Kurzarbeitsbetrug ist kein Kavaliersdelikt

Letzte Woche rückte die Finanzpolizei zu einer Razzia bei der Volkshilfe Oberösterreich in Schwertberg aus. Der Vorwurf: Kurzarbeitsbetrug. Gerade bei der SPÖ-nahen Organisation wäre es besonders brisant, wenn sich dieser Verdacht bestätigt. Immerhin erhält die Volkshilfe als einer der größten Sozialdienstleister des Landes mehrere Millionen Euro Förderung im Jahr. Obwohl es wohl Hinweise gab, die diese Vorwürfe erhärtet haben, ist die Sache nicht so klar, wie es vielleicht im ersten Moment scheinen mag.

Lückenlose Aufklärung notwendig

Eines steht fest: Kurzarbeitsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Unternehmen, welche die Krise und den massiven finanziellen Kraftakt der Kurzarbeit unberechtigt nutzen, begehen nicht nur Betrug am Staat, sondern in erster Linie am Steuerzahler. Dass mit solchen Aktionen zudem das Ansehen unserer Wirtschaft in Misskredit gebracht wird, kommt aus meiner Sicht erschwerend hinzu. Bei den aktuellen Kurzarbeitskontrollen der Finanzpolizei wurden laut Berichten im Schnitt bei fast jedem vierten Betrieb Übertretungen festgestellt. Klar ist, dass die bürokratischen Hindernisse bei der Aufklärung berücksichtigt werden müssen. Wer aber tatsächlich in Betrugsabsicht gehandelt hat, muss ausnahmslos zur Verantwortung gezogen werden. Die Behörden müssen etwaigen Verdachtsfällen daher mit den gebotenen Mitteln nachgehen und lückenlos aufklären. Das gilt selbstverständlich auch für die SPÖ-nahe Volkshilfe.