Sozialhilfe-Gesetz: Faire Lösung in Oberösterreich

In unserer Landtagssitzung am nächsten Donnerstag geht es um nichts weniger als die soziale Fairness. Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zwei Punkte des Sozialhilfegesetzes des Bundes aufgehoben hat, ist es notwendig, das entsprechende oberösterreichische Ausführungsgesetzes anzupassen. In den letzten Wochen haben wir daher eine Lösung erarbeitet, die sowohl der Rechtsauffassung des VfGH entspricht, als auch an unseren sozialpolitischen Grundsätzen festhält: Leistungsgerechtigkeit, Integrationswilligkeit und ausreichende Deutschkenntnisse für die vollen Sozialleistungen.

Uns ist dabei wichtig, dass sich Arbeit lohnt. Es muss einen spürbaren Unterschied zwischen Erwerbseinkommen und Sozialleistungen geben. Es kann nicht sein, dass eine Familie, in der die Eltern arbeiten gehen, weniger im Geldbörserl hat als eine Familie, die ihren Lebensunterhalt durch Sozialhilfe bestreitet.

Und wir legen fest, dass Fremde, die von Sozialhilfe leben, sich integrieren müssen, ihre Sprachkenntnisse und damit ihre Jobchancen verbessern. Nach der neuen Regelung können Leistungen bei Fehlverhalten in vier Stufen reduziert werden. Verstoßen Leistungsempfänger gegen die Integrationsvereinbarung, kann die Sozialhilfe für mindestens drei Monate um 25 Prozent gekürzt werden.

Mit unserer Regelung haben wir für alle Betroffenen für Rechtssicherheit gesorgt. Unser Modell kann aus meiner Sicht zudem Vorbildcharakter für andere Länder haben. Immerhin fehlt in sieben Bundesländern noch ein entsprechendes Ausführungsgesetz. Das ist aus rechtsstaatlicher Sicht ein Fiasko.