Heimat steht nun in unserer Landesverfassung

Die Landesverfassung Oberösterreichs ist ein zentrales Dokument, das die Ziele der Politik grob umreißen soll – in der Wirtschaft würde man sagen: das „Mission Statement“. Also die grundsätzliche Ausrichtung des Zwecks.

Uns war nun schon länger ein Anliegen, den Begriff „Heimat“ in den Verfassungsrang zu heben und landestypische Bräuche und Traditionen durch die Landesverfassung zu schützen. Und nun haben wir dieses Ziel endlich erreicht! Das wird sich in Zukunft auch direkt auf die Politik auswirken.

Einerseits schützen wir damit das, was bei uns selbstverständlich ist. Gerade in Zeiten großer Zuwanderung ist das notwendig, damit nicht irgendwann die einheimische Bevölkerung ihre eigenen Bräuche und Traditionen nicht mehr leben kann, weil andere Rechtsgüter davon betroffen sind. Unsere Heimat muss auch in Zukunft als diese erkennbar sein – und das äußert sich am deutlichsten in unserem Brauchtum.

Andererseits müssen sich natürlich alle Politikbereiche an der Landesverfassung orientieren. Das gilt beispielsweise auch für die Förderrichtlinien des Landes. Bei den vielen Integrationsprojekten, die vom Land gefördert werden, müssen wir in Zukunft daher genauer hinschauen, ob den Zuwanderern auch tatsächlich unsere Werte vermittelt werden – oder ob es sich nur um Arbeitsbeschaffungsmaßnamen im links-grünen Milieu handelt. Im Zweifel haben wir hier nun eine weitere Handhabe, die Vergabe von Fördermitteln zu prüfen. Und das ist im Sinne der Gesellschaft ganz allgemein und des Steuerzahlers im Besonderen.