LAbg. Handlos: Nachhaltige Trendwende im Verkehr wird fortgeführt

158,13 Millionen Euro für den Öffentlichen Verkehr 2019, +4,06 Millionen Euro (+2,5 Prozent) zum Vorjahr

„Im Infrastruktur-Bereich wurde unter Landesrat Steinkellner ein Richtungswechsel eingeläutet. Dieses Trendwende wird auch kommendes Jahr fortgeführt“, spricht LAbg. Peter Handlos in der heutigen Debatte um das Landesbudget 2019 von der Stärkung und Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs in Oberösterreich.

Der Ballungsraum Linz ist eines der meist diskutiertesten Bereiche, wenn es um den Verkehr geht. Bis 2030 werden dort täglich bis zu 74.000 zusätzliche Autofahrten prognostiziert, was sich nicht positiv auf die Verkehrssituation auswirken wird.
„Wir nehmen diese Herausforderung ernst und investieren deshalb auch nächstes Jahr kräftig in den Ausbau des öffentlichen Verkehrs“, betont LAbg. Handlos.

„Beim Pendlerkorridor aus dem Nordosten des Mühlviertels nach Linz handelt es sich um den am stärksten befahrenen Buskorridor Oberösterreichs. Es braucht hier deshalb ein schienengebundenes Nahverkehrsmittel. Alleine mit dieser Infrastrukturmaßnahme kann ein Potential von 15.000 Fahrgästen täglich von der Straße auf die Schiene transferiert werden“, sagt LAbg. Handlos und begrüßt das bereits laufende Vorprojekt zur Stadtbahn Gallneukirchen/Pregarten.

Außerdem verweist LAbg. Handlos auf die gesamtheitliche Attraktivierung der Mühlkreisbahn, die „überaus facettenreich“ sei: „Mit vereinten Kräften und Einbindung der lokalen Bevölkerung wird hier an einer schnellen und attraktiven Verbindung vom Mühlviertel hin zum Linzer Hauptbahnhof gearbeitet“, sagt Handlos.

„Weiters wird aktuell auf höchster Ebene von Infrastruktur-Landesrat Steinkellner ein Finanzierungspaket für den Ausbau und die Attraktivierung des Öffentlichen Verkehrs in Oberösterreich verhandelt“, begrüßt LAbg. Handlos den vehementen Einsatz von Landesrat Günther Steinkellner.

LAbg. David Schießl: Schummeln bei Führerscheinprüfung soll in Zukunft sanktioniert werden

FPÖ begrüßt geplante neunmonatige Sperrfrist – Einstimmiger Beschluss des Oö. Landtag bekräftigt Vorhaben der Bundesregierung

„In den vergangenen Jahren sind immer wieder Fälle von organisiertem Betrug beim Ablegen der theoretischen Führerscheinprüfung aufgeflogen. Nach wie vor schrecken viele Prüflinge nicht vor Schummeleien zurück“, begründet der freiheitliche Verkehrssprecher, LAbg. David Schießl im Zuge der heutigen Landtagssitzung die freiheitliche Bundesresolution, die einstimmig beschlossen wurde. „Lenker mit erschlichener Berechtigung sind eine potentielle Gefahr im Straßenverkehr. Diesem organisierten Schummeln bei Ablegen der Führscheinprüfungen muss ein Riegel vorgeschoben werden.“

„In eigens präparierten Kleidungsstücken des Prüflings war eine technische Vorrichtung angebracht, welche die Sicht auf die Prüfungsfragen ermöglicht. Das Bildmaterial wurde an eine Person außerhalb der Fahrschule übertragen. Die richtige Antwort wurde von dieser an den Prüfungskandidaten zurückübermittelt. Für das betrügerische Vorgehen entstanden dem Führerscheinanwärter Kosten in Höhe von ca. 2.000 Euro“, berichtet Schießl über die kriminelle Vorgehensweise eines kürzlich aufgetretenen Falles im Bezirk Braunau.

„Aus dem Verkehrsministerium wird signalisiert, dass Bundesminister Hofer eine neunmonatige Sperrfrist im Falle eines Führerscheinbetrugs für die nächste Führerscheinprüfung plant. Diese Verschärfung war schon lange notwendig. Momentan sind die drohenden Folgen eines Betruges zu gering, um potentielle Schummler davor abzuschrecken“, stellt Schießl klar.

„Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, im oberösterreichischen Landtag eine von der FPÖ Oberösterreich gestartete Initiative, nach Wien zu schicken. Diese wichtige Maßnahme soll zur Sicherheit und zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer beitragen. Betrug ist kein Kavaliersdelikt“, so Schießl abschließend.

Klubobmann Mahr: Pflege-Schwerpunkt im Landtag wird fortgesetzt

FP-Landtagsausblick: Verpflichtender Ethikunterricht, Sanktionen bei Führerscheinprüfungsbetrug, Aktuelle Stunde zur Pflege

 

„Damit der Pflegebedarf in Zukunft gedeckt werden kann, braucht es ein Bündel an Maßnahmen“, nimmt Klubobmann Herwig Mahr Stellung zur geplanten Aktuellen Stunde bezüglich Zukunft der Pflege in Oberösterreich.
„Wir werden uns im Landtag ausführlich mit diesem Thema auseinandersetzen, bevor wir mit der Arbeit im Unterausschuss starten. Dort werden unter Einbindung verschiedener Fachexperten konkrete Details unserer Vorhaben erarbeitet. Dabei darf es keine Denkverbote geben“, betont Klubobmann Mahr. Der erste „Unterausschuss Pflege“ tagt am 17. Oktober. Wesentliche Inhalte sind die Entlastung der pflegenden Angehörigen, der Ausbau der mobilen Betreuung und die Entbürokratisierung in Pflegeheimen.

Verpflichtender Ethik- bei Fernbleiben vom Religionsunterricht

„Schüler, die sich vom Religionsunterricht abmelden, sollen künftig automatisch den Ethikunterricht besuchen müssen“, kündigt Mahr einen freiheitlichen Antrag an. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert wird, die entsprechende Regelung anzupassen. Denn nach aktueller Rechtslage können sich Schüler ab dem 14. Lebensjahr eigenständig vom Religionsunterricht abmelden.
„Jeder Schüler soll wahlweise entweder am Religions- oder Ethikunterricht teilnehmen müssen. Dadurch wird die Wertevermittlung im schulischen Alltag gestärkt. Das bildet einen wichtigen Beitrag für ein geordnetes Zusammenleben“, unterstreicht Mahr und weist darauf hin, dass diese Forderung auch Teil des oberösterreichischen Arbeitsübereinkommens ist.

Strafe für Betrüger bei Führerscheinprüfungen  

„Wer bei Führerscheinprüfungen betrügt, muss härter bestraft werden. Ein solches Vorgehen darf nicht geduldet werden. Denn ein Lenker mit erschlichener Berechtigung ist eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer. Momentan sind die drohenden Folgen eines Betruges zu gering, um vor potentiellen Schummeleien abzuschrecken“, weist Mahr auf einen weiteren freiheitlichen Antrag hin, wonach die Bundesregierung auf diese Problematik hingewiesen wird.

FPÖ-Antrag in kommender Landtagssitzung am 11. Oktober für Änderung der rechtlichen Grundlagen zur Erlangung einer Lenkberechtigung

„Der Betrug bei Führerscheinprüfungen ist kein Kavaliersdelikt! Ein solches Vorgehen muss bestraft werden. Allerdings ist das nach aktueller Rechtslage nicht möglich. Das ist mitunter ein Grund für die vermehrten Schummeleien“, weist Klubobmann Herwig Mahr auf eine Problematik hin und kündigt dazu einen Antrag für die nächste Landtagssitzung kommenden Donnerstag an: „Das muss sich rasch ändern. Denn bleibt ein solcher Betrugsfall unentdeckt, stellt das eine potentielle Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.“

Erst kürzlich wurde ein derartiger Vorfall im Bezirk Braunau aufgedeckt. Dabei erwischte man einen Mann während der Ablegung der theoretischen Führscheinprüfung beim Schummeln. Der Täter wollte sich die erforderlichen Antworten mithilfe einer Spionage-Ausrüstung und einem Komplizen von außen holen. Die Konsequenz war lediglich eine Eintragung ins Führerscheinregister und Meldung an die Wohnsitzbehörde.
„Dieser Manipulationsversuch war nicht der erste. Immer wieder kommt es laut Behörden zu derartigen Schummeltricks. Das muss unterbunden werden“, unterstreicht Mahr. Als Strafe könne man sich beispielsweise eine einjährige Sperrfrist für die nächstmögliche Prüfung vorstellen.

„Für eine hohe Sicherheit auf der Straße ist es notwendig, dass alle Verkehrsteilnehmer ausreichend geschult sind. Fehlt jemandem das Wissen über Verhaltensregeln im Verkehr, gefährdet er dadurch Dritte. Das ist nicht zu verantworten“, warnt Mahr und hofft auf Mitwirken aller Parteien für dieses Vorhaben, das auch von Infrastruktur-Landesrat Steinkellner unterstützt wird.

Freie Fahrt oder Freifahrtschein? 140 ist noch kein Grund zum Rasen

München – Deggendorf. Eine Autobahn, wie ein Strich in der Landschaft. Mehrspurig und der Belag von enorm guter Qualität. Erlaubte Höchstgeschwindigkeit: Beliebig (schnell). Jedenfalls meistens.
Sattledt – Linz: Ebenfalls mehrspurig, ebenfalls von herausragender Qualität, nahezu kurvenfrei. Erlaubte Höchstgeschwindigkeit: Ab August für einen Testzeitraum von einem Jahr Tempo 140 – wenn die Verkehrslage und das Wetter es zulassen. Dass Minister Norbert Hofer das aktuelle, aus den 70er Jahren stammende Tempolimit von 130 km/h neu bewerten möchte, ist aus meiner Sicht die richtige Entscheidung. Denn seither hat sich technisch doch einiges getan. Und das Wesen eines Tests ist es auch, dass man danach eine offene Entscheidung dafür oder dagegen trifft – auf Grundlage der erhobenen Daten. Am Ende werden also keine Vermutungen über die Auswirkungen mehr im Raum stehen, sondern tatsächliche Messwerte.

Als Autofahrer habe ich durchaus Verständnis dafür, wenn bei Regen, Schneefall, in der Nacht oder bei anderen Bedingungen, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit reduziert wird und tue das auch ganz eigenständig – schon allein aus Sicherheitsgründen. Wenn aber der Verkehr es zulässt und die anderen Rahmenbedingungen optimal sind, sehe ich nicht ganz ein, warum zügige 140 km/h auf der Autobahn nicht erlaubt sein sollen. Zumal ja niemand gezwungen wird, 140 zu fahren! Wer sich weiterhin bei 130 wohl fühlt, dem bleibe das unbenommen. Außerdem sind starre Verbote nach Meinung von Verkehrs-Experten ohnehin kontraproduktiv: Viel sinnvoller sind die jetzt immer häufiger eingesetzten flexiblen Signalbrücken, die je nach Lärm-, Verkehrs- oder Abgaslage das Tempo vorgeben. Wenn ich spät abends von Sattledt fast mutterseelenallein auf der Autobahn Richtung Traun unterwegs bin, frage ich mich, wem die 130 nützen. Für mich ist die Entscheidung von Norbert Hofer eine gute. Und eine, bei der es für den politischen Mitbewerber keinen Grund zum Rasen gibt.