Klubobmann Mahr: LRH bestätigt FP-Kritik an Flüchtlingsversorgung!

FPÖ zum LRH-Bericht betreffend die Flüchtlingshilfe – Grundversorgung

„Der Rechnungshof legt nun endlich die Karten offen auf den Tisch. Die Kosten für Asylwerber gleichen einem Fass ohne Boden“, sieht sich Klubobmann Herwig Mahr durch den aktuellen Landesrechnungshofbericht in seiner Linie bestätigt.

„Von 2012 bis 2016 haben sich die Grundversorgungskosten für Oberösterreich versechsfacht. Zudem decken die veranschlagten Ausgaben für das Jahr 2017 bei weitem nicht die tatsächlich auftretenden Kosten“, berichtet Mahr von alarmierenden Zahlen. „Die Ausgaben steigen weiterhin. Grund ist der unmittelbare Zusammenhang mit der Dauer der Asylverfahren. Denn Asylwerber werden in dieser Zeit ausschließlich mit Leistungen der Grundversorgung betreut.“

„Asylverfahren dauern zudem länger, als das Gesetz es vorsieht. Innerhalb von 15 Monaten müsste ein Asylantrag entschieden werden. Dieser Umstand lässt die Kosten weiter in Höhe schießen“, pocht der freiheitliche Klubobmann erneut auf schnellere Asylverfahren.

Teure UMF-Betreuung

„Bei der UMF-Betreuung in Oberösterreich läuft definitiv etwas falsch. Das bestätigt nun auch der Landesrechnungshof. Verglichen mit anderen Bundesländern dominiert in Oberösterreich eine Art ‚Wünsch-dir-was‘-Kultur“, fordert Klubobmann Mahr Landesrat Anschober auf, hier umgehend einen Riegel vorzuschieben und sagt: „88 Prozent der Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge (UMF) sind in Oberösterreich in der mit Abstand teuersten Unterbringungsform versorgt. Auch nach Ansicht des Landesrechnungshofes ist dieser unakzeptable Zustand in der Vorgangsweise des Landes begründet. Im Regelfall werden die UMFs ohne Kenntnis des tatsächlichen Betreuungsbedarfs der teuersten Kategorie zugeteilt. Jede dieser unverantwortlichen Entscheidungen kostet dem Steuerzahler monatlich 2.898 Euro.“

Verrechnung mit Bund seit 2014 offen

„Die Kostenteilung zwischen Bund und Ländern hinkt seit drei Jahren nach. Es werden zwar prognostizierte Vorabzahlungen getätigt, unter die Rechnung aber kein Schlussstrich gezogen“, kritisiert Mahr die einäugige Finanzpolitik.

Vierteljährlich werden die womöglich entstehenden Kosten nach dem in der Grundversorgungsvereinbarung festgelegten Schlüssel wechselseitig vorab verrechnet. Der Unterschied zwischen diesen prognostizierten Kosten und den tatsächlichen Ausgaben sollte durch Ausgleichzahlungen zwischen Bund und Ländern behoben werden. Dabei ist unter anderem die Erfüllung der festgelegten Unterbringungsquote ausschlaggebend. In der Praxis gab es jedoch seit Anfang 2014 keine ordnungsgemäße Nachverrechnung. Stattdessen wurden Akontozahlungen geleistet, die sich an der Höhe der tatsächlichen Ausgaben unter Berücksichtigung der steigenden Zahlen in der Grundversorgung orientieren. Somit steht die Frage im Raum, ob Oberösterreich womöglich mehr Ausgleichszahlungen zustehen würden. „Dadurch fallen Länder wie Oberösterreich, welche die gesetzliche Quote beinahe erfüllen, eiskalt durch den Rost“, sieht Klubobmann Mahr auch hier dringenden Handlungsbedarf.