Klubobmann Mahr: OÖ fordert Neubeurteilung von Asylberechtigungen

FPÖ: Auch Österreich soll Gefährlichkeit von Teilen Syriens neu beurteilen – Vorbild Dänemark und Schweden

„Für syrische Asylansuchende gab es bis vor kurzem in mehreren EU-Ländern eine pauschale Schutzgewährung. Doch die Gefährdungslage hat sich geändert und einige EU-Länder haben das bereits erkannt“, sagt Klubobmann Herwig Mahr in der heutigen Landtagssitzung zum blau-schwarzen Initiativantrag, womit die Bundesregierung zu einer Neubeurteilung von Asylberechtigungen nach Vorbild Dänemarks aufgefordert wird.

„Asyl bedeutet Schutz auf Zeit. Eine zugesprochene temporäre Aufenthaltsberechtigung unter dem Titel ‚Asyl‘ endet mit dem Wegfall der Gefährdungslage im Herkunftsland“, stellt Klubobmann Mahr die Rechtslage klar. „Alles andere wäre ein Widerspruch zum Grundgedanken des Asylrechts.“

In Schweden wurde die pauschale Schutzgewährung für Syrer bereits im September 2019 aufgehoben. Laut einem Bericht der schwedischen Migrationsbehörde ist in einigen Gebieten die allgemeine Gefährdung zurückgegangen, sodass Schutzgesuche wieder individuell geprüft werden sollen. Damaskus sei unter bestimmten Umständen sogar als „interne Fluchtalternative“ zu betrachten.  Damit hat Schweden die Möglichkeit geschaffen, syrische Asylsuchende unter bestimmten Umständen mit dem Argument ablehnen zu können, dass sie den drohenden Gefahren nach Damaskus ausweichen können.

Auch die Asylbehörde Dänemarks geht davon aus, dass Damaskus und auch gewisse andere Regionen in Syrien für bestimmte Gruppen sicher sind. Dänemark ist auch das erste Land in der EU, in dem syrischen Flüchtlingen ihre Aufenthaltserlaubnis wieder entzogen wurde. Die Fälle von rund 1.250 Syrer aus diesen nunmehr wieder sicher eingestuften Regionen wurden im vergangenen Jahr neu bewertet. Mitte Jänner 2021 wurden in Dänemark 94 Syrer in Ausweisungsquartiere gebracht, wo sie bis zu ihrer freiwilligen Ausreise bleiben werden.

„Selbst Deutschland entschied sich Ende 2020 gegen eine Verlängerung des bisherigen Abschiebestopps nach Syrien“, ergänzt Mahr.

„Wenn kein Schutz mehr benötigt wird, kann die Aufenthaltsberechtigung auch wieder zurückgezogen werden. Alles andere wäre Umgehung unserer berechtigte Zuwanderungsregelungen“, betont. Mahr abschließend.