LAbg. Pröller: Neues Campingrecht für OÖ beschlossen

Zeitgemäße Anpassung der Regelung für Campingplätze und Handhabe für Gemeinden gegen überschießendes Wildkampieren – Inkrafttreten frühestens Anfang Juli

„Nicht zuletzt aufgrund der einschneidenden Corona-Maßnahmen stieg die Bedeutung des Kampierens. In OÖ gibt es mittlerweile etwa 73 Campingplätze, auch das Wildkampieren hat deutlich zugenommen. Unter Berücksichtigung aller Interessen passen wir mit dieser Novelle das über 50 Jahre alte Campingrecht Oberösterreichs den aktuellen Gegebenheiten an“, sagt der freiheitliche Tourismussprecher LAbg. Günter Pröller in der heutigen Landtagssitzung und bezeichnet das Campingrecht als „durchdachtes Gesamtpaket“.

„Besonders wichtig war uns die Ermächtigung der Gemeinden, sektorale Wildkampier-Verbote verordnen zu können. Eine solche Handhabe wurde insbesondere aufgrund des Anstiegs mobiler Lager illegaler Bettlerbanden notwendig“, hebt LAbg. Pröller die FPÖ-Forderung hervor, mit der im Jahr 2019 die Camping-Novelle angestoßen wurde.

„Gelten wird das Campingrecht frühestens ab Anfang Juli“, informiert LAbg. Pröller und verweist dabei auf die dafür notwendige kompetenzrechtliche Zustimmung des Bundes zur Mitwirkungspflicht der Bundespolizei an der Vollziehung der sektoralen Wildcampier-Verbote durch Gemeinde-Verordnungen, für die der Bund ab Beschluss im Landtag acht Wochen Zeit hat.

„Auch wenn Corona das neue Campingrecht verzögert hat, können wir im Sinne des Tourismus und der Bürger mit dem heutigen Ergebnis sehr zufrieden sein“, so der freiheitliche Tourismussprecher LAbg. Pröller abschließend.