Klubobmann Mahr: Stehen vorbehaltlos zur 1,50€-Entschädigung für gemeinnützige Tätigkeiten von Asylwerbern

FPÖ verteidigt Pläne des Innenministeriums: Kritik völlig an den Haaren herbeigezogen

„Die angekündigte Regelung des Innenministers, wonach Asylwerber künftig 1,50 Euro pro Stunde für gemeinnützige Tätigkeiten bekommen sollen, ist völlig richtig. Hier geht es weder um fixe Jobs, noch müssen Asylwerber davon ihren Lebensunterhalt bestreiten. Dafür gibt es die Grundversorgung, wonach Asylwerber kostenfrei in unserem Land untergebracht und ausreichend versorgt werden. Die Kritik ist also völlig an den Haaren herbeigezogen“, stellt Klubobmann Herwig Mahr anlässlich einer heutigen Länder-Stellungnahme klar. Die FPÖ stehe vorbehaltlos zur geplanten 1,50€-Entschädigung durch das Innenministerium.

„Knapp die Hälfte aller Österreicher verrichtet gemeinnützige Arbeit. Das ist auch notwendig für unseren funktionierenden Sozialstaat. Finanzielle Entschädigungen gibt es aber nur in den allerseltensten Fällen“, macht Mahr deutlich, dass 46 Prozent der österreichischen Bevölkerung ab 15 Jahren freiwillig einen unentgeltlichen Dienst am Land verrichten. „Warum es also für Asylwerber anders sein soll, ist für mich unerklärlich. 1,50 Euro pro Stunde als Anerkennungsbeitrag sind mehr als genug.“

„Schnellere Asylverfahren und ein rascher Bescheid sind das Gebot der Stunde“, sieht Mahr vor allem bei den Verfahren zweiter Instanz dringenden Handlungsbedarf. Diese würden noch immer unverhältnismäßig lange dauern. „Das Justizministerium ist gefordert, ausreichend Ressourcen für die Abarbeitung der Verfahren bereitzustellen.“

LAbg. Gruber: Beschleunigung von Asylverfahren in zweiter Instanz beantragt

FPÖ sieht erheblichen Beschleunigungsbedarf – Bundesresolution einstimmig beschlossen

„Die Asylverfahren erster Instanz wurden unter Innenminister Kickl durch Personalaufstockungen und Strukturoptimierungen deutlich verkürzt. Vor dieser schweren Aufgabe steht aber auch noch der Justizminister für die zweite Instanz“, sagt der Integrationssprecher der FPÖ Oberösterreich, LAbg. Michael Gruber, in der heutigen Landtagssitzung zum vorgebrachten Antrag.

Im Bundesverwaltungsgericht liegen mit Jahresbeginn mehr als 40.000 Beschwerden in der Warteschleife. Dadurch kommt es generell zu untragbar langen Verfahren von drei Jahren und mehr. „Maßnahmen für eine deutliche Beschleunigung der Asylverfahren in zweiter Instanz sind dringend notwendig“, so Gruber.

„Neben der Aufstockung von Richterstellen und Sachverständigenposten, die nicht einfach von anderen Behörden abgezogen werden sollen, braucht es auch eine qualitativ hochwertige und unabhängige Rechtsberatung durch eine eigene Bundesagentur. Vorbild dafür ist wiederum das Innenministerium. Dadurch wird das bisherige In-die-Länge-ziehen von aussichtslosen Verfahren verhindert, Rechtssicherheit gegeben und keine falschen Hoffnungen kommuniziert“, erklärt Gruber.

„Aufgrund der jüngsten Zugeständnisse des Justizministers in diese Richtung darf man aber ohnehin zuversichtlich sein, dass er es dem Innenminister gleich tun wird“, beruhigt LAbg. Gruber abschließend.

Klubobmann Mahr: Anschober hält falsche Erwartungen am köcheln

FPÖ OÖ: Vorgelegte Kurzstudie tendenziös und einseitig

„Und täglich grüßt das Murmeltier“, kommentiert Klubobmann Mahr die sich wöchentlich wiederholenden Anbiederungen von LR Anschober an die österreichischen Medien. „Das stete Aufwärmen eines in Wahrheit Randthemas, macht es auch durch prominente Fürsprecher nicht interessanter und erfolgreicher.“

„Unsere Position ist klar und unverändert. Beim Thema Asylwerberlehre muss das große Ganze gesehen werden. Eine Aufweichung des Asylrechts würde längerfristig ein Migrationschaos auslösen“, beharrt Klubobmann Herwig Mahr darauf, dass für rechtskräftig negativ beschiedene Asylwerber nicht wegen eines Lehrverhältnisses plötzlich doch ein Asylrecht entstehen kann.

„Die heute vorgeschobene Kurzstudie wurde von Anschober in Auftrag gegeben und berücksichtigt erwartungsgemäß keine volkswirtschaftlichen Auswirkungen eines Pull-Effekts auf nicht qualifizierbare Wirtschaftsflüchtlinge. Genau diese Gruppe würde Österreich mit einer weiteren Aufweichung des Asylrechts aber erneut anlocken“, kommentiert Mahr die Studie von Prof. Schneider.

„Man darf keine falschen Erwartungen wecken – weder für Betriebe noch für Zugewanderte. Das hat Landesrat Anschober aber getan und tut es bis heute im Wochenrhythmus. Ich halte das mittlerweile für äußerst verwerflich“, sagt Klubobmann Mahr und meint abschließend: „Landesrat Anschober wäre besser beraten, wenn er sich um die Integration jener kümmert, deren Aufenthalt in unserem Land wesentlich länger andauern wird. Hier gibt es genügend Arbeit.“

Klubobmann Mahr macht deutlich: Gewalt gegen Frauen völlig inakzeptabel

FPÖ zur Aktuellen Stunde: Sämtliche Maßnahmen gegen steigende Gewalt müssen ergriffen werden 

„Gewalt an Frauen ist völlig inakzeptabel. Es müssen sämtliche Maßnahmen ergriffen werden, um sie zu verhindern. Darüber sind wir uns alle einig“, unterstreicht Klubobmann Herwig Mahr in der heutigen, von der FPÖ initiierten Aktuelle Stunde im Oö. Landtag zum Thema „Gewalt an Frauen“

„Die Dinge müssen beim Namen genannt werden“, weist Mahr darauf hin, dass sechs mutmaßlichen Frauenmörder seit Dezember 2018 zumindest einen Migrationshintergrund aufwiesen und bringt es auf den Punkt: „Die Zuwanderung aus fremden Kulturkreisen hat uns ein massives Problem hinsichtlich der Sicherheit und der Stellung der Frauen in unserer Gesellschaft gebracht. Dadurch wurde eine Wertehaltung importiert, die mit unseren Vorstellungen und Idealen sehr wenig bis gar nichts gemeinsam hat.

„Während die Kriminalität tendenziell sinkt, steigt die Zahl an Tötungsdelikten und Vergewaltigungen weiter“, warnt Mahr. „Die Zahlen sprechen ein klares Bild. Insbesondere bei den Vergewaltigungen gab es einen alarmierenden Anstieg.“

 „Tatsache ist, dass die Gruppe der Asylwerber einen sehr hohen Anteil an Straftätern hat. Im Jahr 2017 waren es österreichweit 20.164 Tatverdächtige. Deshalb braucht es die gesetzliche Grundlage, dass straffällige Asylwerber unabhängig von der Schwere ihrer Straftat abgeschoben werden können“, fordert Klubobmann Mahr, dass Abschiebungen auch aufgrund sexueller Belästigung und Diebstahl ermöglicht werden. „Jene, die bei uns Asyl beantragen und gegen das Strafgesetz verstoßen, sind unverzüglich außer Landes zu bringen.“

Verabschiedet wurde heute ein umfassendes Forderungspaket. Dieses beinhaltet Verschärfungen im Asyl- und Strafrecht, den Ausbau von Frauenhäusern und konsequenteres Vorgehen bei Zwangsheirat und Genitalverstümmelung.

Minister Moser muss endlich seine Hausaufgaben machen!

Als Mitte Dezember vergangenen Jahres der oberösterreichische Landessicherheitsrat zusammentrat, forderten alle Beteiligten schnellere Entscheidungen in Asylverfahren. Innenminister Herbert Kickl hat hier schon zuvor die richtigen Weichen gestellt, weshalb die Verfahren in erster Instanz zügig bearbeiteten werden. Rund 75 Prozent der erstinstanzlich abgelehnten Asylwerber gehen aber in die zweite Instanz, um ihre Abschiebung zu verhindern. Der sprichwörtliche Flaschenhals ist daher das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), das in diesen Fällen entscheidet. Hier fehlt es aber immer noch massiv an Personal – und das, obwohl das Problem längst bekannt ist! Ich frage mich daher schon länger, warum Bundesjustizminister Josef Moser immer noch untätig ist. Aktuellen Zahlen zufolge sind am BVwG derzeit 40.600 Asylverfahren anhängig. Allein in Oberösterreich sind rund 4.890 Fälle in der Grundversorgung davon betroffen. Mosers Tatenlosigkeit kostet den Steuerzahler also Monat für Monat eine Unsumme an Geld. Das ist aber nicht nur für die österreichischen Leistungsträger unfair, sondern auch für die Betroffenen selbst. Statt Verfahren in die Länge zu ziehen und ihnen dadurch Hoffnung auf ein Bleiberecht zu machen, sollten sie eine schnelle Entscheidung bekommen. Das wäre übrigens auch ein besseres Signal nach außen. Viele würden sich dann vielleicht gar nicht mehr auf den Weg machen, wenn sie schon in ihrer Heimat erfahren, dass hierzulande das Recht konsequent und zügig umgesetzt wird. Ich fordere Herrn Minister Moser daher eindringlich auf, den zweitinstanzlichen Verfahrensrucksack nachhaltig abzuarbeiten indem er das dafür nötige Personal zur Verfügung stellt. Außerdem braucht es eine Vereinheitlichung der Beratung durch eine wesentlich günstigere objektive staatliche Rechtsberatungsstelle, wie sie vom Innenminister für die erste Instanz bereits geplant ist.

Klubobmann Mahr kündigt Aktuelle Stunde gegen Gewalt an Frauen an

Umfassendes Forderungspaket: Verschärfungen im Straf- und Asylrecht, Ausbau von Frauenhäusern, Vorstoß gegen Zwangsheirat und Genitalverstümmelung 

Auf Initiative der FPÖ findet in der kommenden Landtagssitzung am 31. Jänner eine Aktuelle Stunde zum Thema „Gewalt an Frauen“ statt. Die freiheitliche Fraktion hat dazu gestern den entsprechenden Antrag eingebracht. Unter dem Titel „Frauen schützen – Werte respektieren – Heimat bewahren. Gemeinsam für ein sicheres Oberösterreich“ soll eine breite Diskussion stattfinden und anschließend ein umfassendes Forderungspaket beschlossen werden.

„Alle Parteien sind dazu aufgerufen, gemeinsam eine konstruktive Debatte zu führen“, sagt Mahr, dass ein Schulterschluss aller Parteien notwendig sei und er sich für den Landtag eine sachliche Diskussion ohne parteipolitischen Hick-Hack wünsche, betont aber: „Die Probleme müssen beim Namen genannt werden. Wir dürfen die Augen nicht vor der Wirklichkeit verschließen. Ich erwarte mir eine Diskussion ohne Scheuklappen.“

„Die Zahlen zeichnen ein klares Bild: Gewalttaten an Frauen haben deutlich zugenommen“, sagt Mahr, er verweist unter anderem auf die erschreckende Mordstatistik des BMI von 2018: „Überwiegend wurden Morde an Frauen verübt (56,76 Prozent). Insgesamt waren es 42. Seit Jahresbeginn waren es bereits fünf weibliche Opfer.“

„Gewalt jeglicher Art ist abzulehnen! Weder physische noch psychische Gewalt hat etwas in unserer Gesellschaft verloren“, unterstreicht Mahr. „Die Politik ist verpflichtet, dieser Entwicklung entgegenzuwirken.“

Behandelt werden sollen Forderungen für Prävention, Opferschutz und Sensibilisierung wie dem Ausbau von Frauenhäusern, das Vorgehen gegen Zwangsheirat und Genitalverstümmelung und Verschärfungen des Straf- und Asylrechts.

Laut aktueller Rechtslage führen Verurteilungen nur aufgrund besonders schwerwiegender Verbrechen zur Aberkennung des Asylstatus. Dazu zählen Vergewaltigung, bewaffneter Raub und Tötungsdelikte. Andere Verbrechen – wie Körperverletzung, gewöhnlicher Raub, Diebstahl und sexuelle Belästigung – stellen derzeit keinen Aberkennungsgrund dar.
„Hier muss nachgeschärft werden. Wenn ein Schutzsuchender eine Gefahr für unsere Bürger darstellt, ist die rote Linie ganz klar überschritten. Es muss eine Abschiebung folgen“, fordert Mahr Anpassungen im Straf- und Asylrecht. Evaluiert werden soll auch die Strafdrohung bei betrügerischer Erwirkung eines Asylrechts, Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung.

Laut Schätzungen ist jede fünfte Frau in Österreich einmal in ihrem Leben Gewalt ausgesetzt. Im aktuellen Tätigkeitsbericht des Gewaltschutzzentrum Oberösterreich lässt sich ein deutlicher Anstieg an Beratungen (2.536 Frauen, 13.935 Beratungsgespräche) und ausgesprochenen Betretungsverboten durch die Exekutive (1.319) erkennen. Letztere haben sich von 2006 auf 2017 mehr als verdoppelt (2006: 636; 2017: 1.319).
„Es muss ausreichender Schutz für Frauen geschaffen werden, die Gewalt ausgesetzt sind“, fordert Mahr einen flächendeckenden Ausbau von Frauenhäusern.

Klubobmann Mahr fordert: Asylverfahren deutlich beschleunigen!

40.600 Verfahren in zweiter Instanz zur Bearbeitung – Personalaufstockung dringend erforderlich

„Die Verfahren in zweiter Instanz müssen deutlich beschleunigt werden. Dafür braucht es dringend mehr Personal für das zuständige Bundesverwaltungsgericht“, fordert Klubobmann Herwig Mahr Justizminister Moser auf, „endlich tätig zu werden“ und das Personal des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) aufzustocken.

Aktuellen Zahlen zufolge liegen in zweiter Instanz 40.600 Fälle beim BVwG zur Bearbeitung vor. In der oberösterreichischen Grundversorgung sind davon knapp 4.890 Asylwerber betroffen.
„Die vorliegenden Fälle müssen rasch abgearbeitet werden“, fordert Mahr. „Außerdem braucht es eine Vereinheitlichung der Beratung durch eine wesentlich günstigere objektive staatliche Rechtsberatungsstelle, wie vom Innenminister für die erste Instanz bereits geplant ist. Denn in aussichtslosen Fällen dürfen keine falschen Hoffnungen geweckt werden.“

„Die Verfahren erster Instanz wurden durch die personelle Aufstockung des oberösterreichischen Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) deutlich verkürzt“, betont Mahr, dass Innenminister Kickl bereits gehandelt habe. Nun sei Justizminister Moser am Zug, um den Abbau des Verfahrensrucksackes auch in zweiter Instanz voranzutreiben.

Klubobmann Mahr zu „Integrationspolitik 2019“: Lob und Kritik zugleich

FPÖ fordert: Beschleunigung der Asylverfahren zweiter Instanz, Maßnahmen für Problemgruppen, Verschärfung der Integrationsförderungen und Integrationsbereitschaft von Zugewanderten

 „Ein Erfolgsweg ist es noch lange nicht. Einigen Punkten kann man aber schon etwas abgewinnen“, sagt Klubobmann Mahr zu den heute präsentierten Plänen des Integrationsressorts für 2019, fügt aber kritisch an: „Alle Maßnahmen müssen sich am neuen Integrationsleitbild orientieren.“
Mahr sieht, ebenso wie der Integrations-Landesrat, ein Kernproblem in der Dauer der Asylverfahren zweiter Instanz. Diese dauern weiterhin mehr als eineinhalb Jahre. Grund ist unter anderem, dass das Personal im Bundesverwaltungsgericht bisher nicht aufgestockt wurde, wofür das Justizministerium zuständig wäre.

„Justizminister Moser muss den Ernst der Lage erkennen. Aufgrund des Verfahrensrucksacks braucht es dringend mehr Personal“, fordert Mahr den Justizminister auf, sich ein Beispiel an Innenminister Kickl zu nehmen. Dieser habe nämlich das Personal im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) bereits aufgestockt und so die Verfahren erster Instanz deutlich beschleunigt.
„Es war schon lange notwendig, dass bei diesen Problemgruppen Schwerpunkte gesetzt werden. Hier wurde seit Jahren weggesehen“, spricht Mahr die Vorhaben in der Problemgruppe der Tschetschenen und Afghanen an. „Es gibt aber noch andere schwer erreichbare Parallelgesellschaften, die der erhöhten Aufmerksamkeit der Integrationsarbeit bedürfen“, nennt Mahr als Beispiel große Teile türkischstämmiger Mitbürger.

Aus Sicht der FPÖ steht 2019 auch die Verschärfung bei der Vergabe von Integrationsförderungen an.
„Damit soll die Wirkungsorientierung verbessert werden. Denn aktuell werden Vereine gefördert, ohne wirklich den Integrationsnutzen zu eruieren“, kritisiert Mahr.

„Gelingende Integration entsteht nicht nur durch staatlich geförderte Maßnahmen, sondern benötigt vor allem Eigeninitiative der Zugewanderten“, unterstreicht Mahr abschließend, dass es vor allem ausreichende Integrationsbereitschaft und Akzeptanz unserer Werte braucht.

Tatkräftig auch im neuen Jahr

Jahreswechsel sind immer eine Zeit des Innehaltens, der Rück- und Ausblicke – und natürlich auch der Neujahrsvorsätze! Wenn ich daran denke, was politisch in Oberösterreich bereits umgesetzt wurde, bin ich durchaus zufrieden.  Mit dem oberösterreichischen Modell der Mindestsicherung, das geringere Bezüge und einen Integrationsbonus für Asylberechtigte sowie für Arbeitende einen elastischen Deckel vorsieht, haben wir als Impulsgeber für den Bund und als Verantwortliche für unser Bundesland einen durchaus herzeigbaren Erfolg erzielt. Auch mit der Schuldenbremse haben wir einen Maßstab für Österreich gesetzt.

Für mich ist es wichtig, dass diese konsequente Politik der Neuschuldenverhinderung auch 2019 konsequent fortgesetzt wird. Man kann einfach nicht mehr ausgeben, als man einnimmt. Was in jeder Familie gilt, muss endlich auch Einzug in die politische Realität halten – durch den starken freiheitlichen Landtagsklub ist das nun möglich. Dazu kommt, dass sich 2019 in der oberösterreichischen Landesverfassung der Terminus „Heimat“ als zentraler Bestandteil wiederfinden wird – verknüpft mit den Begriffen Arbeitnehmer und Wirtschaft, gekoppelt mit dem Doppelbudget. Denn unsere Traditionen und der Einsatz unserer fleißigen Arbeitnehmer und unserer Unternehmer machen Oberösterreich zu dem Land, das wir kennen und schätzen.

Natürlich wird es 2019 auch ein paar persönliche, private Herausforderungen für mich geben. Im Juli möchte ich (endlich) den Großvenediger besteigen! Nicht nur deswegen – aber auch – habe ich mir vorgenommen das Rauchen erheblich einzuschränken und mir mehr Zeit fürs Bergwandern zu nehmen – und auch wieder öfter Fischen zu gehen. Das ist zwar für die Kondition nicht unmittelbar gut, aber ich kann beim Angeln besonders gut abschalten. Besonders gute Nerven werde ich 2019 ohnehin brauchen, denn da wird mein Enkerl in die Schule kommen. Ein neuer Lebensabschnitt also, der sicher da und dort für kleinere Aufregung sorgen wird. Aber ich bin gespannt auf das neue Jahr und wünsche auch Ihnen von Herzen alles Gute dafür.

Österreich: Herr im eigenen Haus bleiben

Gestern, am 17. Dezember 2018, kam der Landessicherheitsrat in Linz zusammen. Hintergrund war, dass in der Vergangenheit besonders die Gruppe der Afghanen bei Straftaten herausstach und wir dieser Entwicklung entgegenwirken müssen. Von den rund 7.000 in Oberösterreich lebenden Afghanen wurden allein rund 1.200 Straftaten begangen. Das heißt nicht, dass jeder sechste von ihnen straffällig wurde, wohl aber, dass gerade diese Nationalitätengruppe eine erschreckend hohe Zahl an Intensivtätern hervorbringt. Afghanen sind nicht nur die führende Nationalität unter den tatverdächtigen Asylwerbern, sie belegen auch den ersten Platz in der Statistik bei „Einsatz von Hieb- und Stichwaffen bei Gewaltdelikten“.

Ich begrüße daher sehr, dass die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen eingeleitet hat, um für die Sicherheit der eigenen Bevölkerung zu sorgen. Allem voran natürlich das Verbot für Drittstaatenangehörige, Messer mit sich zu führen. Ebenso gut ist, dass die Asylverfahren nun schneller abgeschlossen werden, abgelehnte Asylwerber in ihre Heimat zurückgebracht und bei Rechtsbrüchen Aberkennungsverfahren eingeleitet werden.

Es geht hier darum, Herr im eigenen Haus zu bleiben. Wenn es offensichtlich Gruppen von Asylwerbern gibt, die zwar gerne unser Geld, nicht aber unsere Sitten annehmen, dann müssen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln durchgreifen. Eines muss klar sein: Der Staat hat in erster Linie die Aufgabe, die eigenen Bürger zu schützen. Wenn es hier eine Schieflage gibt, dann müssen wir uns auch über das Gesamtsystem Gedanken machen. Statt Menschen aufzunehmen, die zahlreiche sichere Staaten durchquert haben, wäre Hilfe vor Ort nicht nur logischer, sondern auch kosteneffizienter. Statt permanent in Integration zu investieren und jede denkbare Hintertür zu missbrauchen, um Asylrecht in ein neues Einwanderungsrecht zu wandeln (Stichwort Lehre für Asylwerber), sollten wir den Menschen auch helfen, möglichst schnell in ihre Heimat zurückkehren zu können.