LAbg. Fischer: OÖ bei Umweltschutz auf gutem Weg

FPÖ OÖ begrüßt Plastiksackerlverbot auf Bundesebene

„Die Erhaltung einer sauberen und lebenswerten Umwelt ist eine große Herausforderung. In Oberösterreich sind wir aber auf einem guten Weg“, sagt der freiheitliche Umweltsprecher, LAbg. Michael Fischer, heute im Budgetlandtag.

„Beim Recycling liegt Oberösterreich im Vergleich auf den vordersten Plätzen. Leider finden nicht immer alle Abfallstoffe den Weg zum Recyclingprozess, weshalb wir uns momentan im Ausschuss intensiv mit der Weiterentwicklung auseinandersetzen“, spricht LAbg. Fischer Initiativen zur Einführung eines Pfandsystems für Kunststoffflaschen und Alu-Dosen an.

„Insgesamt kommen jährlich bis zu 7.000 Tonnen Kunststofftragetaschen in den Umlauf. Das stellt eine große Belastung für unsere Umwelt dar. Deshalb ist es hoch erfreulich, dass ab 2020 ein Verbot von Plastiksackerln kommt“, ist LAbg. Fischer von der angekündigten Maßnahme auf Bundesebene überzeugt.

Konkrete Ziele sind:

  • Verbot von nicht biologisch abbaubaren Kunststofftragetaschen ab 2020;
  • rasche Umsetzung der Einwegplastik-Richtlinie der EU mit entsprechenden Produktverboten und Reduktionszielen;
  • Verbot der Beimengung von Mikroplastikpartikel in Kosmetikprodukten und Reinigungsmittel ab 2020;
  • bis 2025 nachweisliche Reduktion der Plastikverpackungen von mindestens 20 Prozent gegenüber 2016.

„Oberösterreich kann nicht die Welt retten. Aber wir haben die Pflicht, einen Beitrag leisten. Das trifft vor allem beim Klimaschutz zu. Die Maßnahmen müssen aber mit dem nötigen Hausverstand getroffen werden. Überbordende Umweltpolitik schadet mehr, als sie nützt“, stellt LAbg. Fischer abschließend klar.

LAbg. Michael Fischer: OÖ beim Klimaschutz am richtigen Weg

Treibhausgasemissionen innerhalb 11 Jahren erheblich gesunken

„Die österreichische Bundesregierung hat schon längst erkannt, dass nachhaltiger Klimaschutz konkrete Maßnahmen braucht. Die Minister Hofer und Köstinger präsentierten im Frühjahr des heurigen Jahres die Klima- und Energiestrategie ‚Mission 2030‘. Zentrales Ziel ist die weitere Reduktion von Treibhausemissionen, welche bereits in den letzten elf Jahren erheblich gesenkt werden konnten“, berichtet der Umweltsprecher der FPÖ-Oberösterreich, LAbg. Michael Fischer, im Rahmen der aktuellen Stunde in der heutigen Landtagssitzung.

„Auch der Anteil erneuerbarer Energie wurde von 23,7 Prozent auf 33,5 Prozent erhöht. Man sieht – Österreich ist in der Klimapolitik auf einem guten Weg“, zeigt Fischer eine positive Entwicklung auf.

„Neben den Hauptfeldern dieser Strategie wie Reduktion der Treibhausgasemissionen um 36 Prozent, Ausstieg aus der fossilen Energiewirtschaft und emissionsarme Mobilität gibt es auch konkrete Leitlinien zur Umsetzung. Zu diesen zählen unter anderem Energie als Gesamtsystem, Dekarbonisierung ohne Atomstrom, Standortwachstum, Digitalisierung, Bürokratieabbau und Fördereffizienz. Also in Summe ein Paket an Themenfeldern, welche Österreich bei Klimaschutz und Energie vorwärts bringen werden“, stellt Fischer fest.

Zur Zielerreichung wurden konkrete Maßnahmen als sogenannte Leuchtturmprojekte definiert. Diese umfassen zehn Maßnahmen – unter anderem die E-Mobilitätsoffensive, die Stärkung des schienengebundenen öffentlichen Verkehrs oder die „100.000 Dächer Photovoltaik“.

„In meiner Heimatstadt läuft diesbezüglich ein Projekt, mit welchem wir seit Inbetriebnahme bereits 24 Tonnen CO2 einsparen konnten“, nennt Fischer ein heimisches Vorzeigeprojekt.

„Unser Ziel muss sein, eine nachhaltige und dekarbonisierte Zukunft in Österreich sicherzustellen, damit unsere künftigen Generationen auf eine intakte Umwelt zurückgreifen können“, so Fischer abschließend.

LAbg. Michael Fischer: Praxisorientierte Änderung im Oö. Bautechnikgesetz einstimmig beschlossen

FPÖ: Rechtzeitige Maßnahme von Wohnbaureferenten LH-Stv. Haimbuchner noch vor Beginn der Bausaison

„Orientiert an den Bedürfnissen der Praxis wurde eine Fehlanwendung des Oö. Bautechnikgesetzes in einem beispiellos schnellen legistischen Prozess noch vor Beginn der Bausaison korrigiert“, hebt der Bausprecher der oberösterreichischen Freiheitlichen, LAbg. Michael Fischer im heutigen Landtag hervor. „Ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs führte aufgrund einer zu allgemeinen Begriffsdefinition entgegen der Intentionen des Landesgesetzgebers zu einer völlig anderen Rechtsauslegung im Bautechnikgesetz. Die dadurch eingeschränkte Möglichkeit der Ausnahme von Abstandbestimmungen bei Gebäuden und Schutzdächern wurde somit repariert.“

Der Verwaltungsgerichtshof ist in seinem Erkenntnis vom 26. September 2017, Zl. Ra 2016/05/0110, zur Auffassung gelangt, dass auf Grund der ausdrücklichen Verwendung des Wortes „Bauwerke“ im § 41 Abs. 1 Z 5 lit. c Oö. Bautechnikgesetz 2013 etwa auch Stützmauern – als unstrittige Bauwerke im Sinn des § 2 Z 5 Oö. Bautechnikgesetz 2013 – in die Berechnung der im Seitenabstand zulässigen Maximallänge von 15m einzurechnen sind.

„Das hatte weitreichende Folgen für unsere Häuslbauer und die heimische Bauwirtschaft“, sagt Fischer. „Diese Judikatur entspricht nicht der gesetzgeberischen Absicht und schränkt gleichzeitig auf Grund vielfach entlang von Grundstücks- bzw. Bauplatzgrenzen erforderlichen Stützmauern die Anwendbarkeit dieser Ausnahmebestimmung für Gebäude und Schutzdächer in einer nicht praxisgerechten Weise ein.“

„Dank einer schnellen Reaktion unseres blauen Wohnbaureferenten wurde mit der vorliegenden Gesetzesnovelle die ausschließliche Anwendbarkeit der Ausnahmebestimmung des § 41 Abs. 1 Oö. Bautechnikgesetz 2013 auf Gebäude und Schutzdächer klargestellt“, so LAbg. Fischer abschließend.