Klubobmann Mahr zu LRH-Bericht: Halten vorbehaltlos an Kinderbetreuungsbonus fest

FPÖ: „Wertvolle Leistung für heimische Familien“ – „werden davon keinen Millimeter abrücken“

„Wir halten vorbehaltlos an dieser wichtigen Familienförderung fest. Sie ist ein wertvoller Beitrag, um Eltern die Kinderbetreuung spürbar zu erleichtern“, reagiert Klubobmann Herwig Mahr auf den heute vom Landesrechnungshof (LRH) veröffentlichten Folgebericht zum Oö. Kinderbetreuungsbonus.

„Die Richtlinien wurden anhand der ergangenen Empfehlungen überarbeitet und präzisiert. Diese wurden von der Landesregierung einstimmig beschlossen“, berichtet Mahr über den zwischenzeitlich erfolgten Weiterentwicklungsprozess. „Den Verbesserungsvorschlägen wurde somit klar Rechnung getragen.“

„Fest steht: Wir bekennen uns zu dieser Förderung und werden davon auch keinen Millimeter abrücken. Sie ist eine finanzielle Unterstützung, die auch die familiäre Selbstbestimmtheit stärkt. Die Wahlfreiheit steht bei diesem Bonus klar im Vordergrund“, unterstreicht Mahr.

FPÖ: Förderrichtlinien werden eingehalten – Rechtssicherheit schon jetzt garantiert

„Die Landesregierung hat im April durch eine Adaptierung der allgemeinen Förderrichtlinien des Landes klargestellt, dass die Einbringung eines Förderansuchens auch durch die Verwendung anderer elektronischer Mittel kann und nicht zwingend mittels elektronischer Signatur erfolgen muss“, weist Klubobmann Mahr auf einen Beschluss der Oö. Landesregierung vom 12. April 2021 hin und betont: „Durch diese Klarstellung geht die Argumentation völlig ins Leere.“

„Antragserfordernisse dürfen nicht unnötig verkompliziert werden, sondern müssen im Sinne der Bürgernähe verständlich und unbürokratisch ausgestaltet sein. Aktuell ist das sichergestellt, ebenso wie die Rechtssicherheit“, verdeutlicht Mahr, dass die Legitimation eines Förderwerbers derzeit über die Sozialversicherungsnummer und Bankverbindung sowie durch Abgleich mit dem Zentralen Melderegister erfolgt.

„Zahlreiche Eltern sind derzeit schlichtweg nicht im Besitz einer Bürgerkarte oder Handysignatur. Die elektronische Signatur jetzt durch die Hintertür als Antragsvoraussetzung aufzuzwingen, lehnen wir ab. Damit würde der Zugang zu dieser wichtigen Familienförderung deutlich erschwert werden, was gerade angesichts der Corona-Krise keinesfalls zu befürworten ist“, führt Mahr weiters aus.

„Erhebungen zeigen zudem, dass die derzeitige Online-Antragsstellung immer besser angenommen wird. Innerhalb der vergangenen fünf Jahre konnte die Nutzung von 46 auf 80 Prozent gesteigert werden. Den Fortgang dieser erfreulichen Entwicklung nun zu behindern, wäre wenig sinnvoll“, sagt Klubobmann Herwig Mahr abschließend.

Klubobmann Mahr: LR Kaineder bei Integrationsarbeit im Blindflug

Kontrollausschuss: Debatte über LRH-Bericht „Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ“ – FPÖ übt Kritik an wirkungsloser Integrationspolitik von LR Kaineder

„LR Kaineder befindet sich bei seiner Integrationsarbeit im Blindflug. Auch der Rechnungshof kam zum Ergebnis, dass es keine ausreichenden Kontrollen gibt und es an der Struktur mangelt. Das führt zu hohen Ausgaben bei wenig Wirkung. Wir fordern im Integrationsbereich schon lange mehr Effizienz ein“, fordert Klubobmann Herwig Mahr im heutigen Kontrollausschuss im Zuge der Debatte über den Landesrechnungshof-Bericht „Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ“ eine Trendwende ein.

„Wir befürworten die Empfehlungen des LRH, Maßnahmen zur Wirkungsmessung integrationspolitischer Maßnahmen zu etablieren“, begrüßt es Mahr, dass hierzu bereits erste Schritte angekündigt wurden, und mahnt: „Es ist zu befürchten, dass sich diese Ankündigungen wieder als Luftschloss entpuppen. Schon mehrmals hat LR Kaineder Verbesserung gelobt, bewirkt hat er bisher im Integrationsbereich allerdings wenig. Wir werden diesen Prozess daher mit Argusaugen weiterverfolgen.“

Klubobmann Mahr fordert insbesondere „ein Ende des Gießkannenprinzips bei der Vergabe von Integrationsförderungen“ ein: „Das ist längst überfällig. In Oberösterreich gibt es unzählige Integrationsvereine, die teilweise nicht nur fragwürdigen Tätigkeiten nachgehen, sondern sich sogar über die Grenzen radikaler Inhalte hinausbewegen – alle finanziert durch unser Steuergeld. So etwas darf es in unserem Land nicht geben! Wenn Steuergeld für Integrationsarbeit fließt, muss dies überprüfbar und wirkungsvoll sein. Einfach den Geldhahn aufzudrehen, ist zu wenig und unverantwortlich.“

Klubobmann Mahr zu LRH-Bericht: Finanzmanagement des Landes langfristig weiterentwickeln

FPÖ: „Ziel muss möglichst vollständige, verlässliche und verständliche Darstellung der Landesfinanzen sein“ 

„Das grundsätzlich gute Zeugnis des Landesrechnungshofes für das Finanzmanagement des Landes ist zu begrüßen. Aufzeigte Weiterentwicklungspotentiale müssen rasch angegangen werden. Langfristig müssen die Landesfinanzen auf stabile Beine gestellt werden. Dazu gehört neben der vernünftigen Budgetgestaltung eben auch eine saubere Budgetierung und Rechnungslegung. Ziel muss eine möglichst vollständige, verlässliche und verständliche Darstellung der Landesfinanzen sein“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr in einer ersten Reaktion den heute vom Landesrechnungshof (LRH) veröffentlichten Bericht zur Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz des Landes Oberösterreichs.

Die Eröffnungsbilanz stellt zum jeweiligen Stichtag das Landesvermögen (Aktiva) den Fremdmitteln (Passiva) gegenüber. Der Saldo ergibt das Nettovermögen des Landes. Die Erstellung einer Eröffnungsbilanz wurde erstmals mit dem Voranschlag 2020 aufgrund der neuen Bestimmungen der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) und der damit einhergehende Umstellung des Rechnungswesens erforderlich. Dabei wechselte man von der Kameralistik zu einem integrierten Verbund-Rechnungswesen, einem sogenannten „Drei-Komponenten-System“. „Die Eröffnungsbilanz ist zwar ein nützlicher Indikator, deren generelle Aussagekraft ist aber eingeschränkt. Es ist dabei unerlässlich darauf zu achten, dass letzten Endes nicht der Wald vor lauter Bäumen übersehen wird“, merkt Mahr an.

„Die Finanzlage des Landes ist durch die Corona-Krise angespannt. Vernünftiges Haushalten und eine saubere Finanzverrechnung sind nun umso wichtiger“, unterstreicht Mahr. „Die budgetären Belastungen werden in den kommenden Jahren nicht weniger. Es war daher völlig richtig, dass wir den Nullschuldenkurs eingeschlagen haben. So haben wir die Finanzen des Landes bestmöglich auf schwierige Zeiten vorbereitet.“

FPÖ-Mahr/OÖVP-Dörfel zu LRH-Bericht „Nationalpark Kalkalpen“: Ziel ist organisatorische und finanzielle Konsolidierung der Strukturen

OÖVP und FPÖ begrüßen LRH-Prüfung: Sehr gutes Zeugnis für Land OÖ in seiner aufsichtsrechtlichen Tätigkeit 

„Die Bewahrung unseres Naturerbes ist eine wichtige Aufgabe. Die Nationalpark Kalkalpen Region leistet hierfür wertvolle Arbeit. Sie bietet zahlreichen Tieren und Pflanzen einen geschützten Lebensraum. Umso notwendiger ist es daher auch, dass die dafür geschaffenen Organisationen bestmöglich aufgestellt sind. Angesichts dessen ist die aktuelle Prüfung des Landesrechnungshofes zu begrüßen. Das Ziel muss jedenfalls eine langfristige organisatorische und finanzielle Konsolidierung der Nationalpark-Gesellschaft sein“, kommentieren FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr und OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel den heute veröffentlichten Prüfbericht des Landesrechnungshofes (LRH) über den Nationalpark Kalkalpen.

„Erfreulich ist, dass der LRH dem Land Oberösterreich für seine aufsichtsrechtliche Tätigkeit ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt hat. Die LRH-Empfehlungen im Bereich Naturschutz befinden sich bereits in Umsetzung oder wurden bereits umgesetzt“, betonen die beiden Klubobmänner von OÖVP und FPÖ.

„Damit die angespannte Finanzsituation verbessert werden kann, ist eine höhere Mitfinanzierung des Bundes notwendig“, weisen Mahr und Dörfel auf die 50/50-Vereinbarung zwischen Bund und Land hin, die mittlerweile von Oberösterreich übererfüllt wird. „Wir erhoffen uns, dass seitens des Bundes mehr finanzielle Mittel für die Region Nationalpark Kalkalpen zur Verfügung gestellt werden. Wir werden uns jedenfalls weiter beim Bund dafür einsetzen.“

„Einer allfälligen Erweiterung des Parks vor einer Konsolidierung stehen wir kritisch gegenüber. Bevor neue Gebiete erschlossen werden, muss im organisatorischen und finanziellen Bereich noch an einigen Schrauben gedreht werden. Alles andere wäre unvernünftig und verantwortungslos gegenüber dem Steuerzahler“, stellen Dörfel und Mahr abschließend fest.

Der Nationalpark Kalkalpen wurde von Bund und Land Oberösterreich im Jahr 1997 gegründet und ist inzwischen Europaschutzgebiet und UNESCO Weltnaturerbe. Er umfasst 20.850 Hektar und besteht größtenteils aus Waldflächen. Für den Betrieb wurde die Nationalpark Oö. Kalkalpen GmbH gegründet. 

Klubobmann Mahr: Haben Landesfinanzen krisensicher gemacht

FPÖ zu Rechnungsabschluss 19: Nullschuldenpolitik war völlig richtig Entscheidung – in den letzten Jahren jeden Euro zweimal umgedreht

„Genau jetzt zeigt sich, wie wichtig es war, in guten Zeiten für sparsamen Mitteleinsatz zu sorgen und nicht das Geld mit beiden Händen aus den Fenstern zu werfen. Denn nur so konnten wir Reserven für Krisenzeiten wie die aktuelle bilden“, sagt Klubobmann Herwig Mahr in der heutigen Sitzung des Oö. Landtages zum Beschluss des Rechnungsabschlusses des Landes Oberösterreich vom Jahr 2019 und der Prüfung durch den Landesrechnungshof.

„Die aktuelle Krise ist eine Herausforderung für unser Land und somit auch für unsere Landesfinanzen. Umso wichtiger war es, dass wir in den letzten Jahren jeden Euro zweimal umgedreht haben“, war für Mahr die Einführung der Nullschuldenpolitik die völlig richtige Entscheidung. „Denn es ist sonnenklar, dass jedes wirtschaftliche Hoch einmal zu Ende geht. Und das aktuelle kam abrupter als erwartet.“

„Unverständlich ist für mich nach wie vor, dass SPÖ und Grüne unseren vernünftigen Budgetpfad nicht unterstützten. Nun sieht man schwarz auf weiß, dass es der richtige Weg war, das Steuergeld sinnvoll zu investieren und wirtschaftlich umsichtig zu handeln“, hofft Mahr auf späte Einsicht und hebt hervor, dass dies auch die Prüfung des Landesrechnungshofes bestätige.

„Klar ist, dass die Landesfinanzen weiterhin mit Hausverstand und Weitblick eingesetzt werden müssen. Keinesfalls dürfen wir unter dem Corona-Deckmantel in eine Schuldenspirale geraten“, betont Mahr abschließend.

FPÖ-Mahr: LRH bestätigt vernünftigen Finanzkurs von Schwarz-Blau

FPÖ: Bestmöglich für wirtschaftlich schwierige Zeiten vorbereitet

„Es freut uns, dass der Landesrechnungshof unseren vernünftigen Finanzkurs in dieser Deutlichkeit erneut bestätigt hat. Die Umsetzung einer Nullschuldenpolitik war die völlig richtige Entscheidung. Damit haben wir uns bestmöglich auf wirtschaftlich schwierige Zeiten wie die aktuelle vorbereitet“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr den heute vom Oö. Landesrechnungshof präsentierten Bericht über den Rechnungsabschluss des Landes des Jahres 2019.

„Nun sind wir inmitten einer wirtschaftlichen Krise, was die Fortsetzung unseres Finanzweges unmöglich macht. Wir können durch unseren stabilen Haushalt zwar mehr schultern als anderswo, allerdings müssen wir unseren Haushalt genau im Auge behalten“, mahnt Mahr ein, Ausgaben weiterhin mit Hausverstand zu tätigen und dabei an die künftigen Generationen zu denken. Denn irgendwer müsse das am Ende auch zahlen, so Mahr. Auch der Landesrechnungshof äußerte sich kritisch im Hinblick auf die finanzielle Krisenbewältigung. Man müsse stets auf die Grenzen der Finanzierbarkeit achten. „Man darf jetzt keinesfalls der Versuchung verfallen, unseren Haushalt unter dem Corona-Deckmantel tief in die Schuldenspirale zu treiben.“

Klubobmann Mahr: LRH bestätigt Rechtmäßigkeit der Landesförderung für KTM-Motohall

FPÖ: Haben in Überzeugung der Korrektheit zugestimmt

„Der Bericht zeigt klar, dass die Förderung völlig korrekt war. In weiterer Folge muss es eine stetige Weiterentwicklung der Einrichtung geben, damit der kulturelle Nutzen bestmöglich erfüllt werden kann“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr den heute veröffentlichten Bericht des Landesrechnungshofes (LRH) zur Förderung der KTM-Motohall und fügt kritisch an: „Hier wurde lediglich eine entbehrliche Neiddebatte losgetreten, die unter pharisäerhafter Beteiligung mancher Parteien dem Ansehen unseres Landes schadet.“

„Wir bekennen uns zu diesem Beschluss. Wir haben der Förderung in Überzeugung der Korrektheit zugestimmt“, weist Mahr auf die Einstimmigkeit des Beschlusses hin und kritisiert die Doppelmoral politischer Mitbewerber: „Dass SPÖ und Grüne in den Gremien ebenso mitstimmten, im gleichen Atemzug öffentlich scharfe Kritik üben, ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Die behauptete Unkenntnis über den Inhalt setzt noch eins drauf. Als politischer Verantwortungsträger muss man schon wissen, was man beschließt.“

„Auffallend ist die vergleichsweise hohe Fördersumme der SPÖ-Stadtgemeinde Mattighofen“, ist Mahr verwundert. Während Mattighofen von 2012 bis 2019 (ohne die KTM-Förderung eingerechnet) durchschnittlich rund 187.000 Euro Förderungen im Jahr mit einer relativen Kostenbeteiligung von einem bis fünf Prozent gewährte, waren es bei der KTM-Förderung mit rund 50 Prozent der Teilprojektkosten 2,24 Millionen Euro. Dazu Mahr: „Insbesondere in Gemeinden muss bei der Gewährung von Förderungen auf Gleichbehandlung und Ausgewogenheit geachtet werden.“

Als „unglücklich“ bezeichnet Klubobmann Mahr die Verbindung von KTM und Bundes-ÖVP: „Zugegebenermaßen ist dadurch ein Bild entstanden, das man so mit der Förderzusage nicht schaffen wollte. Dabei handelt es sich aber um einen alleinigen Entschluss des Unternehmers, den man bei bestehender Förderwürdigkeit im Sinne einer objektiven Entscheidung außer Acht zu lassen hat. Andernfalls würde sich die Katze in den Schwanz beißen. In der Landesregierung haben parteipolitische Interessen – so wie bei diesem Beschluss – keinen Platz.“

„Völlig unerheblich“ sind für Mahr weiters „irgendwelche Privatgutachten von linken Kulturvereinen“: „Maßgeblich ist für uns das Urteil des Landesrechnungshofes als unabhängiges und weisungsfreies Kontrollorgan unseres Landes.“

Klubobmann Mahr: LRH bestätigt jahrelanges Versagen bei Gewährung der Mindestsicherung

Ergebnis der LRH-Sonderprüfung: Auszahlung nur mit behördlicher Leistungsfestsetzung erlaubt – Versagen in allen Instanzen – Prüfung Staatsanwaltschaft ausstehend

„Das Ergebnis der Prüfung ist wenig überraschend und dennoch skandalös. Der Rechnungshof zeigt in seinem Bericht schonungslos auf, dass die Vorgänge rund um die Gewährung der Wohnungslosenhilfe in den vergangenen Jahren nicht rechtmäßig waren. Es wurde ohne behördliche Erledigung Mindestsicherung ausbezahlt. Das bringt einmal mehr die ineffizienten Strukturen des Sozialbereichs zum Vorschein“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr in einer ersten Reaktion den heute veröffentlichten Bericht des Landesrechnungshofes über eine Sonderprüfung zur Auszahlung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung an wohnungslose Personen.

In Auftrag gegeben wurde die Prüfung im Juni 2019 von der zuständigen Soziallandesrätin. Klubobmann Mahr bezeichnete die schleierhafte Bekanntgabe von Landesrätin Gerstorfer als „höchst verdächtig“, da sie bloß von einer „Klarstellung, wie weit eine unmittelbare Soforthilfe über den Träger geleistet werden kann und ab wann eine bescheidmäßige Leistungsfestsetzung zu erfolgen hat“ sprach. Mahr stellte fest, dass die zuständige Behörde jedenfalls prüfen müsse, ob die Leistung auch tatsächlich rechtmäßig war. Der Verdacht erhärtete sich schließlich. Innerhalb kürzester Zeit wurde so auch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Die Ergebnisse sind noch ausstehend.

„Nun gibt uns auch der Landesrechnungshof Recht: Für jede Form der Mindestsicherung müssen behördliche Verfahren für die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen stattfinden“, hebt Mahr ein Ergebnis der Prüfung hervor.

Bei Klienten des Linzer Sozialvereins B37 wurde das über 25 Jahre nicht gemacht, gab der Verein bereits selbst öffentlich bekannt. Zuständig für die bescheidmäßige Erledigung wäre der Linzer Magistrat im übertragenen Wirkungsbereich. Spätestens der Abteilung Soziales hätte das Fehlen der Bescheide bei ordnungsgemäßer Prüfung auffallen müssen. Und das deutlich früher, als es nun der Fall ist, wie der Landesrechnungshof in seinem aktuellen Bericht klar zum Ausdruck bringt.

„Hier wurde jahrelang wider besseren Wissens weggesehen und geschwiegen. Der Sozialverein als Träger, der Linzer Magistrat als zuständige Verfahrensbehörde und schließlich die Sozialabteilung des Landes als Kontroll- und Oberbehörde sowie als auszahlende Stelle haben jahrelang ihre Augen vor den notwendigen Verfahren verschlossen“, ortet Mahr ein Versagen in allen Instanzen und nennt eine bedenkliche Gemeinsamkeit der Akteure: „In allen betroffenen Bereichen ist die SPÖ in der Verantwortung. Hier wurden offenbar die Interessen der eigenen Partei vor jenen der Öffentlichkeit gestellt. Das ist Verrat am Steuerzahler.“

„Offen ist, inwieweit diese jahrelange Praxis strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht“, weist Mahr auf die laufende Prüfung der Staatsanwaltschaft hin. „Ich erwarte mir, dass für diese inakzeptablen Vorgänge die politische Verantwortung übernommen wird.“

„Auf welche Höhe sich der Schaden für den Steuerzahler beläuft, ist ebenso unklar“, sagt Mahr. Eine stichprobenartige Überprüfung der Abteilung ergab, dass in den Jahren 2017 und 2018 zumindest 59.000 Euro zu viel ausbezahlt wurden. „Ich wage mir gar nicht auszumalen, welcher Schaden insgesamt in diesem Teilbereich durch diese Verantwortungslosigkeit entstanden ist.“

„Klar ist: Die Wohnungslosenhilfe ist natürlich eine unerlässliche Maßnahme für hilfsbedürftige Menschen in unserem Land. Das soll auch weiterhin so bleiben“, stellt Mahr fest und nennt den Kern des Problems: „Staatliche Unterstützungsgelder müssen immer innerhalb der rechtlichen Schranken gewährt werden. Nur das ist eben im konkreten Fall über Jahre hinweg einfach nicht geschehen. Und das im höchstdotierten Bereich unseres Landes mit rund 617 Millionen Euro Jahresbudget. Das ist ein Armutszeugnis für die handelnden Stellen. Das kann so nicht sein. Gerade hier ist besondere Genauigkeit unabdingbar.“

 

FPÖ begrüßt Umstellung der Auszahlung grundsätzlich

Laut Stellungnahme der Sozialabteilung im Bericht erfolgt die Auszahlung nunmehr ausschließlich durch die Bezirksverwaltungsbehörden selbst. Klubobmann Mahr begrüßt diese Entscheidung, denn laut LRH sei Oberösterreich ohnehin das einzige Bundesland, in dem diese Auszahlungen der monatlichen Leistungen nicht ausschließlich durch die zuständige Behörde erfolgen. Er, Mahr, sieht sich in seinem politischen Handeln bestätigt: „Es ist der völlig richtige Schritt, dass die Behörde nun selbst die Auszahlungen tätigt.“

„Ich erwarte mir von Landesrätin Gerstorfer, dass sie diesen Bericht ernst nimmt und das in Ordnung bringt“, fordert Mahr. „Es ist generell längst notwendig, die teuren Verflechtungen im Sozialbereich zu entwirren und damit die Verwaltungskosten zu minimieren. Wie wichtig das ist, zeigt uns die aktuelle Corona-Krise.“

„Die fehlende Kontrolle im Sozialbereich zieht sich wie ein roter Faden durch den Bericht“, kritisiert Mahr und fordert: „Hier muss endlich auf einen effizienteren Umgang mit Steuergeld geachtet werden.“

LAbg. Pröller: Ärger über SJ-Seecamp im Landtag

FPÖ kritisiert SPÖ-Vorfeldorganisation und fordert Strafen nach Parteiengesetz

„Im Rechtsstreit des Landes mit der SJ über einen angemessenen Pachtzins hat sich immer noch nichts getan“, kritisiert der freiheitliche Tourismussprecher, LAbg. Günter Pröller, in einer hitzigen Landtagsdebatte über eine nicht umgesetzte Empfehlung eines Landesrechnungshof-Folgeberichts. „Die SPÖ muss ihre Vorfeldorganisation zur Vernunft bringen.“

„Die Sozialistische Jugend hat ein 37.373 Quadratmeter großes Seegrundstück des Landes am Attersee zu einem Preis von 10 Euro jährlich bzw. pro Monat 83 Cent gepachtet. Pro Quadratmeter entspricht das 0,027 Cent jährlich“, rechnet LAbg. Pröller vor und sagt: „Diese lächerlich geringe Entschädigung wird zurecht vom Landesrechnungshof kritisiert. Obwohl der Pachtzins unbestreitbar in keinem Fall der Nutzung entspricht, bleibt die SPÖ-Jugendorganisation uneinsichtig. Sie beharrt auf ihrem Vertrag aus den 60er-Jahren.“

„Unabhängig von einer Einigung mit der SPÖ-Jugend muss es auch jedenfalls Konsequenzen nach dem Parteiengesetz geben. Denn auch laut Rechnungshof ist dieser geringe Pachtzins als eine illegale Parteienspende zu werten“, sagt LAbg. Pröller.

Klubobmann Mahr zur LRH-Bericht „Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe“: Es ist noch viel Luft nach oben

FPÖ kritisiert lasches Kontrollsystem und fordert Verbesserungen

„Es ist noch viel Luft nach oben. Der LRH zeigt wesentliche Verbesserungspotentiale auf, die nun rasch umgesetzt werden müssen. Insbesondere im Bereich der Kontrolle und Prüfung gibt es in der Sozialabteilung des Landes deutlichen Aufholbedarf“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr in einer ersten Reaktion den heute veröffentlichten Bericht des Landesrechnungshofes (LRH) zu den Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe. Geprüft wurde der Zeitraum 2015 bis 2018.

„Insgesamt beliefen sich die Ausgaben im geprüften Zeitraum auf 290,5 Millionen Euro. Das ursprüngliche Budget wurde um 15,5 Millionen Euro unterschritten. Grundsätzlich ist das zwar ein positives Ergebnis. Jedoch ist es angesichts der gebetsmühlenartig wiederkehrenden Forderung nach mehr Geld im Sozialbereich schon kurios“, zeigt Mahr auf.

„Das ist doch bezeichnend. Weder der Landesrechnungshof noch die Sozialabteilung selbst kann aus den Rechnungsabschlüssen der Wohnungsloseneinrichtungen wesentliche Schlüsse ziehen“, ärgert sich Mahr über die blauäugige Finanzpolitik des SPÖ-Ressorts. Die Träger der Wohnungslosenhilfe – zu denen unter anderem der heftig kritisierte Linzer Sozialverein B37 gehört – sind durch eine Leistungsvereinbarung mit dem Land unter anderem ermächtigt, Überschüsse ihrer Leistungsabrechnungen einzubehalten. Dieser Überschuss sei einer „Rücklage bzw. Zweckverbindlichkeit“ zuzuführen. Insgesamt beliefen sich die Überschüsse der Wohnungsloseneinrichtungen auf rund 1,1 Millionen Euro. Die Träger können also nicht verbrauchte Budgetmittel des Sozialressorts einbehalten.

Trotz Einsicht in die Jahresabschlüsse der Träger der Wohnungslosenhilfe konnten die Rücklagenstände vom LRH nicht nachvollzogen werden. Aus Sicht der Sozialabteilung sei dies keine Anforderung ihrerseits an die Träger. „Das macht erneut deutlich, wie unverantwortlich hier von politischer Seite mit Steuergeld umgegangen wird“, kritisiert Mahr und fordert: „Einen Rücklagen-Maximalbetrag gibt es auch nicht. Angesichts der im Raum stehenden Vorwürfe rund um den Linzer Sozialverein B37 sollte die geplante Leistungsvereinbarung für 2020 jedenfalls strengere Regelungen beinhalten. Insbesondere bei Sozialleistungen braucht es eine hohe Sensibilität im Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Steuergeld. Gerade die Empfehlung des LRH, wonach Überschüsse im Verfügungsbereich des Landes bleiben sollen, muss rasch umgesetzt werden.“

„Wir werden hier jedenfalls nachhaken. Von den insgesamt acht Trägern der Wohnungslosenhilfe verzeichnen drei Abgänge, andere wiederum Überschüsse. Diese Tatsache kann so nicht einfach im Raum stehen gelassen werden“, kündigt Mahr Anfragen im Landtag an. „Ebenso hinterfragenswert ist die Vereinbarung, dass Abfertigungszahlungen aus den vorhandenen Rücklagen mitzufinanzieren sind. Die Leistungen des Landes müssen bei Betroffenen ankommen und dürfen nicht in der Verwaltung und Personalkosten versickern.“

„Ausreichende Kontrolle ist wichtig, damit in einem weiteren Schritt das System laufend verbessert werden kann. Der Bericht zeigt viele Ansätze auf, denen nachgegangen werden muss, damit der Sozialbereich zukunftsfit gemacht wird“, unterstützt Mahr unter andrem die Einführung regelmäßiger Vor-Ort-Kontrollen bei Trägern zur Einhaltung der vereinbarten Leistungsqualität. „Derzeit wird das Thema sehr vernachlässigt. Für eine gute Sozialpolitik genügt es aber heutzutage nicht mehr, einfach nur gutgläubig das Geld zu verteilen.“