Mindestsicherung in OÖ – Gedanken zum EuGH-Urteil

In Oberösterreich gelten seit 2016 neue Bestimmungen für die Mindestsicherung. Wer noch nie in das in Sozialsystem eingezahlt hat, soll weniger Geld erhalten – das war die Grundannahme hinter der neuen Regelung. So weit, so logisch. Zumindest für mich. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht das anders und ist der Meinung, dass das EU-Recht unserer oberösterreichischen Regelung entgegenstünde. Unsere Regelung ist somit vorerst „gekippt“, wie es im Jargon der Juristen heißt.

Natürlich ist völlig klar, dass das Urteil des EuGH zu akzeptieren ist, auch oder vor allem, wenn man nicht glücklich damit sein kann. Es ist ein bissel so wie im Fußball: Mit Schiedsrichter-Entscheidungen zu leben, die das eigene Team begünstigen ist leicht…  Dennoch frage ich mich, wie es dauerhaft von der Bevölkerung aufgenommen wird, dass Gerichtsurteile aus Luxemburg Entscheidungen aushebeln können, die nationalem Recht durchaus entsprechen.

Nach meinem Verständnis sollten Gesetze in erster Linie mit dem Willen jenes Volkes übereinstimmen, auf dessen Staatsgebiet sie Gültigkeit haben. Natürlich bedeutet das nicht, dass völkerrechtliche Bestimmungen oder internationale Verträge nicht auch mal in nationales Recht hineinwirken. Doch gelegentlich verstärkt sich bei mir der Eindruck, dass es die europäischen Institutionen erschweren, auf nationalstaatlicher oder gar regionaler Ebene Gesetze oder Regelungen zu erlassen, die der über das Wahlergebnis ermittelten Mehrheitsmeinung entsprechen.

Aus meiner Sicht trägt dieser Umstand wesentlich zur immer kleiner werdenden Akzeptanz dieser EU-Institutionen in der europäischen Bevölkerung bei. Wie wir diesen für den Fortbestand der EU gefährlichen Umstand ändern können, sollten wir uns bei Gelegenheit überlegen. Eher heute als morgen.