Klubobmann Mahr: Keine Förderung für den Privatverzug von Asylwerbern!

FPÖ, ÖVP und SPÖ lehnen im heutigen Kontrollausschuss die LRH-Empfehlung für die Forcierung der Privatunterbringung von Asylwerbern ab.

„Asylwerber müssen beaufsichtigt werden“, unterstreicht Klubobmann Herwig Mahr in der Debatte um den Landesrechnungshofbericht „Flüchtlingshilfe – Grundversorgung“ den freiheitlichen Standpunkt. „Dem Privatverzug stehen wir kritisch gegenüber – vor allem angesichts des Sicherheitsaspektes.“

Eine aktuelle Empfehlung des Landesrechnungshofes (LRH) betrifft die Unterbringungsform von Asylwerbern in Oberösterreich. Das sorgte im heutigen Kontrollausschuss für reichlich Diskussionsstoff. Der LRH empfiehlt, Asylwerbern das Wohnen in Privatwohnungen vermehrt zu ermöglichen. Grund sei unter anderem das Kostendämpfungspotential. Am Papier belaufen sich die monatlichen Ausgaben in organisierten Unterkünften auf rund 640 Euro pro Asylwerber, während bei individueller Unterbringung mit 365 Euro zu rechnen ist.

„Das Argument der Kostendämpfung allein reicht für uns nicht aus, zudem die Kostenhöchstsätze der Grundversorgung in der Praxis nicht halten werden. Für die monatliche Miete sind derzeit 150 Euro pro Person vorgesehen“, weist Klubobmann Mahr auf die schleierhafte Gegenüberstellung der Ausgaben der organisierten und individuellen Unterbringungsform hin. „Im Nachhinein fallen da deutlich mehr Kosten an. Außerdem hat der Rechnungshof dahingehend bereits angeregt, die Tageshöchstsätze entsprechend des tatsächlichen Bedarfs zu erhöhen.“

„Erst wenn die Frage der Asylberechtigung geklärt ist, kann über die Forcierung des privaten Wohnens von Flüchtlingen diskutiert werden. Vorher kommt das für uns definitiv nicht in Frage“, sagt Klubobmann Herwig Mahr abschließend.