FPÖ-Mahr und OÖVP-Dörfel: Entwurf des Abfallwirtschaftsgesetzes lückenhaft

FPÖ und OÖVP fordern Verankerung einer Straf- und Kontrollkompetenz für Ordnungsdienste für konsequentes Vorgehen gegen Littering

„Der vorliegende Begutachtungsentwurf zum Abfallwirtschaftsgesetz ist lückenhaft. Auch Ordnungsdienste sollen gegen achtloses Wegwerfen von Müll an öffentlichen Plätzen wirksam vorgehen, Strafen aussprechen und Identitätsfeststellungen durchführen können. Dafür wäre aber eine gesetzliche Ermächtigung notwendig, die im vorliegenden Entwurf nicht enthalten ist. Gerade für den Zentralraum wäre das ein gutes Instrument im Kampf gegen Littering“, kommentieren FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr und der gf. Klubobmann der OÖVP Christian Dörfel den heute präsentierten Entwurf zur Oö. Abfallwirtschaftsgesetznovelle.

OÖVP-Klubobmann Dörfel und FPÖ-Klubobmann Mahr weisen auf einen Antrag für eine entsprechende Gesetzesänderung hin, den die beiden Fraktionen bereits im Frühjahr 2019 im Landtag einlaufen lassen haben: „Unsere Forderung muss im Abfallwirtschaftsgesetz berücksichtigt werden. Littering wird vor allem im städtischen Bereich immer mehr zum Problem. An öffentlichen Plätzen wie Straßen, Parks oder Freizeiteinrichtungen sammelt sich immer mehr Abfall. Der durch die Entsorgung entstehende zusätzliche finanzielle Aufwand schlägt sich wiederum in den Gemeindebudgets nieder. Diesem Problem muss ein Riegel vorgeschoben werden.“

„Wien geht bereits seit Jahren mit gutem Beispiel voran. Dort ist die Verunreinigung im öffentlichen Raum verboten und wird durch eine öffentliche Aufsicht, die sogenannten ‚Waste Watchers‘, sanktioniert. Neben dem Anhalterecht und dem Recht auf Identitätsfeststellung liegen auch Organstrafverfügungen in deren Kompetenzbereich“, berichten Mahr und Dörfel.

„Der Ordnungsdienst braucht eine klare Rechtsgrundlage, um Müllsünder bestrafen zu können. Die achtlose Verschmutzung des öffentlichen Raumes kann nicht sanktionslos hingenommen werden“, so Dörfel und Mahr abschließend.