Klubobmann Mahr: Rückblick auf ein erfolgreiches Jahr

Nullschuldenbudget, Gemeinderechts-Novelle, Integrationsleitbild Neu

„Ein erfolgreiches Jahr geht zu Ende. Wir haben viel erreicht und werden unseren Reformweg auch nächstes Jahr nicht verlassen“, zeigt sich Klubobmann Herwig Mahr rückblickend auf das Jahr 2018 zufrieden. „Wir haben Halbzeit in Oberösterreich.“

„Das erste Nullschuldenbudget wurde eingehalten. Oberösterreich nahm mehr ein, als ausgegeben wurde. Mit dem Überschuss haben wir auch alte Schulden des Landes beglichen“, erinnert Klubobmann Mahr daran, dass der Landtag für das Jahr 2018 erstmals ein ausgeglichenes Landesbudget beschlossen hat und sagt: „Wir machen unser Land schuldenfrei. Nur ein stabiler Finanzhaushalt hält unser Land zukunftsfit.“

Als „richtungsweisend“ bezeichnet Mahr die positive Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) über die Deckelung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) in Oberösterreich. Das Gericht hat erst kürzlich darüber entschieden, dass die oberösterreichische Mindestsicherung sehr wohl verfassungskonform ist. Lediglich eine Kleinigkeit wurde beanstandet.
„Dies ist eine bedeutende Entscheidung für ganz Österreich hin zu mehr Leistungsgerechtigkeit in unserer Gesellschaft. Ich gehe nun davon aus, dass sich die Bundesregelung überwiegend an unserem Modell orientieren wird“, blickt Mahr gespannt auf das erste Halbjahr 2019.

Ein Meilenstein im abgelaufenen Jahr war laut Mahr die Fertigstellung des neuen Integrationsleitbildes, das er als „Hausordnung Oberösterreichs“ bezeichnet. Durch das neue Leitbild kam es zu einem Umdenken in der Zuwanderungs- und Integrationspolitik Oberösterreichs. So wird beispielsweise 2019 das Antragsformular für Integrationsförderungen an die neuen Bedingungen angepasst.
„Wir haben lange daran gefeilt und uns letztendlich mit allen Parteien einigen können. Das war uns in diesem Bereich besonders wichtig. Hier müssen alle an einem Strang ziehen. Denn Integrationsarbeit hört nicht bei geförderten Maßnahmen auf, sondern zieht sich quer durch den gesamten Verwaltungsbereich“, sagt Mahr und lobt in diesem Zusammenhang die beispielhafte Ausgestaltung der Wohnbauförderung. Deren Erhalt wurde mit Beginn des Jahres an ausreichende Deutschkenntnisse geknüpft.

Gestartet wurde von LH-Stv. Haimbuchner eine Online-Petition zur oberösterreichischen Forderung für die verpflichtende Einführung der „Schulsprache Deutsch“. Dieses Konzept besagt, dass an Pflichtschulen auch außerhalb des Unterrichts im schulischen Umfeld Deutsch gesprochen werden muss. Also auch in Pausen, am Schulhof und bei Schulveranstaltungen. Der Oö. Landtag sprach sich schon mehrfach für die Umsetzung aus. Zuletzt forderte man Bildungsminister Faßmann auf, der aber wie seine Vorgänger verfassungsrechtliche Bedenken äußerte. Dem hält die FPÖ Oberösterreich ein umfassendes Rechtsgutachten zweier anerkannter Verfassungsrechtsexperten entgegen, das die Bedenken schlüssig widerlegt.
„Wir bleiben dran. Die Schulsprache Deutsch ist eine optimale Maßnahme, um unsere Landessprache zu fördern“, betont Mahr und fügt hinzu, „und das kostenneutral. Das würde dem Steuerzahler keinen Cent mehr kosten.“

Ein Großprojekt war die Novellierung des Gemeinderechts, die Ende des Jahres vom Landtag beschlossen wurde. Dadurch sind schon ab 2019 einige Sachen neu, die unter anderem eine sorgfältige Gemeindeprüfung gewährleisten. Anstoß für die Reform war die vom Landesrechnungshof aufgedeckten Missstände, beispielsweise St. Wolfgang, vor dem Jahr 2015.
„Wir haben nun das modernste Gemeinderecht Österreichs. Alles in allem ist das eine sehr gut durchdachte Novelle. Die Neuerungen sind ein gelungener Kompromiss zwischen den Interessen der Gemeinden und denen des Landes“, sagt Klubobmann Mahr.

Weitere Forderungen (teilweise bereits umgesetzt) aus 2018:

  • Rederecht Landesrechnungshof-Direktor
  • Abschluss der Evaluierung und Start der Strukturreform im Rahmen des „Sozialprojekts 2021+“
  • Budgetäre Besserstellung der Johannes-Kepler-Universität
  • Steuererleichterung für Internetzugang
  • Schaffung einer Pflege-Lehre
  • Anpassung Oö. Bautechnikgesetz
  • Einsatz für Bienenhaltung im Wohngebiet
  • Verschärfung Glücksspielgesetzt und Führerscheinprüfungen
  • Mehrjahresförderung für Breitbandausbau in ländlichen Gebieten
  • Einsatz für „Ehrenamt-Gütesiegel“
  • Förderstipendium für Pflegefachkräfte
  • Verwaltungskooperationen auf Bezirks- und Gemeindeebene
  • Schaffung von Synergien bei oberösterreichischen Krankenfürsorgeanstalten