LAbg. Wall: SPÖ-Sumpf wird Stück für Stück trockengelegt

FPÖ OÖ fordert restlose Aufklärung in der Causa „B37“

„Von 2016 bis 2018 leistete das Land insgesamt 1,8 Millionen Euro an Mindestsicherung für Wohnungslose. Fünf Einrichtungen wurden mit der Auszahlung betraut, allerdings ohne schriftliche Vereinbarungen, wie auch der Landesrechnungshof feststellte. Es ist grotesk, Verträge über Millionenbeträge nur mündlich abzuschließen“, kritisiert Sozialsprecherin LAbg. Ulrike Wall in der heutigen Sitzung des Landtages, bei der die Missstände rund um den SPÖ-dominierten Linzer Sozialverein B37 aufgrund eines Rechnungshofberichtes behandelt wurden.

„Der Verein B37 legte als einzige Organisation dem Land statt Bescheiden eine ‚Information zur Betragsermittlung‘ vor. Da hätten doch auch im Sozialressort von Landesrätin Gerstorfer die Alarmglocken läuten müssen! Aber es passierte nichts. Laut Obmann des Vereins war dieses Vorgehen in den letzten 25 Jahren Usus. Die Stadt Linz musste aber von der jahrelangen Rechtswidrigkeit gewusst haben“, führt Wall weiter aus und ergänzt: „Immerhin waren hohe SPÖ-Funktionäre, wie beispielsweise Vizebürgermeisterin Hörzing sowie der Abteilungsleiter für Mindestsicherung, im Vorstand des Vereins tätig.“

„Dieses unkontrollierte Vorgehen hatte entsprechende Folgen. Landesrätin Gerstorfer sprach zunächst von keinem, dann von geringem Schaden, dann waren es 206.000 Euro. Letztendlich hat das Land rund 900.000 Euro Schaden für die Jahre von 2012 bis 2019 angemeldet. Dass man nach mehr als einem Jahr nicht einmal weiß, wie viel Schaden entstanden ist, zeigt die chaotischen Zustände im SPÖ-Ressort auf“, fasst LAbg. Wall zusammen. „Zudem läuft eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, deren Prüfung noch andauert. Wie viel vor 2012 rechtswidrig ausbezahlt wurde, ist nach wie vor ungeklärt. Gerstorfer gab bis dato keinen Auftrag, den Zeitraum vor 2012 zu prüfen.“

Sozialhilfe-Entwurf sorgt für Verwirrung

„Inzwischen wurde uns ein Entwurf der Oö. Sozialhilfegesetz-Novelle vorgelegt, welcher die Möglichkeit vorsieht, dass Bezirksverwaltungsbehörden die Erstellung von Sozialhilfe-Bescheiden und die Kontrolle auf das Land zu übertragen. Das lässt vermuten, dass Landesrätin Gerstorfer den Magistrat Linz nicht in der Lage sieht, die Verantwortung künftig entsprechend wahrzunehmen“, so Wall abschließend.

Sozialhilfe-Gesetz: Faire Lösung in Oberösterreich

In unserer Landtagssitzung am nächsten Donnerstag geht es um nichts weniger als die soziale Fairness. Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zwei Punkte des Sozialhilfegesetzes des Bundes aufgehoben hat, ist es notwendig, das entsprechende oberösterreichische Ausführungsgesetzes anzupassen. In den letzten Wochen haben wir daher eine Lösung erarbeitet, die sowohl der Rechtsauffassung des VfGH entspricht, als auch an unseren sozialpolitischen Grundsätzen festhält: Leistungsgerechtigkeit, Integrationswilligkeit und ausreichende Deutschkenntnisse für die vollen Sozialleistungen.

Uns ist dabei wichtig, dass sich Arbeit lohnt. Es muss einen spürbaren Unterschied zwischen Erwerbseinkommen und Sozialleistungen geben. Es kann nicht sein, dass eine Familie, in der die Eltern arbeiten gehen, weniger im Geldbörserl hat als eine Familie, die ihren Lebensunterhalt durch Sozialhilfe bestreitet.

Und wir legen fest, dass Fremde, die von Sozialhilfe leben, sich integrieren müssen, ihre Sprachkenntnisse und damit ihre Jobchancen verbessern. Nach der neuen Regelung können Leistungen bei Fehlverhalten in vier Stufen reduziert werden. Verstoßen Leistungsempfänger gegen die Integrationsvereinbarung, kann die Sozialhilfe für mindestens drei Monate um 25 Prozent gekürzt werden.

Mit unserer Regelung haben wir für alle Betroffenen für Rechtssicherheit gesorgt. Unser Modell kann aus meiner Sicht zudem Vorbildcharakter für andere Länder haben. Immerhin fehlt in sieben Bundesländern noch ein entsprechendes Ausführungsgesetz. Das ist aus rechtsstaatlicher Sicht ein Fiasko.

Sozialhilfe: Ab 2020 in Oberösterreich

Heute hat der Oö. Landtag die neue Sozialhilfe beschlossen. Die Sozialhilfe wird ab dem 1. Jänner 2020 in Kraft treten und dabei die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ablösen.

Ausgangspunkt dieses Beschlusses ist das vom Bund verabschiedete Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, das heuer im Juni in Kraft trat. Das Grundsatzgesetz hat neben seinem verbindlichen Rahmen eine Reihe sogenannter Kann-Bestimmungen, welche die Bundesländer durch ein  sogenanntes Ausführungsgesetz näher zu bestimmen haben. Die Länder wurden verpflichtet, mit Wirksamkeit 1. Jänner 2020 ein solches Sozialhilfe-Ausführungsgesetz zu erlassen.

Gemeinsam mit allen Fraktionen, der Fachabteilung und dem Verfassungsdienst haben wir in den vergangenen Monaten im Unterausschuss das oberösterreichische Ausführungsgesetz erarbeitet.

Die neue Sozialhilfe Oberösterreichs orientiert sich an unserem bisherigen Mindestsicherungs-Modell. Zentrale Werte wie Leistungsgerechtigkeit, Arbeitsanreize und Integrationswilligkeit konnten wir weiterhin verwirklichen.

Jene, die arbeiten, dürfen nicht die Dummen sein – Arbeit muss sich lohnen. Mit der neuen Sozialhilfe wird dieser Leitgedanke fortgeführt. Durch den Job-Bonus ist das sichergestellt: Einkommen aus Erwerbstätigkeit kann bis zu einer bestimmten Höhe zur Sozialhilfe dazu verdient werden, ohne dass es – wie im Normalfall – in Abzug gebracht wird. Denn es kann nicht sein, dass eine arbeitende Person am Monatsende nicht mehr im Geldbörsel hat als jemand, der ausschließlich von Sozialleistungen lebt.

Besonders wichtig war uns außerdem die Verankerung eines Bonus jeweils für alleinerziehende und beeinträchtigte Personen. Denn klar ist: Jene, die tatsächlich auf finanzielle Hilfe angewiesen sind, sollen diese auch bekommen.

Wesentlich war für uns auch, dass ausreichende Deutschkenntnisse die Voraussetzung für die volle Sozialhilfe sind. So wird ein bestimmter Teil der Leistung in Qualifizierungsmaßnahmen – beispielsweise Deutschkurse – investiert und nicht in Geldform ausbezahlt, wenn jemand nicht ausreichend Deutsch spricht.

Dass es in einer Haushaltsgemeinschaft nicht zu einer exorbitant hohen Summe von Sozialleistungen kommen kann, ist durch die dynamische Deckelung sichergestellt.

Die Sozialhilfe sieht außerdem ein rigoroses Kontroll- und Sanktionssystem vor. Bei Fehlverhalten – wie beispielsweise Falschmeldungen, zweckwidrige Verwendungen oder erschlichenen Leistungen – wird die Leistung stufenweise bis zur Gänze gekürzt.

Bezugsberechtigt sind österreichische Staatsbürger und Asylberechtigte. Drittstaatsangehörige sowie EU- und EWR-Bürger haben hingegen eine fünfjährige Wartefrist.

Die Sozialhilfe können Personen nur erhalten, wenn sie sich in einer sozialen Notlage befinden und diese auch überwinden wollen. Sie wird nur subsidiär gewährt. Das heißt, zuvor müssen alle Einkommensmöglichkeiten und das bestehende Vermögen bis zu einer bestimmten Höhe ausgeschöpft werden