Klubobmann Mahr kündigt Aktuelle Stunde gegen Gewalt an Frauen an

Umfassendes Forderungspaket: Verschärfungen im Straf- und Asylrecht, Ausbau von Frauenhäusern, Vorstoß gegen Zwangsheirat und Genitalverstümmelung 

Auf Initiative der FPÖ findet in der kommenden Landtagssitzung am 31. Jänner eine Aktuelle Stunde zum Thema „Gewalt an Frauen“ statt. Die freiheitliche Fraktion hat dazu gestern den entsprechenden Antrag eingebracht. Unter dem Titel „Frauen schützen – Werte respektieren – Heimat bewahren. Gemeinsam für ein sicheres Oberösterreich“ soll eine breite Diskussion stattfinden und anschließend ein umfassendes Forderungspaket beschlossen werden.

„Alle Parteien sind dazu aufgerufen, gemeinsam eine konstruktive Debatte zu führen“, sagt Mahr, dass ein Schulterschluss aller Parteien notwendig sei und er sich für den Landtag eine sachliche Diskussion ohne parteipolitischen Hick-Hack wünsche, betont aber: „Die Probleme müssen beim Namen genannt werden. Wir dürfen die Augen nicht vor der Wirklichkeit verschließen. Ich erwarte mir eine Diskussion ohne Scheuklappen.“

„Die Zahlen zeichnen ein klares Bild: Gewalttaten an Frauen haben deutlich zugenommen“, sagt Mahr, er verweist unter anderem auf die erschreckende Mordstatistik des BMI von 2018: „Überwiegend wurden Morde an Frauen verübt (56,76 Prozent). Insgesamt waren es 42. Seit Jahresbeginn waren es bereits fünf weibliche Opfer.“

„Gewalt jeglicher Art ist abzulehnen! Weder physische noch psychische Gewalt hat etwas in unserer Gesellschaft verloren“, unterstreicht Mahr. „Die Politik ist verpflichtet, dieser Entwicklung entgegenzuwirken.“

Behandelt werden sollen Forderungen für Prävention, Opferschutz und Sensibilisierung wie dem Ausbau von Frauenhäusern, das Vorgehen gegen Zwangsheirat und Genitalverstümmelung und Verschärfungen des Straf- und Asylrechts.

Laut aktueller Rechtslage führen Verurteilungen nur aufgrund besonders schwerwiegender Verbrechen zur Aberkennung des Asylstatus. Dazu zählen Vergewaltigung, bewaffneter Raub und Tötungsdelikte. Andere Verbrechen – wie Körperverletzung, gewöhnlicher Raub, Diebstahl und sexuelle Belästigung – stellen derzeit keinen Aberkennungsgrund dar.
„Hier muss nachgeschärft werden. Wenn ein Schutzsuchender eine Gefahr für unsere Bürger darstellt, ist die rote Linie ganz klar überschritten. Es muss eine Abschiebung folgen“, fordert Mahr Anpassungen im Straf- und Asylrecht. Evaluiert werden soll auch die Strafdrohung bei betrügerischer Erwirkung eines Asylrechts, Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung.

Laut Schätzungen ist jede fünfte Frau in Österreich einmal in ihrem Leben Gewalt ausgesetzt. Im aktuellen Tätigkeitsbericht des Gewaltschutzzentrum Oberösterreich lässt sich ein deutlicher Anstieg an Beratungen (2.536 Frauen, 13.935 Beratungsgespräche) und ausgesprochenen Betretungsverboten durch die Exekutive (1.319) erkennen. Letztere haben sich von 2006 auf 2017 mehr als verdoppelt (2006: 636; 2017: 1.319).
„Es muss ausreichender Schutz für Frauen geschaffen werden, die Gewalt ausgesetzt sind“, fordert Mahr einen flächendeckenden Ausbau von Frauenhäusern.