Klubobmann Mahr: OÖ Wohnbauressort hat Vorbildcharakter

Studien von „Immobilienscout 24“, „ECO Austria“ und „Unique Research“ bestätigen Effizienz von freiheitlichem Wohnbauressort

„94 Prozent der Oberösterreicher sind mit ihrer Wohnsituation zufrieden. Ganze 80 Prozent sind selbst mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis zufrieden“, zitiert der freiheitliche Klubobmann Herwig Mahr in der heutigen Budgetlandtagsdebatte eine Studie mit 1409 befragten Oberösterreichern von Unique Research. „Auch dieses Jahr weist das freiheitlich geführte Wohnbauressort eine hervorragende Bilanz auf. Dieser effiziente Mitteleinsatz hat nicht bloß Vorbildwirkung für die Wohnbauressorts anderer Bundesländer, sondern generell für die gesamte Verwaltung in Österreich.“

Die aktuelle Studie vom Institut „Eco Austria“ attestiert Oberösterreich Vorbildcharakter, wenn es um den effizienten Mitteleinsatz in der Wohnbauförderung geht. „Immobilienscout 24“ hat in seinem „Erschwinglichkeitsindex“ Anfang des Jahres das Verhältnis der regionalen Kaufkraft pro Haushalt und der Wohnkosten analysiert. Der Wohnkostenanteil am Einkommen liegt in Oberösterreich bei 27 Prozent. Im gesamten Bundesgebiet liegt der Wert im Vergleich  bei 35 Prozent. Nur das Burgenland und die Steiermark haben einen noch niedrigeren Wohnkostenanteil.

„Niemand sagt, dass Wohnen billig ist. Aber die Politik in Oberösterreich setzt alles daran, dass es leistbar bleibt“, verweist Mahr auf die jüngsten Maßnahmen von LH-Stv. Haimbuchner, wie der Novelle des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes, der Oö. Eigenheimverordnung, der Überarbeitung der Oö. Neubauförderungsverordnung. Dadurch wurde sichergestellt, dass auch weiterhin jährlich ca. 2000 geförderte Wohnungen errichtet werden können. Weiters wurden auch die Oö. Eigentumswohnungs-Verordnung, die Oö. Junges-Wohnen-Verordnung und die Oö. Wohnbeihilfen-Verordnung auf neue Beine gestellt.

„Indem fortwährend auf veränderte Rahmenbedingungen eingegangen wird, konnte heuer bereits an 27.801 Haushalte Wohnbeihilfe in Höhe von knapp 52 Millionen Euro ausbezahlt werden“, hält Klubobmann Mahr fest. „Weiters wurden die Kontrollen beim Bezug der Wohnbeihilfe verstärkt, damit sichergestellt wird, dass diese Förderung auch jenen zu Gute kommt, denen die Wohnbeihilfe auch tatsächlich zusteht.“

„Wohnbaureferent Manfred Haimbuchner beweist seit 2009, wie man durch effizienten Einsatz der Geldmittel maximalen Nutzen herausholt“, hebt Klubobmann Mahr abschließend hervor. „Es bräuchte viel mehr solcher Politiker der Taten und des Fortschritts.“

Klubobmann Mahr: Kein Platz für Spekulationen im gemeinnützigen Wohnbau

WGG-Novelle: Schwachstellen werden beseitigt – Handschrift von Wohnbaureferent Haimbuchner

„In gemeinnützigen Wohnungen steckt viel Steuergeld zur Deckung des Wohnbedarfs. Dieses Geld beziehungsweise Vermögen soll grundsätzlich auch im gemeinnützigen Wohnungskreislauf verbleiben“, bringt Klubobmann Herwig Mahr die Notwendigkeit des nun von der türkis-blauen Koalition eingebrachten WGG-Entschließungsantrages auf den Punkt. „Fälle wie die hotelgewerbliche Nutzung von 31 Sozialwohnungen in Linz oder der gerade noch verhinderte Billigverkauf von 3.000 WBV-GFW-Wohnungen in Wien veranschaulichen das Nachschärfungen in diesem Bereich notwendig sind.“

Eine Mehrheit im NR-Ausschuss für Bauten und Wohnen von FPÖ-ÖVP und SPÖ hat die Wirtschaftsministerin mit der Erstellung einer Regierungsvorlage unter Berücksichtigung wesentlicher Verbesserungen beauftragt.

Es sollen strengere Kriterien für die Gemeinnützigkeit formuliert werden. Bei akuter Gefahr für den Erhalt des Vermögens einer gemeinnützigen Bauvereinigung ist die zeitlich befristete Einsetzung eines befähigten Regierungskommissärs geplant. Und für Paketverkäufe von gemeinnützigen Wohnungen benötigt es künftig die Zustimmung der jeweiligen Landesregierung. „Ziel ist die Verhinderung von spekulativen Vermögensabflüssen“, so Mahr. „Auch ein Wiederaufleben der Wohnbauinvestitionsbank ist zu begrüßen.“

„Eigentumsförderung einerseits sowie ein breites dauerhaft preisgebundenes Mietwohnungssegment andererseits sind auch dem oberösterreichischen Wohnbaureferenten LH-Stv. Haimbuchner wichtig. Das ist der freiheitliche Zugang“, bekennt sich auch Klubobmann Mahr abschließend zu beiden Säulen einer funktionierenden Wohnungsgemeinnützigkeit.

Klubobmann Mahr zu Umweltanwaltschaft: OÖ beim Neubau klar im Spitzenfeld

FPÖ: Gebäudesektor leistet wertvollen Beitrag zur Energiestrategie

„Oberösterreich liegt bundesweit bei den thermischen Sanierungen seit Jahren klar im Spitzenfeld. Dies wurde unter anderem durch attraktive und zielgerichtete Sanierungsförderungen erreicht“, entgegnet der freiheitliche Wohnbausprecher, Klubobmann Herwig Mahr, der oberösterreichischen Umweltanwaltschaft.

„Die Reduktion der CO2-Emissionen ist unerlässlich für die Umsetzung der Klima- und Energiestrategie des Bundes. Der Gebäudesektor Oberösterreichs leistet dazu seit Jahren einen wertvollen Beitrag“, betont Mahr.

„Niemand bestreitet den Klimawandel. Wenn aber beim Heizwärmebedarf noch niedrigere Werte erzielt werden sollen als aktuell, dann ist das nur durch einen enormen Mehraufwand machbar, durch mehr Dämmung beispielsweise. Der Vollwärmeschutz eines Hauses muss aber nach einer gewissen Zeit erneuert werden. Mehr Dämmmaterial bedeutet mehr Abfall, der in diesem Bereich sogar als Sonder- und Giftmüll eingestuft wird. Diese Maßnahme würde also unserer Umwelt mehr schaden als nutzen und ist weder vorrausschauend noch nachhaltig“, warnt Klubobmann Mahr.

„Oberösterreich übernahm beim Klimaschutz bereits durch die Einführung des Gesamtenergieeffizienzsystems im geförderten Wohnbau eine Vorreiterrolle. Diese Maßstäbe waren beispielgebend für ganz Österreich“, sagt Klubobmann Mahr abschließend.

Klubobmann Mahr zu Anschober: Wohnbeihilfe bleibt, wie sie ist

FPÖ lehnt Grünen-Vorschlag zur Änderung der Wohnbeihilfe in Oberösterreich ab

„Dieser Vorschlag ist weder sachlich gerechtfertigt, noch ist er von der Mehrheit so gewollt“, entgegnet Klubobmann Herwig Mahr der Forderung des Grünen-Landesrates Anschober, wonach der Zugang zur Wohnbeihilfe für Drittstaatsangehörige erleichtert werden soll.

„Erst wenn Integration erfolgt sowie die Sprache erlernt und Leistung erbracht wurde, soll der Zugang zu den sozialen Kernleistungen des Staates möglich sein. Alles andere ist ungerechtfertigt“, betont Mahr und berichtigt Aussagen Anschobers: „Ein ‚Daueraufenthaltstitel EU‘ berechtigt sehr wohl zu einem sofortigem Zugang zu sozialem Wohnraum. Für die Gewährung einer Wohnbeihilfe müssen allerdings die Fördervoraussetzungen für Drittstaatsangehörige erfüllt werden.“

„Wer in unserem Land leben will, hat die deutsche Sprache zu erlernen und arbeiten zu gehen. Wenn dies trotz jahrelangen Aufenthalts verabsäumt wird, besteht zurecht kein Anspruch auf Förderungen aus dem Wohnbautopf“, unterstreicht Mahr den freiheitlichen Standpunkt.

„Seit Inkrafttreten der heurigen Novelle wurden insgesamt 467 Beihilfen für Drittstaatsangehörigen bewilligt. Lediglich 18 Anträge wurden im Vergleich wegen fehlender Voraussetzungen abgelehnt“, nennt Mahr aktuelle Zahlen. „Von hunderten zu sprechen, ist reine Panikmache.“

LAbg. Michael Fischer: Praxisorientierte Änderung im Oö. Bautechnikgesetz einstimmig beschlossen

FPÖ: Rechtzeitige Maßnahme von Wohnbaureferenten LH-Stv. Haimbuchner noch vor Beginn der Bausaison

„Orientiert an den Bedürfnissen der Praxis wurde eine Fehlanwendung des Oö. Bautechnikgesetzes in einem beispiellos schnellen legistischen Prozess noch vor Beginn der Bausaison korrigiert“, hebt der Bausprecher der oberösterreichischen Freiheitlichen, LAbg. Michael Fischer im heutigen Landtag hervor. „Ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs führte aufgrund einer zu allgemeinen Begriffsdefinition entgegen der Intentionen des Landesgesetzgebers zu einer völlig anderen Rechtsauslegung im Bautechnikgesetz. Die dadurch eingeschränkte Möglichkeit der Ausnahme von Abstandbestimmungen bei Gebäuden und Schutzdächern wurde somit repariert.“

Der Verwaltungsgerichtshof ist in seinem Erkenntnis vom 26. September 2017, Zl. Ra 2016/05/0110, zur Auffassung gelangt, dass auf Grund der ausdrücklichen Verwendung des Wortes „Bauwerke“ im § 41 Abs. 1 Z 5 lit. c Oö. Bautechnikgesetz 2013 etwa auch Stützmauern – als unstrittige Bauwerke im Sinn des § 2 Z 5 Oö. Bautechnikgesetz 2013 – in die Berechnung der im Seitenabstand zulässigen Maximallänge von 15m einzurechnen sind.

„Das hatte weitreichende Folgen für unsere Häuslbauer und die heimische Bauwirtschaft“, sagt Fischer. „Diese Judikatur entspricht nicht der gesetzgeberischen Absicht und schränkt gleichzeitig auf Grund vielfach entlang von Grundstücks- bzw. Bauplatzgrenzen erforderlichen Stützmauern die Anwendbarkeit dieser Ausnahmebestimmung für Gebäude und Schutzdächer in einer nicht praxisgerechten Weise ein.“

„Dank einer schnellen Reaktion unseres blauen Wohnbaureferenten wurde mit der vorliegenden Gesetzesnovelle die ausschließliche Anwendbarkeit der Ausnahmebestimmung des § 41 Abs. 1 Oö. Bautechnikgesetz 2013 auf Gebäude und Schutzdächer klargestellt“, so LAbg. Fischer abschließend.