Klubobmann Mahr zu UA Campingrechtsänderung: Durchdachtes Konzept gelungen

FPÖ: Ermächtigung für sektorale Wildkampier-Verbote gegen mobile Lager illegaler Bettlerbanden wird verankert

„Mit dem neuen Campingrecht wurde ein durchdachtes Gesamtpaket geschnürt, das den Anforderungen der Zeit gerecht wird. Bei gleichzeitiger Entbürokratisierung schaffen wir eine moderne und zeitgemäße Regelung für das Campieren in Oberösterreich. Besonders wichtig war uns die Ermächtigung der Gemeinden, insbesondere als Handhabe gegen mobile Lager illegaler Bettlerbanden sektorale Wildcampier-Verbote festzulegen“, fasst Klubobmann Herwig Mahr nach den heutigen Unterausschussberatungen des Oö. Landtages zur Neuregelung des oberösterreichischen Campingrechts zusammen.

Zur Möglichkeit sektoraler Wildcampier-Verbote führt Klubobmann Mahr aus: „Wir haben uns ganz bewusst gegen ein generelles Wildcampier-Verbot entschieden, sondern für eine Verordnungsermächtigung der Gemeinden. Denn nur direkt vor Ort weiß man genau, wo auch wirklich Handlungsbedarf besteht.“

„Im städtischen Bereich kam es in den vergangenen Jahren vermehrt zu Problemen: Da man unter Federführung der FPÖ konsequent gegen kriminelle Bettlerbanden und deren Lager vorgegangen ist, wichen diese auf gewöhnliche PKW als Unterbringungsalternative aus. Damit ging die Verrichtung von Notdurft und größere Müllablagerungen rund um die Fahrzeuge einher. Dagegen konnten Sicherheitsorgane bisher nicht wirksam vorgehen“, erinnert Mahr und betont, dass sich das nun ändern werde.

„Insgesamt handelt es sich um ein ausgeglichenes Konzept, bei dem sowohl die Interessen des Tourismus als auch die der öffentlichen Sicherheit ausreichend berücksichtigt sind“, betont Klubobmann Herwig Mahr abschließend.