FPÖ/OÖVP: Oö. Landtag beschließt Antrag für schärferes Asylrecht

Mahr/Hattmannsdorfer: „Wer unsere Gesetze verletzt und unsere heimischen Werte mit Füßen tritt, hat in Österreich nichts verloren!“

„Gewalt ist kategorisch abzulehnen! Insbesondere die hohe Zahl an Frauenmorden schreckt auf und stößt ab. Gewalttaten sind umso empörender, wenn sie auf österreichischem Boden von Menschen ausgeübt wird, die hierzulande um Schutz gebeten und diesen Schutz auch zugesprochen bekommen haben!“, betonen FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr und OÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer in der heutigen Landtagsdebatte. Hintergrund ist der gemeinsame Dringlichkeitsantrag von OÖVP und FPÖ, in dem deutliche Verschärfungen des Asylrechts eingefordert werden.

„Die schrecklichen Vorkommnisse der vergangenen Wochen haben die Notwendigkeit aufgezeigt, Asylrecht und Asylvollzug in Österreich sowie auf europäischer Ebene zu verschärfen“, weisen OÖVP-Landesgeschäftsführer Hattmannsdorfer und FPÖ-Klubobmann Mahr auf die sechs Forderungen im OÖVP/FPÖ-Antrag hin, der in der heutigen Sitzung beschlossen wird.

Der FPÖ und OÖVP fordern im Antrag, dass

  1. die Errichtung von Asylzentren in Drittstaaten verfolgt wird, sodass das Asylrecht wieder auf den ursprünglichen Gedanken der Genfer Konvention zurückgeführt wird,
  2. die Überprüfung der Gefährdungslage in den Herkunftsländern laufend nach objektiven Kriterien erfolgt und Abschiebungen dorthin konsequenter durchgeführt werden,
  3. die rechtlichen Bestimmungen dahingehend angepasst werden, sodass rechtskräftig Verurteilten der Asylstatus im Eilverfahren abzuerkennen ist bzw. eine Weiterführung des Verfahrens versagt werden kann,
  4. die Möglichkeit geschaffen und genutzt wird, laufende Asylverfahren von straffällig gewordenen Schutzsuchenden zu stoppen, sodass die Abschiebung umgehend eingeleitet werden kann,
  5. die Möglichkeit zur Verhängung von Gebiets- und Reisebeschränkungen bzw. -verboten über abzuschiebende Asylwerber nach dem Vorbild anderer Europäischer Staaten geschaffen wird, sowie
  6. den § 13 Abs 3 BFA-Verfahrensgesetz dahingehend zu ändern, dass im Zweifel über das Alter eines Fremden von einer Volljährigkeit auszugehen ist.

„Wer unsere Gesetze verletzt und unsere heimischen Werte mit Füßen tritt, hat in Österreich nichts verloren. Die einzig richtige Konsequenz ist die unverzügliche Abschiebung“, sind sich Mahr und Hattmannsdorfer einig. „Einen Abschiebe-Stopp, der von unterschiedlichen Seiten gefordert wird, lehnen wir entschieden ab.“