Klubobmann Mahr zu LRH-Folgebericht „Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe“: Wirksame Schritte waren längst notwendig

FPÖ: Umsetzung der Maßnahmen positiv – Probleme müssen im Ressort allerdings auch ohne LRH-Prüfung auffallen

„Die Überarbeitung der Kontrollmechanismen im Sozialressort war längst notwendig. Schließlich hat auch der LRH aufgezeigt, dass hier gravierende Mängel bestehen“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr den heute veröffentlichten Folgebericht des Landesrechnungshofes (LRH) über die Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe. Im präsentierten Erstbericht von November 2019 wurden Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe (Wohnungslosenhilfe, Frauenhäuser, …) im Zeitraum von 2015 bis 2018 überprüft. Nun hat sich der LRH die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen angesehen.

Gegenstand der Prüfung waren unter anderem die Wohnungsloseneinrichtungen, also auch der Linzer Sozialverein B37, bei dem über Jahre hinweg Leistungen der Mindestsicherung ohne die notwendigen Bescheide ausbezahlt wurden. „Weder der Linzer Magistrat als zuständige Verfahrensbehörde noch die Sozialabteilung des Landes als Kontroll- und Oberbehörde sowie auszahlende Stelle ist diese rechtswidrige Vorgehensweise aufgefallen. Das ist völlig inakzeptabel“, erinnert Klubobmann Herwig Mahr.

„Der heutige Bericht ist durchaus positiv zu sehen. Allerdings bleibt ein fahler Beigeschmack, denn ohne den Landesrechnungshof hätte SPÖ-Landesrätin Gerstorfer wohl bis heute nicht mit der Umsetzung längst notwendiger Maßnahmen begonnen“, bleibt Mahr kritisch.

„Auch Frauenhäuser erhalten nun regelmäßige Aufsichtsbesuche“, begrüßt Mahr weiters. „Trotz Corona-Krise, die das Ressort stark fordert, hat man hier Schritte in die richtige Richtung gemacht. Danke an den fleißigen Mitarbeiter für das rasche Tätigwerden.“