LAbg. Graf: Einsatz von Herdenschutzhunden gesetzlich verankern

Oö. Landtag verabschiedet einstimmig Resolution an Bundesregierung

„Herdenschutzhunde werden vom Menschen ganz bewusst seit Jahrtausenden dafür gezüchtet, Nutztierherden vor etwaigen Angreifern zu schützen. Diese Hunde waren über lange Zeit neben Zäunen, Nachtkoppeln und dergleichen die wichtigste Präventionsmaßnahme. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zum Herdenschutz. Sie leben eigenständig im Verbund mit ihren Herden auf landwirtschaftlichen Naturflächen und verteidigen sehr erfolgreich Schafe, Ziegen, Rinder oder Gänse gegen Angreifer“, berichtet der Agrarsprecher der FPÖ OÖ, LAbg. Franz Graf, und weist auf eine einstimmig verabschiedete Resolution an den Bund in der heutigen Landtagssitzung hin.

„Mit diesem Antrag wollen wir den Einsatz und die Haltung von Herdenschutzhunden auch gesetzeskonform ermöglichen. Das betrifft vor allem die Haltung im Freien, die Unterbringung und die Versorgung dieser Hunde“, sagt Graf. „Dabei ist klar zu bedenken: Es liegt in der Natur von angreifenden Tieren, zuerst dort auf Beute zu gehen, wo diese ohne größere Gefahr oder Gegenwehr zu erlegen ist.“

„Man darf in diesem Zusammenhang auch nicht die Gefährlichkeit des Wolfes verharmlosen. Probleme können entstehen, wenn der Wolf lernt, die Nähe des Menschen mit Futter zu verbinden. Das bedeutet, dass in Regionen mit stark wachsenden Wolfspopulationen darüber hinaus noch weitere Regulierungsmaßnahmen notwendig sein werden. Konsequentes Handeln bei Problemen ist dann unerlässlich“, betont Graf.

„Tatsache ist: Die Haltung von Herdenschutzhunden ist ein wesentlicher und notwendiger Zwischenschritt, um unsere Nutztiere in der Weidehaltung wirksam zu schützen“, so Graf abschließend.

LAbg. Gruber: FPÖ-Initiative für mehr Gesundheits-Fokus beim Bundesheer beschlossen

FPÖ: Stetiger Anstieg von übergewichtige Stellungspflichtigen zwingt zum Handeln – Kasernenstandort Ried/Innkreis muss erhalten bleiben

„Mittlerweile ist jeder vierte Stellungspflichtige untauglich. Bei einem Zehntel davon ist Übergewicht der ausschlaggebende Grund. Es ist höchst Zeit, hier einzugreifen“, erklärt LAbg. Michael Gruber den von der FPÖ initiierten Antrag im heutigen Landtag, wodurch die Bundesregierung den Rahmen schaffen soll, beim Bundesheer mehr Fokus auf Sportausbildung und Gesundheit zu legen. „Beim Heer gibt es eine ausreichende Anzahl von staatlich geprüften Sportlehrwarten, welche als Basis für eine gelungene Fitnessausbildung verstärkt genutzt werden können. Das Bundesheer soll ‚fit für’s Leben‘ machen.“

„Während der ersten Basisausbildungswochen wird beim Bundesheer laut derzeitigen Vorschriften ausreichend Sport mit den Grundwehrdienern durchgeführt. Auch nach dieser ersten Phase soll dieses Ausmaß aufrechterhalten bleiben. In den Curricula der Ausbildungen und in den Wochenplanungen für Funktionssoldaten wird somit angeregt, täglich sportliche Aktivitäten einzuplanen und spezifische Trainings – beispielsweise für Übergewichtige – anzubieten. Das Ziel muss sein, dass jeder Grundwehrdiener nach seiner Dienstzeit fitter ist“, führt Gruber weiter aus.

Klares Bekenntnis der FPÖ zum Erhalt der Rieder Zehner-Kaserne

„Seit einigen Wochen gibt es wieder Gerüchte über eine mögliche Kasernen-Schließung in Ried im Innkreis. Die durch den Zick-Zack-Kurs von Verteidigungsministerin Tanner verursachte Unsicherheit ist ein Hohn für die Rieder Grenadiere, die sich seit Jahrzehnten in nationalen und internationalen Einsätzen beweisen und hohes Ansehen genießen. Wir sind gespannt, wie viel das Versprechen der Ministerin gilt, dass keine Kaserne in Oberösterreich dem Sparstift zum Opfer fällt“, so der Wehrsprecher der FPÖ OÖ, selbst Unteroffizier, abschließend. „Für die FPÖ steht die Zehner-Kaserne in Ried im Innkreis samt dem Panzergrenadierbataillon 13 jedenfalls nicht zur Diskussion.“

Klubobmann Mahr: OÖ fordert Neubeurteilung von Asylberechtigungen

FPÖ: Auch Österreich soll Gefährlichkeit von Teilen Syriens neu beurteilen – Vorbild Dänemark und Schweden

„Für syrische Asylansuchende gab es bis vor kurzem in mehreren EU-Ländern eine pauschale Schutzgewährung. Doch die Gefährdungslage hat sich geändert und einige EU-Länder haben das bereits erkannt“, sagt Klubobmann Herwig Mahr in der heutigen Landtagssitzung zum blau-schwarzen Initiativantrag, womit die Bundesregierung zu einer Neubeurteilung von Asylberechtigungen nach Vorbild Dänemarks aufgefordert wird.

„Asyl bedeutet Schutz auf Zeit. Eine zugesprochene temporäre Aufenthaltsberechtigung unter dem Titel ‚Asyl‘ endet mit dem Wegfall der Gefährdungslage im Herkunftsland“, stellt Klubobmann Mahr die Rechtslage klar. „Alles andere wäre ein Widerspruch zum Grundgedanken des Asylrechts.“

In Schweden wurde die pauschale Schutzgewährung für Syrer bereits im September 2019 aufgehoben. Laut einem Bericht der schwedischen Migrationsbehörde ist in einigen Gebieten die allgemeine Gefährdung zurückgegangen, sodass Schutzgesuche wieder individuell geprüft werden sollen. Damaskus sei unter bestimmten Umständen sogar als „interne Fluchtalternative“ zu betrachten.  Damit hat Schweden die Möglichkeit geschaffen, syrische Asylsuchende unter bestimmten Umständen mit dem Argument ablehnen zu können, dass sie den drohenden Gefahren nach Damaskus ausweichen können.

Auch die Asylbehörde Dänemarks geht davon aus, dass Damaskus und auch gewisse andere Regionen in Syrien für bestimmte Gruppen sicher sind. Dänemark ist auch das erste Land in der EU, in dem syrischen Flüchtlingen ihre Aufenthaltserlaubnis wieder entzogen wurde. Die Fälle von rund 1.250 Syrer aus diesen nunmehr wieder sicher eingestuften Regionen wurden im vergangenen Jahr neu bewertet. Mitte Jänner 2021 wurden in Dänemark 94 Syrer in Ausweisungsquartiere gebracht, wo sie bis zu ihrer freiwilligen Ausreise bleiben werden.

„Selbst Deutschland entschied sich Ende 2020 gegen eine Verlängerung des bisherigen Abschiebestopps nach Syrien“, ergänzt Mahr.

„Wenn kein Schutz mehr benötigt wird, kann die Aufenthaltsberechtigung auch wieder zurückgezogen werden. Alles andere wäre Umgehung unserer berechtigte Zuwanderungsregelungen“, betont. Mahr abschließend.

FPÖ-Bahn: Neuregelung der Baumhaftung nötig

Bundesresolution mehrheitlich beschlossen: „vernünftige Maßnahme für unsere heimische Umwelt“

„Hier ist eine gesetzliche Adaptierung notwendig, damit nicht weiter unnötigerweise Bäume gefällt werden. Das wäre ein wertvoller Gewinn für unsere heimische Umwelt“, sagt LAbg. Peter Bahn in der heutigen Sitzung des Oö. Landtages zur mehrheitlich beschlossenen Bundesresolution, wonach die sogenannte Baumhaftung nach den Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) überarbeitet werden soll.

Derzeit haftet ein Baumbesitzer für alle Schäden, die durch Baumbrüche oder herabfallende Äste verursacht werden, wenn er nicht beweisen kann, dass die erforderliche Sorgfalt eingehalten wurde. „Das hat unerwünschte Folgen. Viele Besitzer fällen vorsichtshalber zahlreiche ihrer Bäume, um keiner Schadenersatzklage ausgesetzt zu sein. Denn in den vergangen Jahren haben diese deutlich zugenommen“, berichtet LAbg. Bahn.

„Die derzeitigen Haftungsbestimmungen sind überschießend. Damit unsere Naturvielfalt abgesichert werden kann, ist eine Neuregelung nötig. Gleichzeitig muss klarerweise mehr Bewusstsein geschaffen werden, welche Gefahr auch von Bäumen ausgehen kann“, betont LAbg. Peter Bahn abschließend.

FPÖ OÖ Landtagsvorschau: Von Baurechts-Novelle über Gesundheitsoffensive bis hin zu ÖV-Investitionen in Millionenhöhe

Schutzberechtigung von Flüchtlingen soll neu beurteilt werden

„Erste europäische Länder machen es vor: Asyl ist Schutz auf Zeit. Genau aus diesem Grund muss laufend überprüft werden, ob der Fluchtgrund auch weiterhin besteht. Nur so kann die illegale Migration wirksam unterbunden werden“, nennt Mahr eine weitere geplante Bundesresolution und bezieht sich dabei auf kürzliche Neubeurteilung Dänemarks.

„Dänemark hat Anfang des Jahres Teile Syriens als sicher eingestuft und daher den von dort stammenden Migranten den Schutzstatus abgesprochen. Schweden hat bereits im September 2019 die pauschale Schutzgewährung aufgehoben“, führt Mahr näher aus. „Gleiches erwarten wir uns von der Bundesregierung.“

FPÖ fordert Gesundheitsoffensive beim Österreichischen Bundesheer

„Bei den Ausbildungen beim Bundesheer muss ein verstärkter Fokus auf Sport, Gesundheitsprävention und spezifisches Training gelegt werden. Statistiken zeigen, dass immer mehr Jugendliche von Fettleibigkeit betroffen sind. So sind in Oberösterreich bereits 11,9 Prozent der Stellungspflichtigen übergewichtig. Dieser Entwicklung müssen wir entgegenwirken. Das Bundesheer und insbesondere der Grundwehrdienst bietet hierfür einen guten Ansatzpunkt“, kündigt Klubobmann Herwig Mahr einen Resolutionsantrag an.

„Neben einer höheren Lebensqualität für die Bürger stellen auch die dadurch sinkenden staatlichen Gesundheitskosten einen gesellschaftlichen Mehrwert dar. Außerdem würde das Ansehen des Bundesheers in der Bevölkerung gestärkt werden“, nennt Mahr positive Folgewirkungen.

Modernisierung des oö. Baurechts

„Mit den vorliegenden Änderungen schaffen wir zahlreiche praxisnahe Verbesserungen bei gleichzeitiger Deregulierung“, bezieht sich Mahr auf den bevorstehenden Beschluss der Novellen des Oö. Bautechnikgesetzes und der Oö. Bauordnung in der kommenden Landtagssitzung.

„Kernpunkte sind etwa die Ausweitung bewilligungs- und anzeigefreier Bauverfahren, die Schaffung der rechtlichen Möglichkeit von Bauabweichungen und Sanierungen von Gebäuden im Bauland und bei landwirtschaftlichen Hofstellen sowie die Erleichterung bei der nachträglichen Wärmedämmung von Gebäuden“, hebt Mahr hervor.

FPÖ: Haftung bei Baumschäden entschärfen – Angstschlägerungen verhindern

„Die derzeitige rechtliche Lage ist unbefriedigend. Aufgrund der viel zu scharfen Auslegung der gesetzlichen Haftungsbestimmungen sehen sich immer mehr Baumbesitzer dazu verpflichtet, vorsichtshalber Bäume zu fällen und so auf Nummer sicher zu gehen. Im Sinne unserer Natur soll daher eine adäquate Regelung erarbeitet werden, mit der Angstschlägerungen hintangehalten werden können“, kündigt Mahr einen weiteren Resolutionsantrag an.

Erneute Millioneninvestitionen in den Öffentlichen Verkehr

„Mit den mehrjährigen Investitionen in der Höhe von 4,8 Millionen Euro werten wir den ÖV in Oberösterreich weiter spürbar auf. Damit wird ein Bündel an Maßnahmen ermöglicht, das vor allem unseren ländlichen Regionen zugutekommt“, spricht Mahr abschließend eine geplante Mehrjahresfinanzierung des im Bezirk Braunau liegenden Streckenabschnitts der Salzburger Lokalbahn bis ins Jahr 2025 an.

 

Klubobmann Mahr zu UA Campingrechtsänderung: Durchdachtes Konzept gelungen

FPÖ: Ermächtigung für sektorale Wildkampier-Verbote gegen mobile Lager illegaler Bettlerbanden wird verankert

„Mit dem neuen Campingrecht wurde ein durchdachtes Gesamtpaket geschnürt, das den Anforderungen der Zeit gerecht wird. Bei gleichzeitiger Entbürokratisierung schaffen wir eine moderne und zeitgemäße Regelung für das Campieren in Oberösterreich. Besonders wichtig war uns die Ermächtigung der Gemeinden, insbesondere als Handhabe gegen mobile Lager illegaler Bettlerbanden sektorale Wildcampier-Verbote festzulegen“, fasst Klubobmann Herwig Mahr nach den heutigen Unterausschussberatungen des Oö. Landtages zur Neuregelung des oberösterreichischen Campingrechts zusammen.

Zur Möglichkeit sektoraler Wildcampier-Verbote führt Klubobmann Mahr aus: „Wir haben uns ganz bewusst gegen ein generelles Wildcampier-Verbot entschieden, sondern für eine Verordnungsermächtigung der Gemeinden. Denn nur direkt vor Ort weiß man genau, wo auch wirklich Handlungsbedarf besteht.“

„Im städtischen Bereich kam es in den vergangenen Jahren vermehrt zu Problemen: Da man unter Federführung der FPÖ konsequent gegen kriminelle Bettlerbanden und deren Lager vorgegangen ist, wichen diese auf gewöhnliche PKW als Unterbringungsalternative aus. Damit ging die Verrichtung von Notdurft und größere Müllablagerungen rund um die Fahrzeuge einher. Dagegen konnten Sicherheitsorgane bisher nicht wirksam vorgehen“, erinnert Mahr und betont, dass sich das nun ändern werde.

„Insgesamt handelt es sich um ein ausgeglichenes Konzept, bei dem sowohl die Interessen des Tourismus als auch die der öffentlichen Sicherheit ausreichend berücksichtigt sind“, betont Klubobmann Herwig Mahr abschließend.

Klubobmann Mahr begrüßt landesweiten Bürokratieabbau in Oö. Alten- und Pflegeheimen

FPÖ: Entlastung für Pflegekräfte Gebot der Stunde – „Gold Plating“ bei Dokumentation wird ein Ende gesetzt

„Über die Forderung, bürokratische Aufgaben in Pflegeheimen auf ein Mindestmaß zu beschränken, herrscht seit jeher Einigkeit. Die anstehende Deregulierung sorgt für eine erste dringend notwendige Entlastung der Pflegemitarbeiter“, begrüßt Klubobmann Herwig Mahr die heute von Landesrätin Gerstorfer präsentierte Ausweitung des Pilotprojekts zur Entbürokratisierung auf das ganze Landesgebiet. Insgesamt profitieren rund 7.000 Pflegekräfte von dieser Diensterleichterung.

„Diese Maßnahme wird zwar das Pflegepersonalproblem nicht lösen, soll aber den Alltag in den Alten- und Pflegeheimen insofern erleichtern, dass nun mehr Zeit für den direkten Kontakt mit den Klienten bleibt“, ist Mahr überzeugt. „Für uns ist der effiziente Einsatz der Ressource ‚Zeit‘ wesentlich. Dass dem ‚Gold Plating‘ bei der Dokumentation nun offenbar ein Ende gesetzt wird, ist somit ein Schritt in die richtige Richtung. Die Mitarbeiter verfügen allesamt über eine hochwertige Ausbildung. Diese muss man vorrangig auch zielgerecht nützen.“

„Der Pflegeberuf soll eine Arbeit mit Menschen bleiben. Um die Pflegekräfte zusätzlich zu entlasten und den drohenden Personalmangel abzufedern, fehlen noch weitere Maßnahmen. Dazu gehören beispielsweise die Rekrutierung von genügend Pflegenachwuchs durch attraktive Ausbildungsangebote sowie die Einführung der Pflegelehre, die leider immer wieder verschoben wird“, so Mahr abschließend. „Entlastung und Personalaufstockung mit den jeweiligen Effizienzerfordernissen sind das Gebot der Stunde.“

 

KO Mahr / StR Raml: Bestrafung von Müllsündern wird ermöglicht

FPÖ nach UA Oö. AWG-Novelle: Achtloses Wegwerfen von Müll ist ernstzunehmendes Problem – Verankerung einer Straf- und Kontrollkompetenz

„Wir sagen Müllsündern den Kampf an. Künftig sollen Gemeinden Aufsichtsorgane mit der Ahndung von achtlosem Wegwerfen von Müll („Littering“) betrauen können. Dadurch sollen etwa Ordnungsdienste Müllsündern Strafen aussprechen und dazu deren Identität feststellen können“, geben Klubobmann Herwig Mahr und der Linzer Sicherheitsstadtrat Michael Raml ihr gemeinsames Ziel einer Straf- und Kontrollkompetenz für Gemeindewachkörper im neuen Oö. Abfallwirtschaftsgesetz bekannt, was gestern Abend im entsprechenden Unterausschuss mit allen Fraktionen erörtert wurde.

„Im Unterausschuss haben wir für unseren Vorstoß überfraktionelle Zustimmung gewinnen können“, ist Mahr erfreut und sagt: „Wir gehen deshalb davon aus, dass wir diese Verbesserung zugunsten unserer Umwelt noch vor dem Sommer im Landtag beschließen können.“

„Das achtlose Wegwerfen von Müll und Abfall auf öffentlichen Plätzen und in der Natur ist ein ernstzunehmendes Problem. Bereits kleinste Rückstände können Schäden für unsere Umwelt verursachen. Darüber hinaus entstehen durch die Beseitigung auch hohe Kosten für die öffentliche Hand, für die letztendlich der Steuerzahler geradestehen muss“, macht Klubobmann Mahr den Handlungsbedarf deutlich.

„Die Vermüllung ist gerade im städtischen Bereich ein immer größer werdendes Problem. Umweltverschmutzung ist kein Kavaliersdelikt. Neben den Sanktionsmöglichkeiten für den Ordnungsdienst empfehle ich daher zusätzlich eine gesetzlich verankerte Mitwirkungsmöglichkeit für die Polizei „, zeigt Sicherheitsstadtrat Raml darüber hinaus auf.

Orientiert hat man sich an anderen Ländern:

  • In Wien gibt es seit 2008 das ausdrückliche Verbot von Verunreinigungen im öffentlichen Raum, das durch sogenannte „WasteWatcher“ kontrolliert wird. Sie sind in Ausübung ihres Dienstes befugt, abzumahnen, Organstrafen zu verhängen und notfalls Anzeige bei der zuständigen Behörde zu erstatten.
  • Auch die Schweiz ist Vorreiter in Sachen Littering. Im Kanton Solothurn z.B. wurde ein Bußenkatalog erarbeitet, in dem festgelegt ist, dass jeder mit Geldstrafe zu rechnen hat, der Abfälle im öffentlichen Raum außerhalb von Sammelstellen wegwirft, ablagert oder hinterlässt. Für die Exekution ist die Polizei in Uniform wie auch in zivil verantwortlich.
  • Zudem wird in vielen deutschen Städten Littering bereits bestraft. In Frankfurt wurde zum Beispiel 2002 eine Geldbuße gegen Littering eingeführt. Die Exekution übernehmen die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes.

Klubobmann Mahr zu LRH-Bericht: Erwarten lückenlose Aufklärung der Missstände

FPÖ: Sozialressort bleibt Problemzone Causa B37 nur Spitze des Eisbergs? – laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

„Obwohl die Causa ‚Sozialverein B 37‘ bereits 2019 aufgedeckt wurde, ist bei der Aufarbeitung dieses Skandals noch lange kein Ende in Sicht. Dass LR Gerstorfer die Forderungen des LRH bereits umgesetzt hat, ist eine Selbstverständlichkeit. Darüber hinaus erwarten wir uns eine lückenlose Aufarbeitung der vergangenen Missstände. Längst überfällig sind außerdem funktionierende Kontrollmechanismen“, erklärt Klubobmann Herwig Mahr anlässlich des heute veröffentlichten Berichts zur Folgeprüfung des Landesrechnungshofes (LRH) über die Auszahlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung im Bereich der Wohnungslosenhilfe in Oberösterreich.

„Die umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Linz laufen in dieser Causa immer noch, wie wir heute auf Nachfrage erfahren haben“, gibt Mahr bekannt. Dass die Vorgänge rund um die Gewährung der Wohnungslosenhilfe in den vergangenen Jahren nicht rechtmäßig waren, stellte der LRH bereits letztes Jahr im Zuge einer Initiativprüfung fest. Durch den Linzer Sozialverein B37 wurde mindestens 25 Jahre lang Mindestsicherung ohne behördliche Erledigung ausbezahlt. „Der Sozialverein ‚B37‘ als Träger, der Linzer Magistrat als zuständige Verfahrensbehörde und schließlich die Sozialabteilung des Landes als Kontroll- und Oberbehörde sowie als auszahlende Stelle haben jahrelang ihre Augen vor den notwendigen Verfahren verschlossen. Allesamt sind der SPÖ zuzuordnen“, kritisiert Mahr.

„Das Sozialressort stolpert von einem Skandal in den nächsten. Während LR Gerstorfer 2019 in der Causa ‚B37‘ noch von keinem Schaden sprach, räumte sie im Jahr 2020 dann doch einen möglichen Schaden von 205.973 Euro ein. Kurz danach meldete das Land OÖ als Privatbeteiligter des Strafverfahrens 903.011,64 Euro Schaden bei der Staatsanwaltschaft an. Das ist fast das Fünffache der von LR Gerstorfer berichteten Summe“, erinnert Mahr an die inakzeptable Vorgehensweise der SPÖ-Ressortchefin.

„Wesentlich ist, dass die Mittel des Sozialressorts auch wirklich bei den Betroffenen ankommen und nicht in parteinahen Strukturen versickern“, so Mahr abschließend. „In der Causa ‚B37‘ wurden offenbar die Interessen der eigenen Partei vor jenen der Öffentlichkeit gestellt. Das ist Verrat am Steuerzahler.“

Klubobmann Mahr: Schulterschluss für Blackout-sichere Wasserversorgung

FPÖ begrüßt Einigung im heutigen Sicherheitsausschuss des Oö Landtages für 4-Parteien-Resolution

„Ohne Strom fließt oft kein Wasser. Die Wasserversorgung krisensicher zu machen, ist deshalb ein Kernelement der Blackout-Vorsorge. Neben den laufenden regionalen Maßnahmen ist es aus unserer Sicht längst notwendig, dass auch bundesweit mehr getan wird. Wir begrüßen die fraktionsübergreifende Einigung für eine gemeinsame Resolution an den Bund“, berichtet Klubobmann Herwig Mahr im Anschluss des heutigen Sicherheitsausschusses des Oö. Landtages.

„Wesentlich wird eine ausreichende Budgetierung für die Krisenvorsorge sein, damit etwa genügend Notstromvorrichtungen vorhanden sind“, fordert Mahr und erinnert in diesem Zusammenhang an die von den Freiheitlichen initiierte und im März-Landtag von allen Fraktionen unterstützte Bundesresolution zur Aufnahme der Blackout-Vorsorge in das Kommunalinvestitionsgesetz des Bundes. „Wir erwarten uns vom Bund die rasche Realisierung dieser vernünftigen Forderung.“

Trinkwasserversorgung als Eckpfeiler der Krisen-Vorsorge

Zur heutigen Diskussion waren Vertreter des Zivilschutzverbands, des Gemeinde- und Städtebunds sowie des Landesfeuerwehrverbandes geladen. „Die Experten wiesen erneut auf die Sensibilität und die Bedeutung der Trinkwasserversorgung als erstes zentrales Element der Krisenvorsorge hin. Nachdem alle Fachleute in den kommenden fünf Jahren mit dem sicheren Eintritt eines Blackouts rechnen, darf hier keine Zeit verloren werden“, macht Mahr die Lage deutlich.

„Spätestens am vierten Tag eines Blackouts können sich drei Millionen Österreicher nicht mehr selbst versorgen. Ab dann beginnt ein Kampf um Ressourcen. Darum ist es umso wichtiger, rechtzeitig vorzusorgen“, bezieht sich Klubobmann Mahr auf aktuelle Prognosen. „Ein Negativbeispiel ist die Stadt Hamburg. Im Falle eines Blackouts sollen dort 1,8 Millionen Einwohner nur mit behelfsmäßigen Notbrunnen versorgt werden. Das ist schlicht unmöglich“, führt Mahr aus und fordert: „Wir müssen unser Land zur Vorzeigeregion in Sachen Blackout machen.“