller Parteien notwendig sei und er sich für den Landtag eine sachliche Diskussion ohne parteipolitischen Hick-Hack wünsche, betont aber: „Die Probleme müssen beim Namen genannt werden. Wir dürfen die Augen nicht vor der Wirklichkeit verschließen. Ich erwarte mir eine Diskussion ohne Scheuklappen.“
„Die Zahlen zeichnen ein klares Bild: Gewalttaten an Frauen haben deutlich zugenommen“, sagt Mahr, er verweist unter anderem auf die erschreckende Mordstatistik des BMI von 2018: „Überwiegend wurden Morde an Frauen verübt (56,76 Prozent). Insgesamt waren es 42. Seit Jahresbeginn waren es bereits fünf weibliche Opfer.“
„Gewalt jeglicher Art ist abzulehnen! Weder physische noch psychische Gewalt hat etwas in unserer Gesellschaft verloren“, unterstreicht Mahr. „Die Politik ist verpflichtet, dieser Entwicklung entgegenzuwirken.“
Behandelt werden sollen Forderungen für Prävention, Opferschutz und Sensibilisierung wie dem Ausbau von Frauenhäusern, das Vorgehen gegen Zwangsheirat und Genitalverstümmelung und Verschärfungen des Straf- und Asylrechts.
Laut aktueller Rechtslage führen Verurteilungen nur aufgrund besonders schwerwiegender Verbrechen zur Aberkennung des Asylstatus. Dazu zählen Vergewaltigung, bewaffneter Raub und Tötungsdelikte. Andere Verbrechen – wie Körperverletzung, gewöhnlicher Raub, Diebstahl und sexuelle Belästigung – stellen derzeit keinen Aberkennungsgrund dar.
„Hier muss nachgeschärft werden. Wenn ein Schutzsuchender eine Gefahr für unsere Bürger darstellt, ist die rote Linie ganz klar überschritten. Es muss eine Abschiebung folgen“, fordert Mahr Anpassungen im Straf- und Asylrecht. Evaluiert werden soll auch die Strafdrohung bei betrügerischer Erwirkung eines Asylrechts, Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung.
Laut Schätzungen ist jede fünfte Frau in Österreich einmal in ihrem Leben Gewalt ausgesetzt. Im aktuellen Tätigkeitsbericht des Gewaltschutzzentrum Oberösterreich lässt sich ein deutlicher Anstieg an Beratungen (2.536 Frauen, 13.935 Beratungsgespräche) und ausgesprochenen Betretungsverboten durch die Exekutive (1.319) erkennen. Letztere haben sich von 2006 auf 2017 mehr als verdoppelt (2006: 636; 2017: 1.319).
„Es muss ausreichender Schutz für Frauen geschaffen werden, die Gewalt ausgesetzt sind“, fordert Mahr einen flächendeckenden Ausbau von Frauenhäusern.
Klubobmann Mahr fordert: Asylverfahren deutlich beschleunigen!
40.600 Verfahren in zweiter Instanz zur Bearbeitung – Personalaufstockung dringend erforderlich
„Die Verfahren in zweiter Instanz müssen deutlich beschleunigt werden. Dafür braucht es dringend mehr Personal für das zuständige Bundesverwaltungsgericht“, fordert Klubobmann Herwig Mahr Justizminister Moser auf, „endlich tätig zu werden“ und das Personal des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) aufzustocken.
Aktuellen Zahlen zufolge liegen in zweiter Instanz 40.600 Fälle beim BVwG zur Bearbeitung vor. In der oberösterreichischen Grundversorgung sind davon knapp 4.890 Asylwerber betroffen.
„Die vorliegenden Fälle müssen rasch abgearbeitet werden“, fordert Mahr. „Außerdem braucht es eine Vereinheitlichung der Beratung durch eine wesentlich günstigere objektive staatliche Rechtsberatungsstelle, wie vom Innenminister für die erste Instanz bereits geplant ist. Denn in aussichtslosen Fällen dürfen keine falschen Hoffnungen geweckt werden.“
„Die Verfahren erster Instanz wurden durch die personelle Aufstockung des oberösterreichischen Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) deutlich verkürzt“, betont Mahr, dass Innenminister Kickl bereits gehandelt habe. Nun sei Justizminister Moser am Zug, um den Abbau des Verfahrensrucksackes auch in zweiter Instanz voranzutreiben.
Klubobmann Mahr: Kritik an Naturschutz-Novelle ausgesprochen irritierend
FPÖ: Novelle dient dem Ausbau der Bürgerbeteiligung und der Deregulierung ohne Einbußen für Natur und Umwelt
„Die Kritik wird nicht berechtigter, je lauter sie ist. Das ist Panikmache erster Klasse“, bezeichnet Klubobmann Herwig Mahr die heutige Pressekonferenz vom Oö. Umweltanwalt unter Beiziehung von Kollegen anderer Bundesländer als „ausgesprochen irritierend“.
„Dass die Umweltanwaltschaft ihre Stimme in Naturschutzverfahren verliert, ist billige Polemik“, kritisiert Mahr scharf die Verbreitung von Unwahrheiten und weist auf die Aarhus-Konvention hin: „Mit der Novellierung kommt man völkerrechtlichen Verpflichtungen nach. Ansonsten drohen Oberösterreich satte Strafen aufgrund einer Vertragsverletzung. Die Umweltanwaltschaft behält weiterhin durchaus wichtige Kontrollfunktionen. Lediglich die Bürgerbeteiligung wird ausgebaut.“
Die Aarhus-Konvention sieht für Verfahren mehr Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Gelingen soll das durch die Einbindung von akkreditierten NGOs. Der Umweltdachverband hat diese Maßnahme selbst seit Jahren gefordert.
Die Umweltanwaltschaft hingegen entspricht eben nicht den Kriterien für mehr Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne der Aarhus-Konvention. Sie ist eine staatliche Organisation.
„Dass NGOs mit den nun bevorstehenden Aufgaben überfordert wären, die sie selbst jahrelang gefordert haben, lässt etwas an ihrer Glaubwürdigkeit zweifeln“, sagt Mahr. „Sollte das aber tatsächlich so sein, können sie weiterhin die Umweltanwaltschaft in Verfahren beziehen. Dem steht nichts entgegen.“
Die tatsächlichen Auswirkungen wird der Naturschutz-Referent, Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner, diesen Freitag im Zuge einer umfassenden Pressekonferenz erläutern.
Klubobmann Mahr: Skandalurteil gegen AMS-Trainer schreit nach Konsequenzen
Fatale Signalwirkung – Bundesverwaltungsgericht „legalisiert“ aggressives Verhalten und Drohungen
„Bei allem Respekt vor der Justiz, aber jetzt ist ein Punkt erreicht, an dem man ganz laut sagen muss: ‚Stopp! Grenze überschritten!'“, stellt Klubobmann Mahr heute unmissverständlich fest.
„Aggressives Verhalten und Drohungen sind in einer aufgeklärten Gesellschaft generell nicht zu akzeptieren, sie sind unter gewissen Umständen sogar strafbar. Vor allem gegenüber den Autoritäten und sonstigen Institutionen des Staates – vor allem Lehrpersonen – können derartige Vorfälle unter keinen Umständen akzeptiert werden“, unterstreicht Mahr.
„Es ist daher besonders verwerflich, dass das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil derartige Verhaltensweisen mehr oder weniger ‚legalisiert‘. Das Gericht ist sich offenbar nicht im Geringsten im Klaren, welche katastrophale Signalwirkung das auslöst. Das ist ja geradezu ein Freibrief“, empört sich Klubobmann Mahr.
„Ich erwarte mir eine schonungslose und öffentliche Auseinandersetzung mit diesem Urteil und vor allem die erforderlichen Konsequenzen, falls diese Entscheidung rechtskräftig wird“, fordert Klubobmann Mahr. „Da wird man an allen notwendigen Schrauben drehen müssen, um die gebotene Ordnung und den Respekt vor den Institutionen unseres Staates wieder herzustellen!“
Klubobmann Mahr erfreut: Ethikunterricht wird verpflichtend umgesetzt
FPÖ begrüßt angekündigte Einführung des verpflichtenden Ethikunterrichts bis Herbst 2020 – langjährige freiheitliche Forderung wird umgesetzt
„Wir haben lange darum gekämpft. Nun wird es endlich Wirklichkeit. Nächstes Jahr kommt der verpflichtende Ethikunterricht. Diese Maßnahme ist von hohem integrativem Wert für unsere Gesellschaft“, begrüßt Klubobmann Herwig Mahr die Ankündigung von Bildungsminister Faßmann, einen verpflichtenden Ethikunterricht als Alternative zum Religionsunterricht einzuführen. Er ist erfreut, dass sich der harte Einsatz der FPÖ bezahlt macht. Denn die Freiheitlichen setzen sich seit mehreren Jahren dafür ein.
Im Oktober 2018 hat der Landtag dazu auf Initiative der FPÖ eine Resolution an die Bundesregierung verabschiedet. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, dass in allen Schulstufen ehest möglich ein verpflichtender Ethikunterricht für jene Schüler eingeführt wird, die sich vom konfessionellen Religionsunterricht abmelden.
„Es freut uns sehr, dass die Bundesregierung unsere Forderung ernst nimmt und diese mit Herbst 2020 umsetzen wird“, betont Klubobmann Mahr.
Den Ethikunterricht gibt es seit dem Jahr 1997, jedoch nur als Schulversuch. Laut Bildungsdirektion haben sich im Schuljahr 2018/19 bereits knapp 12.000 Pflichtschüler vom Religionsunterricht abgemeldet. Das entspricht elf Prozent der Gesamtanzahl. Diese Zahl steigt seit Jahren.
„Jeder zehnte Pflichtschüler besucht mittlerweile keinen Religionsunterricht mehr. Stattdessen sollen sie künftig den Ethikunterricht besuchen müssen. Das stellt einen wichtigen Beitrag für das Miteinander dar“, sagt Mahr, dass es in diesem Fach insbesondere um die Leitlinien der heimischen Werteordnung gehen soll.
Klubobmann Mahr zu „Integrationspolitik 2019“: Lob und Kritik zugleich
FPÖ fordert: Beschleunigung der Asylverfahren zweiter Instanz, Maßnahmen für Problemgruppen, Verschärfung der Integrationsförderungen und Integrationsbereitschaft von Zugewanderten
„Ein Erfolgsweg ist es noch lange nicht. Einigen Punkten kann man aber schon etwas abgewinnen“, sagt Klubobmann Mahr zu den heute präsentierten Plänen des Integrationsressorts für 2019, fügt aber kritisch an: „Alle Maßnahmen müssen sich am neuen Integrationsleitbild orientieren.“
Mahr sieht, ebenso wie der Integrations-Landesrat, ein Kernproblem in der Dauer der Asylverfahren zweiter Instanz. Diese dauern weiterhin mehr als eineinhalb Jahre. Grund ist unter anderem, dass das Personal im Bundesverwaltungsgericht bisher nicht aufgestockt wurde, wofür das Justizministerium zuständig wäre.
„Justizminister Moser muss den Ernst der Lage erkennen. Aufgrund des Verfahrensrucksacks braucht es dringend mehr Personal“, fordert Mahr den Justizminister auf, sich ein Beispiel an Innenminister Kickl zu nehmen. Dieser habe nämlich das Personal im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) bereits aufgestockt und so die Verfahren erster Instanz deutlich beschleunigt.
„Es war schon lange notwendig, dass bei diesen Problemgruppen Schwerpunkte gesetzt werden. Hier wurde seit Jahren weggesehen“, spricht Mahr die Vorhaben in der Problemgruppe der Tschetschenen und Afghanen an. „Es gibt aber noch andere schwer erreichbare Parallelgesellschaften, die der erhöhten Aufmerksamkeit der Integrationsarbeit bedürfen“, nennt Mahr als Beispiel große Teile türkischstämmiger Mitbürger.
Aus Sicht der FPÖ steht 2019 auch die Verschärfung bei der Vergabe von Integrationsförderungen an.
„Damit soll die Wirkungsorientierung verbessert werden. Denn aktuell werden Vereine gefördert, ohne wirklich den Integrationsnutzen zu eruieren“, kritisiert Mahr.
„Gelingende Integration entsteht nicht nur durch staatlich geförderte Maßnahmen, sondern benötigt vor allem Eigeninitiative der Zugewanderten“, unterstreicht Mahr abschließend, dass es vor allem ausreichende Integrationsbereitschaft und Akzeptanz unserer Werte braucht.
Klubobmann Mahr fordert: Ausweitung des Pfandsystems gegen steigende Vermüllung
Umwelt-Ausschuss kommende Woche: Vorschlag eines gemeinsamen Antrags
Die Reinigungskosten von Straßenrändern belaufen sich in Oberösterreich mittlerweile auf über drei Millionen Euro pro Jahr. Bundesweit entstehen Kosten in Höhe zwischen 15 und 20 Millionen Euro jährlich.
„Einen großen Teil der Straßenabfälle machen Getränkeverpackungen aus. Dieser Vermüllung muss entgegengewirkt werden. Dafür muss unter anderem über eine Weiterentwicklung unseres Pfandsystems nachgedacht werden“, fordert Klubobmann Herwig Mahr eine genaue Prüfung der Möglichkeiten. Dazu werde man im nächsten Umweltausschuss kommenden Donnerstag zusammen mit dem Arbeitspartner OÖVP einen Vorschlag für einen gemeinsamen Antrag vorbringen. Die Beschlussfassung soll im Jänner-Landtag folgen.
In acht europäischen Staaten wurde bereits ein Pfandsystem auf Einwegverpackungen eingeführt. Estland beispielsweise schaffte 2009 eine Regelung für ein einheitliches Rücknahmesystem für Einweg- und Mehrweggetränkebehälter, wo seither eine positive Entwicklung zu beobachten ist.
„Aus Erkenntnissen der unterschiedlichen europäischen Regelungen soll unter Einbindung von Stakeholdern ein österreichisches Konzept erarbeitet werden“, fordert Mahr.
Klubobmann Mahr zu UA-Pflege: Win-Win-Situation in Mobiler Pflege geschaffen
FPÖ: Optimierung der Mobilen Pflege mit gleichzeitiger Entlastung von Personal in der Altenarbeit
„Wir haben eine vernünftige Einigung treffen können, von dem alle Beteiligten profitieren „, gibt Klubobmann Herwig Mahr im Anschluss des heutigen Unterausschusses Pflege bekannt.
Konkret können durch die heutige Einigung rückwirkend ab Anfang 2019 in der Mobilen Pflege bis zu 15 Prozent der für die Berufsgruppe Fachsozialbetreuung-Altenarbeit (FSB „A“) bewilligten Leistungsstunden von Pflegeassistenz-Kräften geleistet werden.
„In der Mobilen Pflege können jetzt auch Pflegeassistenz-Kräfte eingesetzt werden. Unsere Neuregelung ist eine Win-Win-Situation. Denn sie wertet zum einen die Pflegeassistenz auf, zum anderen kann durch das so gewonnene zusätzliche Personal das dringend benötigte Angebot an mobilen Diensten verstärkt werden“, ist Mahr von der heutigen Initiative überzeugt. „Der genaue Einsatz der einzelnen Berufsgruppen obliegt weiterhin den jeweiligen Verantwortlichen vor Ort. Damit gewährleisten wir die Flexibilität der Neuerung.“
Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag für nächste Landtagssitzung vereinbart
Weiters wurde heute von allen vier Landtagsparteien eine gemeinsame Initiative zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Pflegeeltern auf den Weg gebracht. Die dringliche Resolution an die Bundesregierung soll in der nächsten Landtagssitzung am 31. Jänner beschlossen werden.
„Nicht berufstätige Pflegeeltern haben oft Probleme mit der Absicherung ihrer Pension. Ihre Tätigkeit ist aber ein wertvoller Beitrag für unser Sozialsystem. Wir setzen uns deshalb für eine Entlastung der Pflegeeltern ein. Nämlich sollen die Zeiten der Pflege und Erziehung auch nach dem vollendeten vierten Lebensjahr des Kindes als Versicherungszeit für die Pension anerkannt werden, sofern diese Zeiten überwiegend der Kindererziehung gewidmet werden“, fordert Klubobmann Mahr.
Klubobmann Mahr: Setzen Reformweg unbeirrt fort
Vorschau des FPÖ Landtagsklubs: Verfassungsänderung, diverse Umwelt-Initiativen, Einhaltung des Nullschuldenbudgets, und vieles mehr
„Die weihnachtliche Verschnaufpause war gut und notwendig, um Kraft zu tanken. Nun starten wir aber direkt mit den Vorbereitungen für die nächsten Initiativen“, zeigt sich Klubobmann Herwig Mahr am Beginn des neuen Jahres motiviert für die bevorstehenden Herausforderungen in Oberösterreich.
Der erste offizielle Landtagstermin ist der Unterausschuss Pflege am 10. Jänner. Eine Woche darauf, am 17. Jänner, findet bereits die erste Ausschussrunde und am 31. Jänner die erste Landtagssitzung 2019 statt.
Ein Höhepunkt des Jahres ist die geplante Novellierung der Landeverfassung. Dies soll im ersten Halbjahr geschehen. Seit 2015 bereitet man im Unterausschuss für Landesverfassung die entsprechenden Inhalte vor.
„So etwas macht man nicht von heute auf morgen. Deshalb beschäftigen wir uns im Unterausschuss schon länger damit“, sagt Mahr. Er möchte jedenfalls den Erhalt der Heimat und der Natur, Wirtschaft und Arbeitnehmer sowie die Möglichkeit eines Doppel-Budgets berücksichtigt wissen. Eine endgültige Entscheidung werde man aber erst im Laufe der kommenden Unterausschussberatungen treffen können.
„Hier ist kein Platz für faule Ausreden. Das ausgeglichene Landesbudget muss auch dieses Jahr konsequent eingehalten werden“, fordert Mahr. Der Landtag habe im Dezember ein 5,71 Milliarden schweres Budget beschlossen, wobei die Ausgaben gleich der Einnahmen sind. 90 Millionen Euro an Schulden sollen zurückbezahlt werden. „Daran hat sich die gesamte Regierungsmannschaft zu halten“, betont Mahr.
Befassen wird sich der Oö. Landtag auch mit einer Art Pfandsystem für Kunststoffflaschen und Aludosen. Das Thema ist grundsätzlich Bundessache, man möchte aber trotzdem auch von Landesseite Initiativen setzen. Denn immerhin landen 30 Prozent aller Dosen und 20 Prozent aller Plastikflaschen nicht im dafür vorgesehenen Müll.
„Wir müssen besser auf unsere Umwelt achten. Das fängt aber schon zuhause an und nicht erst auf politischer Ebene. Um das zu unterstützen, kann man über ein Mehrwegsystem nachdenken. Dadurch könnte man den Hausmüll deutlich reduzieren“, sagt Mahr. „Wir werden uns im Ausschuss diverse Modelle anderer Länder ansehen und ein vernünftiges Konzept erarbeiten.“
Wie vergangenes Jahr angekündigt, soll heuer die Bienenhaltung im Wohngebiet zumindest für den Eigenbedarf an Honig ermöglicht werden – natürlich weiterhin unter Einhaltung notwendiger Bestimmungen. Damit kommt man einem Wunsch vieler Imker und umweltbewusster Bürger nach. Wie das möglich gemacht werden kann, will sich Mahr mit allen Parteien und Experten in einem eigenen Unterausschuss im ersten Quartal näher ansehen.
„Wir finden jedenfalls eine praktikable Lösung“, versichert Mahr und sagt: „Bienen haben einen unschätzbaren Wert für die Intaktheit unserer Ökosysteme. Die Erleichterung der Bienenhaltung kommt jedem zugute.“
Beschlossen werden soll heuer auch die Novelle des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz. Diese ist aktuell in Begutachtung. Dadurch werden unter anderem Vorgaben der Aarhus-Konvention erfüllt.
„Die Neuerungen steigern die Effizienz, ohne dass es zu Nachteilen für unsere Umwelt kommt. In vielen Bereichen gibt es eine Überregulierung, von der man sich nun verabschiedet“, begrüßt Mahr die geplante Novellierung.
Im Sozialbereich werden die Freiheitlichen unter anderem die Durchführung der Maßnahmen aus dem Projekt „Sozialressort 2021+“ streng kontrollieren. Außerdem wird im ersten Halbjahr das Grundsatzgesetz für die bundeseinheitliche Mindestsicherung feststehen. Über die Details des oberösterreichischen Ausführungsgesetzes wird man gemeinsam mit dem Arbeitspartner rechtzeitig informieren.
Vergangenes Jahr wurde von allen Parteien das neue Integrationsleitbild Oberösterreichs beschlossen. Dabei hat man sich darauf geeinigt, laufend sämtliche Bereiche daran anzupassen. Allen voran wird das Antragsformular für Integrationsförderungen erneuert.
„Personen mit Aufenthaltsrecht müssen integriert werden. Natürlich braucht es dafür geförderte Maßnahmen. In erster Linie müssen sich die Damen und Herren aber selbst darum bemühen, Teil unserer Gesellschaft zu werden“, unterstreicht Mahr. „Jene, die keine Aufenthaltsberechtigung erhalten oder sich nicht integrieren wollen, haben in unserem Land nichts zu suchen.“
Klubobmann Mahr: Rückblick auf ein erfolgreiches Jahr
Nullschuldenbudget, Gemeinderechts-Novelle, Integrationsleitbild Neu
„Ein erfolgreiches Jahr geht zu Ende. Wir haben viel erreicht und werden unseren Reformweg auch nächstes Jahr nicht verlassen“, zeigt sich Klubobmann Herwig Mahr rückblickend auf das Jahr 2018 zufrieden. „Wir haben Halbzeit in Oberösterreich.“
„Das erste Nullschuldenbudget wurde eingehalten. Oberösterreich nahm mehr ein, als ausgegeben wurde. Mit dem Überschuss haben wir auch alte Schulden des Landes beglichen“, erinnert Klubobmann Mahr daran, dass der Landtag für das Jahr 2018 erstmals ein ausgeglichenes Landesbudget beschlossen hat und sagt: „Wir machen unser Land schuldenfrei. Nur ein stabiler Finanzhaushalt hält unser Land zukunftsfit.“
Als „richtungsweisend“ bezeichnet Mahr die positive Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) über die Deckelung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) in Oberösterreich. Das Gericht hat erst kürzlich darüber entschieden, dass die oberösterreichische Mindestsicherung sehr wohl verfassungskonform ist. Lediglich eine Kleinigkeit wurde beanstandet.
„Dies ist eine bedeutende Entscheidung für ganz Österreich hin zu mehr Leistungsgerechtigkeit in unserer Gesellschaft. Ich gehe nun davon aus, dass sich die Bundesregelung überwiegend an unserem Modell orientieren wird“, blickt Mahr gespannt auf das erste Halbjahr 2019.
Ein Meilenstein im abgelaufenen Jahr war laut Mahr die Fertigstellung des neuen Integrationsleitbildes, das er als „Hausordnung Oberösterreichs“ bezeichnet. Durch das neue Leitbild kam es zu einem Umdenken in der Zuwanderungs- und Integrationspolitik Oberösterreichs. So wird beispielsweise 2019 das Antragsformular für Integrationsförderungen an die neuen Bedingungen angepasst.
„Wir haben lange daran gefeilt und uns letztendlich mit allen Parteien einigen können. Das war uns in diesem Bereich besonders wichtig. Hier müssen alle an einem Strang ziehen. Denn Integrationsarbeit hört nicht bei geförderten Maßnahmen auf, sondern zieht sich quer durch den gesamten Verwaltungsbereich“, sagt Mahr und lobt in diesem Zusammenhang die beispielhafte Ausgestaltung der Wohnbauförderung. Deren Erhalt wurde mit Beginn des Jahres an ausreichende Deutschkenntnisse geknüpft.
Gestartet wurde von LH-Stv. Haimbuchner eine Online-Petition zur oberösterreichischen Forderung für die verpflichtende Einführung der „Schulsprache Deutsch“. Dieses Konzept besagt, dass an Pflichtschulen auch außerhalb des Unterrichts im schulischen Umfeld Deutsch gesprochen werden muss. Also auch in Pausen, am Schulhof und bei Schulveranstaltungen. Der Oö. Landtag sprach sich schon mehrfach für die Umsetzung aus. Zuletzt forderte man Bildungsminister Faßmann auf, der aber wie seine Vorgänger verfassungsrechtliche Bedenken äußerte. Dem hält die FPÖ Oberösterreich ein umfassendes Rechtsgutachten zweier anerkannter Verfassungsrechtsexperten entgegen, das die Bedenken schlüssig widerlegt.
„Wir bleiben dran. Die Schulsprache Deutsch ist eine optimale Maßnahme, um unsere Landessprache zu fördern“, betont Mahr und fügt hinzu, „und das kostenneutral. Das würde dem Steuerzahler keinen Cent mehr kosten.“
Ein Großprojekt war die Novellierung des Gemeinderechts, die Ende des Jahres vom Landtag beschlossen wurde. Dadurch sind schon ab 2019 einige Sachen neu, die unter anderem eine sorgfältige Gemeindeprüfung gewährleisten. Anstoß für die Reform war die vom Landesrechnungshof aufgedeckten Missstände, beispielsweise St. Wolfgang, vor dem Jahr 2015.
„Wir haben nun das modernste Gemeinderecht Österreichs. Alles in allem ist das eine sehr gut durchdachte Novelle. Die Neuerungen sind ein gelungener Kompromiss zwischen den Interessen der Gemeinden und denen des Landes“, sagt Klubobmann Mahr.
Weitere Forderungen (teilweise bereits umgesetzt) aus 2018:
- Rederecht Landesrechnungshof-Direktor
- Abschluss der Evaluierung und Start der Strukturreform im Rahmen des „Sozialprojekts 2021+“
- Budgetäre Besserstellung der Johannes-Kepler-Universität
- Steuererleichterung für Internetzugang
- Schaffung einer Pflege-Lehre
- Anpassung Oö. Bautechnikgesetz
- Einsatz für Bienenhaltung im Wohngebiet
- Verschärfung Glücksspielgesetzt und Führerscheinprüfungen
- Mehrjahresförderung für Breitbandausbau in ländlichen Gebieten
- Einsatz für „Ehrenamt-Gütesiegel“
- Förderstipendium für Pflegefachkräfte
- Verwaltungskooperationen auf Bezirks- und Gemeindeebene
- Schaffung von Synergien bei oberösterreichischen Krankenfürsorgeanstalten