Oö. Landtag: Asylrecht verschärfen, bei Straffälligkeit unverzüglich abschieben

Es ist ein ebenso trauriger wie schockierender Höhepunkt der völlig verfehlten schwarz-rot-grünen Migrationspolitik der letzten Jahrzehnte: Vor rund eineinhalb Wochen musste ein 13-jähriges Mädchen sterben, weil Migranten unter dem Deckmantel der Schutzsuche in unser Land kommen konnten und dann selbst zu einer Gefahr wurden. Wieder einmal sind die mutmaßlichen Täter Afghanen, wieder einmal kam es schon vor der grausamen Tat zu Auffälligkeiten. Es dürfen nicht noch mehr Menschen in Österreich zu Opfern von angeblich Schutzsuchenden werden.

Wir Freiheitlichen bringen daher in der heutigen Sitzung des Oö. Landtages einen dringlichen Antrag an die Bundesregierung für eine deutliche Verschärfung des Asylrechts ein. Konkret fordern wir:

  • die Errichtung von Asylzentren in Drittstaaten verfolgt wird, sodass das Asylrecht wieder auf den ursprünglichen Gedanken der Genfer Konvention zurückgeführt wird,
  • die Überprüfung der Gefährdungslage in den Herkunftsländern laufend nach objektiven Kriterien erfolgt und Abschiebungen dorthin konsequenter durchgeführt werden,
  • die rechtlichen Bestimmungen dahingehend angepasst werden, sodass rechtskräftig Verurteilten der Asylstatus im Eilverfahren abzuerkennen ist bzw. eine Weiterführung des Verfahrens versagt werden kann,
  • die Möglichkeit geschaffen – und auch genutzt! – wird, laufende Asylverfahren von straffällig gewordenen Schutzsuchenden zu stoppen, sodass die Abschiebung umgehend eingeleitet werden kann,
  • die Möglichkeit zur Verhängung von Gebiets- und Reisebeschränkungen bzw. -verboten über abzuschiebende Asylwerber nach dem Vorbild anderer Europäischer Staaten geschaffen wird, sowie
  • den § 13 Abs 3 BFA-Verfahrensgesetz dahingehend zu ändern, dass im Zweifel über das Alter eines Fremden von einer Volljährigkeit auszugehen ist.

Die Gewaltbereitschaft von Asylwerbern und Schutzsuchenden wird zunehmend zum Problem für die heimische Bevölkerung. Wer nicht bereit ist, unsere Werte zu achten und nach der österreichischen Rechtsordnung zu leben, hat auch kein Recht auf Aufenthalt in unserem Land. Wer als Asylwerber straffällig wird, muss schnellstens abgeschoben werden – auch und vor allem nach Afghanistan.