Klubobmann Mahr: Oö. WFG-Novelle kurz vor Beschluss

FPÖ: „Meilenstein im sozialen Wohnbau“ – Novelle zum Oö. Wohnbauförderungsgesetz passierte einstimmig Ausschuss – LT-Beschluss am 8. Juli

„Die vorliegende Novelle ist ein sozialpolitischer Meilenstein im geförderten Wohnbau. Damit werden wir wertvolle Verbesserungen treffen, wodurch die soziale Sicherheit in Oberösterreich generationenübergreifend gestärkt wird. Es freut mich daher, dass wir im heutigen Ausschuss die Beratungen rechtzeitig und einstimmig abschließen konnten“, gibt Klubobmann Herwig Mahr im Anschluss des heutigen Wohnbau-Ausschusses des Oö. Landtages bekannt, dass die Beschlussfassung im Landtag am 08. Juli geplant ist.

„Noch im Herbst diesen Jahres sollen die Neuerungen zur Anwendung kommen können“, gibt Mahr als Vorsitzender des Wohnbauausschusses bekannt. Die Beschlussfassung im Landtag ist im Zuge der nächsten Sitzung am 8. Juli geplant. Aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Abstimmungsmodalitäten mit dem Bund ist mit einem Inkrafttreten ab circa Mitte September zu rechnen.

„Konkret kommt es etwa zu Erleichterungen für Menschen mit Beeinträchtigung. Künftig wird es möglich sein, dass nach dem Oö. ChG und SHG bestimmte Träger und Einrichtungen der der Wohnungslosenhilfe direkt vom jeweiligen Bauträger Wohnungen anmieten, um diese an förderbare Personen weiterzuvermieten“, nennt Klubobmann Mahr, Wohnbausprecher der FPÖ Oberösterreich, eine Neuerung, mit der man beeinträchtigte Personen dabei unterstützt, sich leichter in die Gesellschaft einzugliedern.

Als weitere Verbesserung nennt Mahr die Überarbeitung des Einkommensbegriffs: „Mithilfe der vernünftigen Neuberechnung wird man die Wirkung familien- und leistungsorientierter Maßnahmen spürbar verstärken. So wird man die Wohnbeihilfe trotz des höheren Netto-Einkommens durch den Familienbonus und den Ausgleichszulangen- bzw. Pensionsbonus für langzeitversicherte Personen in maximal möglicher Förderhöhe beziehen können. Dies trifft auch auf Leistungen des Bundespflegegeldgesetzes zu, wie etwa auf das Pflegekarenzgeld.“

„Auch Selbstständige werden von der Novelle profitieren“, sagt Mahr, dass diese Personengruppe bis dato nur dann Wohnbeihilfe beziehen konnte, wenn sich aus dem Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres ein Anspruch ergeben hat. „Auf plötzliche Einkommensunterschiede, wie aufgrund des Corona-Lockdowns, konnte bisher nicht reagiert werden. Künftig kann auf Grundlage der Privatentnahmen ein Anspruch auf Wohnbeihilfe geprüft werden, so dass auch hier eine rasche Unterstützung möglich sein wird.“