Klubobmann Mahr: Gerstorfer verharmlost belastende Fakten

Missstand bei Wohnungslosenhilfe: Anzeige bei Staatsanwaltschaft – finanzieller Schaden kann nicht ausgeschlossen werden

„Nun kommt schön langsam die ganze Wahrheit ans Licht. Noch vor wenigen Tagen wurde von Landesrätin Gerstorfer öffentlichkeitswirksam versichert, dass dem Land kein finanzieller Schaden entstanden sei. Es sollte offenbar der Anschein erweckt werden, als ginge es bloß um eine formale Abklärung der Vollzugspraxis. Wie sich nun aber herausstellt, steckt viel mehr dahinter. Mittlerweile droht sogar ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft. Auch Schäden für den Steuerzahler können nicht mehr ausgeschlossen werden“, wirft Klubobmann Herwig Mahr Gerstorfer eine „üble Vertuschungsaktion“ vor.

„Entweder sie hat die rechtliche Relevanz der Situation nicht erkannt oder sie hat versucht, die Sache unter den Teppich zu kehren. Beides wäre höchst bedenklich und verantwortungslos gegenüber dem Steuerzahler“, kritisiert Mahr.

„Es gehört jedenfalls auch geklärt, ob es nur zu Versäumnissen des B37 gekommen ist oder ob sich auch die Stadt Linz etwas zuschulden kommen ließ. Denn die ist zuständig für das behördliche Verfahren“, betont Mahr.

Lückenlose Überprüfung der Mindestsicherung auch in OÖ notwendig

„Ist das nur die Spitze des Eisbergs? Es ist höchst an der Zeit, die Mindestsicherung auch in Oberösterreich lückenlos zu durchleuchten. Anstatt den Rechnungshof mit einem Gutachten für einen kleinen Teilbereich zu beauftragen, sollte er besser gleich den gesamten Apparat überprüfen. Denn Sozialleistungen müssen schließlich bei jenen ankommen, die sie tatsächlich benötigen und denen sie auch rechtmäßig zustehen“, fordert Mahr eine Überprüfung des Vollzugs und der Kontrolle der Mindestsicherung des Landes Oberösterreichs ab dem Jahr 2011 ähnlich der Prüfung des Landesrechnungshofes (LRH) in der Steiermark. Dort deckte der steirische LRH Anfang des Monats gravierende Mängel im Vollzug der Mindestsicherung mit erheblichem finanziellem Schaden auf. Unter anderem wurden auch dort Leistungen ohne Rechtsgrund zuerkannt.

Zum Weltblutspendetag: Zeit, Leben zu spenden!

Heute möchte ich mich einem Thema widmen, dass zumindest vordergründig nichts mit Politik zu tun hat: dem Blutspenden.

Alle 90 Sekunden wird in Österreich eine Blutkonserve benötigt. Bei uns in Oberösterreich haben die Vorräte zwischenzeitlich ein recht kritisches Niveau erreicht. Die vielen Notfälle in den vergangenen Tagen gehen an die Substanz.

Auch in Deutschland gehen lediglich drei Prozent der Bevölkerung, die in Frage kämen, regelmäßig Blutspenden. Und ganz generell droht beinahe überall ein echter Blutspender-Mangel. Und je älter die Gesellschaft wird, desto schlimmer wird er, warnt die Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie. Denn vor allem junge Menschen sind gut geeignet, da mit zunehmendem Alter die Wahrscheinlichkeit von chronischen Krankheiten – wie zum Beispiel Diabetes – steigt. Das macht Blutspenden natürlich unmöglich.

Blutspenden ist quasi Lebensrettung auf Vorrat

Aus meiner Sicht könnte das regelmäßige Blutspenden zur Routine werden, genauso wie der laufende Kontroll-Besuch beim Zahnarzt. Denn wer zum Beispiel einmal Zeuge eines schweren Verkehrsunfalls wurde (und wer wurde das nicht?), der kann sich vorstellen, wie wichtig Blutkonserven sind. Aber auch in anderen Bereichen, die eine Operation erforderlich machen, geht in der modernen Medizin ohne Blutspender kaum etwas.

Ein Akt der Solidarität

In letzter Zeit habe ich das Gefühl, dass besonders viel von Solidarität und gesellschaftlichem Zusammenhalt die Rede war. Ich glaube, dass es wohl kaum etwas gibt, das die Sorge um Mitmenschen mehr ausdrücken kann als Blut zu spenden. Schließlich: Es kann tatsächlich jeder in die Situation gelangen, auf eine Blutkonserve angewiesen zu sein. Und es würde sicher kein gutes Licht auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Landes werfen, wenn hier ein Mangel bestünde.

Deshalb ersuche ich Sie an dieser Stelle: Gehen Sie Blutspenden. Und motivieren Sie doch bitte in ihrem privaten oder beruflichen Umfeld auch andere, es Ihnen gleich zu tun. Um unser aller Willen.

Klubobmann Mahr: Auch Direktauszahlungen sind schließlich Steuergeld, Frau Gerstorfer!

FPÖ kündigt Anfragen im Landtag an: Derart fadenscheinige Ausreden sind zu wenig

„Auch Direktauszahlungen im Rahmen der Mindestsicherung sind schließlich Steuergeld. Es sagt einem schon der gesunde Menschenverstand, dass es hier gewisse Kontrollmechanismen und klare Regeln für den Vollzug geben muss, um den Missbrauch hintanzuhalten“, spricht Klubobmann Herwig Mahr erneut die gestrige Bekanntgabe von Sozial-Landesrätin Gerstorfer an, wonach sie die Vollzugspraxis der Wohnungslosenhilfe durch den Landesrechnungshof prüfen lassen will. Die Wohnungslosenhilfe ist eine Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung.

„Klar ist natürlich, wer Hilfe braucht, soll sie rasch und unbürokratisch bekommen können. Im Hintergrund muss die zuständige Behörde aber dennoch prüfen, ob die Leistung auch tatsächlich rechtmäßig war“, fordert Mahr Sensibilität im Umgang mit Steuergeld.

Laut Gerstorfer sei dem Land kein finanzieller Schaden entstanden. „Wie will das denn nachgewiesen werden, wenn es womöglich keine ausreichende Kontrolle gab? Das ist alles höchst dubios. Umfassende und rasche Aufklärung ist dringend notwendig“, kündigt Mahr Anfragen der FPÖ im Landtag an. Diese werden bereits vorbereitet.

„Es ist höchst suspekt, dass ein Mitglied der Landesregierung den Landesrechnungshof als verfassungsmäßiges Hilfsorgan des Landtages einschaltet. Das gleicht einer Selbstanzeige. Offenbar hat man selbst Zweifel an der Rechtskonformität der bisherigen Vollzugspraxis. Dann ist es aber höchst an der Zeit, das System ein für alle Mal umzustellen“, fordert Mahr mit Nachdruck.

Klubobmann Mahr: Höchst schleierhafte Bekanntgabe von Gerstorfer riecht nach Ärger

FPÖ kritisiert verdächtige Vorgehensweise von Sozial-Landesrätin Gerstorfer und fordert lückenlose Aufklärung

Als „höchst verdächtig“ bezeichnet Klubobmann Herwig Mahr die heutige Bekanntgabe von Sozial-Landesrätin Gerstorfer, den Landesrechnungshof mit der Überprüfung der Anwendungspraxis bei der Wohnungslosenhilfe zu beauftragen. Dort sei in den einzelnen Einrichtungen im Zuge einer Prüfung durch die Sozialabteilung eine unterschiedliche Vollzugspraxis festgestellt worden.

Landesrätin Gerstorfer spricht in ihrer Bekanntgabe von einer „unterschiedlichen Vollzugspraxis“ und von einer „Klarstellung, wie weit eine unmittelbare Soforthilfe über den Träger geleistet werden kann und ab wann eine bescheidmäßige Leistungsfestsetzung zu erfolgen hat.“

„Das riecht stark nach Ärger. Gerstorfer soll eine klare Sprache sprechen und sagen, was Sache ist“, fordert Mahr, die Karten offen auf den Tisch zu legen und kritisiert die schleierhafte Darstellung: „Was hat das für Folgen und was steckt dahinter? Warum soll der Rechnungshof prüfen, wenn die Abteilung offenbar bereits selbst Missstände festgestellt hat? Gibt es bereits konkrete Verdachtsmomente? Auf all diese wichtigen Fragen bleibt Gerstorfer Antworten schuldig.“

„Die Unterstützung müssen zielgerecht bei Betroffenen ankommen. Dafür ist eine einheitliche Steuerungs- und Kontrollinstanz unabdinglich. Nur so können Missbrauchsfälle hintangehalten werden können. Denn vor allem der Sozialbereich ist davon immer öfter betroffen. Eine unmittelbare Soforthilfe ohne bescheidmäßige Leistungsfestsetzung öffnet dem Missbrauch aber Tür und Tor“, sieht Mahr die bisherige Vollzugspraxis äußerst kritisch.

Die Wohnungslosenhilfe ist eine Hilfeleistung der Mindestsicherung. Zur Erfüllung dieser Leistung arbeitet die Sozialabteilung des Landes mit unterschiedlichen Einrichtungen zusammen. Träger dieser Einrichtungen erhalten dafür wiederum hohe Förderungen des Landes.

Stabile Verhältnisse in Oberösterreich – weiter für Fortschritt und Reformen!

Was die Bundespolitik in Wien betrifft waren die vergangenen Wochen durchaus turbulent. Kein Wunder, dass manche Bürgerinnen und Bürger da schon einmal Schwierigkeiten hatten, den Überblick zu bewahren.

Umso schöner ist es, dass Oberösterreich ein Hort der politischen Stabilität ist. Das Arbeitsübereinkommen funktioniert uneingeschränkt, die Landesregierung arbeitet unaufgeregt. Ich persönlich glaube, dass wir in Oberösterreich gut daran tun, den eingeschlagenen Weg für Fortschritt und Reformen unbeirrt weiter zu gehen.

Schließlich geht es um viel: Instabile Verhältnisse in Oberösterreich würden das – ich nenne es gern „Jahrhundertprojekt Budgetkonsolidierung“ – unmöglich machen. Dabei ist ein ausgeglichener Finanzhaushalt das Um und Auf einer seriösen Politik, die auch zukünftigen Generationen Chancen eröffnet und ihnen nicht einen Schuldenrucksack umhängt. Das ist mir enorm wichtig.

Auch im Bereich Migration ist in Oberösterreich ein Paradigmenwechsel vollzogen worden. Mit der Überarbeitung des Integrationsleitbildes des Landes unter freiheitlicher Federführung ist uns ein Meilenstein gelungen. Weg von einer undifferenzierten „Willkommenskultur“ hin zu einer leistungs- und werteorientierten Haltung, die auch die Bringschuld der Ausländer genügend berücksichtigt.

Auch in der Sozialpolitik gibt es noch genügend zu tun: Mit der Auswertung der Universitätsstudie zu einer Neuordnung der Sozialgelder des Landes wurden erste Schritte gesetzt, damit das Geld tatsächlich bei den Bedürftigen ankommt und nicht teure und unnütze Doppelgleisigkeiten weitergeführt werden, die niemandem etwas bringen.

Außerdem: In ganz Österreich gibt es mittlerweile 400.000 Menschen, die pflegebedürftig sind. Das ist für unsere Gesellschaft eine riesige Herausforderung, an deren positiver Bewältigung viele Entscheidungsträger mitwirken müssen – auch das ist ein echtes Zukunftsprojekt, an dem Oberösterreich mitarbeitet. Konstruktiv, lösungsorientiert, unaufgeregt.
Das nenne ich Lösungskompetenz vor Ort – und so soll es in Oberösterreich auch weitergehen.

Und wenn ich mir was wünschen darf: Hoffentlich auch bald wieder im Bund.

Klubobmann Mahr: Mit Juni ist Bienenhaltung im Wohngebiet erlaubt

FPÖ-Initiative umgesetzt: Einstimmiger Gesetzesbeschluss in vergangener Landtagssitzung

„Bienen dürfen nun auch im Wohngebiet gehalten werden. Es freut mich, dass wir für unsere Initiative schließlich alle Landtagsparteien gewinnen konnten“, weist Klubobmann Herwig Mahr auf den einstimmigen Gesetzesbeschluss in der vergangenen Landtagssitzung hin.

Anlass für die Initiative der FPÖ war eine Grundsatzentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Dessen Auffassung widersprach der bisherigen Rechtsauslegung, dass Nutztier- und somit auch Bienenhaltung in Wohngebieten zumindest für den Eigenbedarf zulässig war. Die Haltung von Bienen im Wohngebiet war dadurch gefährdet.
„Das wollten wir so nicht stehenlassen und haben hier deshalb nachjustiert“, sagt Mahr.

Im Hinblick auf diesbezüglich bestehende gesellschaftspolitische Bedürfnisse erfolgte im Rahmen dieser Gesetzesnovelle eine Klarstellung dahingehend, dass die Errichtung von bis zu drei Bienenstöcken im Wohngebiet prinzipiell zulässig ist. Darüber hinaus wird durch diese Gesetzesnovelle auch ein Beitrag zur Bekämpfung der Problematik des Bienensterbens geleistet.

„Bienen sind von unschätzbarem Wert. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Umwelt und sind unerlässlich für funktionierende Ökosysteme“, sagt Klubobmann Herwig Mahr.

Klubobmann Mahr: OÖ-Neuwahlen in keiner Weise notwendig

FPÖ ortet parteitaktische Ambitionen: SPÖ-Forderung ist Widerspruch in sich – hervorragende Arbeit in Oberösterreich 

„Ich verwehre mich vehement dagegen, dass ein individuelles, zweifelsohne unentschuldbares Fehlverhalten zweier Personen pauschal auf die gesamte FPÖ übertragen wird. Wir leisten seit 2015 eine sehr gute Arbeit. Nicht umsonst sind 80 Prozent aller Oberösterreicher mit unserem Kurs zufrieden. Jetzt Neuwahlen auszurufen ist zwar aus Sicht der Opposition politisch verständlich, aber in keiner Weise notwendig und entspricht nicht dem Wunsch der Bevölkerung“, sagt Klubobmann Herwig Mahr in der heutigen Debatte zum Antrag der SPÖ, in dem sie die Auflösung des Oö. Landtages und Neuwahlen fordert.

„Letzten Endes dürfen wir nicht den Blick auf das Wesentliche verlieren. Trotz aller Umstände müssen wir die Stabilität in unserem Land gewährleisten. Dafür tragen wir die Verantwortung. Neuwahlen auf Landesebene würden genau das Gegenteil bewirken“, unterstreicht Mahr.

„Die FPÖ Oberösterreich steht zu ihrem Wort. Wir zeigen tagtäglich, was es heißt, Verantwortung zu übernehmen. Gemeinsam mit unserem Arbeitspartner setzen wir Punkt für Punkt unseres Arbeitsübereinkommens zum Wohle der Bevölkerung um“, erwähnt Mahr gesetzte Meilensteine mit freiheitlicher Handschrift, wie den Start konsequenter Null-Schulden-Politik, den Ausbau der Infrastruktur, die Überarbeitung des Integrationsleitbildes, die Reform der Mindestsicherung und der Gemeindeaufsicht, die Verankerung von wichtigen Grundsätzen in der Landesverfassung sowie die Forcierung von Verwaltungskooperationen auf Bezirks- und Gemeindeebene.

„Es ist ein Widerspruch in sich, wenn trotz einer hervorragenden Arbeit Neuwahlen gefordert werden“, weist Mahr darauf hin, dass die Beschlüsse großteils einstimmig gefasst wurden und die SPÖ ebenso der Landesregierung angehört. „Diese Vorgehensweise erwecket viel mehr den Anschein von parteitaktischen Ambitionen.“

FP-Mahr/VP-Hattmannsdorfer: Erster umfassender Bericht über die BMS-Reform 2016

2,69 Mio. Euro Einsparung statt 200 Mio. Euro Mehrkosten – Behandlung in der Sitzung der Landesregierung kommenden Montag – Klares Bekenntnis zur Unterstützung jener Menschen, die wirklich Hilfe brauchen

„Wir haben die richtigen Impulse zur richtigen Zeit gesetzt. Das zeigt der Bericht ganz klar. Durch die Summe unserer Reformschritte kam es von 2017 auf 2018 erstmals zu einer Reduktion der Jahres-Gesamtkosten um 4,9 Millionen Euro  (-10,2 Prozent zum Vorjahr). Bei den Beziehern sind wir auf das Niveau von 2014 zurückgekehrt (- 8,8 Prozent zum Vorjahr)“, sind FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr und OÖVP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer zufrieden mit dem ersten umfassenden Bericht über Oberösterreichs Mindestsicherungsreform im Jahr 2016. Dieser geht auf eine Bestimmung der Novelle zurück, in der man sich auf eine zweijährig wiederkehrende Berichtspflicht über die Entwicklung der Mindestsicherung geeinigt hat. Am Montag wird der Bericht in der Landesregierung behandelt.

„Fakt ist, dass es in Oberösterreich ein klares Bekenntnis dazu gibt, dass Menschen, die auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind, diese auch bekommen“, so Hattmannsdorfer und Mahr.

2,69 Mio. Euro Einsparung statt 200 Mio. Euro Mehrkosten

„Seit 2017 konnten wir allein durch die erste Novelle 2,69 Millionen Euro einsparen. Das ist ein höchst erfreuliches Ergebnis“, sagen Mahr und Hattmannsdorfer und weisen auf die Prognose der Direktion Finanzen, Abteilung Soziales und Statistik hin, wonach aufgrund damaliger Entwicklungen mit einer Kostenexplosion in Höhe von bis zu 200 Millionen Euro bis ins Jahr 2019 zu rechnen war.

„Mit unserer Reform haben wir unseren Landeshaushalt rechtzeitig für die drohende Kostenflut gerüstet“, betonen Hattmannsdorfer und Mahr. Auf Basis der Mindestsicherung-Novelle und den prognostizierten 200 Millionen Euro Mehrkosten errechneten die Abteilungen des Landes ein kumuliertes Kostendämpfungspotential von bis zu circa 70 Millionen Euro. „Wir sind sehr froh darüber, dass die damaligen Prognosen letztlich nicht eingetreten sind und wir darüber hinaus sogar eine beträchtliche Summe einsparen konnten“, so Mahr und Hattmannsdorfer.

Rückläufige Anzahl der Bezieher

Die Entwicklung der Bezieher im Berichtszeitraum zeigt sowohl ein Jahr vor als auch ein Jahr nach der Novelle noch moderate Zuwächse (1,9 Prozent von 2015 auf 2016; 3,8 Prozent von 2016 auf 2017). Von 2017 auf 2018 zeigen sich erstmals sinkende Werte (- 8,8 Prozent).  Betrachtet man die monatliche Entwicklung, sind die Zahlen seit Oktober 2017 rückläufig. Das entspricht dem Zeitraum des Inkrafttretens des zweiten Reformschrittes, der Deckelung der Mindestsicherung (Novelle 2017). 38 Prozent der BMS-Bezieher (= 4.719 Personen) erhielten Ende 2018 eine gedeckelte Mindestsicherungsleistung. Rund 70 Prozent davon sind keine österreichischen Staatsbürger, rund 59 Prozent sind Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte.

Klares Signal, dass sich Arbeit lohnen muss – Oberösterreich ist Vorreiter

„Wir haben mit unseren Reformen ein klares Signal gesendet, dass sich Arbeit und Leistung lohnen müssen und unsere Soziallleistungen kein Magnet für Wirtschaftsflüchtlinge sein dürfen. Das mutige Handeln Oberösterreichs war auch für die Entstehung des neuen bundesweiten Grundsatzgesetzes zur Mindestsicherung maßgeblich“, so Hattmannsdorfer und Mahr abschließend.

Klubobmann Mahr: Tauglichkeitskriterien nicht mehr zeitgemäß

Sicherheits-Ausschuss des Oö. Landtages bringt gemeinsame Initiative zur Überarbeitung der Tauglichkeit auf Schiene

„Die Anzahl der Tauglichen für Bundesheer und Zivildienst sinkt stetig. Dem muss entgegengewirkt werden. Dafür braucht es aber ein Bündel an Maßnahmen“, fordert Klubobmann Mahr im heutigen Sicherheits-Ausschuss im Oö. Landtag. Geeinigt hat man sich schließlich darauf, einen gemeinsamen Landtagsantrag zu koordinieren.

„Einerseits müssen die Tauglichkeitskriterien großmaschiger gestaltet werden. Diese sind nicht mehr zeitgemäß“, sind sich Mahr und der FPÖ-Wehrsprecher LAbg. Gruber einig. „Doch das wird nicht reichen, um dem Bedarf gerecht zu werden. Zusätzlich braucht es eine Evaluierung der rund 400 Zivildienststellen in Oberösterreich und eine Überarbeitung des freiwilligen Sozialjahres.“

„Man muss aufgrund der demografischen Entwicklung auch darüber nachdenken, Frauen für den Dienst am Land heranzuziehen. Das wird nicht ausbleiben, wenn wir das jetzige System erhalten wollen. Das haben auch die heute geladenen Experten im Ausschuss bestätigt“, denkt Mahr auch über einen verpflichtenden Sozialdienst nach.

Klubobmann Mahr: EuGH-Urteil ist höchst bedenklich

FPÖ: Auswirkungen des aktuellen Urteils noch unklar – umfassende Prüfung erforderlich

Als „höchst bedenklich“ bezeichnet Klubobmann Herwig Mahr die Tendenz des gestern veröffentlichten Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), womit laut Medienberichten der Status von straffälligen Flüchtlingen innerhalb der EU vermeintlich gestärkt wurde. „Diese Entwicklung ist ganz sicher nicht im Sinne der oberösterreichischen Bevölkerung.“

„Welche Auswirkung das Urteil nun aber im Detail für den Schutzstatus von kriminellen Asylsuchenden in Österreich haben wird, muss umgehend geprüft werden“, sagt Mahr und befürchtet eine weitere Verkomplizierung des Asylrechts.

„Der Schutz unserer Heimat steht an erster Stelle. Wird nun ein Flüchtling straffällig, muss es möglich sein, ihn außer Landes zu bringen“, fordert Mahr, dass negatives Verhalten von Flüchtlingen sehr wohl eine Rolle im Asylverfahren spielen muss.