FPÖ-KO Mahr und OÖVP-KO Kirchmayr: Ordnungsdienste für Müllkontrolle befugen

FPÖ und OÖVP für Ausweitung des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes

„Achtloses Wegwerfen von Müll soll konsequenter bestraft werden können. Denn dadurch wird nicht nur unsere Umwelt zunehmend belastet, sondern es verursacht auch hohe Kosten für die Beseitigung“, begründen FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr und OÖVP-Klubobfrau Helena Kirchmayr einen kürzlich eingebrachten gemeinsamen Antrag.

Die beiden Fraktionen treten für eine Ausweitung der Kontrollkompetenzen im Oö. Abfallwirtschaftsgesetz ein, wie es sie beispielsweise in Wien gibt. Dort ist die Verunreinigung im öffentlichen Raum ausdrücklich verboten und wird auch durch eine öffentliche Aufsicht, die sogenannten „WasteWatcher“, eigens kontrolliert. In Oberösterreich gibt es zwar Strafbestimmungen, Ordnungsdienste vor Ort können auf achtloses Wegwerfen von Müll aber nicht einwirken. FPÖ und OÖVP wollen das ändern. Auch lokal verfügbare Ordnungsdienste sollen für die Müllkontrolle befugt werden.

„Die zahlreichen Müllsammelaktionen in den Gemeinden, bei denen sich viele vorbildlich und ehrenamtlich engagieren, zeigen leider, dass wir ein Müllproblem haben. Tiere und Pflanzen und alle, die mit der Natur arbeiten, leiden an achtlos weggeworfenem Müll. Wir wollen künftig genau hinschauen, wenn Leute die Dose oder ihr Plastiksackerl ohne nachzudenken ins nächste Feld schmeißen“, sind sich die beiden Klubobleute einig.

Der gemeinsame Antrag wird im nächsten Ausschuss am 16. Mai 2019 mit allen Fraktionen beraten.