Klubobmann Mahr begrüßt Reform der Neuen Mittelschule

Zurück zum Leistungsprinzip – Rotes Prestigeobjekt ist gescheitert

„Ich begrüße die von Bundesminister Faßmann angekündigte Reform der Neuen Mittelschule. Das 230 Millionen Euro teure Projekt zu Lasten der Steuerzahler ist in der jetzigen Form gescheitert“, berichtet der Klubobmann der FPÖ-Oberösterreich, Ing. Herwig Mahr, und weist auf die jahrelange Kritik seitens seiner Partei auf das misslungene rote Prestigeobjekt hin.

Vor allem an höheren Schulen zeigt sich, dass Kinder aus der AHS-Unterstufe erfolgreicher sind als Kinder aus der Neuen Mittelschule. Laut Statistik Austria absolvieren 89 Prozent der aus der AHS-Unterstufe kommenden Schüler, aber nur 67,7 Prozent der aus der NMS kommenden Schüler die sechste Klasse des Gymnasiums positiv. „Das Leistungsprinzip muss wieder in den Vordergrund rücken“, fordert Mahr.

Viel mehr Klarheit fordert Mahr bei der Notengebung. „Wir müssen weg von der komplizierten siebenstufigen Notenskala“, stellt Mahr fest.

„Auch das sündteure Team-Teaching an den NMS, wo zwei Lehrer gleichzeitig einer Klasse in den Hauptfächern zur Verfügung stehen, ist ineffizient und hat nicht den erhofften Erfolg gebracht“, sagt Mahr und stellt sich klar hinter die von Minister Faßmann geplante Reform dieses Schultyps.

„Der Nivellierung des Bildungsniveaus nach unten muss gegengesteuert werden. Die Reform der Neuen Mittelschule ist ein wichtiger und notwendiger Schritt“, so Mahr abschließend.

Klubobmann Mahr: Bundesregierung bei Asyl und Integration auf richtigem Weg

FPÖ: Asylmissbrauch und Geldverschwendung wird nun der Kampf angesagt

„Integrationspolitik wird nicht für die Zugewanderten gemacht, sondern für das friedliche Zusammenleben in der Gesamtgesellschaft. Eine Zuwanderung über die Asylhintertür und der damit verbundene Missbrauch unseres Sozialsystems ist von der Mehrheit der österreichischen Bevölkerung abgelehnt worden“, stellt der oberösterreichische FPÖ-Klubobmann Ing. Herwig Mahr klar. „Deshalb soll Integration nur jenen ermöglicht werden, die auch sicher bleiben dürfen. Das muss auch LR Anschober irgendwann einsehen.“

„Unterstützung seitens der Aufnahmegesellschaft soll für Zugewanderte als Starthilfe dienen, ein Teil des Ganzen zu werden. Im Sinne eines nachhaltigen und wirtschaftlichen Mitteleinsatzes können Integrationsmaßnahmen aber nur entsprechend dem Aufenthaltsstatus eingesetzt werden. Die Zeiten einer ungeregelten Förderwut in Folge der Fehlentscheidungen im Jahr 2015 sind nun vorbei“, sind für Mahr die Förderkürzungen beim AMS und das abwartende Überdenken bei den Deutschkursen für Asylwerber der richtige Weg. „Es wird auch noch weiter Deutschgrundkurse geben, jedoch muss nun die Sinnhaftigkeit, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit mitberücksichtigt werden.“

„Auch die vielen Schulungsmaßnahmen des AMS, die speziell Asylberechtigten zur Verfügung gestellt wurden, können grundlegende Bildungs- und Qualifizierungsmängel nicht sanieren. Dafür sind sie nicht ausgelegt“, zeigt Mahr die Problematik auf. Schätzungen, wonach in fünf Jahren schon 50 Prozent der Asylberechtigten arbeiten, sind sehr optimistisch. Laut AMS-Chef Kopf hatten bis Ende Juni 2017 lediglich 21,7 Prozent der Asylberechtigten von 2015 Arbeit (58,1 Prozent in Vormerkung und 20,1 Prozent arbeitsfern).

„Der Privatverzug von Flüchtlingen ist ein massives Sicherheitsrisiko und ist mitunter für die viel zu langen Asylverfahren verantwortlich, weil die meisten Betroffenen dadurch für die Behörden nicht mehr greifbar sind. Grundversorgungszentren unter der Kontrolle des Staates für die gesamte Dauer des Asylverfahrens sind jedenfalls der effizientere Weg“, so Mahr.

„Jene Zugewanderte, welche die Bleibevoraussetzungen erfüllen und bei denen der nachweisliche Wille besteht, die vorherrschende Lebensweise zu übernehmen, werden wir unterstützen. Nichterfolg und Verweigerung müssen Sanktionen nach sich ziehen“, bezieht Klubobmann Mahr abschließend klar Stellung.

Klubobmann Mahr: Schulterschluss für den Erhalt von Integrationsklassen an Sonderschulen

Vier-Parteien-Antrag in Landtagssitzung am Donnerstag

„Integrationsklassen in dieser Form müssen unserer Bildungslandschaft erhalten bleiben. Die Bundesregierung soll dafür die notwendigen rechtlichen Regelungen schaffen“, fordert Klubobmann Herwig Mahr. „Diesen Donnerstag werden alle vier im Oö. Landtag vertretenen Parteien – FPÖ, ÖVP, SPÖ und Grüne – einstimmig eine Resolution an die Bundesregierung beschließen, wodurch das Fortführen der bisherigen Form von Integrationsklassen an Sonderschulen sichergestellt werden soll“, berichtet Mahr.

Seit rund 20 Jahren werden in Oberösterreich Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit nicht beeinträchtigten Kindern an Sonderschulen unterrichtet. Bisher basierte das lediglich auf einem sogenannten Schulversuch, welcher jedes Jahr neuerlich beantragt werden musste. Dieser läuft in Oberösterreich derzeit an insgesamt elf Schulstandorten. Durch eine Gesetzesänderung im Vorjahr wurden Schulversuche jedoch auf maximal fünf Prozent pro Bundesland begrenzt. Die Umsetzung dieser Weisung würde dazu führen, dass Integrationsklassen an Oberösterreichs Sonderschulen nicht fortgeführt werden könnten. Der Schulversuch kann für das kommende Schuljahr also nicht mehr beantragt werden.

„Für uns ist das Aus dieser Integrationsklassen nicht tragbar. Das aktuelle Modell ist ein unerlässlicher Beitrag zum Bildungserfolg“, begründet Mahr die Initiative.

„Oberösterreich steht geschlossen hinter dieser Forderung. Gemeinsam muss es uns gelingen, dieses Konzept zu erhalten“, erwartet sich Klubobmann Herwig Mahr eine rasche sowie seriöse Behandlung durch den Bildungsminister.

Klubobmann Mahr zu Mathe-Bildungsstandards: Größter Handlungsbedarf bei Schülern mit Migrationshintergrund

OÖ: 27 Prozent der Schüler mit Migrationshintergrund erreichen Bildungsstandards nicht – Anteil ohne Migrationshintergrund liegt bei acht Prozent

„Der vorliegende Bericht ist grundsätzlich positiv. Er ist jedoch kein Grund zum Jubeln. Insgesamt haben 27 Prozent aller Schüler mit Migrationshintergrund die Bildungsstandards nicht erreicht. Bei jenen ohne Migrationshintergrund sind es lediglich acht Prozent. Hier ist also ein klarer Unterschied zu erkennen. Im Bericht ist darüber hinaus festgehalten, dass sich diese sogenannten ‚Gruppenunterschiede‘ seit der letzten Überprüfung 2012 kaum verändert haben“, analysiert Klubobmann Herwig Mahr die oö. Zahlen der aktuell vom Bildungsministerium veröffentlichen Ergebnisse der Bildungsstandards-Überprüfung in Mathematik in den achten Schulstufen und fordert weitere Maßnahmen.

Die Behauptung des amtsführenden Landesschulratspräsidenten Enzenhofer, die Ergebnisse seien ein Zeichen der gelungenen Integration, weist Mahr zurück: „Laut Bericht werden außerordentlich geführte Schüler nicht zur Überprüfung herangezogen. Seit 2012 ist deren Anteil in Folge der Flüchtlingswelle 2015 jedoch deutlich gestiegen. Das bestätigen auch die vorliegenden Ergebnisse. Schüler, die dem Unterricht nicht ausreichend folgen können, wurden also nicht getestet. Das waren in Oberösterreich immerhin knapp fünf Prozent der getesteten Schüler. Außerdem ist der absolute Erfolgsunterschied von Schülern mit und ohne Migrationshintergrund höher als in Österreich insgesamt.“

„Insgesamt haben 12 Prozent der oberösterreichischen Schüler bis zum Ende der 8. Schulstufe keine ausreichenden Mathematikkompetenzen erworben. Das sind etwa 1600 Schüler insgesamt, davon 650 mit Migrationshintergrund“, berichtet Mahr und sagt: „Unsere politische Aufgabe ist es nun, diese Anzahl zu verringern. Das Bildungssystem muss effizienter gestaltet werden. Denn gute Bildung ist ein wesentlicher Bestandteil für gelingende Integration und beruflichen Erfolg.“

„Höchst erfreulich ist, dass Oberösterreich im Bundesländervergleich an erster Stelle steht. Das zeigt ganz klar, dass unsere Pädagogen sehr gute Arbeit leisten“, sagt Mahr abschließend.

Klubobmann Mahr: Sonderkontrollausschuss ließ keine Punkte unbehandelt

LRH-Bericht ausführlich diskutiert – alle Empfehlungen einstimmig beschlossen – Folgebericht in 18 Monaten

„Der Bericht wurde Punkt für Punkt abgearbeitet. Für uns blieb dabei keine Frage ungeklärt. Der Rechnungshof hat seine Arbeit sehr gut gemacht“, berichtet Klubobmann Herwig Mahr, der in den vergangenen zwei Tagen den Vorsitz des Sonderkontrollausschusses geführt hat. Behandelt wurde der Landesrechnungshofbericht, in welchem das System der Gemeindeaufsicht am Beispiel St. Wolfgang und nicht nachvollziehbare Streichungen in Gemeindeprüfberichten detailliert aufgearbeitet wurden. Darüber hinaus wurde der Antrag von SPÖ und Grüne auf Einsetzung einer Untersuchungskommission vorberaten, über welchen in der Landtagssitzung am 1. März 2018 abgestimmt werden wird.

„Unbestritten ist, dass vor 2015 im Bereich der Gemeindefinanzierung bzw. -aufsicht so Manches nicht korrekt gelaufen ist. Der Bericht des Landesrechnungshofes deckt das lückenlos auf. Umso wichtiger ist es nun, das System der Gemeindeaufsicht umfassend zu optimieren. So etwas darf sich jedenfalls nicht wiederholen“, betont Klubobmann Mahr.

„Anwesend waren neben den Experten des Landesrechnungshofs Vertreter aller geprüften Stellen des Amtes der Landesregierung, die Landesräte Hiegelsberger und Podgorschek sowie die Ausschussmitglieder aller Parteien. Gegen die Vorladung weiterer Auskunftspersonen haben wir uns bewusst entschieden. Denn selbst der Rechnungshofdirektor hat mehrfach betont, dass die Prüfung im Kontakt mit allen Beteiligten erfolgt ist und ihm die Einsicht in alle notwendigen Akten problemlos ermöglicht wurde“, sagt Mahr.

Gemeindeaufsicht in der Hand der FPÖ

„Seit 2015 ist FPÖ-Landesrat Elmar Podgorschek für die Aufsicht aller oberösterreichischer Gemeinden zuständig. Podgorschek hat das aktuelle System durchleuchtet und umfassende Verbesserungen in Auftrag gegeben“, unterstreicht Mahr, dass alle Empfehlungen des Rechnungshofes berücksichtigt werden.

„Wir werden das System auf neue Beine stellen. In unserer Verantwortung wird es so etwas nicht mehr geben“, versichert Klubobmann Mahr.

Keine Untersuchungskommission erforderlich

„Wie sehen keinen Grund für eine weitere Prüfung“, signalisiert Herwig Mahr die Ablehnung des SPÖ/Grünen-Antrages in der nächsten Landtagssitzung zur Einsetzung einer Untersuchungskommission.

 

Klubobmann Mahr zu Kontrollausschuss: Klare Vereinbarung zur Vorgangsweise in Ausschüssen

Vier-Parteien-Grundsatzvereinbarung zu Beginn der Periode beschlossen

„Es gibt eine klare Vereinbarung aller Fraktionen zur Vorgangsweise in Ausschüssen, auch was die Teilnahme von Auskunftspersonen betrifft. An diese Vereinbarung werde ich mich auf Punkt und Beistrich halten“, stellt Klubobmann Ing. Herwig Mahr fest.

Mahr wird den Kontrollausschuss am nächsten Mittwoch leiten. Dort werden der Bericht des Landesrechnungshofs über das System der Gemeindeaufsicht und auch der Antrag auf Einsetzung einer Untersuchungskommission beraten.

Die Vereinbarung sieht vor, dass zur Sitzung des Ausschusses automatisch die entsprechenden Auskunftspersonen (das sind die jeweiligen Direktoren, Abteilungs- bzw. Gruppenleiter der geprüften Stellen) eingeladen werden.

„Das habe ich bereits veranlasst. Alles Weitere wird man sehen“, sagt Mahr.

„Ich sehe aber derzeit überhaupt keinen Grund, über die Vereinbarung hinausgehende Maßnahmen zu veranlassen, noch bevor überhaupt ein einziges Wort im Kontrollausschuss gesprochen wurde.“

„Als Vorsitzender des Ausschusses werde ich jedenfalls dafür sorgen, dass der Ausschuss korrekt, und vor allem entsprechend der Grundsatzvereinbarung und Usancen des Landtags durchgeführt wird“, stellt Mahr abschließend fest.

LAbg. Wall fordert: Offene Fragen zur Abschaffung des Pflegeregresses erfordern rasche Antworten

Landtag beschließt einstimmig Resolution zur Kostenübernahme durch den Bund 

„Jährliche Mehrkosten in Höhe von über 80 Millionen Euro entstehen im Land Oberösterreich durch die Abschaffung des Pflegeregresses in stationären Einrichtungen“, zeigt die freiheitliche Sozialsprecherin, LAbg. Ulrike Wall, in der heutigen Landtagssitzung auf.

„Auch wenn diese Maßnahme grundsätzlich zu begrüßen ist, war diese bundesgesetzliche Regelung ein Schnellschuss im Vorfeld der Nationalratswahl im Herbst 2017. Jetzt muss geklärt werden, wie und durch wen der Einnahmenentfall finanziert werden soll bzw. auf welche Personengruppen diese Regelung konkret Anwendung findet“, fordert Wall.

„Der Bund hat 100 Millionen Euro pro Jahr für ganz Österreich als Kostenersatz zugesagt“, erinnert Wall. „Angesichts der bereits in Oberösterreich entstehenden Kosten können die Mehrausgaben durch die vom Bund fix zugesagten Finanzmittel nicht einmal annähernd gedeckt werden“, zeigt Wall auf. „Deshalb hat der Oö. Landtag in der heutigen Sitzung erneut einen einstimmigen Beschluss für eine Bundesresolution gefasst. Darin fordern alle Abgeordneten, dass die Mehrausgaben bzw. Einnahmeentfälle infolge der Abschaffung des Pflegeregresses auch für Behinderte in stationären Einrichtungen vollständig durch den Bund kompensiert werden“, erwartet sich Wall eine positive Rückmeldung durch den Bundesfinanzminister.

Darüber hinaus plant Oberösterreich, den Regress auch für nicht-stationäre Behindertenleistungen (wie Persönliche Assistenz, Therapien oder Arbeits- und Fähigkeitsorientierte Beschäftigung) abzuschaffen. „Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde diese Woche in Begutachtung geschickt“, erklärt Wall. „Wir stehen entsprechenden Verbesserungen positiv gegenüber. Dennoch müssen noch offene Fragen geklärt werden – so lässt der Entwurf beispielsweise offen, wie zukünftig die mobilen Dienste für pflegebedürftige, behinderte und ältere Personen behandelt werden sollen“, erwartet sich Wall eine ausführliche Diskussion im zuständigen Ausschuss.

Klubobmann Mahr: Untersuchungskommission zum heutigen Tag sachlich nicht argumentierbar

FPÖ fordert schrittweise Aufarbeitung der Missstände

„Eine Untersuchungskommission ist aus heutiger Sicht weder notwendig noch sachlich argumentierbar“, entgegnet Klubobmann Herwig Mahr SPÖ und Grüne in der heutigen Landtagssitzung. Beide Parteien beharren seit Tagen auf die Einsetzung einer Untersuchungskommission aufgrund der vom Landesrechnungshof (LRH) kürzlich aufgedeckten Missstände im Bereich der Gemeindeaufsicht vor 2015 – Stichwort St. Wolfgang. Der entsprechende Antrag wurde von ihnen in der heutigen Sitzung eingebracht.

Notwendig sei diese Maßnahme laut den antragsstellenden Parteien, da die Verantwortung auf politischer und Verwaltungsebene zu klären ist. Klubobmann Mahr hingegen stellt klar: „Die Begründung hinkt. Denn der Landesrechnungshof hat den behaupteten Polit-Krimi bereits gelöst. Im umfassenden Sonderbericht wird schonungslos aufgezeigt, was vor 2015 falsch gelaufen ist. Wer die Verantwortung dafür zu tragen hat, liegt ebenso am Tisch. Politisch verantwortlich für die Aufsicht waren die Gemeindereferenten von ÖVP und SPÖ. Auf Verwaltungsebene ist der zuständige Abteilungsleiter in der Ziehung.“

„Wichtig ist insbesondere, dass so etwas nicht mehr vorkommt. Landesrat Podgorschek hat dazu bereits die notwendigen Schritte in die Wege geleitet“, hebt Mahr die Neugestaltung der Gemeindeprüfung Neu hervor. „Die klare Trennung von Prüfung und Beratung war längst notwendig.“

Kritik an Doppelmoral der SPÖ

Als „besonders grotesk“ bezeichnet Mahr das Verhalten der SPÖ Oberösterreich. „Man darf nicht vergessen, dass die SPÖ in dieser Zeit selbst für die Aufsicht aller oberösterreichischen ÖVP-Gemeinden verantwortlich war. Über etwaige Missstände hörte man zur damaligen Zeit nichts. In Wahrheit war das Gegenteil der Fall“, betont Klubobmann Mahr und erinnert an eine Aussendung vom damaligen SPÖ-Landesrat Josef Ackerl vom 2. März 2007 – „Gemeinden brauchen nicht mehr Kontrolle, sondern mehr Entlastung! Die Gemeinden werden bereits ausreichend kontrolliert“, sah der damalige SPÖ-Gemeindelandesrat Josef Ackerl offensichtlich keine Probleme bei ÖVP-Gemeinden. Nun die Schuld ausschließlich beim politischen Mitbewerber zu suchen, beschreibt Mahr als billiges Täuschungsmanöver und sagt abschließend: „Getroffene Hunde bellen bekanntlich.“

LAbg. Ratt: OÖ fordert Verfassungsänderung für einfachere Verwaltungszusammenarbeit

ÖVP/FPÖ-Resolution untermauert Notwendigkeit – Geplante Verwaltungsreform der neuen Bundesregierung soll Kooperationen ermöglichen

„Effizienzsteigerung in der Verwaltung hat sich die FPÖ schon immer auf die Fahnen geschrieben. Ein besserer Austausch zwischen Bezirkshauptmannschaften und Magistraten ist dabei ein naheliegender und sinnvoller Schritt. Dafür müssen jedoch unzeitgemäße Hürden in unserer Bundesverfassung aus dem Weg geräumt werden“, sagt der freiheitliche Föderalismussprecher LAbg. Dr. Walter Ratt in der heutigen Landtagssitzung.

Die Übertragung von Zuständigkeiten der Bezirksverwaltungsbehörden ist den Ländern aktuell nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Darüber hinaus sieht die Bundesverfassung aktuell zahlreiche wechselseitige Zustimmungserfordernisse und übergreifende Kompetenzen der Bundes- und Landesverwaltungen vor. „Der Spielraum der umfassenden  Zusammenarbeit  von  Bezirksverwaltungsbehörden  und   Statutarstädten ist zu sehr begrenzt“, stellt Ratt fest.

„Gerade in der Verwaltung braucht es mehr föderalistische Handlungsfähigkeit der Bundesländer. Denn ein guter Standort braucht Verwaltungszusammenarbeit“, fordert Ratt und weist darauf hin: „Die beste Bürgernähe wird in Bezirkshauptmannschaften und Magistraten gewährleistet. Die Änderung für bessere Kooperationen zwischen diesen Behörden kostet uns nichts, bringt aber viel.“

„Die FPÖ ist stolz, dass der Geist der Veränderung nun auch im Bund Einzug gefunden hat und die Verwaltungsreform auch wirklich angegangen wird. Deshalb bin ich optimistisch, dass eine Verfassungsänderung im Nationalrat möglich sein wird“, bekräftigt Ratt abschließend die oberösterreichische Resolution an den Bund.

Klubobmann Mahr zu UK-Minderheitenrecht: Unsere Verfassung ist keine Schwingtür!

FPÖ: Ja zum Minderheitenrecht, aber umfassende Beratung im Ausschuss unumgänglich

„In dieser Sache sind wir durchaus gesprächsbereit. Von einer solchen Hauruck-Aktion halten wir aber nichts“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr den SPÖ-Antrag in der heutigen Landtagssitzung, wonach die Untersuchungskommission als Minderheitenrecht verankert werden soll. Aktuell ist zur Einsetzung einer Untersuchungskommission ein Mehrheitsbeschluss im Landtag notwendig. Die SPÖ fordert die Grenze auf ein Viertel der Abgeordneten herabzusetzen. Dafür müsste die Landesverfassung abgeändert werden. „So etwas darf nicht kurzerhand per Dringlichkeitsbeschluss durchgeboxt werden. Das muss im Ausschuss mit allen Beteiligten genau beraten werden.“

„Die Untersuchungskommission ist demokratiepolitisch ein wichtiges Instrument. Damit darf nicht leichtfertig umgegangen werden. Es ist unser höchstes Kontrollorgan. Für die Einberufung gibt es unmissverständliche Voraussetzungen. Die aktuellen Hürden ohne ausführliche Vorberatung auszuhebeln, zeugt von geringem politischem Verantwortungsbewusstsein“, übt Klubobmann Mahr scharfe Kritik an der SPÖ.

„Die Reform der Untersuchungskommission ist schon länger Thema von Unterausschussberatungen. Wir halten das selber seit Jahren für notwendig. Hier wird es auch sicher bald zu Ergebnissen kommen“, versichert Klubobmann Herwig Mahr abschließend.