Klubobmann Mahr: Wichtige Beschlüsse vor der Sommerpause im kommenden Landtag

„Diese Sitzung werden wir noch viele wichtige Beschlüsse vor der parlamentarischen Sommerpause fassen“, stellt Klubobmann Herwig Mahr im Vorfeld der kommenden Sitzung des Oö. Landtages am Donnerstag in Aussicht.

Einsatz für ausreichende Finanzierung des Bundesheeres

Das Bundesheer hat auch in Oberösterreich wesentliche Teile stationiert. Unter dem ehemaligen Verteidigungsminister Kunasek wurden dafür wichtige Investitionen auf den Weg gebracht – wie für die Sanierung von Kasernen. Nun stehen einige Projekte vor dem Aus. Die FPÖ hat daher einen Antrag initiiert, der die Bundesregierung erneut auf die große Bedeutung der oberösterreichischen Sicherheitsinfrastruktur und die dafür notwendigen Finanzierung deutlich machen soll.

„Oberösterreich hat stets von einem starken Heer profitiert. Doch der jahrelange Spardruck hinterlässt seine Spuren. Mittlerweile stehen sowohl die Hilfe im Katastrophenfall und auch die militärische Landesverteidigung auf dem Spiel. Das wird zunehmend zur Gefahr für unsere Bevölkerung. Dieser Negativtrend muss gestoppt werden. Wir brauchen wieder mehr Stabilität im Sicherheitsbereich“, fordert Klubobmann Mahr.

Mündliche Anfrage zur Vollzugspraxis bei der Wohnungslosenhilfe

Medienberichten zufolge zahlt die Wohnungsloseneinrichtung B37 im Rahmen der Soforthilfe Geldleistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung teils ohne Bescheid – nicht wie andere Vereine – aus und rechnet diese monatlich mit Oberösterreichs Sozial-Ressort ab. Erste stichprobenartige Überprüfungen haben ergeben, dass im Jahr 2018 an 149 Personen Auszahlungen aber ohne behördliche Prüfung auf Basis von Schätzungen durch Sozialarbeiter erfolgt sein sollen. Auch eine Anzeige bei der Linzer Staatsanwaltschaft ist inzwischen eingegangen. Die FPÖ wird diese dubiosen Vorgänge im kommenden Landtag kritisch hinterfragen.

„Diese Vorgänge sind höchst dubios. Auch die Soforthilfe ist Steuergeld. Es muss zwar sichergestellt werden, dass Leistungen bei Bedarf rasch und unbürokratisch ausbezahlt werden können. Dennoch müssen im Hintergrund behördlich festgelegte Verfahren durchgeführt werden“, stellt Mahr die Rechtslage klar.

Modernisierung des Oö. Naturschutzgesetzes

Oberösterreich bringt sein Naturschutzgesetz auf den neuesten Stand. In den vergangenen Monaten hat dafür ein intensiver Erarbeitungsprozess stattgefunden, bei dem Fachexperten, Umweltvertreter sowie alle Parteien eingebunden wurden. Nun steht die Novelle vor dem Beschluss. Mit Anfang August soll das neue Gesetz in Kraft treten.

„Die Novelle schafft einen wichtigen Beitrag zur Deregulierung und gewährleistet auch weiterhin einen behördlichen Naturschutz auf höchstem Niveau. Die politisch motivierten Unkenrufe sind völlig haltlos“, betont Klubobmann Mahr.

Weitere voraussichtliche Beschlüsse

  • Verkehrsmilliarde für den Ausbau des städteübergreifenden Nahverkehrs
  • ÖV-Förderung für Pendel-Studenten
  • Rechnungsabschluss des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2018
  • Vier-Parteien-Antrag für Klimaschutzmaßnahmen

Mahr/Hattmannsdorfer: Sozialhilfe-Entwurf großteils zufriedenstellend

Oö. BMS-Modell als Vorbild für Sozialhilfe: Leistungsgerechtigkeit, Arbeitsanreize und Integrationswilligkeit als Eckpfeiler

Gestern am späten Nachmittag konstituierte sich der Unterausschuss für die Umsetzung der Sozialhilfe in Oberösterreich, in dem der Erstentwurf des Ausführungsgesetzes einging und behandelt wurde. Über den Sommer geht dieser in Begutachtung. Bei weiteren Unterausschuss-Sitzungen im Herbst folgt die inhaltliche politische Auseinandersetzung. In der Landtagssitzung am 10.Oktober soll das Ausführungsgesetz beschlossen werden, damit es letztendlich fristgerecht mit 01. Jänner 2020 in Kraft tritt.

„Der im Unterausschuss präsentierte Entwurf ist großteils zufriedenstellend. Er trägt klar die schwarz-blaue Handschrift Oberösterreichs. In den folgenden Sitzungen geht es darum, gemeinsam die Feinheiten des Ausführungsgesetzes zu erarbeiten, damit das Gesetz fristgerecht mit Anfang nächsten Jahres in Kraft treten kann“, geben OÖVP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer und FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr bekannt.

„Für uns ist klar: Jene, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, sollen diese auch bekommen. Gleichzeitig braucht es aber auch ein straffes Kontrollnetz und effiziente Sanktionsmöglichkeiten, um etwaigen Missbrauch hintanzuhalten“, sind sich Mahr und Hattmannsdorfer einig.

„Es geht bei dieser Reform darum, für mehr Gerechtigkeit zu sorgen. Deshalb sollen auch Personen, wie etwa Beeinträchtigte und Alleinerziehende, verstärkt unterstützt werden. Dazu bekennen wir uns“, sagen Hattmannsdorfer und Mahr.

„Die neue Sozialhilfe wird auch einen Deckel bei Haushaltsgemeinschaften enthalten. Einen solchen haben wir bereits bei der Mindestsicherung Oberösterreichs verankert. Es ist gut und notwendig, dass unsere Überlegungen aus Oberösterreich im neuen Gesetz fortgeführt werden können. Denn es muss einen spürbaren Unterschied zwischen Erwerbseinkommen und Sozialleistungen geben. Arbeit muss sich lohnen“, geben Hattmannsdorfer und Mahr weitere Details bekannt.

„Verankert werden soll auch ein Jobbonus, um Personen bei der Wiedereingliederung im Arbeitsmarkt zu unterstützen“, sagen Mahr und Hattmannsdorfer. Beginnt jemand während des Bezugs eine Arbeit, soll ihm ein monatlicher Bonus von bis zu 177 Euro für die Dauer von maximal einem Jahr gewährt werden.

„Erfolgreiche Integration ist nur durch ausreichende Sprachkenntnisse möglich. Für einen gewissen Teil der Leistung soll daher Deutsch als Voraussetzung verankert werden“, signalisieren Hattmannsdorfer und Mahr, dass bei schlechten Deutschkenntnissen 35 Prozent der Leistung in Form von Deutschkursen bereitgestellt werden.

Moderne Sozialhilfe mit Ursprung in Oberösterreich

Für jene, die sie brauchen – nicht für jene, die nicht wollen

Es ist aus meiner Sicht eine der brennendsten Fragen unserer Zeit: Wie gestaltet ein moderner Staat, ein modernes Bundesland wie Oberösterreich, seine Sozialgesetze? Wie wird also sichergestellt, dass jene Menschen, die tatsächlich auf fremde Hilfe angewiesen sind, diese auch erhalten und die vielzitierte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleistet werden kann?

Und dann ist da natürlich auch noch die andere Seite: Wie kann effizient und ohne überbordenden Verwaltungsaufwand sichergestellt werden, dass es keinen Missbrauch gibt und kein Steuergeld in falsche Hände gelangt – zum Beispiel in die Hände jener, die durchaus arbeiten und so ihren (steuerlichen) Beitrag zu einer funktionierenden Gesellschaft leisten könnten?

Fahrplan für mehr Gerechtigkeit

Morgen wird durch die Sozial-Landesrätin in einem eigenen Unterausschuss ein Entwurf zum oberösterreichischen Sozialhilfeausführungsgesetz (da dieses Wortungetüm ein wenig sperrig ist, verwende ich in Zukunft das Kürzel SoHAG) vorgelegt. Eine erste Präsentation für die einzelnen Fraktionen hat bereits stattgefunden, in weiteren Sitzungen im Unterausschuss des Landtages wird gemeinsam die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes erarbeitet, bevor es über den Sommer in Begutachtung geht. Im Oktober soll dann bei der Landtagssitzung die Beschlussfassung erfolgen, damit die neue Sozialhilfe am 1.1.2020 in Kraft treten kann.

Vertrauen oder Kontrolle?

Mir war es immer wichtig, dass bedürftige Menschen in Oberösterreich jene Unterstützung erhalten, die sie brauchen. Dazu ist es aber nötig, dass man darauf schaut, dass auch genug Geld da ist – und das erreicht man unter anderem durch ein wirksames und vor allem einheitliches Kontroll- und Sanktionssystem, um effektiv gegen Missbrauch vorgehen zu können.

Sachleistung vor Bargeld

Und weil gerade von Teilhabe an der Gesellschaft die Rede war: Ohne ausreichende Deutschkenntnisse ist dies unmöglich. Deshalb ist es eine freiheitliche Kernforderung, dass Personen mit Sprachdefiziten einen Teil der Sozialhilfe in Form von verpflichtenden Sprachkursen nutzen müssen. Nur so kann Integration tatsächlich gelingen. Das ist gerecht. Das ist modern. Das ist freiheitlich.

Gravierende Missstände im Sozialbereich – Staatsanwaltschaft eingeschaltet!

Das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung ist ein hohes Gut. Denn die Verwaltung fungiert als Bindeglied staatlicher Autorität und der Gesellschaft und macht dadurch Demokratie erlebbar.

Leider müssen wir jetzt ausgerechnet bei uns in Oberösterreich feststellen, dass dieses Vertrauen massiv erschüttert wird. Konkret geht es um ganz gravierende Mängel im Vollzug der Mindestsicherung. Offenbar wurden Leistungen ohne Rechtsgrund zuerkannt – da ist der oftmals strapazierte Begriff Skandal gleich in mehrfacher Hinsicht angebracht.

Mindestsicherungsleistung ohne Bescheid ausbezahlt

Allein 2018 wurde in allen 149 Fällen eines Linzer Sozialhilfevereins die Leistung der Mindestsicherung nicht rechtmäßig ausbezahlt. Das ist eine Praxis, die nicht nur den Rechtsstaat ad absurdum führt, sondern auch dem Steuerzahler gegenüber in höchstem Maße verantwortungslos ist. Das ist so nicht hinnehmbar.

Staatsanwaltschaft eingeschaltet

Auch wenn es überrascht: Ich bin froh, dass die Staatsanwaltschaft nun eingeschaltet wurde. Nur so kann eine umfassende und lückenlose Aufklärung gewährleistet werden. Und Aufklärung ist dringend notwendig – denn wir wissen nicht, was noch so im Argen liegt und ob die bisherige Praxis nicht sogar strafrechtlich relevant ist.

Fortsetzung folgt

Die aus meiner Sicht völlig dubiosen Vorkommnisse werden uns noch eine ganze Weile beschäftigen – und das ist gut so. Denn nur durch Prüfung und Aufklärung kann das eingangs erwähnte Vertrauen der Bürger in eine funktionierende Verwaltung sichergestellt werden.

Klubobmann Mahr: Gerstorfer verharmlost belastende Fakten

Missstand bei Wohnungslosenhilfe: Anzeige bei Staatsanwaltschaft – finanzieller Schaden kann nicht ausgeschlossen werden

„Nun kommt schön langsam die ganze Wahrheit ans Licht. Noch vor wenigen Tagen wurde von Landesrätin Gerstorfer öffentlichkeitswirksam versichert, dass dem Land kein finanzieller Schaden entstanden sei. Es sollte offenbar der Anschein erweckt werden, als ginge es bloß um eine formale Abklärung der Vollzugspraxis. Wie sich nun aber herausstellt, steckt viel mehr dahinter. Mittlerweile droht sogar ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft. Auch Schäden für den Steuerzahler können nicht mehr ausgeschlossen werden“, wirft Klubobmann Herwig Mahr Gerstorfer eine „üble Vertuschungsaktion“ vor.

„Entweder sie hat die rechtliche Relevanz der Situation nicht erkannt oder sie hat versucht, die Sache unter den Teppich zu kehren. Beides wäre höchst bedenklich und verantwortungslos gegenüber dem Steuerzahler“, kritisiert Mahr.

„Es gehört jedenfalls auch geklärt, ob es nur zu Versäumnissen des B37 gekommen ist oder ob sich auch die Stadt Linz etwas zuschulden kommen ließ. Denn die ist zuständig für das behördliche Verfahren“, betont Mahr.

Lückenlose Überprüfung der Mindestsicherung auch in OÖ notwendig

„Ist das nur die Spitze des Eisbergs? Es ist höchst an der Zeit, die Mindestsicherung auch in Oberösterreich lückenlos zu durchleuchten. Anstatt den Rechnungshof mit einem Gutachten für einen kleinen Teilbereich zu beauftragen, sollte er besser gleich den gesamten Apparat überprüfen. Denn Sozialleistungen müssen schließlich bei jenen ankommen, die sie tatsächlich benötigen und denen sie auch rechtmäßig zustehen“, fordert Mahr eine Überprüfung des Vollzugs und der Kontrolle der Mindestsicherung des Landes Oberösterreichs ab dem Jahr 2011 ähnlich der Prüfung des Landesrechnungshofes (LRH) in der Steiermark. Dort deckte der steirische LRH Anfang des Monats gravierende Mängel im Vollzug der Mindestsicherung mit erheblichem finanziellem Schaden auf. Unter anderem wurden auch dort Leistungen ohne Rechtsgrund zuerkannt.

Klubobmann Mahr: Auch Direktauszahlungen sind schließlich Steuergeld, Frau Gerstorfer!

FPÖ kündigt Anfragen im Landtag an: Derart fadenscheinige Ausreden sind zu wenig

„Auch Direktauszahlungen im Rahmen der Mindestsicherung sind schließlich Steuergeld. Es sagt einem schon der gesunde Menschenverstand, dass es hier gewisse Kontrollmechanismen und klare Regeln für den Vollzug geben muss, um den Missbrauch hintanzuhalten“, spricht Klubobmann Herwig Mahr erneut die gestrige Bekanntgabe von Sozial-Landesrätin Gerstorfer an, wonach sie die Vollzugspraxis der Wohnungslosenhilfe durch den Landesrechnungshof prüfen lassen will. Die Wohnungslosenhilfe ist eine Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung.

„Klar ist natürlich, wer Hilfe braucht, soll sie rasch und unbürokratisch bekommen können. Im Hintergrund muss die zuständige Behörde aber dennoch prüfen, ob die Leistung auch tatsächlich rechtmäßig war“, fordert Mahr Sensibilität im Umgang mit Steuergeld.

Laut Gerstorfer sei dem Land kein finanzieller Schaden entstanden. „Wie will das denn nachgewiesen werden, wenn es womöglich keine ausreichende Kontrolle gab? Das ist alles höchst dubios. Umfassende und rasche Aufklärung ist dringend notwendig“, kündigt Mahr Anfragen der FPÖ im Landtag an. Diese werden bereits vorbereitet.

„Es ist höchst suspekt, dass ein Mitglied der Landesregierung den Landesrechnungshof als verfassungsmäßiges Hilfsorgan des Landtages einschaltet. Das gleicht einer Selbstanzeige. Offenbar hat man selbst Zweifel an der Rechtskonformität der bisherigen Vollzugspraxis. Dann ist es aber höchst an der Zeit, das System ein für alle Mal umzustellen“, fordert Mahr mit Nachdruck.

Klubobmann Mahr: Höchst schleierhafte Bekanntgabe von Gerstorfer riecht nach Ärger

FPÖ kritisiert verdächtige Vorgehensweise von Sozial-Landesrätin Gerstorfer und fordert lückenlose Aufklärung

Als „höchst verdächtig“ bezeichnet Klubobmann Herwig Mahr die heutige Bekanntgabe von Sozial-Landesrätin Gerstorfer, den Landesrechnungshof mit der Überprüfung der Anwendungspraxis bei der Wohnungslosenhilfe zu beauftragen. Dort sei in den einzelnen Einrichtungen im Zuge einer Prüfung durch die Sozialabteilung eine unterschiedliche Vollzugspraxis festgestellt worden.

Landesrätin Gerstorfer spricht in ihrer Bekanntgabe von einer „unterschiedlichen Vollzugspraxis“ und von einer „Klarstellung, wie weit eine unmittelbare Soforthilfe über den Träger geleistet werden kann und ab wann eine bescheidmäßige Leistungsfestsetzung zu erfolgen hat.“

„Das riecht stark nach Ärger. Gerstorfer soll eine klare Sprache sprechen und sagen, was Sache ist“, fordert Mahr, die Karten offen auf den Tisch zu legen und kritisiert die schleierhafte Darstellung: „Was hat das für Folgen und was steckt dahinter? Warum soll der Rechnungshof prüfen, wenn die Abteilung offenbar bereits selbst Missstände festgestellt hat? Gibt es bereits konkrete Verdachtsmomente? Auf all diese wichtigen Fragen bleibt Gerstorfer Antworten schuldig.“

„Die Unterstützung müssen zielgerecht bei Betroffenen ankommen. Dafür ist eine einheitliche Steuerungs- und Kontrollinstanz unabdinglich. Nur so können Missbrauchsfälle hintangehalten werden können. Denn vor allem der Sozialbereich ist davon immer öfter betroffen. Eine unmittelbare Soforthilfe ohne bescheidmäßige Leistungsfestsetzung öffnet dem Missbrauch aber Tür und Tor“, sieht Mahr die bisherige Vollzugspraxis äußerst kritisch.

Die Wohnungslosenhilfe ist eine Hilfeleistung der Mindestsicherung. Zur Erfüllung dieser Leistung arbeitet die Sozialabteilung des Landes mit unterschiedlichen Einrichtungen zusammen. Träger dieser Einrichtungen erhalten dafür wiederum hohe Förderungen des Landes.

FP-Mahr/VP-Hattmannsdorfer: Erster umfassender Bericht über die BMS-Reform 2016

2,69 Mio. Euro Einsparung statt 200 Mio. Euro Mehrkosten – Behandlung in der Sitzung der Landesregierung kommenden Montag – Klares Bekenntnis zur Unterstützung jener Menschen, die wirklich Hilfe brauchen

„Wir haben die richtigen Impulse zur richtigen Zeit gesetzt. Das zeigt der Bericht ganz klar. Durch die Summe unserer Reformschritte kam es von 2017 auf 2018 erstmals zu einer Reduktion der Jahres-Gesamtkosten um 4,9 Millionen Euro  (-10,2 Prozent zum Vorjahr). Bei den Beziehern sind wir auf das Niveau von 2014 zurückgekehrt (- 8,8 Prozent zum Vorjahr)“, sind FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr und OÖVP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer zufrieden mit dem ersten umfassenden Bericht über Oberösterreichs Mindestsicherungsreform im Jahr 2016. Dieser geht auf eine Bestimmung der Novelle zurück, in der man sich auf eine zweijährig wiederkehrende Berichtspflicht über die Entwicklung der Mindestsicherung geeinigt hat. Am Montag wird der Bericht in der Landesregierung behandelt.

„Fakt ist, dass es in Oberösterreich ein klares Bekenntnis dazu gibt, dass Menschen, die auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind, diese auch bekommen“, so Hattmannsdorfer und Mahr.

2,69 Mio. Euro Einsparung statt 200 Mio. Euro Mehrkosten

„Seit 2017 konnten wir allein durch die erste Novelle 2,69 Millionen Euro einsparen. Das ist ein höchst erfreuliches Ergebnis“, sagen Mahr und Hattmannsdorfer und weisen auf die Prognose der Direktion Finanzen, Abteilung Soziales und Statistik hin, wonach aufgrund damaliger Entwicklungen mit einer Kostenexplosion in Höhe von bis zu 200 Millionen Euro bis ins Jahr 2019 zu rechnen war.

„Mit unserer Reform haben wir unseren Landeshaushalt rechtzeitig für die drohende Kostenflut gerüstet“, betonen Hattmannsdorfer und Mahr. Auf Basis der Mindestsicherung-Novelle und den prognostizierten 200 Millionen Euro Mehrkosten errechneten die Abteilungen des Landes ein kumuliertes Kostendämpfungspotential von bis zu circa 70 Millionen Euro. „Wir sind sehr froh darüber, dass die damaligen Prognosen letztlich nicht eingetreten sind und wir darüber hinaus sogar eine beträchtliche Summe einsparen konnten“, so Mahr und Hattmannsdorfer.

Rückläufige Anzahl der Bezieher

Die Entwicklung der Bezieher im Berichtszeitraum zeigt sowohl ein Jahr vor als auch ein Jahr nach der Novelle noch moderate Zuwächse (1,9 Prozent von 2015 auf 2016; 3,8 Prozent von 2016 auf 2017). Von 2017 auf 2018 zeigen sich erstmals sinkende Werte (- 8,8 Prozent).  Betrachtet man die monatliche Entwicklung, sind die Zahlen seit Oktober 2017 rückläufig. Das entspricht dem Zeitraum des Inkrafttretens des zweiten Reformschrittes, der Deckelung der Mindestsicherung (Novelle 2017). 38 Prozent der BMS-Bezieher (= 4.719 Personen) erhielten Ende 2018 eine gedeckelte Mindestsicherungsleistung. Rund 70 Prozent davon sind keine österreichischen Staatsbürger, rund 59 Prozent sind Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte.

Klares Signal, dass sich Arbeit lohnen muss – Oberösterreich ist Vorreiter

„Wir haben mit unseren Reformen ein klares Signal gesendet, dass sich Arbeit und Leistung lohnen müssen und unsere Soziallleistungen kein Magnet für Wirtschaftsflüchtlinge sein dürfen. Das mutige Handeln Oberösterreichs war auch für die Entstehung des neuen bundesweiten Grundsatzgesetzes zur Mindestsicherung maßgeblich“, so Hattmannsdorfer und Mahr abschließend.

Die Hälfte der Bezieher in OÖ sind Fremde – Tendenz steigend!

Es gibt Fakten, die lassen sich nicht wegdiskutieren. Seit dem Jahr 2013 ist die Zahl der ausländischen Mindestsicherungs-Bezieher in Oberösterreich kontinuierlich angestiegen. 2018 hat sie nun einen vorläufigen Höchststand von 10.378 erreicht. Das ergibt die Beantwortung meiner Anfrage an die zuständige Soziallandesrätin.

Zahl verdoppelt

In Zahlen bedeutet das: 21.106 Bezieher der BMS waren 2018 verzeichnet, davon waren 10.378 keine Österreicher. 2013, also vor der Flüchtlingskrise nahmen insgesamt 17.868 die BMS (Bedarfsorientierte Mindestsicherung) in Anspruch, davon waren „lediglich“ 5.434 Fremde. Das entspricht zwar immer noch rund 30 % ist aber kein Vergleich zu den 49,2 % im Jahr 2018.

Das Geld der Steuerzahler

Aus meiner Sicht zeigt das deutlich: Zum einen, wie wichtig die Reform der BMS in Oberösterreich war und wie notwendig die bundesweite Rahmenregelung, die aus dem Sozialministerium von Ministerin Beate Hartinger-Klein kommt, ist. Zum anderen offenbaren die Zahlen, dass die bessere Konjunkturlage überwiegend von österreichischen BMS-Beziehern dazu genutzt werden kann, wieder im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, während Ausländer in exorbitant hohem Maße weiter in die Mindestsicherung strömen. Anders gesagt: Bei Österreichern wirkt die BMS wie vom Gesetzgeber gedacht: Als Überbrückungshilfe, bis man wieder aus der Notlage heraus und in die Beschäftigung zurückfindet. Bei Fremden klappt das nicht. Wir werden diese Entwicklung genau beobachten, denn hier geht es um das Geld der Steuerzahler. Deshalb wird bei Ausländern, wenn sich jemand nicht integrieren oder sogar keiner Arbeit nachgehen will, der Leistungsumfang der BMS zurecht gekürzt. 2018 gab es 243 Fälle, in denen aufgrund fehlender Integrations- oder Arbeitsbereitschaft Leistungen gestrichen wurden.

 

Tatkräftig auch im neuen Jahr

Jahreswechsel sind immer eine Zeit des Innehaltens, der Rück- und Ausblicke – und natürlich auch der Neujahrsvorsätze! Wenn ich daran denke, was politisch in Oberösterreich bereits umgesetzt wurde, bin ich durchaus zufrieden.  Mit dem oberösterreichischen Modell der Mindestsicherung, das geringere Bezüge und einen Integrationsbonus für Asylberechtigte sowie für Arbeitende einen elastischen Deckel vorsieht, haben wir als Impulsgeber für den Bund und als Verantwortliche für unser Bundesland einen durchaus herzeigbaren Erfolg erzielt. Auch mit der Schuldenbremse haben wir einen Maßstab für Österreich gesetzt.

Für mich ist es wichtig, dass diese konsequente Politik der Neuschuldenverhinderung auch 2019 konsequent fortgesetzt wird. Man kann einfach nicht mehr ausgeben, als man einnimmt. Was in jeder Familie gilt, muss endlich auch Einzug in die politische Realität halten – durch den starken freiheitlichen Landtagsklub ist das nun möglich. Dazu kommt, dass sich 2019 in der oberösterreichischen Landesverfassung der Terminus „Heimat“ als zentraler Bestandteil wiederfinden wird – verknüpft mit den Begriffen Arbeitnehmer und Wirtschaft, gekoppelt mit dem Doppelbudget. Denn unsere Traditionen und der Einsatz unserer fleißigen Arbeitnehmer und unserer Unternehmer machen Oberösterreich zu dem Land, das wir kennen und schätzen.

Natürlich wird es 2019 auch ein paar persönliche, private Herausforderungen für mich geben. Im Juli möchte ich (endlich) den Großvenediger besteigen! Nicht nur deswegen – aber auch – habe ich mir vorgenommen das Rauchen erheblich einzuschränken und mir mehr Zeit fürs Bergwandern zu nehmen – und auch wieder öfter Fischen zu gehen. Das ist zwar für die Kondition nicht unmittelbar gut, aber ich kann beim Angeln besonders gut abschalten. Besonders gute Nerven werde ich 2019 ohnehin brauchen, denn da wird mein Enkerl in die Schule kommen. Ein neuer Lebensabschnitt also, der sicher da und dort für kleinere Aufregung sorgen wird. Aber ich bin gespannt auf das neue Jahr und wünsche auch Ihnen von Herzen alles Gute dafür.