Klubobmann Mahr: Rückblick auf ein erfolgreiches Jahr

Nullschuldenbudget, Gemeinderechts-Novelle, Integrationsleitbild Neu

„Ein erfolgreiches Jahr geht zu Ende. Wir haben viel erreicht und werden unseren Reformweg auch nächstes Jahr nicht verlassen“, zeigt sich Klubobmann Herwig Mahr rückblickend auf das Jahr 2018 zufrieden. „Wir haben Halbzeit in Oberösterreich.“

„Das erste Nullschuldenbudget wurde eingehalten. Oberösterreich nahm mehr ein, als ausgegeben wurde. Mit dem Überschuss haben wir auch alte Schulden des Landes beglichen“, erinnert Klubobmann Mahr daran, dass der Landtag für das Jahr 2018 erstmals ein ausgeglichenes Landesbudget beschlossen hat und sagt: „Wir machen unser Land schuldenfrei. Nur ein stabiler Finanzhaushalt hält unser Land zukunftsfit.“

Als „richtungsweisend“ bezeichnet Mahr die positive Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) über die Deckelung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) in Oberösterreich. Das Gericht hat erst kürzlich darüber entschieden, dass die oberösterreichische Mindestsicherung sehr wohl verfassungskonform ist. Lediglich eine Kleinigkeit wurde beanstandet.
„Dies ist eine bedeutende Entscheidung für ganz Österreich hin zu mehr Leistungsgerechtigkeit in unserer Gesellschaft. Ich gehe nun davon aus, dass sich die Bundesregelung überwiegend an unserem Modell orientieren wird“, blickt Mahr gespannt auf das erste Halbjahr 2019.

Ein Meilenstein im abgelaufenen Jahr war laut Mahr die Fertigstellung des neuen Integrationsleitbildes, das er als „Hausordnung Oberösterreichs“ bezeichnet. Durch das neue Leitbild kam es zu einem Umdenken in der Zuwanderungs- und Integrationspolitik Oberösterreichs. So wird beispielsweise 2019 das Antragsformular für Integrationsförderungen an die neuen Bedingungen angepasst.
„Wir haben lange daran gefeilt und uns letztendlich mit allen Parteien einigen können. Das war uns in diesem Bereich besonders wichtig. Hier müssen alle an einem Strang ziehen. Denn Integrationsarbeit hört nicht bei geförderten Maßnahmen auf, sondern zieht sich quer durch den gesamten Verwaltungsbereich“, sagt Mahr und lobt in diesem Zusammenhang die beispielhafte Ausgestaltung der Wohnbauförderung. Deren Erhalt wurde mit Beginn des Jahres an ausreichende Deutschkenntnisse geknüpft.

Gestartet wurde von LH-Stv. Haimbuchner eine Online-Petition zur oberösterreichischen Forderung für die verpflichtende Einführung der „Schulsprache Deutsch“. Dieses Konzept besagt, dass an Pflichtschulen auch außerhalb des Unterrichts im schulischen Umfeld Deutsch gesprochen werden muss. Also auch in Pausen, am Schulhof und bei Schulveranstaltungen. Der Oö. Landtag sprach sich schon mehrfach für die Umsetzung aus. Zuletzt forderte man Bildungsminister Faßmann auf, der aber wie seine Vorgänger verfassungsrechtliche Bedenken äußerte. Dem hält die FPÖ Oberösterreich ein umfassendes Rechtsgutachten zweier anerkannter Verfassungsrechtsexperten entgegen, das die Bedenken schlüssig widerlegt.
„Wir bleiben dran. Die Schulsprache Deutsch ist eine optimale Maßnahme, um unsere Landessprache zu fördern“, betont Mahr und fügt hinzu, „und das kostenneutral. Das würde dem Steuerzahler keinen Cent mehr kosten.“

Ein Großprojekt war die Novellierung des Gemeinderechts, die Ende des Jahres vom Landtag beschlossen wurde. Dadurch sind schon ab 2019 einige Sachen neu, die unter anderem eine sorgfältige Gemeindeprüfung gewährleisten. Anstoß für die Reform war die vom Landesrechnungshof aufgedeckten Missstände, beispielsweise St. Wolfgang, vor dem Jahr 2015.
„Wir haben nun das modernste Gemeinderecht Österreichs. Alles in allem ist das eine sehr gut durchdachte Novelle. Die Neuerungen sind ein gelungener Kompromiss zwischen den Interessen der Gemeinden und denen des Landes“, sagt Klubobmann Mahr.

Weitere Forderungen (teilweise bereits umgesetzt) aus 2018:

  • Rederecht Landesrechnungshof-Direktor
  • Abschluss der Evaluierung und Start der Strukturreform im Rahmen des „Sozialprojekts 2021+“
  • Budgetäre Besserstellung der Johannes-Kepler-Universität
  • Steuererleichterung für Internetzugang
  • Schaffung einer Pflege-Lehre
  • Anpassung Oö. Bautechnikgesetz
  • Einsatz für Bienenhaltung im Wohngebiet
  • Verschärfung Glücksspielgesetzt und Führerscheinprüfungen
  • Mehrjahresförderung für Breitbandausbau in ländlichen Gebieten
  • Einsatz für „Ehrenamt-Gütesiegel“
  • Förderstipendium für Pflegefachkräfte
  • Verwaltungskooperationen auf Bezirks- und Gemeindeebene
  • Schaffung von Synergien bei oberösterreichischen Krankenfürsorgeanstalten

Aufstehen und anpacken

Der Verfassungsgerichtshof hat am vergangenen Montag über die oberösterreichische Deckelung der Mindestsicherung von 1.512,- Euro pro Familie entschieden und keine wesentlichen Bedenken dazu geäußert. Das freut und erleichtert mich natürlich.

Hinter der Deckelung der Mindestsicherung steht der Gedanke, dass die Schräglage zwischen arbeitslosem Einkommen und Arbeitseinkommen endlich aufgehoben wird. Es kann nicht sein, dass jene die Dummen sind, die sich aktiv um Arbeit bemühen, jeden Tag aufstehen, anpacken und arbeiten. Um nicht falsch verstanden zu werden. Die Mindestsicherung ist eine wichtige Leistung, die verhindern soll, dass man neben dem sozialen Netz landet. Aber sie ist für jene da, die gerade nicht arbeiten können – nicht für jene, die es nicht freut.

Denn wir sollten eines nicht vergessen: Österreich hat bereits mehr Mindestsicherungs-Bezieher als das Burgenland Einwohner hat. Und jeder zweite dieser Bezieher ist Ausländer. Auf diese Entwicklungen gilt es zu reagieren. Deshalb hat Oberösterreich als Reformmotor ein gerechteres System mit spürbaren Arbeitsanreizen auf den Weg gebracht. Dass ist es auch, was die Menschen von uns erwarten: Denn aufstehen, anpacken gilt auch für die Politiker. Damit was weitergeht in unserem Land.

Mindestsicherung in OÖ – Gedanken zum EuGH-Urteil

In Oberösterreich gelten seit 2016 neue Bestimmungen für die Mindestsicherung. Wer noch nie in das in Sozialsystem eingezahlt hat, soll weniger Geld erhalten – das war die Grundannahme hinter der neuen Regelung. So weit, so logisch. Zumindest für mich. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht das anders und ist der Meinung, dass das EU-Recht unserer oberösterreichischen Regelung entgegenstünde. Unsere Regelung ist somit vorerst „gekippt“, wie es im Jargon der Juristen heißt.

Natürlich ist völlig klar, dass das Urteil des EuGH zu akzeptieren ist, auch oder vor allem, wenn man nicht glücklich damit sein kann. Es ist ein bissel so wie im Fußball: Mit Schiedsrichter-Entscheidungen zu leben, die das eigene Team begünstigen ist leicht…  Dennoch frage ich mich, wie es dauerhaft von der Bevölkerung aufgenommen wird, dass Gerichtsurteile aus Luxemburg Entscheidungen aushebeln können, die nationalem Recht durchaus entsprechen.

Nach meinem Verständnis sollten Gesetze in erster Linie mit dem Willen jenes Volkes übereinstimmen, auf dessen Staatsgebiet sie Gültigkeit haben. Natürlich bedeutet das nicht, dass völkerrechtliche Bestimmungen oder internationale Verträge nicht auch mal in nationales Recht hineinwirken. Doch gelegentlich verstärkt sich bei mir der Eindruck, dass es die europäischen Institutionen erschweren, auf nationalstaatlicher oder gar regionaler Ebene Gesetze oder Regelungen zu erlassen, die der über das Wahlergebnis ermittelten Mehrheitsmeinung entsprechen.

Aus meiner Sicht trägt dieser Umstand wesentlich zur immer kleiner werdenden Akzeptanz dieser EU-Institutionen in der europäischen Bevölkerung bei. Wie wir diesen für den Fortbestand der EU gefährlichen Umstand ändern können, sollten wir uns bei Gelegenheit überlegen. Eher heute als morgen.

Reform trägt Früchte

Es gibt erfreuliche Nachrichten. Eine Anfrage an Sozial-Landesrätin Gerstorfer hat nun aktuelle Zahlen zur Mindestsicherung gebracht: Im ersten Halbjahr 2018 bezogen 17.926 Personen Leistungen nach der oberösterreichischen Mindestsicherungsregelung (davon sind etwas mehr als die Hälfte, also 9.167 Personen, österreichische Staatsbürger). Die Gesamtkosten für Mindestsicherung beliefen sich in den ersten sechs Monaten des Jahres auf 23.062.187,91 Euro. Der Anteil der fremden Bezieher ist im Verhältnis betrachtet nicht genauso stark gesunken, wie der an österreichischen Beziehern. Insgesamt geht die Zahl an Personen, die Mindestsicherung erhalten, jedoch zurück. Das zeigt, dass unsere Reformen einen positiven Trend eingeleitet haben.

Positiv bewerte ich auch den BMS-Deckel. Seit 1. Oktober 2017 haben wir in Oberösterreich die Mindestsicherung gedeckelt und gleichzeitig einen Arbeitsbonus verankert. 3.166 Personen nutzen den Arbeitsbonus und in 3.785 Fällen wurden Zusätze zum Deckel gewährt. Das Modell wird also angenommen. Was mir allerdings nicht gefällt ist, dass es unter den Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten tatsächlich integrationsunwillige Bezieher gibt. Das hat die Neuregelung der Mindestsicherung für diese Personengruppe ans Licht gebracht. Seit Juli 2016 erhalten Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte 520 Euro monatlich, die sich aus einem Sockelbetrag von 365 Euro und einem Integrationsbonus von 155 Euro zusammensetzen. Um den Bonus zu erhalten, müssen die Bezieher jedoch eine Integrationserklärung unterzeichnen. 22 Personen haben das in Oberösterreich nicht getan. Wer sich nicht in die Gesellschaft integrieren möchte, die ja die Leistungen der Mindestsicherung trägt, hat aus meiner Sicht auch keinen Anspruch auf die volle Höhe – die Entscheidung, hier eine Integrationserklärung vorauszusetzen, war also vollkommen richtig.

Klubobmann Mahr: Erfreulicher Rückgang der BMS-Bezieher in OÖ

FPÖ präsentiert aktuelle Zahlen zum oö. BMS-Modell – Deckelung: Positive erste Bilanz

„Die Entwicklung ist grundsätzlich positiv, da die Anzahl der gesamten Bezieher abnimmt. Allerdings sind die fremden Mindestsicherungsempfänger im Verhältnis leicht mehr geworden“, kommentiert Mahr eine aktuelle Anfragebeantwortung von Sozial-Landesrätin Gerstorfer. „Der Trend flacht allerdings ab, was erfreulich ist. Hätten wir das System nicht reformiert, wären die Zahlen wesentlich höher.“ Im ersten Halbjahr 2018 bezogen 17.926 Personen Leistungen nach der oberösterreichischen Mindestsicherungsregelung – 9.167 österreichische Staatsbürger und 8.759 fremde Bezieher. 6.690 davon waren asyl- oder subsidiär schutzberechtigt.

Es gab 6.745 Vollbezieher, 4.214 Aufstocker (die eine Aufzahlung auf AMS-Einkommen aus der BMS erhalten) und 1.812 Working Poor. Weitere Gründe für BMS-Leistungen waren 432-mal sonstige Versicherungsleistungen, 848-mal Kinderbetreuung und 4.153-mal „Sonstiges“. Die Gesamtkosten für das  Halbjahr 2018 betrugen 23.062.187,91 Euro. Die durchschnittliche Bezugsdauer in der BMS beträgt 8 Monate.

 

BMS-Deckel seit 1. Oktober 2017: Positive erste Bilanz

„Mit Oktober 2017 haben wir in Oberösterreich die Mindestsicherung gedeckelt und gleichzeitig einen Arbeitsbonus verankert. Erste Bilanz: Der Arbeitsbonus wurde von 3.166 Personen genutzt. Zusätze zum Deckel wurden insgesamt 3.785-mal gewährt. Unser Modell wird also gut angenommen“, kommentiert Klubobmann Mahr einen neuen Teil der regelmäßigen Abfrage.

Abgefragt wurden erstmals die tatsächlichen Zahlen bezüglich des Mindestsicherungs-Deckels und den daran geknüpften Arbeitsbonus, mit dem ermöglicht wurde, bis zu einer bestimmten Grenze im Niedriglohnbereich dazuzuverdienen, ohne dass der Betrag gleich wieder von der Mindestsicherung abgezogen wird. „Von 6.003 Betroffenen des Deckels (1.371 Haushalte) waren 1.812 öst. Staatsbürger und 4.191 Nichtstaatsbürger“, gibt Mahr bekannt.

 

22  Integrationsverweigerer in Oberösterreich

Seit Juli 2016 gilt in Oberösterreich die neue Mindestsicherungsregelung für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte. Seither setzt sich die Geldleistung in Höhe von 520 Euro aus dem Sockelbetrag von 365 Euro und dem Integrationsbonus von 155 Euro zusammen, für den die Unterzeichnung der Integrationserklärung Voraussetzung ist.

„681 Personen haben die Integrationserklärung unterfertigt. 22 haben die Unterzeichnung verweigert. Sie erhalten somit den Integrationsbonus nicht. Das zeigt ganz klar, dass die Schaffung der Integrationserklärung ein notwendiger Schritt war. Ich habe kein Verständnis für Integrationsverweigerer. Hält sich jemand in unserem Land auf, hat er sich an unsere Regeln zu halten. Diese Personen erhalten völlig zu Recht den geminderten Mindestsicherungsbetrag“, übt Mahr Kritik.

 

„Wir behalten die Entwicklung der Mindestsicherung genau im Blick“, verweist Klubobmann Herwig Mahr abschließend auf die halbjährlichen Mindestsicherungs-Anfragen der FPÖ an Sozial-Landesrätin Gerstorfer.

Klubobmann Mahr: Der Reformmotor ist warmgelaufen

Rückblick des FPÖ Landtagsklubs OÖ: Ein ereignisreiches Jahr geht zu Ende

„Wir arbeiten unser Programm Punkt für Punkt ab. Auch wenn es öfter Gegenwind gibt, stehen wir zu unserem Wort und setzen notwendige Reformen um“, zeigt sich Klubobmann Herwig Mahr rückblickend auf das Jahr 2017 durchaus zufrieden. „Spätestens das Ergebnis der Nationalratswahl hat gezeigt, dass wir in Oberösterreich auf dem richtigen Weg sind. Den werden wir nicht mehr verlassen.“

„Das Land schuldenfrei machen“, ist für Klubobmann Mahr ein Vorhaben mit beträchtlicher Bedeutung. „Als politische Verantwortungsträger sind wir dazu verpflichtet, unseren nachfolgenden Generationen die Steine aus dem Weg zu räumen. Darum machen wir im Budget 2018 erstmals seit vielen Jahren keine neuen Schulden und bauen einen Teil sogar ab“, unterstreicht Mahr den Kurswechsel in Sachen Finanzpolitik. „Niemand kann langfristig mehr Geld ausgeben, als er zur Verfügung hat. Daran hat sich auch die Politik zu halten“, richtet Mahr ein mahnendes Wort an seine Politikerkollegen.

Als größtes Projekt des vergangenen Jahres nennt Mahr die Deckelung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) auf vorerst 1.512 Euro. Dabei haben die Freiheitlichen ein ausgeklügeltes System geschaffen, das für mehr soziale Gerechtigkeit sorgt. „Diese Maßnahme war längst überfällig. Vorher hatte eine fleißig arbeitende Familie am Monatsende oft nicht mehr Geld in der Tasche als eine gleich große, ausschließlich BMS beziehende Familie. Das sorgte zurecht für Unmut“, betont der freiheitliche Klubobmann, durch diese Reform den Leistungsgedanken deutlich in den Vordergrund gerückt zu haben. „Gemeinsam mit Verfassungsjuristen haben wir unseren politischen Willen in ein Gesetz gegossen. Spätestens nach fünf Jahren ziehen wir Bilanz und werden das Werk einer umfassenden Evaluierung unterziehen.“

„Die Missstände im Sozialbereich haben des Öfteren für Wirbel gesorgt. Die Soziallandesrätin muss aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. Mit dem Beginn des neuen Jahres hat sie die Möglichkeit, einiges besser zu machen“, fordert Klubobmann Mahr Soziallandesrätin Gerstorfer auf, ihrer hohen Verantwortung als Regierungsmitglied bewusst zu werden. „Die Interessen der Bürger müssen vor denen der Partei stehen. Insbesondere im Sozialbereich hat das ansonsten enorme Auswirkungen zur Folge.“

Abschließend findet Herwig Mahr persönliche Worte hinsichtlich seiner nun zweijährigen Funktion als freiheitlicher Klubobmann im Oö. Landtag: „Es ist ein unbeschreiblich gutes Gefühl, wenn man erlebt, wie man tagtäglich etwas für das Land bewirken kann. Das motiviert mich Tag für Tag. Und wir haben das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht. Wir sind gerade erst warmgelaufen. Nächstes Jahr stehen große Projekte vor der Tür. Der damit verbundenen politischen Arbeit sehe ich mit großer Freude entgegen.“