EuGH zu Wohnbeihilfe in OÖ: Deutschverpflichtung hält

2018 haben wir Freiheitliche in Oberösterreich die Wohnbeihilfe reformiert. Unser Leitgedanke dabei war, dass Österreich nicht das Sozialamt der gesamten Welt sein kann. Staatliche Leistungen setzen Leistungsbereitschaft voraus. Wir haben daher festgelegt, dass Drittstaatsangehörige für den Erhalt der Wohnbeihilfe nicht nur mindestens fünf Jahre rechtmäßig im Land leben und umfangreiche Erwerbszeiten nachweisen, sondern auch über ausreichend Deutschkenntnisse verfügen müssen. Damit haben wir einerseits faire Rahmenbedingungen für die Leistungsträger in unserem Land hergestellt. Andererseits haben wir damit einen notwendigen Anreiz zur Integration gesetzt. Dem Steuerzahler hat diese Reform in den Jahren 2018 bis 2020 über 12 Millionen Euro gespart. Geld, das wir an anderer Stelle für heimische Bürger investieren konnten.

Keine Diskriminierung

Ein türkischer Staatsbürger sah in dieser Österreicher-freundlichen Regelung einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und brachte Klage beim Linzer Landesgericht ein. Das wiederum verwies die Klage an den EuGH.

Der Europäische Gerichtshof gab Ende letzter Woche seine Entscheidung bekannt: Er sieht in der oberösterreichischen Regelung weder eine Diskriminierung noch eine Ungleichbehandlung, wenn die Wohnbeihilfe nicht als sogenannte „soziale Kernleistung“ gelte. Über die letzte Frage muss nun das Linzer Landesgericht urteilen, wobei ich dem entspannt entgegensehe. Denn nach der Rechtsansicht des führenden österreichischen Sozialrechtsprofessor Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal stellt die Wohnbeihilfe keine „soziale Kernleistung“ im unionsrechtlichen Sinne dar. Das Grundbedürfnis des Wohnens ist durch die oberösterreichische Sozialhilfe ausreichend abgedeckt. Die Wohnbeihilfe geht darüber hinaus. Die Anknüpfung an die von uns verankerten Voraussetzungen ist also rechtens. Sprich: Unsere Regeln widersprechen nicht dem EU-Recht.

Ohne Deutsch keine gesellschaftliche Teilhabe

Grundlegende Deutschkenntnisse als Zugangsvoraussetzung bei Drittstaatsangehörigen für Leistungen unseres Sozialstaates sind ein wichtiger Integrationsanreiz. Gerade in Zeiten starker Migration ist dies notwendig, um das gesellschaftliche Zusammenleben zu gewährleisten. Denn die gesellschaftliche Teilhabe von bleibeberechtigten Fremden, etwa im Berufsleben oder in Vereinen, ist ohne ausreichende Deutschkenntnisse einfach nicht möglich. Mit der Wohnbeihilfe haben wir hierfür einen nächsten bedeutenden Schritt gesetzt.