Klubobmann Mahr: Sicher keine Ausnahme für Asyl-Lehrlinge

FPÖ strikt gegen Aufweichung der geltenden gesetzlichen Regelungen

„Wenn vielfach die Lehre nachweislich erst dann begonnen wurde, nachdem Asyl in erster Instanz verweigert worden ist, zeugt das von der Absicht der Umgehung unserer Rechtslage“, kontert der freiheitliche Klubobmann den immer wieder aufflammenden Diskussionen über jene 330 Asylwerber in Oberösterreich, die trotz negativen Asylbescheids aufgrund einer Lehre nicht abgeschoben werden sollten. „Hier wird um 330 abgelehnte Asylwerber debattiert – was ist mit den rund 30.000 Asylberechtigten, die keiner Arbeit nachgehen? Das ist ja eine Farce!“

„Viele Österreicher haben uns gewählt, weil wir für eine klare und unverrückbare Linie bei Zuwanderung stehen. Und diesen geradlinigen Weg gehen wir verlässlich weiter. Bei uns gibt es keinen Meinungswechsel, weil man sich taktisch kurzfristig einen Vorteil erhofft“, beharrt Klubobmann Mahr weiterhin auf einer strikten Linie im Migrationswesen.

„Es ist interessant – bei schweren Gewalttaten durch Zuwanderer hört man von unserem Integrationslandesrat keine Initiativen. Anschober soll endlich die Scheuklappen abnehmen und sich um die Sorgen der Bürger kümmern, anstatt an Nebenschauplätzen Pyrrhussiege erringen zu wollen“, so Mahr zu Landesrat Anschobers vermeintlichem Lieblingswohlfühlthema ‚Lehre für Asylwerber‘.

„Mit der FPÖ gibt es bei Asylbetrug eine Null-Toleranz. Wer kein Recht hat, in Österreich zu sein, kann sich dieses auch nicht über die Hintertür erzwingen“, schließt Klubobmann Mahr ab.

Klubobmann Mahr: FPÖ-Anfrage zu gemeinnützigen Tätigkeiten von Asylwerbern

FPÖ: ‚Anerkennungsbeitrag‘ ist kein Lohn – aktuelle Zahlen für OÖ sollen Klarheit bringen

„Die Rücknahme der Verordnung durch den ‚Kurz‘-Innenminister Eckart Ratz war ein Fehler“, kommentiert der oberösterreichische FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr das abrupte Aus für die durch Herbert Kickl bereits erlassene Senkung des Anerkennungsbeitrags für Asylwerber auf 1,50 Euro im vergangenen Mai. „Dieses Thema ist für uns noch nicht erledigt. Daher habe ich  eine schriftliche Anfrage eingebracht. Mit aktuellen Zahlen aus Oberösterreich werden wir die Diskussion wieder vorantreiben.“

„Interessant ist zum Beispiel, ob Asylwerber nach einem positiven Aufenthaltsbescheid und damit verbundenem Zugang zur Mindestsicherung auch noch gemeinnützig tätig bleiben“, sagt Mahr.

Die Zuverdienstgrenze für Asylwerber liegt grundsätzlich bei 110 Euro pro Monat. „Hier geht es weder um fixe Jobs, noch müssen Asylwerber davon ihren Lebensunterhalt bestreiten. Dafür gibt es die Grundversorgung, wonach Asylwerber kostenfrei in unserem Land untergebracht und ausreichend versorgt werden“, stellt Mahr noch einmal klar.

Durch die Erbringung einer Remunerantentätigkeit wird in Österreich kein Dienstverhältnis begründet. Somit kann ihr ohne einer Beschäftigungsbewilligung nachgegangen werden. Für Beschäftigte besteht eine Unfallversicherung und eine Abgeltung erfolgt in Form eines ‚Anerkennungsbeitrages‘.

„Mit den 1,50 Euro pro Stunde würde ein Asylwerber 73 Stunden gemeinnützige Arbeit erbringen. Bei 5 Euro sind es dagegen nur 22 Stunden im Monat bzw. im Durchschnitt etwas mehr als eine Stunde am Tag“, hält Mahr fest und fragt sich, ob es hier wirklich um gemeinnützigen Dienst zum Dank an die Aufnahmegesellschaft oder doch nur um Geld geht.

„Knapp die Hälfte aller Österreicher verrichtet gemeinnützige Arbeit. Das ist auch notwendig für unseren funktionierenden Sozialstaat. Finanzielle Entschädigungen gibt es aber nur in den allerseltensten Fällen“, macht Mahr deutlich, dass 46 Prozent der österreichischen Bevölkerung ab 15 Jahren freiwillig einen unentgeltlichen Dienst am Land verrichten. „Warum es also für Asylwerber anders sein soll, ist für mich unerklärlich.“

„Die Anfrage soll mehr Klarheit bringen“, so Klubobmann Mahr abschließend.

Klubobmann Mahr: Asylhintertür durch Lehre nicht mit der FPÖ

Verwunderung über ÖVP-Kehrtwende – restriktive Asyl- und Migrationspolitik nur mit FPÖ

„Es geht hier weder um Schutz für Verfolgte noch um Fachkräftemangel“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr die jüngste Kehrtwende der ÖVP beim Thema Abschiebestopp für rechtskräftig negativ beschiedene Asylwerber in Lehre.

„Unsere Position dazu ist klar und unverändert. Beim Thema Asylwerber-Lehre muss das große Ganze gesehen werden. Eine Aufweichung des Asylrechts würde längerfristig ein Migrationschaos auslösen“, beharrt Mahr darauf, dass für rechtskräftig negativ beschiedene Asylwerber nicht wegen eines Lehrverhältnisses plötzlich doch ein Asylrecht entstehen kann.

Asyl bedeutet Schutz vor Verfolgung im Heimatland auf Zeit“, stellt Mahr für die FPÖ einmal mehr klar. „Einwanderung von qualifizierten Fachkräften ist zum Schutz unseres Arbeitsmarktes zurecht reglementiert.“

„Als nächsten Schritt würde dann diskutiert werden, warum der Abschiebestopp nur für Lehrlinge und nicht auch für fertig Ausgebildete oder Hilfsarbeiter gelten soll“, denkt Mahr ein paar Schritte voraus. „Der Dominoeffekt und die Signalwirkung eines Abschiebestopps wäre jedenfalls verheerend.“

„Genau jene Gruppe der nicht qualifizierbaren Wirtschaftsflüchtlinge würde Österreich mit einer weiteren Aufweichung des Asylrechts erneut anlocken“, so Mahr, der abschließend feststellt: „Wir werden uns dem Druck der Asyllobby nicht beugen. Eine restriktive Asyl- und Migrationspolitik gibt es nur mit der FPÖ.“

„44 Prozent der Flüchtlinge aus 2015 haben einen Job“ – Wirklich?

Aussagen von AMS-Chef Kopf in der ZIB 2 der vergangenen Tage brachten mich zum Staunen. Zahlreiche Medien berichteten nach seinem Interview, die Hälfte aller Flüchtlinge aus 2015 hätte mittlerweile einen Job gefunden. Beim näheren Betrachten kommt man aber leider darauf, dass diese Nachricht alles andere als korrekt ist. Nicht nur wurden die genannten 44 Prozent auf 50 (die Hälfte) aufgerundet, nein, auch die Statistik ist sehr abenteuerlich interpretiert.

Im Jahr 2015 wurden laut Bundesministerium für Inneres (BMI) 89.098 Asyl-Anträge gestellt. Das legt den Schluss nahe, dass 39.203 Personen, das sind 44 Prozent davon, inzwischen einen Job gefunden haben müssten. Das wäre wirklich außergewöhnlich und erfreulich. Doch laut AMS geht es gerade einmal um 4.201 Flüchtlinge.

Wie das? Tatsächlich wurde von Flüchtlingen gesprochen, die berechtigt sind in Österreich zu arbeiten. Ok, so weit so gut. Asyl-Entscheidungen gab es laut BMI im Jahr 2015 insgesamt 51.029. 19.003 davon gingen positiv aus. 44 Prozent davon wären 8.361 Personen. Also auch diese Berechnung bringt uns nicht ans Ziel und geht weit an den AMS-Zahlen (4.201 Personen) vorbei …

Etwas Licht ins Dunkle brachte dann die Präzisierung von AMS-Kopf am Folgetag des Interviews. In Wahrheit ging es um Geflüchtete, die zwischen Jänner und Dezember 2015 einen positiven Aufenthaltsstatus erhielten und zwischen Jänner 2015 und Juni 2016 beim AMS als arbeitslos oder in Schulung gemeldet waren und somit einer eigenen AMS-Kontrollgruppe mit insgesamt 9.526 Flüchtlingen angehören. 44 Prozent davon – eigentlich wären es 44,1 Prozent – sind dann die genannten 4.201 Flüchtlinge.  Diese Zahlen nun auf die Gesamtanzahl hochzurechnen wäre aus meiner Sicht unseriös und unverantwortlich gegenüber den Bürgern.

Dazu kommt noch, dass der Großteil der 2015 entschiedenen Fälle gar nicht aus dem gleichen Jahr stammt. Denn durchschnittlich dauern Asylverfahren acht Monate und circa die Hälfte der Flüchtlinge kam erst im zweiten Halbjahr 2015. Das geht sich also für die Masse der Flüchtlinge der großen Welle 2015 nicht aus. In der Statistik werden also nicht zwingend jene beobachtet, die im Zuge der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 in unser Land gekommen sind. Das heißt, es wurde nicht nur mit den Zahlen sondern auch mit den Personengruppen selbst getrickst.

Der Vollständigkeit halber sei außerdem zu erwähnen, dass es vermutlich auch noch eine geringe Anzahl von Flüchtlingen gibt, die ohne Meldung beim AMS direkt nach ihrem Verfahren einen Job gefunden haben könnten. Diese Randgruppe hat das AMS aber in seiner Statistik nicht berücksichtigt.

Kurzum: Um die Masse der 2015 Geflüchteten geht es in der Statistik gar nicht. Die Behauptung, dass jeder zweite Flüchtling aus dem Jahr 2015 einen Job hat, ist schlichtweg falsch. Dass diese Meldung aber dennoch durch sämtliche Medien ging, stimmt mich nachdenklich. Denn unsere Bürger haben die Wahrheit verdient. Und dazu habe ich hoffentlich mit diesem Beitrag etwas beisteuern können.

AK-Wahlen: Höchste Zeit für Fortschritt und Reformen!

Viel zu lange war die Arbeiterkammer ein, na, sagen wir mal, Wurmfortsatz der SPÖ. Dort haben sich Generationen von Genossen ausgesprochen gemütlich eingerichtet und entweder auf eine weitere Verwendung in der Partei gewartet oder sind dem Ruhestand entgegengedämmert, quasi als Art politisches Ausgedinge. In beiden Fällen wohl alimentiert durch die Zwangsbeiträge der Mitglieder. An der politischen Vorherrschaft der Genossen rütteln zu wollen, glich Majestätsbeleidigung. In ihren Methoden der Machterhaltung waren die Damen und Herren Kammer-Funktionäre nicht immer gerade zimperlich. Da AK und SPÖ einfach gleichgesetzt wurden, bediente man sich ungeniert der Ressourcen der Arbeiterkammer, um die politische Agenda der SPÖ voranzutreiben.

Man hätte gehofft, dass sich das geändert hat – aber Fehlanzeige. Auf einem Plakat der SPÖ, pardon der AK, zur anstehenden Wahl suggeriert Präsident Kalliauer mit seinem Bild und einem roten Wahlkreuz für die AK-Wahl daneben, dass die Kammer und die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter im Grunde dasselbe wären. Sozusagen: „Die Kammer bin ich.“ Das geht einfach nicht, das muss sich ändern. Denn die Kammer hätte an sich viele Aufgaben, um die sie sich kümmern könnte. Beispielsweise die Neuregelung im Bereich der Pflegeberufe, wo ihre Mitarbeit durchaus wichtig ist. Die Rolle als Spielball parteipolitischer Interessen oder eines Oppositionsbollwerks gegen die Bundesregierung ist dabei aber nicht hilfreich.

Eine starke Fraktion der Freiheitlichen Arbeitnehmer kann eine positive Entwicklung der AK nur unterstützen, das war auch der Tenor der Wahlkampfauftaktveranstaltung in Wels. Ich wünsche Gerhard Knoll und seinem Team daher alles erdenklich Gute für die Wahl!

Klubobmann Mahr: Rote Wahlwerbung bei AK-Kampagne offensichtlich

FPÖ: Die FSG soll die Kosten für die nicht ganz so „unpolitischen“ Wahlplakate übernehmen

„Keine Frage: Bei den Plakaten der Arbeiterkammer handelt es sich eindeutig um einen Versuch, die FSG in der öffentlichen Wahrnehmung mit der Arbeiterkammer gleichzusetzen“, stellt der freiheitliche Klubobmann Herwig Mahr fest. „Wenn man die Plakate quer durchs Land mit Kalliauers Bildnis und einem roten Wahlkreuz für die AK-Wahl daneben betrachtet, besteht daran überhaupt kein Zweifel!“

„Die Arbeiterkammer ist trotz historisch roter Einfärbung immer noch parteiunabhängig“, beharrt Mahr und fordert AK-Präsidenten Kalliauer in seiner Funktion zu mehr Neutralität und weniger Parteispielchen auf. „Insbesondere im Wahlkampf müsste er streng zwischen seiner Eigenschaft als Kandidat und als Vertreter der AK unterscheiden. Das wäre er allen Kammermitgliedern schuldig.“

„Dass diese offensichtliche Wahlwerbung für seine Person von allgemeinen AK-Mitgliedsbeiträgen bezahlt wurde, ist nicht hinnehmbar“, so Mahr und fordert abschließend: „Die FSG soll die Kosten mit ihrem Wahlkampfbudget übernehmen!“

LAbg. Kroiß fordert: Fachkräfteausbildung muss sich auch lohnen

FPÖ: Antrag auf neues Maßnahmenpaket zur Fachkräftesicherung beschlossen 

„Fachkräftesicherung ist ein laufender Prozess, der ständig angepasst werden muss. Nur so kann unsere oberösterreichische Erfolgsgeschichte auch fortgeschrieben werden“, sagt der freiheitliche Arbeitnehmersprecher AKR LAbg. Rudolf Kroiß im heutigen Landtag

In Oberösterreich fehlen bereits 30.000 Fachkräfte, Tendenz steigend. Aufträge können nicht angenommen und Investitionen nicht getätigt werden. Dadurch geht Wertschöpfung im Land verloren.
„Die Quote der NEET-Jugendlichen in Oberösterreich liegt bei 10,3 Prozent. Jedes Jahr bringen im Schnitt 800 Lehrlinge ihre Ausbildung nicht zu Ende. Es befinden sich in unserem Bundesland 1.790 unter 25-jährige, zum Arbeitsmarkt zugelassene Asylberechtigte ohne Berufsausbildung. Und die Jobsuche von älteren Arbeitsuchenden ab 50 Jahren wird trotz ihrer wertvollen Erfahrung unnötig erschwert“, fasst Kroiß die Herausforderungen aber gleichzeitig auch die Potentiale für die Fachkräftefrage der Zukunft zusammen.

„Die Devise muss daher lauten: Das noch nicht genutzte Arbeitskräftepotential nutzen, Abwanderungen von Fachkräften verhindern und Zuwanderung von echten Fachkräften fördern“, ist für Kroiß klar

„Mit Jahresbeginn 2019 trat eine notwendige Reform der Rot-Weiß-Rot Karte in Kraft. Nun gilt es abzuwarten, ob diese Reform auch greifen wird“, so Kroiß zum Thema Fachkräftezuwanderung. „Weil gut ausgebildete Fachkräfte auch im Ausland heiß begehrt sind, braucht es aber vor allem auch Maßnahmen zur Attraktivierung seitens der Unternehmen.

„Laut dem letzten Einkommensbericht kamen in den vergangen Jahren insbesondere bei Mangelberufen nur in den seltensten Fällen faire Index-Angleichungen von Gehältern zustande“, stellt Kroiß fest und fordert abschließend: „Fachkräfteausbildungen müssen sich für unsere österreichischen Arbeitnehmer wieder lohnen.“

Klubobmann Mahr: Flexibilisierung der Arbeitszeit ist Win-Win-Situation

Aktuelle Stunde zu Wirtschaft und Arbeit: FPÖ OÖ unterstützt aktuelle Reformen der Bundesregierung

„Mit der Flexibilisierung der Arbeitszeit trifft man den Nerv der Zeit. Oberösterreich ist ein starker Wirtschaftsstandort mit vielen Top-Unternehmen und guten Arbeitsplätzen. Um dieses hohe Niveau auszubauen, ist es aber unerlässlich, den Anforderungen der heutigen Gesellschaft gerecht zu werden“, sagt Klubobmann Herwig Mahr in der heutigen Aktuellen Stunde unter dem Titel „Arbeit – Wirtschaft – Wohlstand: Gemeinsam für den Standort OÖ“ und richtet einen Appell an SPÖ und Grüne: „Kehrt bei euren Aussagen zur Wahrheit zurück und stoppt die Lügenpropaganda!“

„Der Vorteil einer höheren Arbeitszeithöchstgrenze bei freiwilliger Gleitzeit liegt für beide Seiten auf der Hand. Mehr Geld und längere Freizeitblöcke werden möglich. Pendler ersparen sich Wege. Kosten für zusätzliche Anfahrten, Übernachtungen, Fahrzeug- oder Gerätemieten fallen weg“, nennt Mahr nur einige Vorteile der angekündigten Reform. „Aber auch die Freizeit lässt sich attraktiver gestalten. Arbeitnehmer haben mehr geblockte Zeit für Familie und Freunde.“

„Die Freiwilligkeit stand dabei immer außer Frage. Das wird nun sogar unmissverständlich im Gesetz festgeschrieben“, entkräftet Mahr den Hauptkritikpunkt und nennt weitere Details: „Der 8-Stunden-Tag und die 40-Stunden-Woche bleiben die Regel. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden darf wie bisher nicht überschritten werden. Der Durchrechnungszeitraum liegt weiterhin bei 17 Wochen. Im Gesetz wird ein Wahlrecht für Arbeitnehmer verankert, um bei der Entschädigung der elften und zwölften Stunde frei zwischen Zeit oder Geld entscheiden zu können.“

Arbeitszeitflexibilisierung: SPÖ-Märchen haben keinen wahren Kern

Es wird höchste Zeit, die rot-grüne Märchenstunde zur Arbeitszeitflexibilisierung zu beenden und in die Realität zurückzukehren. Daher seien an dieser Stelle ein paar Fakten genannt.

Man kann in der Politik – und nicht nur da – unterschiedliche Standpunkte vertreten. Das ist wichtig, denn wenn alle immer einer Meinung wären, würde man sich nie austauschen, nie vorwärts kommen, keine Diskussionskultur und damit auch keine demokratische Kultur pflegen. Dazu muss man sich aber über Grundannahmen einig sein. Gras = grün, Himmel = blau, Wasser = nass. Wenn einer der Diskussionspartner diese gemeinsame Basis verlässt, wird es aber schwierig. Vor allem die SPÖ hat eine neue Version der Realitätsverweigerung für sich entdeckt, die eine sachliche Diskussion enorm erschwert. Da werden Schauermärchen verbreitet, als ob es die Gebrüder Grimm wären.  Wohliges Gruseln, aber mit der Wahrheit halt nix zu tun.

Denn: Der Acht-Stunden-Tag und die 40 Stunden-Woche als gesetzliche Normalarbeitszeit bleiben gesichert (dafür sorgt schon alleine die EU-Arbeitszeitrichtlinie).

Eine Überstunde ist und bleibt eine Überstunde! Die elfte und zwölfte Stunde sind grundsätzlich mit Zuschlag! (Und damit für den Arbeitgeber teuer – der wird sich zweimal überlegen, seine Belegschaft nur aus Jux länger im Betrieb zu halten.)

Kollektivvertragliche Regelungen bleiben natürlich weiter in Kraft und natürlich sind Betriebsvereinbarungen weiterhin möglich!

Und vielleicht am wichtigsten: Es wird ein Recht auf freie Wahl zwischen Auszahlung oder Freizeit geben. Gesetzlich verankert, wie Vizekanzler Strache unmissverständlich dargelegt hat.

Soweit die Faktenlage. Darüber und ob das gut oder schlecht für Österreich sein soll, kann man geteilter Meinung sein. Ich bin der Meinung, dass die Regelung, in vier Tagen, wenn man will, die Wochenarbeitszeit hinter sich zu bringen, gut ist. Ich bin – als Unternehmer, weiß ich da schon, wovon ich spreche – der Meinung, dass es für die Mitarbeiter gescheiter ist, einen Auftrag in einem Stück fertig bringen zu können, als immer wieder von vorne beginnen zu müssen, weil das Arbeitszeitkontingent ausgeschöpft ist und nicht nach der Auftragslage flexibel handelbar ist.

Klubobmann Mahr: AMS-Inländerdiskriminierung abstellen

FPÖ: Falsche Reaktion der AMS-Spitze auf alarmierenden Revisionsbericht –Förderbedingungen für AMS müssen angepasst werden

„Es braucht klare und scharfe Leitlinien für Integration, Leistungskürzungen für Arbeitsverweigerer und jedenfalls mehr Schutz der AMS-Mitarbeiter vor gefährlichen ‚AMS-Kunden'“, fordert der freiheitliche Klubobmann Mahr und sagt: „In Oberösterreich schätze ich den AMS-Landesgeschäftsführer Gerhard Straßer als sachorientierten Experten sehr und werde demnächst mit ihm das Gespräch suchen.“

42 Prozent aller Arbeitslosen in Österreich sind Ausländer oder haben Migrationshintergrund. In Wien sind es sogar schon 61 Prozent. Auf Grund des Versuchs der nachträglichen Rechtfertigung der illegalen Grenzöffnung im Jahr 2015 ist die am intensivsten geförderte Gruppe jene der asylberechtigten Arbeitslosen, die bereits 6 Prozent aller AMS Kunden ausmacht.

„Die Zeiten der ungeregelten Förderwut in Folge der Fehlentscheidungen im Jahr 2015 sind nun vorbei. Deutsch- und Qualifizierungskurse zeigen kaum Wirkung, solange den Neuankömmlingen nicht vermittelt wird, dass sie eine Bringschuld haben“, bringt Mahr das wahre Problem der Integrationsunwilligkeit auf den Punkt.

„Migranten und insbesondere Asylberechtigte sind nicht gleicher als andere Arbeitslose in Österreich“, stellt der freiheitliche Klubobmann unmissverständlich klar. „Sonderbehandlungen für diese schwervermittelbare Gruppe sind jedoch beim AMS leider Alltag. Diese Samthandschuh-Methoden haben das Problem nur noch verschärft.“

Unverständlich ist daher für Mahr die bisherige Reaktion der AMS-Führungsspitze auf die aufgezeigten Mängel, die aus dem AMS Revisionsbericht hervorgehen. „Anstatt richtigerweise bei der eindeutig identifizierbaren Problemgruppe von muslimischen Zuwanderern aus dem arabischen Raum sowie Tschetschenien und Afghanistan die Daumenschrauben anzuziehen, mussten die gepeinigten AMS-Mitarbeiter an ‚Schulungen zum internationalen Verständnis‘ teilnehmen“, versteht Mahr die Welt nicht mehr.

„Diese realitätsblinde Einstellung kann die ohnehin schon zu stark ausgeprägte Furcht der Mitarbeiter, jederzeit als Rassisten diskreditiert zu werden, nur noch weiter verstärken. Diesen Selbstschutz darf es gar nicht erst benötigen“, so Mahr.

„Die Kürzung von Fördermitteln für Flüchtlinge im Doppelbudget ist der erste Anstoß, dass sich im System etwas ändern wird. Schafft das Bundes-AMS eine Systemreform nicht aus eigener Kraft, wird die Bundesregierung wohl bald mit einer Anpassung der Förderbedingungen eingreifen müssen“, so Klubobmann Mahr abschließend.